Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
- ShortId
-
08.3754
- Id
-
20083754
- Updated
-
28.07.2023 10:25
- Language
-
de
- Title
-
Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
- AdditionalIndexing
-
24;direkte Bundessteuer;Frist;Steuerprogression
- 1
-
- L05K1107030102, Steuerprogression
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L05K0503020802, Frist
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ausgeglichen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat (Art. 215 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG). Es stellt sich zu Recht die Frage, ob nicht ein rascherer, allenfalls jährlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression angebracht ist, damit die Kaufkraft der Steuerpflichtigen nicht unnötig vermindert wird. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (08.3753), die verlangt, dass die Folgen der kalten Progression in schnellerem Rhythmus ausgeglichen werden und dass der Bundesrat rasch eine entsprechende Änderung des DBG vorlegt. Der Bundesrat hat am 26. November 2008 beschlossen, die Annahme dieser Motion zu beantragen. Der Bundesrat stimmt somit dem Anliegen zu, die Folgen der kalten Progression rascher auszugleichen.</p><p>Der Bundesrat möchte sich aber nicht schon jetzt verbindlich festlegen, auf welche Art und Weise ein rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression künftig erfolgen soll. Dazu soll eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt werden, bei der neben einem jährlichen Ausgleich auch die Variante eines Ausgleichs bei Erreichen einer Teuerung von 3 Prozent zur Diskussion gestellt werden soll. Diesem Entscheidfindungsprozess soll durch eine Annahme der Motion nicht vorgegriffen werden. Um eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zu ermöglichen, muss die Entscheidfindung rasch erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression jährlich ausgeglichen werden. Der Entwurf soll dem Parlament so vorgelegt werden, dass eine Inkraftsetzung am 1. Januar 2010 möglich ist.</p>
- Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ausgeglichen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat (Art. 215 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG). Es stellt sich zu Recht die Frage, ob nicht ein rascherer, allenfalls jährlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression angebracht ist, damit die Kaufkraft der Steuerpflichtigen nicht unnötig vermindert wird. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (08.3753), die verlangt, dass die Folgen der kalten Progression in schnellerem Rhythmus ausgeglichen werden und dass der Bundesrat rasch eine entsprechende Änderung des DBG vorlegt. Der Bundesrat hat am 26. November 2008 beschlossen, die Annahme dieser Motion zu beantragen. Der Bundesrat stimmt somit dem Anliegen zu, die Folgen der kalten Progression rascher auszugleichen.</p><p>Der Bundesrat möchte sich aber nicht schon jetzt verbindlich festlegen, auf welche Art und Weise ein rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression künftig erfolgen soll. Dazu soll eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt werden, bei der neben einem jährlichen Ausgleich auch die Variante eines Ausgleichs bei Erreichen einer Teuerung von 3 Prozent zur Diskussion gestellt werden soll. Diesem Entscheidfindungsprozess soll durch eine Annahme der Motion nicht vorgegriffen werden. Um eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zu ermöglichen, muss die Entscheidfindung rasch erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression jährlich ausgeglichen werden. Der Entwurf soll dem Parlament so vorgelegt werden, dass eine Inkraftsetzung am 1. Januar 2010 möglich ist.</p>
- Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
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