Bekämpfung von Spam und ihre Nebenwirkungen
- ShortId
-
08.3724
- Id
-
20083724
- Updated
-
28.07.2023 10:09
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Spam und ihre Nebenwirkungen
- AdditionalIndexing
-
34;Informationsfreiheit;E-mail;Werbung;strafbare Handlung;Informationsverbreitung
- 1
-
- L05K1202020103, E-mail
- L05K0701010302, Werbung
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L04K05020306, Informationsfreiheit
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Erst kürzlich wurden zahlreichen Mitgliedern des Parlaments E-Mails vorenthalten, die für sie von Interesse sind; diese E-Mails hatten das Referendum gegen die Gesetzgebung zur Einführung biometrischer Reisedokumente zum Inhalt und stammten vom Referendumskomitee. Offensichtlich erfolgte die Blockierung dieser E-Mails durch eine Einstellung im Spamfilter ("schwarze Liste"), die der Internetprovider wegen der ansteigenden Flut von Spam-Mails, die den elektronischen Posteingang der Mitglieder des Parlaments zu überschwemmen drohen, vorgenommen hat. Daraus ergibt sich, dass dieses leichte Übermass beim Filtern von E-Mails schwerwiegende Auswirkungen auf die Freiheit hat, Informationen zu erhalten. Auf diese Weise wird der Zugang zu erwarteten und wichtigen Informationen beschnitten. Abhilfe tut not. Aus technischer Sicht scheint es sich um ein komplexes Problem zu handeln, namentlich, weil es schwierig ist, angesichts der von jeder Empfängerin und jedem Empfänger gewählten Voreinstellungen im Spamfilter ein differenziertes Aussortieren der E-Mails zu bewerkstelligen. Auch aus der Sicht der Verfasserinnen und Verfasser von E-Mails ist die Freiheit beeinträchtigt, Informationen zu senden, haben sie doch keine Möglichkeit zum "Rekurs", wenn ihre E-Mail-Adresse oder ihre Themengebiete auf dieser oder jener "schwarzen Liste" in einem Spamfilter figurieren. Dazu kommt, dass der Inhalt einer "schwarzen Liste" in weitere solche Listen einfliesst. Um dieses Hindernis zu umgehen, können die Absenderinnen und Absender einzig - aber ohne Erfolgsgarantie - versuchen, an jede Empfängerin und jeden Empfänger dieselbe Nachricht unter verschiedenen Vorzeichen (von einem anderen Computer aus, mit einer anderen E-Mail-Adresse, mit einem anderen Betreff) zu senden. Als letzte Möglichkeit bleibt ihnen noch, alle gewünschten Empfängerinnen und Empfänger anzurufen oder per Briefpost anzuschreiben! Angesichts der tragenden Rolle, die E-Mails in der modernen Kommunikation spielen, muss eine Antwort auf die geschilderten Fragen gefunden werden. Zunächst wird es darum gehen, das Übel an der Wurzel zu bekämpfen und die Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Spam zu stärken. Ferner müssen technische Möglichkeiten gefunden werden, um die Spam-Filter zu verbessern und zu erreichen, dass "schwarze Listen" der Internet-Provider nicht mehr wie bisher uneingeschränkt eine Sperre darstellen. Insbesondere sollen Verfasserinnen und Verfasser einer Nachricht die Gelegenheit erhalten, im weiteren Sinn einen "Rekurs" gegen die Sperrung einlegen zu können.</p>
- <p>Spam ist gemäss Artikel 3 Buchstabe o des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Betroffene können sich vor den kantonalen Behörden mit einer Zivilklage oder einem Strafantrag gegen Spam wehren. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sind zur Bekämpfung von Spam gemäss Artikel 45a des Fernmeldegesetzes verpflichtet. Diese Pflicht hat der Bundesrat in den Artikeln 82 und 83 der Fernmeldedienstverordnung konkretisiert und verschiedene Pflichten definiert. Das Bakom verfolgt die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Spam, sieht aber derzeit keine wirkungsvolleren Massnahmen. </p><p>Spam wird heute vielfach von internationalen kriminellen Organisationen versendet, die alles tun, um den Anschein zu erwecken, es handle sich nicht um Spam, sondern um andere Nachrichten. Weltweit ist es bisher nicht gelungen, dieses Problem zu lösen. Im Kampf gegen Spam bildet der Einsatz von Filtern heute eine wichtige Gegenmassnahme. Bei mehreren Milliarden Spams täglich kann dies nur automatisiert, dynamisch (z. B. stündliche Anpassung der Filter), mehrstufig (Schlüsselwörter, Absender, Randdaten usw.) und international vernetzt erfolgen. Dabei werden grosse Anstrengungen unternommen, um eine maximale Trefferquote zu erreichen, ohne sonstige Nachrichten zu behindern. Die Inhaber von E-Mail-Konten können selbst dazu beitragen, indem sie die Strenge ihres Spamfilters bestimmen sowie empfangenen Spam als solchen kennzeichnen.