Einspeisevergütungen. Harmonisierung der Fristen

ShortId
08.3759
Id
20083759
Updated
25.06.2025 00:09
Language
de
Title
Einspeisevergütungen. Harmonisierung der Fristen
AdditionalIndexing
66;Wasserkraft;elektrische Leitung;Windenergie;Festpreis;Einspeisevergütung;elektrische Energie;Marktzugang;Stromerzeugung
1
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L03K170508, Windenergie
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da für Wasserkraft und Windenergie im Wesentlichen dieselben Einsprachemöglichkeiten bestehen, sollte die Windenergie nicht schon nach zwei Jahren von der Anmeldeschlange gestrichen werden, wo für die Wasserkraft vier Jahre gelten.</p>
  • <p>Der Bundesrat will das ganze System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im nächsten Jahr aufgrund der ersten echten Betriebserfahrungen gründlich analysieren, dem Parlament darüber und über allenfalls zu ergreifende Anpassungen Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollen unter anderem auch die festgelegten Termine überprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen betreffend Einspeisevergütungen dahingehend zu ändern sind, dass die Fristen betreffend Anmeldung, Projektfortschrittsmeldung und Inbetriebnahmemeldung für die Wasserkraft und die Windenergie gleich lang sind.</p>
  • Einspeisevergütungen. Harmonisierung der Fristen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da für Wasserkraft und Windenergie im Wesentlichen dieselben Einsprachemöglichkeiten bestehen, sollte die Windenergie nicht schon nach zwei Jahren von der Anmeldeschlange gestrichen werden, wo für die Wasserkraft vier Jahre gelten.</p>
    • <p>Der Bundesrat will das ganze System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im nächsten Jahr aufgrund der ersten echten Betriebserfahrungen gründlich analysieren, dem Parlament darüber und über allenfalls zu ergreifende Anpassungen Bericht erstatten. In diesem Rahmen sollen unter anderem auch die festgelegten Termine überprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen betreffend Einspeisevergütungen dahingehend zu ändern sind, dass die Fristen betreffend Anmeldung, Projektfortschrittsmeldung und Inbetriebnahmemeldung für die Wasserkraft und die Windenergie gleich lang sind.</p>
    • Einspeisevergütungen. Harmonisierung der Fristen

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