Hochwasserschutz. Finanzmittel für die nächsten Jahre

ShortId
08.3748
Id
20083748
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Hochwasserschutz. Finanzmittel für die nächsten Jahre
AdditionalIndexing
52;Finanzplanung;Beziehung Bund-Kanton;Subvention;Hochwasserschutz;Haushaltsausgabe
1
  • L06K060103020202, Hochwasserschutz
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen beschlossen und beantragt dem Parlament, für 2009 unter anderem die finanziellen Mittel im Hochwasserschutz und im Naturgefahrenbereich aufzustocken. Er hat bereits in seinem Bericht zu den Kosten und zur Finanzierung im Bereich Naturgefahrenprävention vom 28. September 2007 anerkannt, dass im Bereich Naturgefahrenprävention ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Unwetter der letzten Jahre sind die Kantone bestrebt, Projekte zur Behebung der Schutzdefizite so schnell wie möglich zu realisieren, um gegen Extremereignisse gewappnet zu sein. Sie haben daher Mittel in ihre Finanzplanung eingestellt, die deutlich über dem Budget des Bundes für 2009 liegen. Der Bundesrat erachtet die Realisierung dieser ausführungsreifen Vorhaben aus sach-, konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht als sinnvoll und beantragte dem Parlament deshalb per Nachmeldung für 2009 eine Aufstockung im Hochwasserschutz und Naturgefahrenbereich von zusätzlich 66 Millionen Franken. Gleichzeitig wurde auch eine Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredites 2008-2011 um insgesamt 219 Millionen Franken beantragt (Hochwasserschutz 189 Millionen; Schutz Naturgefahren 30 Millionen Franken). Der Bundesrat wird im Rahmen des Budgetprozesses zum Voranschlag 2010, gestützt auf eine neue Evaluation der kantonalen Aufgaben- und Finanzierungsplanungen, zahlungsseitige Anpassungen in der Finanzplanung vornehmen. Damit ist die auch in diesem Vorstoss geforderte Planungssicherheit für die Kantone gewährleistet.</p><p>Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 nach alternativen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Gefahrenprävention zu suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Die Realisierung der Bauten und Anlagen für den Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen.</p><p>Seitens der Kantone wird festgestellt, dass der Bund kurz- und mittelfristig zu wenig Mittel in seinem Finanzplan für die Aufgabenbewältigung eingestellt hat. So fehlen für die Jahre 2010 und 2011 je 100 Millionen Franken.</p><p>Vereinzelte Kantone haben darauf aufmerksam gemacht und mit Eingaben beim Bund reagiert (z. B. Standesinitiativen der Kantone Bern und Luzern).</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 entsprechend anzupassen, damit die Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann.</p><p>Langfristig werden wir nicht darum herumkommen, die Finanzierungsfrage grundsätzlich zu beurteilen und nach neuen Lösungen zu suchen.</p>
  • Hochwasserschutz. Finanzmittel für die nächsten Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen beschlossen und beantragt dem Parlament, für 2009 unter anderem die finanziellen Mittel im Hochwasserschutz und im Naturgefahrenbereich aufzustocken. Er hat bereits in seinem Bericht zu den Kosten und zur Finanzierung im Bereich Naturgefahrenprävention vom 28. September 2007 anerkannt, dass im Bereich Naturgefahrenprävention ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Unwetter der letzten Jahre sind die Kantone bestrebt, Projekte zur Behebung der Schutzdefizite so schnell wie möglich zu realisieren, um gegen Extremereignisse gewappnet zu sein. Sie haben daher Mittel in ihre Finanzplanung eingestellt, die deutlich über dem Budget des Bundes für 2009 liegen. Der Bundesrat erachtet die Realisierung dieser ausführungsreifen Vorhaben aus sach-, konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht als sinnvoll und beantragte dem Parlament deshalb per Nachmeldung für 2009 eine Aufstockung im Hochwasserschutz und Naturgefahrenbereich von zusätzlich 66 Millionen Franken. Gleichzeitig wurde auch eine Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredites 2008-2011 um insgesamt 219 Millionen Franken beantragt (Hochwasserschutz 189 Millionen; Schutz Naturgefahren 30 Millionen Franken). Der Bundesrat wird im Rahmen des Budgetprozesses zum Voranschlag 2010, gestützt auf eine neue Evaluation der kantonalen Aufgaben- und Finanzierungsplanungen, zahlungsseitige Anpassungen in der Finanzplanung vornehmen. Damit ist die auch in diesem Vorstoss geforderte Planungssicherheit für die Kantone gewährleistet.</p><p>Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 nach alternativen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Gefahrenprävention zu suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Die Realisierung der Bauten und Anlagen für den Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen.</p><p>Seitens der Kantone wird festgestellt, dass der Bund kurz- und mittelfristig zu wenig Mittel in seinem Finanzplan für die Aufgabenbewältigung eingestellt hat. So fehlen für die Jahre 2010 und 2011 je 100 Millionen Franken.</p><p>Vereinzelte Kantone haben darauf aufmerksam gemacht und mit Eingaben beim Bund reagiert (z. B. Standesinitiativen der Kantone Bern und Luzern).</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 entsprechend anzupassen, damit die Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann.</p><p>Langfristig werden wir nicht darum herumkommen, die Finanzierungsfrage grundsätzlich zu beurteilen und nach neuen Lösungen zu suchen.</p>
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