Dritte Rhonekorrektion

ShortId
08.3716
Id
20083716
Updated
28.07.2023 11:41
Language
de
Title
Dritte Rhonekorrektion
AdditionalIndexing
52;Bericht;Wallis;Wasserlauf;Wasserwirtschaft;Hydrologie;öffentliches Bauwesen
1
  • L04K16010404, Hydrologie
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
  • L05K0705030107, Wasserwirtschaft
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0301010121, Wallis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Projekt der 3. Rhonekorrektion wird von den Kantonen Wallis und Waadt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) erarbeitet. Das Bafu war in sämtliche Vorabklärungen einbezogen und an der Ausarbeitung der technischen Grundlagen ebenso beteiligt wie an der Auswahl der Ausbauvarianten. Es hat zudem die durchgeführten Studien finanziell unterstützt und die Ergänzungen verlangt, die zur Abstützung der getroffenen Entscheidungen benötigt wurden.</p><p>Das Bafu hat im Rahmen der Vernehmlassung zum generellen Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3) Stellung genommen, nachdem es die hauptsächlich betroffenen Bundesstellen konsultiert hatte. Die im GP-R3 vorgeschlagene Lösung, bei der eine Verbreiterung des Flussbetts im Vordergrund steht, wird auch vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gutgeheissen. Mit dieser Lösung lassen sich die Zielsetzungen des Walliser Staatsrats unter Einhaltung des von diesem genehmigten Sachplans am besten erreichen.</p><p>Die von der Association pour la défense du sol agricole (ADSA) vorgeschlagene Lösung, die auf eine Absenkung des Flussbetts setzt, wurde bereits in früheren Stadien der Projektentwicklung eingehend geprüft. Hinsichtlich der Sicherheit bietet diese Lösung nur einen begrenzten Spielraum für Anpassungen. Denn eine nachträgliche Erhöhung der Abflusskapazität der Rhone - zum Beispiel, um Klimaveränderungen Rechnung zu tragen - würde einen völlig neuen Ausbau erfordern. Dies würde sehr hohe Kosten verursachen und zusätzliche Landflächen beanspruchen. Unbefriedigend ist diese Lösung auch, weil sie erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die Wasservorkommen hätte und keine Möglichkeit böte, die in der Gesetzgebung festgelegten Umweltziele zu erreichen. Sie läuft somit den Rechtsgrundlagen des Bundes (Bundesgesetz vom 21. Juni 1991, Verordnung vom 2. November 1994 über den Wasserbau, Wegleitung 2001 des BWG zum Hochwasserschutz an Fliessgewässern) zuwider und fügt sich in keine Strategie der nachhaltigen Entwicklung ein.</p><p>Dagegen kommen die Lösungen, die auf eine Aufweitung des Gerinnes abzielen, den heutigen und künftigen Hochwasserschutzzielen sehr entgegen. Sie wurden kürzlich in anderen schweizerischen Grossprojekten angewendet und stehen vollkommen in Einklang mit den Schlussfolgerungen der Analyse der Hochwasser 2005. Sie bieten den besten Schutz für die Rhoneebene und eine hohe Flexibilität für künftige Anpassungen. In Abschnitten, in denen die Grundwasserverhältnisse dies zulassen, werden die Aufweitungen mit Absenkungen kombiniert.</p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass das Projekt viel landwirtschaftlich genutzten Boden (3,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche bis 2040) beansprucht, und hat Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaftskreise. Auf das Kulturerbe der Ufergebiete ist generell Rücksicht zu nehmen. Der Bund sorgt dafür, dass umfassend abgeklärt wird, wie die durch das Projekt verursachten Verluste ausgeglichen werden können. Mit Meliorationen, die der Bund ebenfalls finanziell unterstützen wird, lassen sich quantitative Verluste von landwirtschaftlichem Boden durch qualitative Verbesserungen ausgleichen. Der Bund wird dafür sorgen, dass die Mittel, die aufgrund der vorhandenen Kredite zur Verfügung stehen, für Integralmeliorationsprojekte mit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden.