Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes
- ShortId
-
08.3747
- Id
-
20083747
- Updated
-
25.06.2025 00:08
- Language
-
de
- Title
-
Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes
- AdditionalIndexing
-
09;Bevölkerungsschutz;Baukosten;Gebäude;Denkmalpflege;Zivilschutz
- 1
-
- L04K04030201, Zivilschutz
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L05K0705030303, Gebäude
- L04K01020302, Baukosten
- L04K01060302, Denkmalpflege
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erstellung von Schutzräumen, Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen muss u. a. auch aus finanzpolitischen Gründen neuen Gegebenheiten angepasst werden; es stehen zu wenig Finanzmittel zur Verfügung, um die gesetzlich vorgesehenen Bauten zu erstellen. Die nationalrätliche Finanzkommission hat deshalb die Motion 05.3715 eingereicht, die von den Räten angenommen wurde. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht mögliche Szenarien in Bezug auf die Schutzanlagen und Schutzräume darstellt.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag mit dem Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" erfüllt. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die möglichen Szenarien. Die Motion 05.3715 kann deshalb aus der Sicht der Finanzkommission als erfüllt abgeschrieben werden.</p><p>Die Finanzkommission beauftragt nun den Bundesrat, die Folgerungen aus dem Bericht zu ziehen und dem Parlament die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorzulegen. Für die Finanzkommission ist bei den Schutzräumen, Schutzanlagen wie Kulturgüterschutzräumen je die Option 2 zu wählen. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates hat sich in einer Stellungnahme an die Finanzkommission vom 20. August 2008 für die gleichen Optionen ausgesprochen.</p><p>Bei den Schutzräumen sieht die Option 2 vor, dass die generelle Baupflicht beibehalten wird, aber Schutzräume nur noch in Bauten mit mehr als 77 Zimmern errichtet werden sollen. Neu sollen auch die Ersatzbeiträge stark reduziert werden.</p><p>Bei den Schutzanlagen hat die Option 2 zur Folge, dass keine Neubauten realisiert werden und die Anzahl der Kommandoposten reduziert wird. Betrieb, Unterhalt, Reparatur und Ersatz von Schutzbaukomponenten werden bei allen Anlagen sichergestellt. Von den Anlagen, welche nicht den TWO 1977 (Technische Weisungen für Schutzanlagen der Organisation und des Sanitätsdienstes) entsprechen, werden nur die Kommandoposten (Führungsstandorte) und geschützten Spitäler für Katastrophen und Notlagen erneuert. Für die restlichen Anlagen wird dies erst im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt getan. Durch diese Lösung entfällt die Finanzierung für die Erstellung neuer Schutzanlagen.</p><p>Bei den Kulturgüterschutzräumen gewährleistet Option 2, die aus finanziellen Gründen de facto bereits angewendet wird, dass der Schutz der wichtigsten Sammlungen von nationaler Bedeutung gemäss Bedingungen des Haager Abkommens gewährleistet werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2008 den Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" in Erfüllung der Motion 05.3715 der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. November 2005 (05.047) zur Kenntnis genommen. Bezüglich der im Bericht aufgezeigten Optionen hat er sich im Bereich der Schutzbauten für die Option 2 für die Schutzräume, die Option 2 für die Schutzanlagen und die Option 2 für die Kulturgüterschutzräume ausgesprochen und das VBS beauftragt, insbesondere die rechtlichen Massnahmen - unter Einbezug der Beurteilungen und der zeitlichen Planung der Finanzkommission des Nationalrates und der Sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrates und Ständerates - dafür auszuarbeiten.</p><p>Die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates haben sich am 17. April 2008 bzw. am 19. August 2008 und die Finanzkommission des Nationalrates hat sich am 5. September 2008 ebenfalls für die vom Bundesrat beschlossenen Optionen ausgesprochen. Zudem hat die Finanzkommission des Nationalrates ihre Motion 05.3715 vom 18. November 2005 (05.047) als erfüllt zur Abschreibung empfohlen.</p><p>Das VBS ist zurzeit daran, das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einer Revision zu unterziehen. In diesem Kontext werden auch die rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Schutzbauten gemäss Beschluss des Bundesrates und der obenerwähnten Kommissionen sowie der vorliegenden Motion angepasst. Gemäss Zeitplan wird der Revisionsentwurf dazu Ende 2008 vorliegen und im Frühling 2009 in die Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Verbänden gehen. Dem Parlament werden die revidierten Rechtsgrundlagen gemäss Planung Ende 2009/Anfang 2010 unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf seinen Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" in Erfüllung der Motion 05.3715 (in Verbindung mit dem Geschäft 05.047) der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. November 2005, die Rechtsgrundlagen wie folgt anzupassen und dem Parlament vorzulegen:</p><p>- Schutzräume gemäss Option 2;</p><p>- Schutzanlagen gemäss Option 2;</p><p>- Kulturgüterschutzräume gemäss Option 2.</p>
- Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Erstellung von Schutzräumen, Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen muss u. a. auch aus finanzpolitischen Gründen neuen Gegebenheiten angepasst werden; es stehen zu wenig Finanzmittel zur Verfügung, um die gesetzlich vorgesehenen Bauten zu erstellen. Die nationalrätliche Finanzkommission hat deshalb die Motion 05.3715 eingereicht, die von den Räten angenommen wurde. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht mögliche Szenarien in Bezug auf die Schutzanlagen und Schutzräume darstellt.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag mit dem Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" erfüllt. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die möglichen Szenarien. Die Motion 05.3715 kann deshalb aus der Sicht der Finanzkommission als erfüllt abgeschrieben werden.</p><p>Die Finanzkommission beauftragt nun den Bundesrat, die Folgerungen aus dem Bericht zu ziehen und dem Parlament die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorzulegen. Für die Finanzkommission ist bei den Schutzräumen, Schutzanlagen wie Kulturgüterschutzräumen je die Option 2 zu wählen. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates hat sich in einer Stellungnahme an die Finanzkommission vom 20. August 2008 für die gleichen Optionen ausgesprochen.</p><p>Bei den Schutzräumen sieht die Option 2 vor, dass die generelle Baupflicht beibehalten wird, aber Schutzräume nur noch in Bauten mit mehr als 77 Zimmern errichtet werden sollen. Neu sollen auch die Ersatzbeiträge stark reduziert werden.</p><p>Bei den Schutzanlagen hat die Option 2 zur Folge, dass keine Neubauten realisiert werden und die Anzahl der Kommandoposten reduziert wird. Betrieb, Unterhalt, Reparatur und Ersatz von Schutzbaukomponenten werden bei allen Anlagen sichergestellt. Von den Anlagen, welche nicht den TWO 1977 (Technische Weisungen für Schutzanlagen der Organisation und des Sanitätsdienstes) entsprechen, werden nur die Kommandoposten (Führungsstandorte) und geschützten Spitäler für Katastrophen und Notlagen erneuert. Für die restlichen Anlagen wird dies erst im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt getan. Durch diese Lösung entfällt die Finanzierung für die Erstellung neuer Schutzanlagen.</p><p>Bei den Kulturgüterschutzräumen gewährleistet Option 2, die aus finanziellen Gründen de facto bereits angewendet wird, dass der Schutz der wichtigsten Sammlungen von nationaler Bedeutung gemäss Bedingungen des Haager Abkommens gewährleistet werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2008 den Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" in Erfüllung der Motion 05.3715 der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. November 2005 (05.047) zur Kenntnis genommen. Bezüglich der im Bericht aufgezeigten Optionen hat er sich im Bereich der Schutzbauten für die Option 2 für die Schutzräume, die Option 2 für die Schutzanlagen und die Option 2 für die Kulturgüterschutzräume ausgesprochen und das VBS beauftragt, insbesondere die rechtlichen Massnahmen - unter Einbezug der Beurteilungen und der zeitlichen Planung der Finanzkommission des Nationalrates und der Sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrates und Ständerates - dafür auszuarbeiten.</p><p>Die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates haben sich am 17. April 2008 bzw. am 19. August 2008 und die Finanzkommission des Nationalrates hat sich am 5. September 2008 ebenfalls für die vom Bundesrat beschlossenen Optionen ausgesprochen. Zudem hat die Finanzkommission des Nationalrates ihre Motion 05.3715 vom 18. November 2005 (05.047) als erfüllt zur Abschreibung empfohlen.</p><p>Das VBS ist zurzeit daran, das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einer Revision zu unterziehen. In diesem Kontext werden auch die rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Schutzbauten gemäss Beschluss des Bundesrates und der obenerwähnten Kommissionen sowie der vorliegenden Motion angepasst. Gemäss Zeitplan wird der Revisionsentwurf dazu Ende 2008 vorliegen und im Frühling 2009 in die Vernehmlassung bei den Kantonen und den interessierten Verbänden gehen. Dem Parlament werden die revidierten Rechtsgrundlagen gemäss Planung Ende 2009/Anfang 2010 unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf seinen Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" in Erfüllung der Motion 05.3715 (in Verbindung mit dem Geschäft 05.047) der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. November 2005, die Rechtsgrundlagen wie folgt anzupassen und dem Parlament vorzulegen:</p><p>- Schutzräume gemäss Option 2;</p><p>- Schutzanlagen gemäss Option 2;</p><p>- Kulturgüterschutzräume gemäss Option 2.</p>
- Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes
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