Umsetzung der Org-VoeB

ShortId
08.3730
Id
20083730
Updated
28.07.2023 12:58
Language
de
Title
Umsetzung der Org-VoeB
AdditionalIndexing
04;Bundesamt für Bauten und Logistik;Kompetenzregelung;Teigware;Koordination;Submissionswesen;Vollzug von Beschlüssen;Armasuisse;Verwaltungsreform
1
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L06K140203030107, Teigware
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L04K08040304, Armasuisse
  • L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
  • L04K08020314, Koordination
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Bundesverwaltungsreform 2005/2007 (Ref 05/07) wurde ein Querschnittprojekt im Bereich der Beschaffung aufgesetzt. Ziel war es, die Anzahl der Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung zu reduzieren, Synergiepotenziale auszuschöpfen und die Kernkompetenzen in der Beschaffung optimal einzusetzen und zu stärken. Für die zivilen und die militärischen Beschaffungen sollte je eine zentrale verantwortliche Stelle, das BBL und die Armasuisse, sowie für die Reisedienstleistungsbeschaffung die Bundesreisezentrale als Ansprechpartner definiert werden. Der Bundesrat gab für die Projektarbeiten einen engen Zeitrahmen vor, indem die neu zu schaffende Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VoeB) am 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen war. Daher stand die Reduktion der Beschaffungsstellen im Vordergrund. Die Zuständigkeiten gemäss Anhang der Org-VoeB entsprechen den bisher vorhandenen Kompetenzen der zivilen und militärischen Beschaffungsstellen und stellen eine Fortschreibung des alten Zustandes dar. Hingegen wurde das Projektziel der Reduktion von vierzig auf zwei zentrale Beschaffungsstellen klar erreicht.</p><p>1. Gemäss Anhang zur Org-VoeB beschafft die Armasuisse für die Schweizer Armee Nahrungsmittel und Getränke.</p><p>2. Weil die bisherigen Verantwortlichkeiten in der Beschaffung fortgeschrieben wurden, bestehen Doppelspurigkeiten in den Beschaffungsorganisationen. Deshalb werden auch Güter, Sortiments- und Massenartikel, welche vorab der zivilen Nutzung in der Armee dienen, durch die Armasuisse beschafft.</p><p>3. Die Org-VoeB ist erst seit 1. Januar 2007 in Kraft, und die Umsetzung beansprucht eine gewisse Zeit. Insbesondere sind die Führungsinstrumente, welche die Finanzdelegation gefordert hat, im Beschaffungscontrolling noch in der Phase des Aufbaus. Insofern wäre eine Revision der EFK im aktuellen Zeitpunkt verfrüht bzw. nicht aussagekräftig. Die GPK des Nationalrates hat mit Bericht vom 23. November 2007 die Rüstungsbeschaffung im VBS untersucht. Der Bundesrat nahm zu diesem GPK-Bericht erstmals am 14. März 2008 Stellung und hat den ergänzenden Teilbericht vom 26. September 2008 verabschiedet.</p><p>4. Dem Bundesrat ist die effiziente Beschaffung in der Bundesverwaltung wichtig, und er hat zu deren nachhaltiger Stärkung entsprechende Aufträge ausgelöst. Ein strategisches Beschaffungscontrolling sowie der Aufbau einer zentralen Beschaffungsstatistik und einer eindeutigen Debitoren- und Kreditorenidentifikation (einzige bundesweite Lieferantennummer) werden im Rahmen des im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gestarteten Projekts "Strategisches Beschaffungs-Controlling" realisiert. Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB), das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), die Armasuisse, das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB), das Bundesamt für Informatik (BIT) und das GS EFD (Projektleitung) sind in die Projektarbeiten eingebunden. Neben dem Aufbau der zentralen Beschaffungsstatistik geht es in erster Linie darum, die Beschaffungsprozesse wirksam zu straffen, die Aus- und Weiterbildung zu stärken sowie die Mindestanforderungen an ein operatives Vertragsmanagement und ein strategisches Beschaffungs-Controlling festzulegen. Für das Vertragsmanagement und das strategische Controlling führt das EFD die notwendigen Prozessanalysen und die anschliessende Evaluation eines geeigneten Tools durch.</p><p>5. Im zivilen Bereich wurden alle Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den betroffenen Verwaltungseinheiten abgeschlossen, und die Rapportierung an die zentrale Beschaffungsstelle BBL ist umgesetzt. Die Zusammenarbeitsvereinbarungen der Organisationseinheiten des VBS mit der Armasuisse werden bis Ende 2008 bereinigt. Die Armasuisse hat darüber hinaus Zusammenarbeitsvereinbarungen mit weiteren zivilen Stellen ausgehandelt. Mit den wesentlichen Partnern liegen konsensfähige Lösungen vor.</p><p>6. Der Bundesrat wird eine Arbeitsgruppe Armasuisse/BBL unter der Leitung des BBL einsetzen und ihr die folgenden Aufträge erteilen. Es ist eine Erfolgskontrolle über die Umsetzungswirkung der Org-VoeB durchzuführen. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten in der Beschaffung ist hinsichtlich Realisierung zusätzlicher Synergiepotenziale und Stärkung der Kernkompetenzen weiterzuentwickeln. Es ist nach dem Grundsatz vorzugehen, dass eine sinnvolle Verantwortlichkeitsabgrenzung entlang der Linie zwischen zivilem Nutzen im Güter-, Sortiments- und Massenartikelbereich und militärischem Nutzen im Bereich der Rüstungsgüter, Waffen, Schutz- und Verteidigungseinrichtungen und der Führungssysteme der Armee gezogen wird. Dementsprechend ist die organisatorische Bereinigung der Beschaffungsstellen vorzunehmen sowie der Anhang der Org-VoeB zu überarbeiten und per 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.</p><p>7. Durch konsequente Zentralisierung der Beschaffung und der damit verbundenen Volumenbündelung entsteht aufgrund des Skaleneffektes ein Einsparungspotenzial (Quelle: Aguirre et al., Booz Allen &amp; Hamilton, 1998). Davon ausgehend und unter der Annahme, dass im Rahmen der Verwaltungsreform bereits Teiloptimierungen realisiert sind, sowie unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips kann das Einsparungspotenzial auf durchschnittlich 5 Prozent im Güterbereich geschätzt werden. Die daraus abgeleiteten Einsparungsvorgaben sind bereits in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Verwaltungsreform des Bundes wurde die Zentralisierung des Beschaffungswesens angestrebt. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VoeB) am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Gemäss dieser sind grundsätzlich nur noch zwei Stellen für das Beschaffungswesen des Bundes zuständig, die Armasuisse und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Offensichtlich bestehen aber nach wie vor zahlreiche Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsprobleme zwischen dem BBL und der Armasuisse. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Trifft es zu, dass die Armasuisse trotz Org-VoeB nach wie vor Teigwaren beschafft? </p><p>2. Bestehen zwischen diesen beiden Bundesstellen noch Abgrenzungsprobleme in Bezug auf die Organisation der öffentlichen Beschaffung des Bundes? </p><p>3. Hat die Eidgenössische Finanzkontrolle das Beschaffungswesen des Bundes in letzter Zeit untersucht, und was waren die Erkenntnisse allfälliger Untersuchungen? Wo lägen Synergiepotenziale? </p><p>4. Wird die Org-VoeB seitens des Bundesrates korrekt angewendet? </p><p>5. Bestehen Probleme bei der Anwendung der Org-VoeB? </p><p>6. Was unternimmt er, um die Verordnung konsequent umzusetzen und Abgrenzungsprobleme zu vermeiden? </p><p>7. Wie gross erachtet er das Einsparungspotenzial, welches im Falle einer konsequenten Anwendung der Org-VoeB genutzt werden könnte?</p>
  • Umsetzung der Org-VoeB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Bundesverwaltungsreform 2005/2007 (Ref 05/07) wurde ein Querschnittprojekt im Bereich der Beschaffung aufgesetzt. Ziel war es, die Anzahl der Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung zu reduzieren, Synergiepotenziale auszuschöpfen und die Kernkompetenzen in der Beschaffung optimal einzusetzen und zu stärken. Für die zivilen und die militärischen Beschaffungen sollte je eine zentrale verantwortliche Stelle, das BBL und die Armasuisse, sowie für die Reisedienstleistungsbeschaffung die Bundesreisezentrale als Ansprechpartner definiert werden. Der Bundesrat gab für die Projektarbeiten einen engen Zeitrahmen vor, indem die neu zu schaffende Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VoeB) am 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen war. Daher stand die Reduktion der Beschaffungsstellen im Vordergrund. Die Zuständigkeiten gemäss Anhang der Org-VoeB entsprechen den bisher vorhandenen Kompetenzen der zivilen und militärischen Beschaffungsstellen und stellen eine Fortschreibung des alten Zustandes dar. Hingegen wurde das Projektziel der Reduktion von vierzig auf zwei zentrale Beschaffungsstellen klar erreicht.</p><p>1. Gemäss Anhang zur Org-VoeB beschafft die Armasuisse für die Schweizer Armee Nahrungsmittel und Getränke.</p><p>2. Weil die bisherigen Verantwortlichkeiten in der Beschaffung fortgeschrieben wurden, bestehen Doppelspurigkeiten in den Beschaffungsorganisationen. Deshalb werden auch Güter, Sortiments- und Massenartikel, welche vorab der zivilen Nutzung in der Armee dienen, durch die Armasuisse beschafft.</p><p>3. Die Org-VoeB ist erst seit 1. Januar 2007 in Kraft, und die Umsetzung beansprucht eine gewisse Zeit. Insbesondere sind die Führungsinstrumente, welche die Finanzdelegation gefordert hat, im Beschaffungscontrolling noch in der Phase des Aufbaus. Insofern wäre eine Revision der EFK im aktuellen Zeitpunkt verfrüht bzw. nicht aussagekräftig. Die GPK des Nationalrates hat mit Bericht vom 23. November 2007 die Rüstungsbeschaffung im VBS untersucht. Der Bundesrat nahm zu diesem GPK-Bericht erstmals am 14. März 2008 Stellung und hat den ergänzenden Teilbericht vom 26. September 2008 verabschiedet.