</p><p>Die Verabschiedung des GP-R3 erfolgt, nachdem die in der Vernehmlassung vorgebrachten Bemerkungen behandelt und allfällige Anpassungen vorgenommen worden sind. Sie richtet sich nach einem kantonalen Verfahren, das vom Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 2008 über die Ausarbeitung einer Botschaft zur Finanzierung der prioritären Massnahmen, welche 2009 vorgelegt wird, unabhängig ist. Der hierfür erforderliche Kredit wird verwendet, um über Subventionsentscheide Detailprojekte zu finanzieren, die vom Kanton genehmigt worden sind und die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum GP-R3 haben keinen Einfluss auf das Verfahren zur Beantragung eines Kredits bei den eidgenössischen Räten, weil die meisten in dieser ersten Etappe vorgesehenen Arbeiten bereits wesentlich detaillierter festgelegt sind als im GP-R3.</p><p>Das zuständige Bundesamt ist bereit, die Kantone dabei zu unterstützen, sich ausführlicher zu den Vorschlägen der ADSA zu äussern. Es ist jedoch Sache der Kantone, aufgrund der Vernehmlassung zum GP-R3 zu den gegnerischen Argumenten Stellung zu beziehen. Der Bund hat die heute bestehenden Grundlagen des Projekts finanziert, die fundiert genug sind, um Antworten auf diese Bemerkungen zu liefern. Diese geben somit keinerlei Anlass zu einer Investition in zusätzliche Studien.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hat der Bundesrat vor, im Streit zwischen den verschiedenen Studien zur 3. Rhonekorrektion schiedsrichterlich einzugreifen, bevor der Bund sich mit einem ausserordentlichen Kredit bei diesem gewaltigen Vorhaben engagiert? In der Tat kommen die Studien nämlich zu völlig gegensätzlichen Schlussfolgerungen. Das offizielle Projekt ist teurer und verschlingt viel landwirtschaftlichen Boden, indem es der Verbreiterung des Flussbettes den Vorzug gibt. Das Gutachten der Gegner sieht hingegen in einer Absenkung des Flussbettes eine viel bessere Lösung. Wir haben es also mit einem Expertenstreit zu tun. Ich möchte daher vom Bundesrat wissen, ob er nicht ein Obergutachten erstellen lassen möchte, um zu verhindern, dass allenfalls bedeutende Summen öffentlicher Gelder ineffizient eingesetzt werden.</p>
  • Dritte Rhonekorrektion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Projekt der 3. Rhonekorrektion wird von den Kantonen Wallis und Waadt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) erarbeitet. Das Bafu war in sämtliche Vorabklärungen einbezogen und an der Ausarbeitung der technischen Grundlagen ebenso beteiligt wie an der Auswahl der Ausbauvarianten. Es hat zudem die durchgeführten Studien finanziell unterstützt und die Ergänzungen verlangt, die zur Abstützung der getroffenen Entscheidungen benötigt wurden.</p><p>Das Bafu hat im Rahmen der Vernehmlassung zum generellen Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3) Stellung genommen, nachdem es die hauptsächlich betroffenen Bundesstellen konsultiert hatte. Die im GP-R3 vorgeschlagene Lösung, bei der eine Verbreiterung des Flussbetts im Vordergrund steht, wird auch vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gutgeheissen. Mit dieser Lösung lassen sich die Zielsetzungen des Walliser Staatsrats unter Einhaltung des von diesem genehmigten Sachplans am besten erreichen.</p><p>Die von der Association pour la défense du sol agricole (ADSA) vorgeschlagene Lösung, die auf eine Absenkung des Flussbetts setzt, wurde bereits in früheren Stadien der Projektentwicklung eingehend geprüft. Hinsichtlich der Sicherheit bietet diese Lösung nur einen begrenzten Spielraum für Anpassungen. Denn eine nachträgliche Erhöhung der Abflusskapazität der Rhone - zum Beispiel, um Klimaveränderungen Rechnung zu tragen - würde einen völlig neuen Ausbau erfordern. Dies würde sehr hohe Kosten verursachen und zusätzliche Landflächen beanspruchen. Unbefriedigend ist diese Lösung auch, weil sie erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die Wasservorkommen hätte und keine Möglichkeit böte, die in der Gesetzgebung festgelegten Umweltziele zu erreichen. Sie läuft somit den Rechtsgrundlagen des Bundes (Bundesgesetz vom 21. Juni 1991, Verordnung vom 2. November 1994 über den Wasserbau, Wegleitung 2001 des BWG zum Hochwasserschutz an Fliessgewässern) zuwider und fügt sich in keine Strategie der nachhaltigen Entwicklung ein.