Zugänglichkeit zu Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für alle

ShortId
08.3733
Id
20083733
Updated
27.07.2023 19:23
Language
de
Title
Zugänglichkeit zu Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für alle
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;medizinische Untersuchung;Prävention;Krankenversicherung;Krebs;Selbstbehalt
1
  • L04K01050209, medizinische Untersuchung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01050110, Krebs
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Nationale Krebsprogramm 2005-2010 hat empfohlen, dass die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für Brustkrebs-, Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs nur unter Kontrolle von Qualität und Häufigkeit durchgeführt werden sollen. Leider ist dies in der Schweiz häufig nicht der Fall. Mit einer nationalen Strategie soll es korrigiert werden. </p><p>Aus Sicht einer effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung müssen diese Untersuchungen zudem von der Franchise befreit werden. Damit können mehr Leute erreicht werden. Die Gesundheitskosten können gesenkt werden, wenn die richtigen Leute in der richtigen Art und Weise (Qualität und Häufigkeit) diese Vorsorgeuntersuchungen machen.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht in Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d vor, dass der Bundesrat Leistungen der Prävention, welche im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen durchgeführt werden, von der Franchise befreien kann. Der Bundesrat hat diese Kompetenz dem Eidgenössischen Departement des Innern übertragen. Früherkennungsuntersuchungen fallen unter die Kategorie der Präventionsleistungen. Derzeit sind zwei Leistungen von der Franchise befreit: die Screening-Mammografie ab dem 50. Altersjahr im Rahmen von Früherkennungsprogrammen und die Impfung gegen das Human-Papilloma-Virus. Aktuell gibt es in der Schweiz keine weiteren Früherkennungsmassnahmen, die im Rahmen von Programmen durchgeführt werden. </p><p>Im Kontext der Früherkennung haben die Programme in erster Linie den Zweck, die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Zusätzlich sollen sie die Information der Bevölkerung über Nutzen, Risiken und Grenzen der Untersuchungen sicherstellen und allen Personen, die eine Untersuchung wünschen, den Zugang dazu erleichtern. Die Einschränkung der Möglichkeit, Leistungen der Früherkennung nur dann von der Franchise zu befreien, wenn sie im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen durchgeführt werden, ist deshalb sinnvoll. </p><p>Auch die gynäkologischen Abstriche für Gebärmutterhalskrebs könnten von der Franchise befreit werden, sofern sie in einem Programm angeboten würden. Dies ist derzeit allerdings nicht der Fall. Eine Ausweitung der Möglichkeit der Franchisenbefreiung auf Leistungen ausserhalb von Programmen würde den Bemühungen um die Sicherung der Qualität der Früherkennung zuwiderlaufen. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Erweiterung der Möglichkeit, Früherkennungsleistungen von der Franchise zu befreien, als kontraproduktiv.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests (z. B. Mammografie für Brustkrebs, Kolonoscopie für Darmkrebs und gynäkologische Abstriche für Gebärmutterhalskrebs) von der Franchise zu befreien, unter der Bedingung, dass diese Untersuchungen einer Qualitätskontrolle unterliegen und nicht öfter als nötig durchgeführt werden.</p>
  • Zugänglichkeit zu Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für alle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Nationale Krebsprogramm 2005-2010 hat empfohlen, dass die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für Brustkrebs-, Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs nur unter Kontrolle von Qualität und Häufigkeit durchgeführt werden sollen. Leider ist dies in der Schweiz häufig nicht der Fall. Mit einer nationalen Strategie soll es korrigiert werden. </p><p>Aus Sicht einer effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung müssen diese Untersuchungen zudem von der Franchise befreit werden. Damit können mehr Leute erreicht werden. Die Gesundheitskosten können gesenkt werden, wenn die richtigen Leute in der richtigen Art und Weise (Qualität und Häufigkeit) diese Vorsorgeuntersuchungen machen.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht in Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d vor, dass der Bundesrat Leistungen der Prävention, welche im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen durchgeführt werden, von der Franchise befreien kann. Der Bundesrat hat diese Kompetenz dem Eidgenössischen Departement des Innern übertragen. Früherkennungsuntersuchungen fallen unter die Kategorie der Präventionsleistungen. Derzeit sind zwei Leistungen von der Franchise befreit: die Screening-Mammografie ab dem 50. Altersjahr im Rahmen von Früherkennungsprogrammen und die Impfung gegen das Human-Papilloma-Virus. Aktuell gibt es in der Schweiz keine weiteren Früherkennungsmassnahmen, die im Rahmen von Programmen durchgeführt werden. </p><p>Im Kontext der Früherkennung haben die Programme in erster Linie den Zweck, die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Zusätzlich sollen sie die Information der Bevölkerung über Nutzen, Risiken und Grenzen der Untersuchungen sicherstellen und allen Personen, die eine Untersuchung wünschen, den Zugang dazu erleichtern. Die Einschränkung der Möglichkeit, Leistungen der Früherkennung nur dann von der Franchise zu befreien, wenn sie im Rahmen von nationalen oder kantonalen Programmen durchgeführt werden, ist deshalb sinnvoll. </p><p>Auch die gynäkologischen Abstriche für Gebärmutterhalskrebs könnten von der Franchise befreit werden, sofern sie in einem Programm angeboten würden. Dies ist derzeit allerdings nicht der Fall. Eine Ausweitung der Möglichkeit der Franchisenbefreiung auf Leistungen ausserhalb von Programmen würde den Bemühungen um die Sicherung der Qualität der Früherkennung zuwiderlaufen. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Erweiterung der Möglichkeit, Früherkennungsleistungen von der Franchise zu befreien, als kontraproduktiv.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests (z. B. Mammografie für Brustkrebs, Kolonoscopie für Darmkrebs und gynäkologische Abstriche für Gebärmutterhalskrebs) von der Franchise zu befreien, unter der Bedingung, dass diese Untersuchungen einer Qualitätskontrolle unterliegen und nicht öfter als nötig durchgeführt werden.</p>
    • Zugänglichkeit zu Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für alle

Back to List