</p><p>4. Dem Bundesrat ist die effiziente Beschaffung in der Bundesverwaltung wichtig, und er hat zu deren nachhaltiger Stärkung entsprechende Aufträge ausgelöst. Ein strategisches Beschaffungscontrolling sowie der Aufbau einer zentralen Beschaffungsstatistik und einer eindeutigen Debitoren- und Kreditorenidentifikation (einzige bundesweite Lieferantennummer) werden im Rahmen des im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gestarteten Projekts "Strategisches Beschaffungs-Controlling" realisiert. Die Beschaffungskommission des Bundes (BKB), das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), die Armasuisse, das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB), das Bundesamt für Informatik (BIT) und das GS EFD (Projektleitung) sind in die Projektarbeiten eingebunden. Neben dem Aufbau der zentralen Beschaffungsstatistik geht es in erster Linie darum, die Beschaffungsprozesse wirksam zu straffen, die Aus- und Weiterbildung zu stärken sowie die Mindestanforderungen an ein operatives Vertragsmanagement und ein strategisches Beschaffungs-Controlling festzulegen. Für das Vertragsmanagement und das strategische Controlling führt das EFD die notwendigen Prozessanalysen und die anschliessende Evaluation eines geeigneten Tools durch.</p><p>5. Im zivilen Bereich wurden alle Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den betroffenen Verwaltungseinheiten abgeschlossen, und die Rapportierung an die zentrale Beschaffungsstelle BBL ist umgesetzt. Die Zusammenarbeitsvereinbarungen der Organisationseinheiten des VBS mit der Armasuisse werden bis Ende 2008 bereinigt. Die Armasuisse hat darüber hinaus Zusammenarbeitsvereinbarungen mit weiteren zivilen Stellen ausgehandelt. Mit den wesentlichen Partnern liegen konsensfähige Lösungen vor.</p><p>6. Der Bundesrat wird eine Arbeitsgruppe Armasuisse/BBL unter der Leitung des BBL einsetzen und ihr die folgenden Aufträge erteilen. Es ist eine Erfolgskontrolle über die Umsetzungswirkung der Org-VoeB durchzuführen. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten in der Beschaffung ist hinsichtlich Realisierung zusätzlicher Synergiepotenziale und Stärkung der Kernkompetenzen weiterzuentwickeln. Es ist nach dem Grundsatz vorzugehen, dass eine sinnvolle Verantwortlichkeitsabgrenzung entlang der Linie zwischen zivilem Nutzen im Güter-, Sortiments- und Massenartikelbereich und militärischem Nutzen im Bereich der Rüstungsgüter, Waffen, Schutz- und Verteidigungseinrichtungen und der Führungssysteme der Armee gezogen wird. Dementsprechend ist die organisatorische Bereinigung der Beschaffungsstellen vorzunehmen sowie der Anhang der Org-VoeB zu überarbeiten und per 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.</p><p>7. Durch konsequente Zentralisierung der Beschaffung und der damit verbundenen Volumenbündelung entsteht aufgrund des Skaleneffektes ein Einsparungspotenzial (Quelle: Aguirre et al., Booz Allen &amp; Hamilton, 1998). Davon ausgehend und unter der Annahme, dass im Rahmen der Verwaltungsreform bereits Teiloptimierungen realisiert sind, sowie unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips kann das Einsparungspotenzial auf durchschnittlich 5 Prozent im Güterbereich geschätzt werden. Die daraus abgeleiteten Einsparungsvorgaben sind bereits in der aktuellen Finanzplanung berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Verwaltungsreform des Bundes wurde die Zentralisierung des Beschaffungswesens angestrebt. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VoeB) am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Gemäss dieser sind grundsätzlich nur noch zwei Stellen für das Beschaffungswesen des Bundes zuständig, die Armasuisse und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Offensichtlich bestehen aber nach wie vor zahlreiche Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsprobleme zwischen dem BBL und der Armasuisse. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Trifft es zu, dass die Armasuisse trotz Org-VoeB nach wie vor Teigwaren beschafft? </p><p>2. Bestehen zwischen diesen beiden Bundesstellen noch Abgrenzungsprobleme in Bezug auf die Organisation der öffentlichen Beschaffung des Bundes? </p><p>3. Hat die Eidgenössische Finanzkontrolle das Beschaffungswesen des Bundes in letzter Zeit untersucht, und was waren die Erkenntnisse allfälliger Untersuchungen? Wo lägen Synergiepotenziale? </p><p>4. Wird die Org-VoeB seitens des Bundesrates korrekt angewendet? </p><p>5. Bestehen Probleme bei der Anwendung der Org-VoeB? </p><p>6. Was unternimmt er, um die Verordnung konsequent umzusetzen und Abgrenzungsprobleme zu vermeiden? </p><p>7. Wie gross erachtet er das Einsparungspotenzial, welches im Falle einer konsequenten Anwendung der Org-VoeB genutzt werden könnte?</p>
    • Umsetzung der Org-VoeB

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