Keine Senkung der Monopolgrenze vor der parlamentarischen Beratung der Revision des Postgesetzes

ShortId
08.3762
Id
20083762
Updated
28.07.2023 10:04
Language
de
Title
Keine Senkung der Monopolgrenze vor der parlamentarischen Beratung der Revision des Postgesetzes
AdditionalIndexing
34;Post;Korrespondenz;Kompetenzregelung;Privatisierung;Monopol;Beziehung Legislative-Exekutive
1
  • L04K12020202, Post
  • L03K020221, Korrespondenz
  • L05K0703010103, Monopol
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 22. Oktober 2008 stützt sich auf Artikel 3 Absatz 3 des geltenden Postgesetzes (PG; SR 783.0). Danach hat der Bundesrat die Kompetenz, auch unter Berücksichtigung der europäischen Normen, die Gewichtslimite für die reservierten Dienste herabzusetzen, wenn die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes sichergestellt ist.</p><p>Mit dem genannten Beschluss hat der Bundesrat diese Kompetenz ausgeschöpft. Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass im europäischen Umland der Schweiz eine Monopolgrenze von 50 Gramm gilt oder das Monopol schon vollständig aufgegeben wurde. Im Weiteren hat er gestützt auf die Studie Plaut/Frontier vom Dezember 2007 (Auswirkungen Postmarktliberalisierung 2011) festgestellt, dass die Finanzierung der Grundversorgung bei einem Briefmonopol von 50 Gramm auch langfristig gesichert ist. Die in Artikel 3 Absatz 3 PG genannten Voraussetzungen für den Entscheid, die Monopolgrenze zu senken, waren demnach erfüllt.</p><p>Mit der Senkung der Monopolgrenze will der Bundesrat auch signalisieren, dass er entschlossen ist, das am 1. Mai 2006 beschlossene Ziel der raschen Marktöffnung umzusetzen.</p><p>Die Mitspracherechte von Parlament und Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die weiteren Schritte der Marktöffnung sind gewährleistet. Sowohl das revidierte PG wie auch der im Gesetz vorgesehene Bundesbeschluss über die vollständige Marktöffnung unterstehen dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, auf seinen Entscheid vom 22. Oktober 2008, die Monopolgrenze für Briefe von heute 100 auf künftig 50 Gramm zu senken, zurückzukommen. Die Senkung dieser Gewichtslimite auf 50 Gramm ist im Rahmen der Revision des Postgesetzes dem Parlament zu unterbreiten.</p>
  • Keine Senkung der Monopolgrenze vor der parlamentarischen Beratung der Revision des Postgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 22. Oktober 2008 stützt sich auf Artikel 3 Absatz 3 des geltenden Postgesetzes (PG; SR 783.0). Danach hat der Bundesrat die Kompetenz, auch unter Berücksichtigung der europäischen Normen, die Gewichtslimite für die reservierten Dienste herabzusetzen, wenn die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes sichergestellt ist.</p><p>Mit dem genannten Beschluss hat der Bundesrat diese Kompetenz ausgeschöpft. Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass im europäischen Umland der Schweiz eine Monopolgrenze von 50 Gramm gilt oder das Monopol schon vollständig aufgegeben wurde. Im Weiteren hat er gestützt auf die Studie Plaut/Frontier vom Dezember 2007 (Auswirkungen Postmarktliberalisierung 2011) festgestellt, dass die Finanzierung der Grundversorgung bei einem Briefmonopol von 50 Gramm auch langfristig gesichert ist. Die in Artikel 3 Absatz 3 PG genannten Voraussetzungen für den Entscheid, die Monopolgrenze zu senken, waren demnach erfüllt.</p><p>Mit der Senkung der Monopolgrenze will der Bundesrat auch signalisieren, dass er entschlossen ist, das am 1. Mai 2006 beschlossene Ziel der raschen Marktöffnung umzusetzen.</p><p>Die Mitspracherechte von Parlament und Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die weiteren Schritte der Marktöffnung sind gewährleistet. Sowohl das revidierte PG wie auch der im Gesetz vorgesehene Bundesbeschluss über die vollständige Marktöffnung unterstehen dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, auf seinen Entscheid vom 22. Oktober 2008, die Monopolgrenze für Briefe von heute 100 auf künftig 50 Gramm zu senken, zurückzukommen. Die Senkung dieser Gewichtslimite auf 50 Gramm ist im Rahmen der Revision des Postgesetzes dem Parlament zu unterbreiten.</p>
    • Keine Senkung der Monopolgrenze vor der parlamentarischen Beratung der Revision des Postgesetzes

Back to List