Vorfinanzierung baureifer Nationalstrassenabschnitte
- ShortId
-
08.3769
- Id
-
20083769
- Updated
-
28.07.2023 13:30
- Language
-
de
- Title
-
Vorfinanzierung baureifer Nationalstrassenabschnitte
- AdditionalIndexing
-
48;Nationalstrassenbau;öffentliche Finanzierung;Beziehung Bund-Kanton;kurzfristige Finanzierung
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L04K11090205, kurzfristige Finanzierung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die in der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) aufgeführten baureifen Nationalstrassen sind mittels Vorfinanzierung durch den Bund zur Ausführung zu bringen.</p><p>In der inzwischen abgeschlossenen Vernehmlassung über die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat das UVEK respektive das Astra, 19 Strassenabschnitte neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde dem Bund die volle Verantwortung für das Nationalstrassennetz übertragen. Diese Zuständigkeitsordnung ist auch für alle im Rahmen der Anpassung des Netzbeschlusses neu als Nationalstrassen eingestuften Strecken massgebend.</p><p>Die Vernehmlassungsantworten der Kantone sind mir bekannt. Ich gehe davon aus, dass ein langwieriger Streit zwischen den Kantonen und dem Bund bezüglich Finanzierung der Nationalstrassen die Ausführung baureifer Nationalstrassenabschnitte (z. B. die N3 Brüttisellen-Wetzikon-Schmerikon) massiv verzögern wird.</p><p>Bis die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Kantonen geregelt ist, sollen somit die baureifen Nationalstrassenabschnitte mittels Vorfinanzierung (ohne Abstriche am Strassenbudget respektive an der Spezialfinanzierung und ohne Abstriche am Infrastrukturfonds) durch den Bund umgehend zur Ausführung freigegeben werden. Ein solcher Beschluss muss dem Parlament noch im Jahr 2009 zur Genehmigung vorgelegt werden.</p>
- <p>Bisher sind die in der Vernehmlassungsvorlage "Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11)" vom 9. Mai 2008 vorschlagenen Strassenabschnitte noch nicht durch einen Parlamentsbeschluss in das Nationalstrassennetz aufgenommen worden. Somit besteht keinerlei Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Bund Projekte der Kantone auf diesen Strassenabschnitten vorfinanzieren könnte.</p><p>Die Lösungssuche zwischen den Kantonen und dem Bund bezüglich der Finanzierung des Netzbeschlusses ist im Übrigen bereits angelaufen. Nach einer ersten Zusammenkunft am 15. Januar 2009 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die verschiedene Varianten prüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Netzbeschluss aufgeführten baureifen Nationalstrassenabschnitte vorzufinanzieren.</p>
- Vorfinanzierung baureifer Nationalstrassenabschnitte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die in der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) aufgeführten baureifen Nationalstrassen sind mittels Vorfinanzierung durch den Bund zur Ausführung zu bringen.</p><p>In der inzwischen abgeschlossenen Vernehmlassung über die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat das UVEK respektive das Astra, 19 Strassenabschnitte neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde dem Bund die volle Verantwortung für das Nationalstrassennetz übertragen. Diese Zuständigkeitsordnung ist auch für alle im Rahmen der Anpassung des Netzbeschlusses neu als Nationalstrassen eingestuften Strecken massgebend.</p><p>Die Vernehmlassungsantworten der Kantone sind mir bekannt. Ich gehe davon aus, dass ein langwieriger Streit zwischen den Kantonen und dem Bund bezüglich Finanzierung der Nationalstrassen die Ausführung baureifer Nationalstrassenabschnitte (z. B. die N3 Brüttisellen-Wetzikon-Schmerikon) massiv verzögern wird.</p><p>Bis die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Kantonen geregelt ist, sollen somit die baureifen Nationalstrassenabschnitte mittels Vorfinanzierung (ohne Abstriche am Strassenbudget respektive an der Spezialfinanzierung und ohne Abstriche am Infrastrukturfonds) durch den Bund umgehend zur Ausführung freigegeben werden. Ein solcher Beschluss muss dem Parlament noch im Jahr 2009 zur Genehmigung vorgelegt werden.</p>
- <p>Bisher sind die in der Vernehmlassungsvorlage "Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11)" vom 9. Mai 2008 vorschlagenen Strassenabschnitte noch nicht durch einen Parlamentsbeschluss in das Nationalstrassennetz aufgenommen worden. Somit besteht keinerlei Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Bund Projekte der Kantone auf diesen Strassenabschnitten vorfinanzieren könnte.</p><p>Die Lösungssuche zwischen den Kantonen und dem Bund bezüglich der Finanzierung des Netzbeschlusses ist im Übrigen bereits angelaufen. Nach einer ersten Zusammenkunft am 15. Januar 2009 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die verschiedene Varianten prüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im Netzbeschluss aufgeführten baureifen Nationalstrassenabschnitte vorzufinanzieren.</p>
- Vorfinanzierung baureifer Nationalstrassenabschnitte
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