Volksinitiativen und Völkerrecht

ShortId
08.3765
Id
20083765
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Volksinitiativen und Völkerrecht
AdditionalIndexing
12;04;Rechtsschutz;Verfassungsmässigkeit der Gesetze;nationales Recht;Volksinitiative;Initiativrecht;Gültigkeit einer Volksinitiative;Europäische Menschenrechtskonvention;Völkerrecht;Staatssouveränität
1
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L05K0503020901, Verfassungsmässigkeit der Gesetze
  • L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
  • L04K05060203, Staatssouveränität
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0502010102, Initiativrecht
  • L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 07.3764, "Verhältnis Völkerrecht und Landesrecht", in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>- wie dem Umstand Rechnung getragen werden kann, dass zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden, welche nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, jedoch verfassungsmässige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen und daher nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden können;</p><p>- wie sich die verfassungsrechtliche Ausweitung des Begriffes des "zwingenden Völkerrechtes" auf bedeutende Bestimmungen der EMRK auf die Gültigerklärung von Volksinitiativen durch das Parlament auswirken würde.</p>
  • Volksinitiativen und Völkerrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates 07.3764, "Verhältnis Völkerrecht und Landesrecht", in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>- wie dem Umstand Rechnung getragen werden kann, dass zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden, welche nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, jedoch verfassungsmässige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen und daher nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden können;</p><p>- wie sich die verfassungsrechtliche Ausweitung des Begriffes des "zwingenden Völkerrechtes" auf bedeutende Bestimmungen der EMRK auf die Gültigerklärung von Volksinitiativen durch das Parlament auswirken würde.</p>
    • Volksinitiativen und Völkerrecht

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