</p><p>Dagegen kommen die Lösungen, die auf eine Aufweitung des Gerinnes abzielen, den heutigen und künftigen Hochwasserschutzzielen sehr entgegen. Sie wurden kürzlich in anderen schweizerischen Grossprojekten angewendet und stehen vollkommen in Einklang mit den Schlussfolgerungen der Analyse der Hochwasser 2005. Sie bieten den besten Schutz für die Rhoneebene und eine hohe Flexibilität für künftige Anpassungen. In Abschnitten, in denen die Grundwasserverhältnisse dies zulassen, werden die Aufweitungen mit Absenkungen kombiniert.</p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass das Projekt viel landwirtschaftlich genutzten Boden (3,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche bis 2040) beansprucht, und hat Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaftskreise. Auf das Kulturerbe der Ufergebiete ist generell Rücksicht zu nehmen. Der Bund sorgt dafür, dass umfassend abgeklärt wird, wie die durch das Projekt verursachten Verluste ausgeglichen werden können. Mit Meliorationen, die der Bund ebenfalls finanziell unterstützen wird, lassen sich quantitative Verluste von landwirtschaftlichem Boden durch qualitative Verbesserungen ausgleichen. Der Bund wird dafür sorgen, dass die Mittel, die aufgrund der vorhandenen Kredite zur Verfügung stehen, für Integralmeliorationsprojekte mit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden.</p><p>Die Verabschiedung des GP-R3 erfolgt, nachdem die in der Vernehmlassung vorgebrachten Bemerkungen behandelt und allfällige Anpassungen vorgenommen worden sind. Sie richtet sich nach einem kantonalen Verfahren, das vom Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 2008 über die Ausarbeitung einer Botschaft zur Finanzierung der prioritären Massnahmen, welche 2009 vorgelegt wird, unabhängig ist. Der hierfür erforderliche Kredit wird verwendet, um über Subventionsentscheide Detailprojekte zu finanzieren, die vom Kanton genehmigt worden sind und die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum GP-R3 haben keinen Einfluss auf das Verfahren zur Beantragung eines Kredits bei den eidgenössischen Räten, weil die meisten in dieser ersten Etappe vorgesehenen Arbeiten bereits wesentlich detaillierter festgelegt sind als im GP-R3.</p><p>Das zuständige Bundesamt ist bereit, die Kantone dabei zu unterstützen, sich ausführlicher zu den Vorschlägen der ADSA zu äussern. Es ist jedoch Sache der Kantone, aufgrund der Vernehmlassung zum GP-R3 zu den gegnerischen Argumenten Stellung zu beziehen. Der Bund hat die heute bestehenden Grundlagen des Projekts finanziert, die fundiert genug sind, um Antworten auf diese Bemerkungen zu liefern. Diese geben somit keinerlei Anlass zu einer Investition in zusätzliche Studien.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hat der Bundesrat vor, im Streit zwischen den verschiedenen Studien zur 3. Rhonekorrektion schiedsrichterlich einzugreifen, bevor der Bund sich mit einem ausserordentlichen Kredit bei diesem gewaltigen Vorhaben engagiert? In der Tat kommen die Studien nämlich zu völlig gegensätzlichen Schlussfolgerungen. Das offizielle Projekt ist teurer und verschlingt viel landwirtschaftlichen Boden, indem es der Verbreiterung des Flussbettes den Vorzug gibt. Das Gutachten der Gegner sieht hingegen in einer Absenkung des Flussbettes eine viel bessere Lösung. Wir haben es also mit einem Expertenstreit zu tun. Ich möchte daher vom Bundesrat wissen, ob er nicht ein Obergutachten erstellen lassen möchte, um zu verhindern, dass allenfalls bedeutende Summen öffentlicher Gelder ineffizient eingesetzt werden.</p>
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