Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung

ShortId
08.3758
Id
20083758
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung
AdditionalIndexing
66;elektrische Leitung;Kontrolle;Stromversorgung;Energiepreis;elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Abschreibung;Netzgesellschaft;Interessenkonflikt;Preisfestsetzung;Kartellgesetzgebung;Marktzugang
1
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L06K170303010102, Netzgesellschaft
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L05K0703010305, Kartellgesetzgebung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K070302010101, Abschreibung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat das UVEK dem Bundesrat einen Entwurf zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) unterbreitet. Der Entwurf enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat der Vorlage zugestimmt.</p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Herausforderungen eines umfassenden Systemwechsels erfolgreich zu bewältigen. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob das Stromversorgungsgesetz (SR 734.7) und die Stromversorgungsverordnung (SR 734.71) so zu ändern sind, dass sie die folgenden Grundsätze enthalten:</p><p>- Die Elcom soll die Kompetenz erhalten, punktuell die Erhöhungen der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife vorgängig zu prüfen und zu genehmigen.</p><p>- Die Elcom überprüft Netznutzungstarife und -entgelte sowie die Elektrizitätstarife anhand von Vergleichsverfahren (Benchmark).</p><p>- Die Grundpreise sollen etwa 10 Prozent der durchschnittlichen Stromkosten eines Haushalts nicht überschreiten. Abweichungen sind zulässig im Falle von Zweitwohnungen.</p><p>- Die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft von Unternehmen und Tätigkeiten in den übrigen Bereichen der Stromwirtschaft muss gestärkt werden.</p><p>- Es wird regelmässig über die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen berichtet. Diese Berichterstattung soll als landesweite Vergleichsgrundlage dienen und einen Überblick über die Entwicklung der Konzessionsabgaben für die Benutzung von Grund und Boden oder die Gewinnablieferung an die öffentliche Hand geben.</p><p>- Über die Abschreibungspraxis der an Swissgrid beteiligten Unternehmungen während der letzten zehn Jahre wird ausführlich berichtet. Dabei soll insbesondere Auskunft erteilt werden über die sogenannten doppelten Abschreibungen, welche die Konsumenten mit Beginn des neuen Regimes per 1. Januar 2009 zahlen müssen.</p><p>- Die Rechnungstellung für das erste Quartal 2009 soll auf der Basis der ab 1. April 2009 voraussichtlich geltenden Tarife erfolgen.</p><p>- Die Systemdienstleistungen sind zu Gestehungskosten oder zu regulierten Preisen mit Einbezug der Verursacher bereitzustellen.</p><p>- Direkte Verwaltungssanktionen der Elcom, analog der Kartellgesetzgebung, sollen möglich sein.</p>
  • Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf der Grundlage verschiedener Gespräche mit Vertretern der Strombranche sowie weiterer Abklärungen auch bei den Kantonen und Gemeinden hat das UVEK dem Bundesrat einen Entwurf zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) unterbreitet. Der Entwurf enthält praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat der Vorlage zugestimmt.</p><p>Dem Bundesrat war es ein Anliegen, dass mit dieser Revision der StromVV die laufenden Untersuchungen der Elcom nicht behindert oder gestoppt werden, da auch die Entscheide des Regulators zu weiteren Absenkungen der Preise führen können. Mit der nun beschlossenen Revision der StromVV und mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhungen per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Die Revision der StromVV ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Herausforderungen eines umfassenden Systemwechsels erfolgreich zu bewältigen. Weitere Anpassungen werden sicher nötig sein. Mittelfristig ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Marktöffnung und auf der Basis eingehender Analysen eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ins Auge zu fassen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund:</p><p>- die Möglichkeit einer Ex-ante-Regulierung, also der vorgängigen Genehmigung der Tarife durch die Elcom (heute ex post);</p><p>- der Übergang zu einer Anreizregulierung, welche die Unternehmen zu mehr Effizienz animiert;</p><p>- die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der Elcom;</p><p>- die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid</p><p>- Berichterstattung über Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob das Stromversorgungsgesetz (SR 734.7) und die Stromversorgungsverordnung (SR 734.71) so zu ändern sind, dass sie die folgenden Grundsätze enthalten:</p><p>- Die Elcom soll die Kompetenz erhalten, punktuell die Erhöhungen der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife vorgängig zu prüfen und zu genehmigen.</p><p>- Die Elcom überprüft Netznutzungstarife und -entgelte sowie die Elektrizitätstarife anhand von Vergleichsverfahren (Benchmark).</p><p>- Die Grundpreise sollen etwa 10 Prozent der durchschnittlichen Stromkosten eines Haushalts nicht überschreiten. Abweichungen sind zulässig im Falle von Zweitwohnungen.</p><p>- Die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft von Unternehmen und Tätigkeiten in den übrigen Bereichen der Stromwirtschaft muss gestärkt werden.</p><p>- Es wird regelmässig über die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen berichtet. Diese Berichterstattung soll als landesweite Vergleichsgrundlage dienen und einen Überblick über die Entwicklung der Konzessionsabgaben für die Benutzung von Grund und Boden oder die Gewinnablieferung an die öffentliche Hand geben.</p><p>- Über die Abschreibungspraxis der an Swissgrid beteiligten Unternehmungen während der letzten zehn Jahre wird ausführlich berichtet. Dabei soll insbesondere Auskunft erteilt werden über die sogenannten doppelten Abschreibungen, welche die Konsumenten mit Beginn des neuen Regimes per 1. Januar 2009 zahlen müssen.</p><p>- Die Rechnungstellung für das erste Quartal 2009 soll auf der Basis der ab 1. April 2009 voraussichtlich geltenden Tarife erfolgen.</p><p>- Die Systemdienstleistungen sind zu Gestehungskosten oder zu regulierten Preisen mit Einbezug der Verursacher bereitzustellen.</p><p>- Direkte Verwaltungssanktionen der Elcom, analog der Kartellgesetzgebung, sollen möglich sein.</p>
    • Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen. Änderung des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung

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