Stabilisierungsmassnahmen. Zweites Paket. Einbezug weiterer Akteure, insbesondere der Kantone und Städte

ShortId
08.3768
Id
20083768
Updated
25.06.2025 00:16
Language
de
Title
Stabilisierungsmassnahmen. Zweites Paket. Einbezug weiterer Akteure, insbesondere der Kantone und Städte
AdditionalIndexing
15;Kanton;Konjunkturpolitik;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Investitionsprogramm;Antikrisenplan;Ankurbelung der Wirtschaft;Stadt
1
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0704010202, Konjunkturpolitik
  • L05K0102020102, Stadt
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Vor dem aktuellen Hintergrund einer drohenden Rezession ist eine Intervention des Bundes unerlässlich, um die Schweizer Wirtschaft in erster Linie durch Investitionsanreize schnell wieder anzukurbeln. Die vom Bundesrat beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn jedoch nachhaltigerer Einfluss auf die Konjunktur ausgeübt werden soll und der Politik zur Wiederankurbelung der Wirtschaft Erfolg beschieden sein soll, muss diese Intervention des Bundes breiter abgestützt werden, indem die anderen öffentlichen, möglicherweise aber auch private Akteure stärker einbezogen werden. Der Bund kann nicht als alleiniger Protagonist Stabilisierungsmassnahmen lancieren und durchführen. Ein Konjunkturprogramm bedingt die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, insbesondere auch der Kantone und der Städte: einerseits, weil der Zentralstaat nur ein Drittel der öffentlichen Ausgaben verwaltet, und andererseits, weil eine zurückhaltende oder gar restriktive Finanzpolitik der anderen öffentlichen Gemeinwesen die Wirkung einer expansiven Finanzpolitik des Bundes verringern könnte.</p><p>Nachdem der Bundesrat das erste Massnahmenpaket (Vorzug der Ausgaben 2009, Aufhebung der Kreditsperre und Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven) allein lanciert hat, wird er nun aufgefordert, seine öffentlichen Partner für die Weiterführung dieser Aktion einzubinden. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen des zweiten Pakets von Stabilisierungsmassnahmen Kantone und Städte einzuladen, ihre Standpunkte und Projekte darzulegen. Frühere Erfahrungen - siehe den Schlussbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft über das Investitionsprogramm von 1997 - bestätigen, dass Bund, Kantone und Gemeinden besser zusammenarbeiten müssen, um einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Zuweisung von Bundesbeiträgen aufzustellen und einen allgemeinen Rahmen für Ausgaben festzulegen, der sich, je nach Entwicklung der Situation, auf eine halbe Milliarde Franken oder mehr belaufen dürfte. Dabei soll vor allem die antizyklische Wirkung von Investitionen berücksichtigt werden. Diese sollten dann auch in erster Linie Projekten zugutekommen, die eine für Betriebe und Arbeitsmarkt günstige Kettenreaktion auslösen und die innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden können.</p><p>Der allgemeine Rahmen könnte z. B. folgende Massnahmen umfassen:</p><p>- Gebäudesanierungen zur Steigerung der Energieeffizienz;</p><p>- Förderung von Nutzung erneuerbarer Energien;</p><p>- Projekte zum Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren;</p><p>- Unterstützung der "Regiebetriebe" zur schnelleren Umsetzung von Projekten (z. B. Bahninfrastruktur);</p><p>- Unterstützung der Unternehmen über verstärkte Forschungs- und Innovationsförderung;</p><p>- Beschleunigung der Umsetzung von Agglomerationsprogrammen.</p><p>In diesem Geist und im Bestreben um Kohärenz und Effizienz wird der Bundesrat ausserdem beauftragt, die Bildung eines "Gremiums zur Steuerung und Koordination" zu prüfen. Diesem sollen Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen und privaten Bereichs angehören. Aufgabe dieses Gremiums wäre es, die verschiedenen Projekte zu erfassen und Prioritäten festzulegen, die Umsetzung der Projekte zu verfolgen, deren Wirkung auszuwerten sowie darauf zu achten, dass alle Regionen gleichermassen berücksichtigt werden. Auf dieser Plattform könnten ausserdem europäische und internationale konjunkturpolitische Entwicklungen verfolgt und gegebenenfalls mit einkalkuliert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass für die zweite Stufe der Stabilisierungsmassnahmen eine enge Koordination mit den Kantonen und Städten unerlässlich ist. Er wird die im Postulat verlangte Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Strukturen umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob bei der Erarbeitung des zweiten Massnahmenpakets zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage - ganz in der Stossrichtung der ersten Massnahmen gegen den Konjunktureinbruch und den Anstieg der Arbeitslosigkeit - nicht weitere Akteure, namentlich die Kantone und die Städte, mit einbezogen werden sollten.</p>
