Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds
- ShortId
-
08.3770
- Id
-
20083770
- Updated
-
28.07.2023 12:59
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds
- AdditionalIndexing
-
28;Sicherheit;Risikokapital;AHV;Fonds;Kapitalanlage
- 1
-
- L04K11090203, Fonds
- L05K0104010101, AHV
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L05K1106020109, Risikokapital
- L04K08020225, Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds ist für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zuständig. Als Kernaufgaben sind die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft für die Leistungen der drei Sozialwerke und die Anlage des Vermögens zu nennen.</p><p>1. Im Rahmen der 10. AHV-Revision wurden die Anlagemöglichkeiten des AHV-Ausgleichsfonds im Jahre 1997 auf Schweizer Aktien, auf Obligationen in Fremdwährungen und auf indirekte Immobilienanlagen Schweiz ausgedehnt. Mit einer Änderung von Artikel 108 AHVG, die am 1. Februar 2001 in Kraft trat, fiel auch das bisherige Verbot der Anlagen in ausländische Aktien. Die Erweiterung der zulässigen Anlagen wurde ausdrücklich damit begründet, dass sich bei einer breit diversifizierten Anlagepolitik und einer internationalen Portfolio-Steuerung bei gleichen Risiken höhere Erträge erzielen lassen als bei ausschliesslich schweizerischen Anlagen. Im Übrigen wurde auf die im langjährigen Durchschnitt höhere Performance von Aktienanlagen im Vergleich mit risikoarmen Geldmarktanlagen verwiesen und der Begriff "angemessene Verzinsung" durch "marktkonformen Ertrag" ersetzt. </p><p>Daraus geht klar hervor, dass vom AHV-Ausgleichsfonds eine Anlagestrategie erwartet wird, die im langfristigen Durchschnitt eine Performance anstrebt, die das Ergebnis einer risikoarmen Anlage übertrifft. Wenn das Anlageergebnis in guten Jahren dazu beitragen kann, Verluste beim Umlageergebnis abzudämpfen, ist dies erfreulich. Zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der ersten Säule und zur Deckung der hohen Defizite in der IV ist die befristete IV-Zusatzfinanzierung von zentraler Bedeutung.</p><p>2. Der AHV-Ausgleichsfonds verfolgt eine langfristig ausgerichtete Anlagestrategie. Er überprüft regelmässig die Anlageaufteilung und hat auch im Verlaufe des Jahres 2008 eine angemessene strategische Reduktion der risikoreichen Anlageklassen vorgenommen. Über mehrere Jahre hinweg lässt sich denn auch feststellen, dass die in den Jahren 2003 bis 2007 mit Aktien, Immobilien und Obligationen erzielten Anlageerträge inklusive Buchgewinne von über 6 Milliarden Franken höher sind als die Einbussen inklusive Buchverluste des Jahres 2008. Aus heutiger Sicht ist mit einem negativen Anlageergebnis 2008 von rund 5 Milliarden Franken zu rechnen.</p><p>3. Der Bundesrat ernennt den Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds, der die Anlagestrategie, die Ziele und Grundsätze, die Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage festlegt. Im Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschuss ist der Bund vertreten. Zusätzlich nehmen je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratsausschusses teil. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach den Weisungen des Verwaltungsrates und des Verwaltungsratsausschusses. Zudem ist die Rechnung des Fonds dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. November 2008 gab der Geschäftsführer des AHV-Ausgleichsfonds in der Tageszeitung "Le Temps" bekannt, dass dessen Performance am 30. September 2008 bei minus 9,2 Prozent lag. Er räumte zusätzlich ein, dass sich seitdem die Verluste angesichts der verschlechterten Lage auf den Finanzmärkten noch gesteigert hätten. Sehr wahrscheinlich muss also aufgrund der Vermögensanlagen des AHV-Ausgleichsfonds mit einer Negativperformance von 3 bis 4 Milliarden Franken gerechnet werden. </p><p>Folgender Satz des Geschäftsführers macht jedoch stutzig: "Wenn unser Fonds langfristig gesehen die systematischen Verluste der IV, der EO und bald auch der AHV ausgleichen soll, muss freilich in einer Weise investiert werden, mit der in allen Märkten im Durchschnitt ein Mehrwert erzielt werden kann."</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Gehört es wirklich zu den Aufgaben des Geschäftsführers des AHV-Ausgleichsfonds, zumindest teilweise die strukturellen Defizite der Sozialversicherungen wie der IV und der EO auszugleichen, die aus diesem Fonds Geld beziehen, und das bei Bedarf durch eine riskantere und aggressivere Anlagepolitik?</p><p>2. Wenn ja, wird damit nicht dazu aufgerufen, um unrealistischer Ziele willen unbedachte Risiken in der Anlagepolitik einzugehen?</p><p>3. Wenn nein, welches sind die tatsächlichen Aufgaben des Geschäftsführers des AHV-Fonds, und welche Mittel hat der Bundesrat, um in jedem Fall zu kontrollieren, dass die grundsätzlichen Vorsichtsregeln unbedingt eingehalten werden?</p>
- Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds ist für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zuständig. Als Kernaufgaben sind die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft für die Leistungen der drei Sozialwerke und die Anlage des Vermögens zu nennen.</p><p>1. Im Rahmen der 10. AHV-Revision wurden die Anlagemöglichkeiten des AHV-Ausgleichsfonds im Jahre 1997 auf Schweizer Aktien, auf Obligationen in Fremdwährungen und auf indirekte Immobilienanlagen Schweiz ausgedehnt. Mit einer Änderung von Artikel 108 AHVG, die am 1. Februar 2001 in Kraft trat, fiel auch das bisherige Verbot der Anlagen in ausländische Aktien. Die Erweiterung der zulässigen Anlagen wurde ausdrücklich damit begründet, dass sich bei einer breit diversifizierten Anlagepolitik und einer internationalen Portfolio-Steuerung bei gleichen Risiken höhere Erträge erzielen lassen als bei ausschliesslich schweizerischen Anlagen. Im Übrigen wurde auf die im langjährigen Durchschnitt höhere Performance von Aktienanlagen im Vergleich mit risikoarmen Geldmarktanlagen verwiesen und der Begriff "angemessene Verzinsung" durch "marktkonformen Ertrag" ersetzt. </p><p>Daraus geht klar hervor, dass vom AHV-Ausgleichsfonds eine Anlagestrategie erwartet wird, die im langfristigen Durchschnitt eine Performance anstrebt, die das Ergebnis einer risikoarmen Anlage übertrifft. Wenn das Anlageergebnis in guten Jahren dazu beitragen kann, Verluste beim Umlageergebnis abzudämpfen, ist dies erfreulich. Zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der ersten Säule und zur Deckung der hohen Defizite in der IV ist die befristete IV-Zusatzfinanzierung von zentraler Bedeutung.</p><p>2. Der AHV-Ausgleichsfonds verfolgt eine langfristig ausgerichtete Anlagestrategie. Er überprüft regelmässig die Anlageaufteilung und hat auch im Verlaufe des Jahres 2008 eine angemessene strategische Reduktion der risikoreichen Anlageklassen vorgenommen. Über mehrere Jahre hinweg lässt sich denn auch feststellen, dass die in den Jahren 2003 bis 2007 mit Aktien, Immobilien und Obligationen erzielten Anlageerträge inklusive Buchgewinne von über 6 Milliarden Franken höher sind als die Einbussen inklusive Buchverluste des Jahres 2008. Aus heutiger Sicht ist mit einem negativen Anlageergebnis 2008 von rund 5 Milliarden Franken zu rechnen.</p><p>3. Der Bundesrat ernennt den Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds, der die Anlagestrategie, die Ziele und Grundsätze, die Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage festlegt. Im Verwaltungsrat und Verwaltungsratsausschuss ist der Bund vertreten. Zusätzlich nehmen je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Verwaltungsratsausschusses teil. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach den Weisungen des Verwaltungsrates und des Verwaltungsratsausschusses. Zudem ist die Rechnung des Fonds dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 19. November 2008 gab der Geschäftsführer des AHV-Ausgleichsfonds in der Tageszeitung "Le Temps" bekannt, dass dessen Performance am 30. September 2008 bei minus 9,2 Prozent lag. Er räumte zusätzlich ein, dass sich seitdem die Verluste angesichts der verschlechterten Lage auf den Finanzmärkten noch gesteigert hätten. Sehr wahrscheinlich muss also aufgrund der Vermögensanlagen des AHV-Ausgleichsfonds mit einer Negativperformance von 3 bis 4 Milliarden Franken gerechnet werden. </p><p>Folgender Satz des Geschäftsführers macht jedoch stutzig: "Wenn unser Fonds langfristig gesehen die systematischen Verluste der IV, der EO und bald auch der AHV ausgleichen soll, muss freilich in einer Weise investiert werden, mit der in allen Märkten im Durchschnitt ein Mehrwert erzielt werden kann."</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Gehört es wirklich zu den Aufgaben des Geschäftsführers des AHV-Ausgleichsfonds, zumindest teilweise die strukturellen Defizite der Sozialversicherungen wie der IV und der EO auszugleichen, die aus diesem Fonds Geld beziehen, und das bei Bedarf durch eine riskantere und aggressivere Anlagepolitik?</p><p>2. Wenn ja, wird damit nicht dazu aufgerufen, um unrealistischer Ziele willen unbedachte Risiken in der Anlagepolitik einzugehen?</p><p>3. Wenn nein, welches sind die tatsächlichen Aufgaben des Geschäftsführers des AHV-Fonds, und welche Mittel hat der Bundesrat, um in jedem Fall zu kontrollieren, dass die grundsätzlichen Vorsichtsregeln unbedingt eingehalten werden?</p>
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