Stromausfälle verursacht durch Kleintiere
- ShortId
-
08.3722
- Id
-
20083722
- Updated
-
28.07.2023 11:17
- Language
-
de
- Title
-
Stromausfälle verursacht durch Kleintiere
- AdditionalIndexing
-
34;Fernsehen;elektrische Leitung;Tierwelt;Sicherheit
- 1
-
- L05K1202050101, Fernsehen
- L05K1703030101, elektrische Leitung
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K06030307, Tierwelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Unternehmen, welche Anlagen betreiben, die auch bei Stromausfall funktionieren müssen, besitzen in der Regel eine Notstromanlage (z. B. Dieselgenerator, Batterieanlage). Diese hat bei Unterbruch der öffentlichen Stromversorgung das sichere Weiterfunktionieren von bestimmten Anlagen zu gewährleisten. Notstromanlagen sind z. B. in Spitälern für die Stromversorgung von Operationsräumen und Intensivstationen und in Banken für die Datensicherung installiert.</p><p>Das Schweizer Fernsehen verfügt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Sendebetriebs, z. B. auch bei Stromausfällen, über zwei vollständig redundante und örtlich voneinander unabhängige Sendezentren (Playouts) mit je unabhängiger Notstromversorgung. Dass trotz dieser Vorkehrungen ein Sendeunterbruch möglich war, lag daran, dass zwei für die Verbreitung von Sendungen wichtige Geräte (DVB-S-Multiplexer) versehentlich nicht an die Notstromversorgung angeschlossen waren. Das Bakom hat in Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion gleich im Anschluss an den Sendeunterbruch bei der SRG interveniert. Die SRG hat mit Schreiben vom 3. September 2008 die Gründe für den Sendeunterbruch detailliert erläutert und schlüssig dargelegt, dass die notwendigen Abhilfemassnahmen ergriffen worden sind, um derartige Unterbrüche in Zukunft auszuschliessen.</p><p>2. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 der Starkstromverordnung (SR 734.2) müssen die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen Massnahmen treffen, die den Zutritt von unberechtigten Personen sowie das Eindringen von Tieren, Flüssigkeiten und schädlichen Gasen möglichst verhindern. Freiluftanlagen müssen nach Artikel 41 der Starkstromverordnung durch eine Umzäunung geschützt werden, und bei Innenraumanlagen muss mit Vergitterungen bei Türen, Fenstern, Lüftungsöffnungen und Kabeleinführungen das Eindringen von Kleintieren und das Durchstecken von festen Gegenständen verhindert werden (Art. 38 Abs. 5 Starkstromverordnung). Damit sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, um elektrische Anlagen, so weit sinnvoll und technisch möglich, vor Einwirkungen von aussen zu schützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Übertragung eines Spiels der Euro 2008 wurde die TV-Übertragung durch einen Stromausfall während etwa zehn Minuten total unterbrochen. Als Ursache des Kurzschlusses wurde ermittelt, dass ein Eichhörnchen im Bereich Zürich-Leutschenbach in eine Stromverteilerkabine hineingeschlüpft war. Wenige Wochen später sorgte ein Marder, der in das Unterwerk Strengelbach eingedrungen war, für eine andere unerwünschte Stromabschaltung. </p><p>Was denkt der Bundesrat darüber, dass die Hauptstudios des schweizerischen Staats- und Farbfernsehens, aus welchen in Krisenfällen auch wichtige Informationen an die Bevölkerung übermittelt werden müssten, durch derartige Zwischenfälle mit Kleintieren ausser Funktion gesetzt werden können? </p><p>Ist es möglich und erwünscht, Räume mit wichtigen Schaltanlagen für den Strom gegen das Eindringen von möglicherweise Kurzschluss verursachenden Kleintieren zu schützen?</p>
- Stromausfälle verursacht durch Kleintiere
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Unternehmen, welche Anlagen betreiben, die auch bei Stromausfall funktionieren müssen, besitzen in der Regel eine Notstromanlage (z. B. Dieselgenerator, Batterieanlage). Diese hat bei Unterbruch der öffentlichen Stromversorgung das sichere Weiterfunktionieren von bestimmten Anlagen zu gewährleisten. Notstromanlagen sind z. B. in Spitälern für die Stromversorgung von Operationsräumen und Intensivstationen und in Banken für die Datensicherung installiert.</p><p>Das Schweizer Fernsehen verfügt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Sendebetriebs, z. B. auch bei Stromausfällen, über zwei vollständig redundante und örtlich voneinander unabhängige Sendezentren (Playouts) mit je unabhängiger Notstromversorgung. Dass trotz dieser Vorkehrungen ein Sendeunterbruch möglich war, lag daran, dass zwei für die Verbreitung von Sendungen wichtige Geräte (DVB-S-Multiplexer) versehentlich nicht an die Notstromversorgung angeschlossen waren. Das Bakom hat in Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion gleich im Anschluss an den Sendeunterbruch bei der SRG interveniert. Die SRG hat mit Schreiben vom 3. September 2008 die Gründe für den Sendeunterbruch detailliert erläutert und schlüssig dargelegt, dass die notwendigen Abhilfemassnahmen ergriffen worden sind, um derartige Unterbrüche in Zukunft auszuschliessen.</p><p>2. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 der Starkstromverordnung (SR 734.2) müssen die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen Massnahmen treffen, die den Zutritt von unberechtigten Personen sowie das Eindringen von Tieren, Flüssigkeiten und schädlichen Gasen möglichst verhindern. Freiluftanlagen müssen nach Artikel 41 der Starkstromverordnung durch eine Umzäunung geschützt werden, und bei Innenraumanlagen muss mit Vergitterungen bei Türen, Fenstern, Lüftungsöffnungen und Kabeleinführungen das Eindringen von Kleintieren und das Durchstecken von festen Gegenständen verhindert werden (Art. 38 Abs. 5 Starkstromverordnung). Damit sind die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, um elektrische Anlagen, so weit sinnvoll und technisch möglich, vor Einwirkungen von aussen zu schützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während der Übertragung eines Spiels der Euro 2008 wurde die TV-Übertragung durch einen Stromausfall während etwa zehn Minuten total unterbrochen. Als Ursache des Kurzschlusses wurde ermittelt, dass ein Eichhörnchen im Bereich Zürich-Leutschenbach in eine Stromverteilerkabine hineingeschlüpft war. Wenige Wochen später sorgte ein Marder, der in das Unterwerk Strengelbach eingedrungen war, für eine andere unerwünschte Stromabschaltung. </p><p>Was denkt der Bundesrat darüber, dass die Hauptstudios des schweizerischen Staats- und Farbfernsehens, aus welchen in Krisenfällen auch wichtige Informationen an die Bevölkerung übermittelt werden müssten, durch derartige Zwischenfälle mit Kleintieren ausser Funktion gesetzt werden können? </p><p>Ist es möglich und erwünscht, Räume mit wichtigen Schaltanlagen für den Strom gegen das Eindringen von möglicherweise Kurzschluss verursachenden Kleintieren zu schützen?</p>
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