Steuern senken statt wirkungslose staatliche Impulsprogramme
- ShortId
-
08.3773
- Id
-
20083773
- Updated
-
28.07.2023 04:51
- Language
-
de
- Title
-
Steuern senken statt wirkungslose staatliche Impulsprogramme
- AdditionalIndexing
-
15;24;Finanzkrise;Steuersenkung;Kaufkraft;Energiepreis;elektrische Energie;Evaluation;Sparmassnahme;Schwerverkehrsabgabe;Mehrwertsteuer;Rezession;Ankurbelung der Wirtschaft;AHV-Rente;Steuerbelastung
- 1
-
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L04K11010105, Finanzkrise
- L05K0704020305, Rezession
- L04K08020302, Evaluation
- L04K11070307, Steuersenkung
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L05K0704050209, Kaufkraft
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Beide Investitionsprogramme in den Neunzigerjahren wurden ausführlich evaluiert, u. a. durch die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich. Dabei wurde ein starker Impuls auf die Baunachfrage nachgewiesen und - in geringerem Umfang - eine positive Wirkung auf die Beschäftigung und das Bruttoinlandprodukt.</p><p>Da die Projekte die Infrastruktur und Energiemassnahmen betrafen, können sie vorbehaltlos als nachhaltig bezeichnet werden. Strukturerhaltende Massnahmen auf die Bauwirtschaft konnten nicht nachgewiesen werden.</p><p>Die Staatsquote des Bundes wurde nicht nachhaltig beeinflusst, weil es sich überwiegend um Arbeiten an der Infrastruktur handelte, die ohnehin angefallen wären. Gegen eine Erhöhung der Staatsquote spricht auch der bescheidene Beitragssatz des Bundes von 10 bzw. 15 Prozent. Kantone und Gemeinden haben jeweils grössere Beiträge an die Investitionsprogramme geleistet.</p><p>2. Das vom Bundesrat beschlossene stufenweise Vorgehen stellt nicht den Versuch einer aktiven Steuerung der Konjunktur dar, sondern eine Stabilisierung der Wirtschaft. Die Hauptrolle spielen dabei die sogenannten automatischen Stabilisatoren. Darunter fallen insbesondere die konjunkturabhängigen Einnahmenbestandteile und - ausserhalb des Bundeshaushaltes - die Arbeitslosenversicherung, die in schlechten Zeiten die Einkommen stützt und damit die Nachfrage stabilisiert. Die Ausnützung des Spielraums der Schuldenbremse für zusätzliche Investitionsausgaben soll dafür sorgen, dass neben der Exportwirtschaft nicht auch noch die Binnenwirtschaft mit einer rückläufigen Nachfrage konfrontiert wird.</p><p>Gezielte Steuersenkungen wären bei Vorliegen einer deutlich schwereren Krise eine zu prüfende Option, die aber mit Zurückhaltung einzusetzen wäre. Einerseits existiert ein erheblicher Zielkonflikt mit der Schuldenbremse: Um einen Effekt zu haben, müssten die Steuerreduktionen kräftig sein und ein entsprechendes Loch in die öffentlichen Haushalte reissen. Zudem gibt es erhebliche Zweifel an der konjunkturellen Wirksamkeit von vorübergehenden Steuersenkungen. Es besteht die Gefahr, dass sie zu spät wirksam werden oder zur Erhöhung der Ersparnisse eingesetzt würden.</p><p>3. In der gegenwärtigen Lage ist die Stützung der Konjunktur durch eine Mehrwertsteuersenkung nicht angebracht, weil der private Konsum im Moment noch keiner Stützung braucht. Zudem sind bezüglich der Wirksamkeit einer Mehrwertsteuersenkung erhebliche Zweifel angebracht. Einerseits muss eine Mehrwertsteuersenkung nicht zwingend in Form tieferer Preise an die Konsumenten weitergereicht werden (dieser Entscheid obliegt den besteuerten Unternehmen). Andererseits begünstigt sie neben dem Binnenkonsum zu einem wichtigen Teil auch die Importe.</p><p>Die Schweiz verfügt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits heute über die tiefste Mehrwertsteuerbelastung. Eine zusätzliche Senkung um 1 Prozentpunkt würde zu Mindereinnahmen von bis zu 3 Milliarden Franken führen. Sie wäre mit den Vorgaben der Schuldenbremse derzeit nicht vereinbar.</p><p>4. Der ordentliche Bundeshaushalt schliesst im Jahr 2008 mit einem markanten Überschuss von 7,3 Milliarden Franken ab. Unter Einschluss des stark defizitären ausserordentlichen Haushaltes weist die Finanzierungsrechnung des Bundes jedoch ein Defizit von 3,6 Milliarden Franken aus. Es steht somit kein Überschuss zur Verfügung, der verteilt werden könnte.