</p><p>Es gibt eine unbegrenzte Zahl von Anknüpfungspunkten für die Aussortierung von Spam - zum Beispiel Schlüsselwörter, die Adresse des Absenders, die Adresse der verschiedenen Zwischenstationen, benutzte Technologien, die Bezeichnung als Spam durch bisherige Empfänger ähnlicher Nachrichten usw. Würde der Bund hier detaillierte Vorgaben machen, könnten sich Spammer rasch darauf einstellen und innerhalb weniger Tage mehr Spam als bisher erfolgreich ans Ziel bringen.</p><p>Im Übrigen besteht die in der Begründung des Postulates erwähnte Möglichkeit eines Rekurses "im weiteren Sinn" bereits heute, indem man sich vor den Zivil- und Strafgerichten gegen die Behandlung von Nachrichten als Spam wehren kann. Darauf wurde auch das im Postulat angesprochene Referendumskomitee von der Bundesverwaltung hingewiesen. Darüber hinaus gibt es auch informelle Möglichkeiten für Absender, sich gegen eine Behandlung als Spammer zu wehren. Dies wird von echten Spammern bisweilen missbraucht, indem diese beispielsweise behaupten, ihre Nachrichten seien fälschlicherweise blockiert worden oder Drittpersonen hätten ihre Adresse heimlich zum Versenden von Spam missbraucht. Darum würden die ohnehin bereits jetzt durch Spam gefährdeten modernen Kommunikationskanäle wie z. B. E-Mail durch eine zusätzliche Rekursmöglichkeit weiter beeinträchtigt.</p><p>Das BIT filtert monatlich von den 200 Millionen bei der Bundesverwaltung eingehenden E-Mails 190 Millionen wegen Spam und Viren aus. Es sorgt so für das Funktionieren des E-Mail-Verkehrs mit der Bundesverwaltung. Die Parlamentsdienste werden prüfen, ob eine Zusammenarbeit ihres Anbieters von Fernmeldediensten mit dem BIT möglich ist, damit auch die Parlamentarier von der Kompetenz des BIT profitieren können.</p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle sinnvollen Massnahmen im Bereich der Bekämpfung von Spam bereits umgesetzt worden sind und zusätzliche Massnahmen eher schaden als nutzen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Stärkung der Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Spam abzuklären. Er soll dies insbesondere mit Blick darauf tun, dass die zunehmende Beeinträchtigung der Freiheit, Informationen zu senden oder zu empfangen, beseitigt oder zumindest verringert wird. Es sollen zivilrechtliche, aber auch strafrechtliche Sanktionen gegen die Urheberinnen und Urheber von Spam vorgesehen werden; ferner sollen technische Massnahmen gefördert werden, die dem übermässigen Filtern von E-Mails entgegenwirken.</p>
- Bekämpfung von Spam und ihre Nebenwirkungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Erst kürzlich wurden zahlreichen Mitgliedern des Parlaments E-Mails vorenthalten, die für sie von Interesse sind; diese E-Mails hatten das Referendum gegen die Gesetzgebung zur Einführung biometrischer Reisedokumente zum Inhalt und stammten vom Referendumskomitee. Offensichtlich erfolgte die Blockierung dieser E-Mails durch eine Einstellung im Spamfilter ("schwarze Liste"), die der Internetprovider wegen der ansteigenden Flut von Spam-Mails, die den elektronischen Posteingang der Mitglieder des Parlaments zu überschwemmen drohen, vorgenommen hat. Daraus ergibt sich, dass dieses leichte Übermass beim Filtern von E-Mails schwerwiegende Auswirkungen auf die Freiheit hat, Informationen zu erhalten. Auf diese Weise wird der Zugang zu erwarteten und wichtigen Informationen beschnitten. Abhilfe tut not. Aus technischer Sicht scheint es sich um ein komplexes Problem zu handeln, namentlich, weil es schwierig ist, angesichts der von jeder Empfängerin und jedem Empfänger gewählten Voreinstellungen im Spamfilter ein differenziertes Aussortieren der E-Mails zu bewerkstelligen. Auch aus der Sicht der Verfasserinnen und Verfasser von E-Mails ist die Freiheit beeinträchtigt, Informationen zu senden, haben sie doch keine Möglichkeit zum "Rekurs", wenn ihre E-Mail-Adresse oder ihre Themengebiete auf dieser oder jener "schwarzen Liste" in einem Spamfilter figurieren. Dazu kommt, dass der Inhalt einer "schwarzen Liste" in weitere solche Listen einfliesst. Um dieses Hindernis zu umgehen, können die Absenderinnen und Absender einzig - aber ohne Erfolgsgarantie - versuchen, an jede Empfängerin und jeden Empfänger dieselbe Nachricht unter verschiedenen Vorzeichen (von einem anderen Computer aus, mit einer anderen E-Mail-Adresse, mit einem anderen Betreff) zu senden. Als letzte Möglichkeit bleibt ihnen noch, alle gewünschten Empfängerinnen und Empfänger anzurufen oder per Briefpost anzuschreiben! Angesichts der tragenden Rolle, die E-Mails in der modernen Kommunikation spielen, muss eine Antwort auf die geschilderten Fragen gefunden werden. Zunächst wird es darum gehen, das Übel an der Wurzel zu bekämpfen und die Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Spam zu stärken. Ferner müssen technische Möglichkeiten gefunden werden, um die Spam-Filter zu verbessern und zu erreichen, dass "schwarze Listen" der Internet-Provider nicht mehr wie bisher uneingeschränkt eine Sperre darstellen. Insbesondere sollen Verfasserinnen und Verfasser einer Nachricht die Gelegenheit erhalten, im weiteren Sinn einen "Rekurs" gegen die Sperrung einlegen zu können.</p>
