Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor
- ShortId
-
08.3742
- Id
-
20083742
- Updated
-
28.07.2023 10:40
- Language
-
de
- Title
-
Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;Festpreis;Evaluation;Spital;Finanzierung
- 1
-
- L05K0105051101, Spital
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L03K110902, Finanzierung
- L04K08020302, Evaluation
- L05K1105030201, Festpreis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die stationäre Behandlung und der Spitalaufenthalt werden bis spätestens 2012 leistungsbezogen finanziert, d. h. mittels Pauschalen, die sich an der medizinischen Diagnose orientieren (DRG) und auf gesamtschweizerischen Strukturen beruhen. Für die Ausarbeitung, Entwicklung und Pflege der Tarifstrukturen haben die Tarifpartner und die Kantone ad hoc eine gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet: Swiss DRG (www.swissdrg.org). Das Fallpauschalensystem ist also in Schweizer Spitälern bald Realität.</p><p>Deutschland kennt dieses System bereits seit vier Jahren. Gewichtige unerwünschte Nebenwirkungen sind aufgetaucht: Ärzte und andere Fachpersonen protestieren in Spitälern gegen diese "ungesunde Sparbremse". Der Druck auf die Finanzierung verursacht in Deutschland - wie auch in anderen Ländern - eine Personalreduktion, was wiederum die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung negativ beeinflusst (www.rettung-der-krankenhaeuser.de).</p><p>Das deutsche System steht Pate für Swiss DRG; umso mehr soll die Schweiz nicht die gleichen Fehler machen. Bis heute ist aber keine Begleitevaluation vorgesehen. Obwohl Leistungspauschalen - mit milderen Nebenwirkungen - schon heute in einigen Kantonen eingeführt sind, kann man nicht ausschliessen, dass die generelle Einführung von Swiss DRG ähnliche negative Folgen wie in Deutschland haben könnte. Eine frühzeitige und umfassende Begleitforschung ist also nötig. Nur mit einer solchen Begleitforschung können Aussagen über die Wirkung von Fallpauschalen gemacht werden. Nur mit einer wissenschaftlichen, neutralen und demzufolge glaubwürdigen Begleitforschung können Fehlsteuerungen früh entdeckt und korrigiert werden. So können teure materielle und immaterielle Folgekosten vermieden werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen konkrete Massnahmen vorgesehen werden müssen, insbesondere um die Qualität von Pflege und Behandlung gewährleisten zu können. </p><p>Gemäss den Übergangsbestimmungen der Änderung vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat der Bundesrat die Modalitäten für die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen zu bestimmen. Mit der Änderung vom 22. Oktober 2008 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) hat der Bundesrat den Tarifpartnern die Aufgabe übertragen, ihm im Rahmen der Genehmigung des Tarifvertrags einen gemeinsamen Vorschlag über die zur Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen erforderlichen Begleitmassnahmen vorzulegen. Weiter beauftragte er die Tarifpartner, Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung zu vereinbaren. Die Tarifpartner der Swiss DRG AG arbeiten eng mit der Stelle zusammen, die mit der Entwicklung des Systems G-DRG betraut ist (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK), und haben so Gelegenheit, von den Erfahrungen in Deutschland zu profitieren und davon ausgehend die notwendigen Begleitmassnahmen zu vereinbaren. </p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Durchführung und die Wirkungen des KVG einer Evaluationspflicht unterstehen (Art. 32 KVV). Gegenstand dieser unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit vorgenommenen wissenschaftlichen Untersuchungen ist der Einfluss des Gesetzes auf die Situation und das Verhalten der Versicherten, der Leistungserbringer und der Versicherer. Untersucht wird insbesondere, ob die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung gewährleistet sind und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchungen kann der Bundesrat entscheiden, ob eine Ausführungsverordnung geändert oder gegebenenfalls eine Gesetzesrevision vorgenommen werden muss. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der an die Tarifpartner übertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allfällige unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen auffangen zu können. Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er wird aber darauf achten, dass den vom Motionär aufgeworfenen Fragen bei den nächsten wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne von Artikel 32 KVV zur Evaluation der neuen Regelung der Spitalfinanzierung Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung des neuen leistungsbezogenen Finanzierungsmodus für Spitalaufenthalte und dessen Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem (ambulant und stationär), namentlich die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität, wissenschaftlich zu evaluieren. </p><p>Er soll gewährleisten, dass eine neutrale, wissenschaftliche Begleitforschung, die die Anliegen aller Tarifpartner sowie der Gesellschaft Swiss DRG berücksichtigt, möglichst rasch eingeführt wird. Ziel ist es, die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu messen und Fehlsteuerungen des Systems frühzeitig zu erfassen und zu korrigieren.</p><p>Insbesondere folgende Elemente sollen in der Evaluation berücksichtigt werden: Art und Umfang der erbrachten medizinischen Leistungen, Statistik des medizinischen und pflegerischen Personals in den Spitälern und der Ambulanz, Versorgungsevolution (Über- und Unterversorgung), Versorgungsverlagerung, Zufriedenheit von Patienten und betroffenen Gesundheitsakteuren usw.</p>
- Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die stationäre Behandlung und der Spitalaufenthalt werden bis spätestens 2012 leistungsbezogen finanziert, d. h. mittels Pauschalen, die sich an der medizinischen Diagnose orientieren (DRG) und auf gesamtschweizerischen Strukturen beruhen. Für die Ausarbeitung, Entwicklung und Pflege der Tarifstrukturen haben die Tarifpartner und die Kantone ad hoc eine gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet: Swiss DRG (www.swissdrg.org). Das Fallpauschalensystem ist also in Schweizer Spitälern bald Realität.</p><p>Deutschland kennt dieses System bereits seit vier Jahren. Gewichtige unerwünschte Nebenwirkungen sind aufgetaucht: Ärzte und andere Fachpersonen protestieren in Spitälern gegen diese "ungesunde Sparbremse". Der Druck auf die Finanzierung verursacht in Deutschland - wie auch in anderen Ländern - eine Personalreduktion, was wiederum die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung negativ beeinflusst (www.rettung-der-krankenhaeuser.de).</p><p>Das deutsche System steht Pate für Swiss DRG; umso mehr soll die Schweiz nicht die gleichen Fehler machen. Bis heute ist aber keine Begleitevaluation vorgesehen. Obwohl Leistungspauschalen - mit milderen Nebenwirkungen - schon heute in einigen Kantonen eingeführt sind, kann man nicht ausschliessen, dass die generelle Einführung von Swiss DRG ähnliche negative Folgen wie in Deutschland haben könnte. Eine frühzeitige und umfassende Begleitforschung ist also nötig. Nur mit einer solchen Begleitforschung können Aussagen über die Wirkung von Fallpauschalen gemacht werden. Nur mit einer wissenschaftlichen, neutralen und demzufolge glaubwürdigen Begleitforschung können Fehlsteuerungen früh entdeckt und korrigiert werden. So können teure materielle und immaterielle Folgekosten vermieden werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen konkrete Massnahmen vorgesehen werden müssen, insbesondere um die Qualität von Pflege und Behandlung gewährleisten zu können. </p><p>Gemäss den Übergangsbestimmungen der Änderung vom 21. Dezember 2007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat der Bundesrat die Modalitäten für die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen zu bestimmen. Mit der Änderung vom 22. Oktober 2008 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) hat der Bundesrat den Tarifpartnern die Aufgabe übertragen, ihm im Rahmen der Genehmigung des Tarifvertrags einen gemeinsamen Vorschlag über die zur Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen erforderlichen Begleitmassnahmen vorzulegen. Weiter beauftragte er die Tarifpartner, Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen im Rahmen der Tarifanwendung zu vereinbaren. Die Tarifpartner der Swiss DRG AG arbeiten eng mit der Stelle zusammen, die mit der Entwicklung des Systems G-DRG betraut ist (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK), und haben so Gelegenheit, von den Erfahrungen in Deutschland zu profitieren und davon ausgehend die notwendigen Begleitmassnahmen zu vereinbaren. </p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Durchführung und die Wirkungen des KVG einer Evaluationspflicht unterstehen (Art. 32 KVV). Gegenstand dieser unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit vorgenommenen wissenschaftlichen Untersuchungen ist der Einfluss des Gesetzes auf die Situation und das Verhalten der Versicherten, der Leistungserbringer und der Versicherer. Untersucht wird insbesondere, ob die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung gewährleistet sind und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchungen kann der Bundesrat entscheiden, ob eine Ausführungsverordnung geändert oder gegebenenfalls eine Gesetzesrevision vorgenommen werden muss. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der an die Tarifpartner übertragenen Kompetenzen, ausreichen, um allfällige unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen auffangen zu können. Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er wird aber darauf achten, dass den vom Motionär aufgeworfenen Fragen bei den nächsten wissenschaftlichen Untersuchungen im Sinne von Artikel 32 KVV zur Evaluation der neuen Regelung der Spitalfinanzierung Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung des neuen leistungsbezogenen Finanzierungsmodus für Spitalaufenthalte und dessen Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem (ambulant und stationär), namentlich die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität, wissenschaftlich zu evaluieren. </p><p>Er soll gewährleisten, dass eine neutrale, wissenschaftliche Begleitforschung, die die Anliegen aller Tarifpartner sowie der Gesellschaft Swiss DRG berücksichtigt, möglichst rasch eingeführt wird. Ziel ist es, die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung zu messen und Fehlsteuerungen des Systems frühzeitig zu erfassen und zu korrigieren.</p><p>Insbesondere folgende Elemente sollen in der Evaluation berücksichtigt werden: Art und Umfang der erbrachten medizinischen Leistungen, Statistik des medizinischen und pflegerischen Personals in den Spitälern und der Ambulanz, Versorgungsevolution (Über- und Unterversorgung), Versorgungsverlagerung, Zufriedenheit von Patienten und betroffenen Gesundheitsakteuren usw.</p>
- Einführung der neuen Spitalfinanzierung. Begleitforschung als Erfolgsfaktor
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