Prävention von Naturgefahren. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008-2011)
- ShortId
-
08.3752
- Id
-
20083752
- Updated
-
25.06.2025 00:11
- Language
-
de
- Title
-
Prävention von Naturgefahren. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008-2011)
- AdditionalIndexing
-
52;Kanton;Verhütung von Gefahren;Subvention;Hochwasserschutz;Naturgefahren
- 1
-
- L06K060103020202, Hochwasserschutz
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L05K1102030202, Subvention
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im Juni 2008 durch die Bundesverwaltung bei den Kantonen durchgeführte Bedarfserhebung hat ergeben, dass der Bund zusätzliche Verpflichtungskredite für die NFA-Periode 2008-2011 bereitstellen müsste, um die von den Kantonen geplanten Projekte abgelten zu können. Die Finanzierung dieser dringlichen Projekte ist vonseiten der Kantone gesichert. Die erforderlichen zusätzlichen Verpflichtungskredite belaufen sich auf insgesamt 190 Millionen Franken (Wasserbaugesetz 160 Millionen Franken, Waldgesetz 30 Millionen Franken).</p><p>Für dringliche Arbeiten zur Behebung von Schutzdefiziten nach dem Hochwasser 2005 im Umfang von 29 Millionen Franken wurde ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt. Damit diese Kosten den Rahmenkredit der NFA-Periode 2008-2011 nicht zusätzlich belasten, muss eine separate Finanzierung sichergestellt werden. Darum wird eine Erhöhung des Rahmenkredits 2008-2011 um 29 Millionen Franken benötigt.</p><p>Zusammenfassung Erhöhung Verpflichtungskredite (Rahmenkredite 2008-2011): </p><p>Hochwasserschutz (V0141.00, A4300.0135): +160+29 = 189 Millionen Franken;</p><p>Schutz Naturgefahren (V0144.00, A4300.0103): +30 = 30 Millionen Franken.</p><p>Für die jährlich zu budgetierenden Zahlungskredite für die Jahre 2009 bis 2011 ergibt sich aus der aktuellen Budgetplanung der Verwaltung (Erhebung Ende Juni 2008) folgender Mehrbedarf (darin sind die Zahlungen aus den 29 Millionen Franken Verpflichtungen für dringliche Arbeiten 2007 enthalten):</p><p>- Hochwasserschutz (Kredit A4300.0135) 60 Millionen Franken pro Jahr;</p><p>- Schutz Naturgefahren (Schutzbauten Wald - Kredit A4300.0103) 6 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 nach alternativen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Gefahrenprävention zu suchen. Diese Arbeiten sind mit hoher Priorität weiterzuverfolgen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen beschlossen und beantragt dem Parlament, für 2009 unter anderem die finanziellen Mittel im Hochwasserschutz und im Naturgefahrenbereich aufzustocken. Er hat bereits in seinem Bericht zu den Kosten und zur Finanzierung im Bereich Naturgefahrenprävention vom 28. September 2007 anerkannt, dass im Bereich Naturgefahrenprävention ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Unwetter der letzten Jahre sind die Kantone bestrebt, Projekte zur Behebung der Schutzdefizite so schnell wie möglich zu realisieren, um gegen Extremereignisse gewappnet zu sein. Der Bundesrat erachtet die Realisierung dieser ausführungsreifen Vorhaben aus sach-, konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht als sinnvoll und beantragte dem Parlament deshalb per Nachmeldung für 2009 eine Aufstockung im Hochwasserschutz- und Naturgefahrenbereich von zusätzlich 66 Millionen Franken. Gleichzeitig wurde auch eine Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredites 2008-2011 um insgesamt 219 Millionen Franken beantragt (Hochwasserschutz 189 Millionen; Schutz Naturgefahren 30 Millionen Franken). Der Bundesrat wird im Rahmen des Budgetprozesses zum Voranschlag 2010, gestützt auf eine neue Evaluation der kantonalen Aufgaben- und Finanzierungsplanungen, zahlungsseitige Anpassungen in der Finanzplanung vornehmen. Damit ist die auch in diesem Vorstoss geforderte Planungssicherheit für die Kantone gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Nachtragskredites II 2008 wird der Bundesrat beauftragt, Budget und Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 entsprechend den in der Begründung ausgeführten Argumenten anzupassen, damit die Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann.</p>