</p><p>5. Die Schuldenbremse ist das zentrale Instrument zur Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes und gewährleistet eine passiv-antizyklische Fiskalpolitik: Befindet sich die Wirtschaft in einem Abschwung, dürfen begrenzte konjunkturelle Defizite geschrieben werden, welche in einer späteren Aufschwungphase mit Überschüssen gegenfinanziert werden müssen. Die Schuldenbremse verhilft somit den automatischen Stabilisatoren zu einer höheren Wirksamkeit.</p><p>In der aktuellen Konjunkturlage würde ein Sparprogramm dem beschriebenen Mechanismus zuwiderlaufen und eine unerwünschte prozyklische Wirkung entfalten: Die sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Hand aufgrund eines Sparprogramms würde die Wirtschaft zusätzlich belasten.</p><p>6. Der Bundesrat ist nach wie vor von der Dringlichkeit der IV-Sanierung überzeugt und erachtet daher die vom Parlament im Juni 2008 vorgeschlagene Lösung als richtig. Mit der beschlossenen Neuansetzung der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der IV auf den 27. September 2009 will der Bundesrat dem Parlament ermöglichen, den von ihm verabschiedeten Bundesbeschluss gegebenenfalls zu ändern.</p><p>Die Erhöhung der ALV-Beiträge um 0,2 Lohnprozentpunkte ist nicht per 1. Januar 2010, sondern frühestens auf Anfang 2011 vorgesehen. Bis dahin rechnet die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen bereits mit einem wirtschaftlichen Aufschwung.</p><p>Was die Erhöhung der Lohnbeiträge an die EO anbelangt, ist zunächst festzuhalten, dass diese per 1. Januar 2011 bloss um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Der Bundesrat hat nach dem Erwerbsersatzgesetz dafür zu sorgen, dass der Stand des EO-Fonds nicht unter eine halbe Jahresausgabe sinkt. Ohne die vorgesehene Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte würde die EO im Verlauf des Jahres 2011 insolvent. Der Bundesrat kann daher die Beitragserhöhung nicht hinauszögern.</p><p>7.-9. Wie in den Ausführungen zur zweiten Frage bereits dargelegt, gibt es erhebliche Zweifel an der konjunkturellen Wirksamkeit von vorübergehenden Steuersenkungen. Die privaten Haushalte neigen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dazu, ihre Sparquote zu erhöhen, um der Krise zu begegnen. Es besteht somit das Risiko, dass die Steuererleichterung statt in höherem Konsum in höheren Ersparnissen mündet und damit die gewünschte Wirkung verfehlt. Weiter besteht die Gefahr, dass die steuerlichen Entlastungen erst dann wirken, wenn die konjunkturelle Wende bereits eingesetzt hat. Der Bundesrat hat sich daher im Rahmen der zweiten Stufe des Stabilisierungsprogramms für Massnahmen entschieden, welche die beschriebenen Risiken mindern, indem sie eine breite Wirkung entfalten, schnell umsetzbar sind und damit bereits im Rezessionsjahr 2009 ihre Wirkung entfalten.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Kaufmann 08.3726 bereits deutlich gemacht, dass eine Steuerbefreiung der AHV-Renten aufgrund der Verfassungsgrundsätze der Gleichmässigkeit der Besteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht infrage kommt. Was die Emissionsabgabe anbelangt, hat der Bundesrat bereits kommuniziert, dass im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III deren definitive Abschaffung anvisiert wird.</p><p>10. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat einer Revision der Stromversorgungsverordnung zugestimmt und damit praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhung per 1. Januar 2009 ergriffen. Mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhung per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Darüber hinausgehende Anpassungen der rechtlichen Grundlagen will der Bundesrat prüfen, wenn erste praktische Erfahrungen mit der Marktöffnung vorliegen und ausgewertet sind. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament mit dem Budget 2009 eine Aufstockung des Stellenbestandes der Elcom beschlossen hat, wodurch die zahlreichen Beschwerden gegen Strompreiserhöhungen schneller bearbeitet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der aktuellen Finanzkrise sowie der sich abzeichnenden verschlechterten Konjunktur ist der Bundesrat angehalten, alle möglichen Massnahmen zu treffen, um die Privathaushalte und die Unternehmen zu entlasten. Daher bitten wir den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Konnte er aufgrund der in vergangenen Rezessionen beschlossenen Konjunkturprogramme jemals einen statistisch nachweisbaren Wachstumseffekt feststellen? War ein solcher nachhaltig? Wie waren die daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen auf die Staats- und die Fiskalquote sowie die Verschuldungsquote des Bundeshaushaltes?