- <p>Spam ist gemäss Artikel 3 Buchstabe o des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Betroffene können sich vor den kantonalen Behörden mit einer Zivilklage oder einem Strafantrag gegen Spam wehren. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sind zur Bekämpfung von Spam gemäss Artikel 45a des Fernmeldegesetzes verpflichtet. Diese Pflicht hat der Bundesrat in den Artikeln 82 und 83 der Fernmeldedienstverordnung konkretisiert und verschiedene Pflichten definiert. Das Bakom verfolgt die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Spam, sieht aber derzeit keine wirkungsvolleren Massnahmen. </p><p>Spam wird heute vielfach von internationalen kriminellen Organisationen versendet, die alles tun, um den Anschein zu erwecken, es handle sich nicht um Spam, sondern um andere Nachrichten. Weltweit ist es bisher nicht gelungen, dieses Problem zu lösen. Im Kampf gegen Spam bildet der Einsatz von Filtern heute eine wichtige Gegenmassnahme. Bei mehreren Milliarden Spams täglich kann dies nur automatisiert, dynamisch (z. B. stündliche Anpassung der Filter), mehrstufig (Schlüsselwörter, Absender, Randdaten usw.) und international vernetzt erfolgen. Dabei werden grosse Anstrengungen unternommen, um eine maximale Trefferquote zu erreichen, ohne sonstige Nachrichten zu behindern. Die Inhaber von E-Mail-Konten können selbst dazu beitragen, indem sie die Strenge ihres Spamfilters bestimmen sowie empfangenen Spam als solchen kennzeichnen.</p><p>Es gibt eine unbegrenzte Zahl von Anknüpfungspunkten für die Aussortierung von Spam - zum Beispiel Schlüsselwörter, die Adresse des Absenders, die Adresse der verschiedenen Zwischenstationen, benutzte Technologien, die Bezeichnung als Spam durch bisherige Empfänger ähnlicher Nachrichten usw. Würde der Bund hier detaillierte Vorgaben machen, könnten sich Spammer rasch darauf einstellen und innerhalb weniger Tage mehr Spam als bisher erfolgreich ans Ziel bringen.</p><p>Im Übrigen besteht die in der Begründung des Postulates erwähnte Möglichkeit eines Rekurses "im weiteren Sinn" bereits heute, indem man sich vor den Zivil- und Strafgerichten gegen die Behandlung von Nachrichten als Spam wehren kann. Darauf wurde auch das im Postulat angesprochene Referendumskomitee von der Bundesverwaltung hingewiesen. Darüber hinaus gibt es auch informelle Möglichkeiten für Absender, sich gegen eine Behandlung als Spammer zu wehren. Dies wird von echten Spammern bisweilen missbraucht, indem diese beispielsweise behaupten, ihre Nachrichten seien fälschlicherweise blockiert worden oder Drittpersonen hätten ihre Adresse heimlich zum Versenden von Spam missbraucht. Darum würden die ohnehin bereits jetzt durch Spam gefährdeten modernen Kommunikationskanäle wie z. B. E-Mail durch eine zusätzliche Rekursmöglichkeit weiter beeinträchtigt.</p><p>Das BIT filtert monatlich von den 200 Millionen bei der Bundesverwaltung eingehenden E-Mails 190 Millionen wegen Spam und Viren aus. Es sorgt so für das Funktionieren des E-Mail-Verkehrs mit der Bundesverwaltung. Die Parlamentsdienste werden prüfen, ob eine Zusammenarbeit ihres Anbieters von Fernmeldediensten mit dem BIT möglich ist, damit auch die Parlamentarier von der Kompetenz des BIT profitieren können.</p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle sinnvollen Massnahmen im Bereich der Bekämpfung von Spam bereits umgesetzt worden sind und zusätzliche Massnahmen eher schaden als nutzen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Stärkung der Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Spam abzuklären. Er soll dies insbesondere mit Blick darauf tun, dass die zunehmende Beeinträchtigung der Freiheit, Informationen zu senden oder zu empfangen, beseitigt oder zumindest verringert wird. Es sollen zivilrechtliche, aber auch strafrechtliche Sanktionen gegen die Urheberinnen und Urheber von Spam vorgesehen werden; ferner sollen technische Massnahmen gefördert werden, die dem übermässigen Filtern von E-Mails entgegenwirken.</p>
- Bekämpfung von Spam und ihre Nebenwirkungen
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