- Prävention von Naturgefahren. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008-2011)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die im Juni 2008 durch die Bundesverwaltung bei den Kantonen durchgeführte Bedarfserhebung hat ergeben, dass der Bund zusätzliche Verpflichtungskredite für die NFA-Periode 2008-2011 bereitstellen müsste, um die von den Kantonen geplanten Projekte abgelten zu können. Die Finanzierung dieser dringlichen Projekte ist vonseiten der Kantone gesichert. Die erforderlichen zusätzlichen Verpflichtungskredite belaufen sich auf insgesamt 190 Millionen Franken (Wasserbaugesetz 160 Millionen Franken, Waldgesetz 30 Millionen Franken).</p><p>Für dringliche Arbeiten zur Behebung von Schutzdefiziten nach dem Hochwasser 2005 im Umfang von 29 Millionen Franken wurde ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt. Damit diese Kosten den Rahmenkredit der NFA-Periode 2008-2011 nicht zusätzlich belasten, muss eine separate Finanzierung sichergestellt werden. Darum wird eine Erhöhung des Rahmenkredits 2008-2011 um 29 Millionen Franken benötigt.</p><p>Zusammenfassung Erhöhung Verpflichtungskredite (Rahmenkredite 2008-2011): </p><p>Hochwasserschutz (V0141.00, A4300.0135): +160+29 = 189 Millionen Franken;</p><p>Schutz Naturgefahren (V0144.00, A4300.0103): +30 = 30 Millionen Franken.</p><p>Für die jährlich zu budgetierenden Zahlungskredite für die Jahre 2009 bis 2011 ergibt sich aus der aktuellen Budgetplanung der Verwaltung (Erhebung Ende Juni 2008) folgender Mehrbedarf (darin sind die Zahlungen aus den 29 Millionen Franken Verpflichtungen für dringliche Arbeiten 2007 enthalten):</p><p>- Hochwasserschutz (Kredit A4300.0135) 60 Millionen Franken pro Jahr;</p><p>- Schutz Naturgefahren (Schutzbauten Wald - Kredit A4300.0103) 6 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 nach alternativen langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Gefahrenprävention zu suchen. Diese Arbeiten sind mit hoher Priorität weiterzuverfolgen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen beschlossen und beantragt dem Parlament, für 2009 unter anderem die finanziellen Mittel im Hochwasserschutz und im Naturgefahrenbereich aufzustocken. Er hat bereits in seinem Bericht zu den Kosten und zur Finanzierung im Bereich Naturgefahrenprävention vom 28. September 2007 anerkannt, dass im Bereich Naturgefahrenprävention ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Unwetter der letzten Jahre sind die Kantone bestrebt, Projekte zur Behebung der Schutzdefizite so schnell wie möglich zu realisieren, um gegen Extremereignisse gewappnet zu sein. Der Bundesrat erachtet die Realisierung dieser ausführungsreifen Vorhaben aus sach-, konjunktur- und beschäftigungspolitischer Sicht als sinnvoll und beantragte dem Parlament deshalb per Nachmeldung für 2009 eine Aufstockung im Hochwasserschutz- und Naturgefahrenbereich von zusätzlich 66 Millionen Franken. Gleichzeitig wurde auch eine Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredites 2008-2011 um insgesamt 219 Millionen Franken beantragt (Hochwasserschutz 189 Millionen; Schutz Naturgefahren 30 Millionen Franken). Der Bundesrat wird im Rahmen des Budgetprozesses zum Voranschlag 2010, gestützt auf eine neue Evaluation der kantonalen Aufgaben- und Finanzierungsplanungen, zahlungsseitige Anpassungen in der Finanzplanung vornehmen. Damit ist die auch in diesem Vorstoss geforderte Planungssicherheit für die Kantone gewährleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Unter der Voraussetzung der Genehmigung des Nachtragskredites II 2008 wird der Bundesrat beauftragt, Budget und Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 entsprechend den in der Begründung ausgeführten Argumenten anzupassen, damit die Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bis 2011 nachkommen kann.</p>
- Prävention von Naturgefahren. Finanzmittel für die nächsten Jahre (2008-2011)
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