</p><p>2. Kann die Schweizer Wirtschaft aufgrund ihrer stark exportorientierten Produktion und der dadurch verbundenen Auslandabhängigkeit überhaupt mit Konjunkturprogrammen angekurbelt werden, oder sind gezielte Steuersenkungen nicht ein viel besseres Mittel, um die Wirtschaft in Schwung zu halten?</p><p>3. Ist er bereit, die Mehrwertsteuer schnellstmöglich, wie dies gegenwärtig in der EU empfohlen wird, um 1 Prozentpunkt zu senken, um sämtliche Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und in der aktuellen Krisensituation die Kaufkraft zu stärken?</p><p>4. Ist er ebenfalls der Auffassung, dass der Rechnungsüberschuss des Jahres 2008 als Sofortmassnahme an die Schweizer Bevölkerung pro Kopf ausbezahlt werden soll, wodurch eine gezielte Stärkung der Kaufkraft erreicht würde?</p><p>5. Nimmt er die Vorbereitungsarbeiten für ein neues Entlastungsprogramm zur Anpassung des Bundeshaushaltes an die verminderten Einnahmen aufgrund der Rezession auf? Wann schlägt er dem Parlament ein Entlastungsprogramm vor?</p><p>6. Ist er aufgrund der aktuell schwierigen Konjunktursituation bereit, ganz oder temporär auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die marode Invalidenversicherung sowie der Lohnprozente für die ALV (0,2 Prozent per 1. Januar 2010) und die EO (0,3 Prozent per 1. Januar 2011) zu verzichten? Was wären die Folgen einer Erhöhung der Lohnprozente für die Beschäftigung?</p><p>7. Ist er bereit, die Emissionsabgabe sowie die Autoimportsteuer zu streichen oder mindestens zeitweise zu sistieren?</p><p>8. Teilt er die Auffassung der SVP, wonach als Sofortmassnahme die AHV-Renten von Steuern zu befreien sind?</p><p>9. Ist er bereit, die LSVA-Erhöhung rückgängig zu machen und auf die Erhöhung der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>10. Welche über die angekündigten Massnahmen hinausgehenden Schritte unternimmt er, um die Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009 zu mindern?</p>
- Steuern senken statt wirkungslose staatliche Impulsprogramme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Beide Investitionsprogramme in den Neunzigerjahren wurden ausführlich evaluiert, u. a. durch die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich. Dabei wurde ein starker Impuls auf die Baunachfrage nachgewiesen und - in geringerem Umfang - eine positive Wirkung auf die Beschäftigung und das Bruttoinlandprodukt.</p><p>Da die Projekte die Infrastruktur und Energiemassnahmen betrafen, können sie vorbehaltlos als nachhaltig bezeichnet werden. Strukturerhaltende Massnahmen auf die Bauwirtschaft konnten nicht nachgewiesen werden.</p><p>Die Staatsquote des Bundes wurde nicht nachhaltig beeinflusst, weil es sich überwiegend um Arbeiten an der Infrastruktur handelte, die ohnehin angefallen wären. Gegen eine Erhöhung der Staatsquote spricht auch der bescheidene Beitragssatz des Bundes von 10 bzw. 15 Prozent. Kantone und Gemeinden haben jeweils grössere Beiträge an die Investitionsprogramme geleistet.</p><p>2. Das vom Bundesrat beschlossene stufenweise Vorgehen stellt nicht den Versuch einer aktiven Steuerung der Konjunktur dar, sondern eine Stabilisierung der Wirtschaft. Die Hauptrolle spielen dabei die sogenannten automatischen Stabilisatoren. Darunter fallen insbesondere die konjunkturabhängigen Einnahmenbestandteile und - ausserhalb des Bundeshaushaltes - die Arbeitslosenversicherung, die in schlechten Zeiten die Einkommen stützt und damit die Nachfrage stabilisiert. Die Ausnützung des Spielraums der Schuldenbremse für zusätzliche Investitionsausgaben soll dafür sorgen, dass neben der Exportwirtschaft nicht auch noch die Binnenwirtschaft mit einer rückläufigen Nachfrage konfrontiert wird.