  • Stabilisierungsmassnahmen. Zweites Paket. Einbezug weiterer Akteure, insbesondere der Kantone und Städte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor dem aktuellen Hintergrund einer drohenden Rezession ist eine Intervention des Bundes unerlässlich, um die Schweizer Wirtschaft in erster Linie durch Investitionsanreize schnell wieder anzukurbeln. Die vom Bundesrat beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn jedoch nachhaltigerer Einfluss auf die Konjunktur ausgeübt werden soll und der Politik zur Wiederankurbelung der Wirtschaft Erfolg beschieden sein soll, muss diese Intervention des Bundes breiter abgestützt werden, indem die anderen öffentlichen, möglicherweise aber auch private Akteure stärker einbezogen werden. Der Bund kann nicht als alleiniger Protagonist Stabilisierungsmassnahmen lancieren und durchführen. Ein Konjunkturprogramm bedingt die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, insbesondere auch der Kantone und der Städte: einerseits, weil der Zentralstaat nur ein Drittel der öffentlichen Ausgaben verwaltet, und andererseits, weil eine zurückhaltende oder gar restriktive Finanzpolitik der anderen öffentlichen Gemeinwesen die Wirkung einer expansiven Finanzpolitik des Bundes verringern könnte.</p><p>Nachdem der Bundesrat das erste Massnahmenpaket (Vorzug der Ausgaben 2009, Aufhebung der Kreditsperre und Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven) allein lanciert hat, wird er nun aufgefordert, seine öffentlichen Partner für die Weiterführung dieser Aktion einzubinden. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen des zweiten Pakets von Stabilisierungsmassnahmen Kantone und Städte einzuladen, ihre Standpunkte und Projekte darzulegen. Frühere Erfahrungen - siehe den Schlussbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft über das Investitionsprogramm von 1997 - bestätigen, dass Bund, Kantone und Gemeinden besser zusammenarbeiten müssen, um einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Zuweisung von Bundesbeiträgen aufzustellen und einen allgemeinen Rahmen für Ausgaben festzulegen, der sich, je nach Entwicklung der Situation, auf eine halbe Milliarde Franken oder mehr belaufen dürfte. Dabei soll vor allem die antizyklische Wirkung von Investitionen berücksichtigt werden. Diese sollten dann auch in erster Linie Projekten zugutekommen, die eine für Betriebe und Arbeitsmarkt günstige Kettenreaktion auslösen und die innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden können.</p><p>Der allgemeine Rahmen könnte z. B. folgende Massnahmen umfassen:</p><p>- Gebäudesanierungen zur Steigerung der Energieeffizienz;</p><p>- Förderung von Nutzung erneuerbarer Energien;</p><p>- Projekte zum Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren;</p><p>- Unterstützung der "Regiebetriebe" zur schnelleren Umsetzung von Projekten (z. B. Bahninfrastruktur);</p><p>- Unterstützung der Unternehmen über verstärkte Forschungs- und Innovationsförderung;</p><p>- Beschleunigung der Umsetzung von Agglomerationsprogrammen.</p><p>In diesem Geist und im Bestreben um Kohärenz und Effizienz wird der Bundesrat ausserdem beauftragt, die Bildung eines "Gremiums zur Steuerung und Koordination" zu prüfen. Diesem sollen Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen und privaten Bereichs angehören. Aufgabe dieses Gremiums wäre es, die verschiedenen Projekte zu erfassen und Prioritäten festzulegen, die Umsetzung der Projekte zu verfolgen, deren Wirkung auszuwerten sowie darauf zu achten, dass alle Regionen gleichermassen berücksichtigt werden. Auf dieser Plattform könnten ausserdem europäische und internationale konjunkturpolitische Entwicklungen verfolgt und gegebenenfalls mit einkalkuliert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass für die zweite Stufe der Stabilisierungsmassnahmen eine enge Koordination mit den Kantonen und Städten unerlässlich ist. Er wird die im Postulat verlangte Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Strukturen umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob bei der Erarbeitung des zweiten Massnahmenpakets zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage - ganz in der Stossrichtung der ersten Massnahmen gegen den Konjunktureinbruch und den Anstieg der Arbeitslosigkeit - nicht weitere Akteure, namentlich die Kantone und die Städte, mit einbezogen werden sollten.</p>
    • Stabilisierungsmassnahmen. Zweites Paket. Einbezug weiterer Akteure, insbesondere der Kantone und Städte

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