</p><p>Gezielte Steuersenkungen wären bei Vorliegen einer deutlich schwereren Krise eine zu prüfende Option, die aber mit Zurückhaltung einzusetzen wäre. Einerseits existiert ein erheblicher Zielkonflikt mit der Schuldenbremse: Um einen Effekt zu haben, müssten die Steuerreduktionen kräftig sein und ein entsprechendes Loch in die öffentlichen Haushalte reissen. Zudem gibt es erhebliche Zweifel an der konjunkturellen Wirksamkeit von vorübergehenden Steuersenkungen. Es besteht die Gefahr, dass sie zu spät wirksam werden oder zur Erhöhung der Ersparnisse eingesetzt würden.</p><p>3. In der gegenwärtigen Lage ist die Stützung der Konjunktur durch eine Mehrwertsteuersenkung nicht angebracht, weil der private Konsum im Moment noch keiner Stützung braucht. Zudem sind bezüglich der Wirksamkeit einer Mehrwertsteuersenkung erhebliche Zweifel angebracht. Einerseits muss eine Mehrwertsteuersenkung nicht zwingend in Form tieferer Preise an die Konsumenten weitergereicht werden (dieser Entscheid obliegt den besteuerten Unternehmen). Andererseits begünstigt sie neben dem Binnenkonsum zu einem wichtigen Teil auch die Importe.</p><p>Die Schweiz verfügt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits heute über die tiefste Mehrwertsteuerbelastung. Eine zusätzliche Senkung um 1 Prozentpunkt würde zu Mindereinnahmen von bis zu 3 Milliarden Franken führen. Sie wäre mit den Vorgaben der Schuldenbremse derzeit nicht vereinbar.</p><p>4. Der ordentliche Bundeshaushalt schliesst im Jahr 2008 mit einem markanten Überschuss von 7,3 Milliarden Franken ab. Unter Einschluss des stark defizitären ausserordentlichen Haushaltes weist die Finanzierungsrechnung des Bundes jedoch ein Defizit von 3,6 Milliarden Franken aus. Es steht somit kein Überschuss zur Verfügung, der verteilt werden könnte.</p><p>5. Die Schuldenbremse ist das zentrale Instrument zur Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes und gewährleistet eine passiv-antizyklische Fiskalpolitik: Befindet sich die Wirtschaft in einem Abschwung, dürfen begrenzte konjunkturelle Defizite geschrieben werden, welche in einer späteren Aufschwungphase mit Überschüssen gegenfinanziert werden müssen. Die Schuldenbremse verhilft somit den automatischen Stabilisatoren zu einer höheren Wirksamkeit.</p><p>In der aktuellen Konjunkturlage würde ein Sparprogramm dem beschriebenen Mechanismus zuwiderlaufen und eine unerwünschte prozyklische Wirkung entfalten: Die sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Hand aufgrund eines Sparprogramms würde die Wirtschaft zusätzlich belasten.</p><p>6. Der Bundesrat ist nach wie vor von der Dringlichkeit der IV-Sanierung überzeugt und erachtet daher die vom Parlament im Juni 2008 vorgeschlagene Lösung als richtig. Mit der beschlossenen Neuansetzung der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der IV auf den 27. September 2009 will der Bundesrat dem Parlament ermöglichen, den von ihm verabschiedeten Bundesbeschluss gegebenenfalls zu ändern.</p><p>Die Erhöhung der ALV-Beiträge um 0,2 Lohnprozentpunkte ist nicht per 1. Januar 2010, sondern frühestens auf Anfang 2011 vorgesehen. Bis dahin rechnet die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen bereits mit einem wirtschaftlichen Aufschwung.</p><p>Was die Erhöhung der Lohnbeiträge an die EO anbelangt, ist zunächst festzuhalten, dass diese per 1. Januar 2011 bloss um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Der Bundesrat hat nach dem Erwerbsersatzgesetz dafür zu sorgen, dass der Stand des EO-Fonds nicht unter eine halbe Jahresausgabe sinkt. Ohne die vorgesehene Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte würde die EO im Verlauf des Jahres 2011 insolvent. Der Bundesrat kann daher die Beitragserhöhung nicht hinauszögern.</p><p>7.-9. Wie in den Ausführungen zur zweiten Frage bereits dargelegt, gibt es erhebliche Zweifel an der konjunkturellen Wirksamkeit von vorübergehenden Steuersenkungen. Die privaten Haushalte neigen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dazu, ihre Sparquote zu erhöhen, um der Krise zu begegnen. Es besteht somit das Risiko, dass die Steuererleichterung statt in höherem Konsum in höheren Ersparnissen mündet und damit die gewünschte Wirkung verfehlt. Weiter besteht die Gefahr, dass die steuerlichen Entlastungen erst dann wirken, wenn die konjunkturelle Wende bereits eingesetzt hat. Der Bundesrat hat sich daher im Rahmen der zweiten Stufe des Stabilisierungsprogramms für Massnahmen entschieden, welche die beschriebenen Risiken mindern, indem sie eine breite Wirkung entfalten, schnell umsetzbar sind und damit bereits im Rezessionsjahr 2009 ihre Wirkung entfalten.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Kaufmann 08.3726 bereits deutlich gemacht, dass eine Steuerbefreiung der AHV-Renten aufgrund der Verfassungsgrundsätze der Gleichmässigkeit der Besteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht infrage kommt. Was die Emissionsabgabe anbelangt, hat der Bundesrat bereits kommuniziert, dass im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III deren definitive Abschaffung anvisiert wird.</p><p>10. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat einer Revision der Stromversorgungsverordnung zugestimmt und damit praxistaugliche und kurzfristig wirksame Massnahmen zur Reduktion der von der Strombranche angekündigten Strompreiserhöhung per 1. Januar 2009 ergriffen. Mit den darauf basierenden Entscheidungen der Elcom kann das Ziel, die Strompreiserhöhung per Anfang 2009 um durchschnittlich 40 Prozent zu senken, erreicht werden.</p><p>Darüber hinausgehende Anpassungen der rechtlichen Grundlagen will der Bundesrat prüfen, wenn erste praktische Erfahrungen mit der Marktöffnung vorliegen und ausgewertet sind. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament mit dem Budget 2009 eine Aufstockung des Stellenbestandes der Elcom beschlossen hat, wodurch die zahlreichen Beschwerden gegen Strompreiserhöhungen schneller bearbeitet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der aktuellen Finanzkrise sowie der sich abzeichnenden verschlechterten Konjunktur ist der Bundesrat angehalten, alle möglichen Massnahmen zu treffen, um die Privathaushalte und die Unternehmen zu entlasten. Daher bitten wir den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Konnte er aufgrund der in vergangenen Rezessionen beschlossenen Konjunkturprogramme jemals einen statistisch nachweisbaren Wachstumseffekt feststellen? War ein solcher nachhaltig? Wie waren die daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen auf die Staats- und die Fiskalquote sowie die Verschuldungsquote des Bundeshaushaltes?</p><p>2. Kann die Schweizer Wirtschaft aufgrund ihrer stark exportorientierten Produktion und der dadurch verbundenen Auslandabhängigkeit überhaupt mit Konjunkturprogrammen angekurbelt werden, oder sind gezielte Steuersenkungen nicht ein viel besseres Mittel, um die Wirtschaft in Schwung zu halten?</p><p>3. Ist er bereit, die Mehrwertsteuer schnellstmöglich, wie dies gegenwärtig in der EU empfohlen wird, um 1 Prozentpunkt zu senken, um sämtliche Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und in der aktuellen Krisensituation die Kaufkraft zu stärken?</p><p>4. Ist er ebenfalls der Auffassung, dass der Rechnungsüberschuss des Jahres 2008 als Sofortmassnahme an die Schweizer Bevölkerung pro Kopf ausbezahlt werden soll, wodurch eine gezielte Stärkung der Kaufkraft erreicht würde?</p><p>5. Nimmt er die Vorbereitungsarbeiten für ein neues Entlastungsprogramm zur Anpassung des Bundeshaushaltes an die verminderten Einnahmen aufgrund der Rezession auf? Wann schlägt er dem Parlament ein Entlastungsprogramm vor?</p><p>6. Ist er aufgrund der aktuell schwierigen Konjunktursituation bereit, ganz oder temporär auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die marode Invalidenversicherung sowie der Lohnprozente für die ALV (0,2 Prozent per 1. Januar 2010) und die EO (0,3 Prozent per 1. Januar 2011) zu verzichten? Was wären die Folgen einer Erhöhung der Lohnprozente für die Beschäftigung?</p><p>7. Ist er bereit, die Emissionsabgabe sowie die Autoimportsteuer zu streichen oder mindestens zeitweise zu sistieren?</p><p>8. Teilt er die Auffassung der SVP, wonach als Sofortmassnahme die AHV-Renten von Steuern zu befreien sind?</p><p>9. Ist er bereit, die LSVA-Erhöhung rückgängig zu machen und auf die Erhöhung der CO2-Abgabe zu verzichten?</p><p>10. Welche über die angekündigten Massnahmen hinausgehenden Schritte unternimmt er, um die Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009 zu mindern?</p>
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