Laisser-faire im Asylvollzug
- ShortId
-
08.3774
- Id
-
20083774
- Updated
-
28.07.2023 01:46
- Language
-
de
- Title
-
Laisser-faire im Asylvollzug
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Asylbewerber/in;Eritrea;illegale Zuwanderung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01080102, Asylrecht
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K03040404, Eritrea
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss ihrer humanitären Tradition gewährt die Schweiz Flüchtlingen Asyl und bietet Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz. Die Bekämpfung von Missbrauch und die Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland dienen dazu, Verfolgten im Sinne des Gesetzes Schutz zu bieten. Aufgabe des Asylverfahrens ist es, sorgfältig und individuell zu prüfen, ob die Asylvorbringen glaubhaft sind und - falls dies zutrifft - ob die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz erfüllt ist. Zudem darf niemand in einen Staat abgeschoben werden, in dem er Gefahr läuft, gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Zunahme von Asylgesuchen seit Mitte des Jahres 2008 ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. In den für die Schweiz wichtigsten Herkunftsländern haben sich die Lebensumstände aufgrund bewaffneter Konflikte sowie der schwierigen ökonomischen Situation verschlechtert. Der Abwanderungsdruck vor allem aus den südlichen Ländern Afrikas ist unvermindert hoch. Viele dieser Personen migrieren vermehrt via Libyen über das Mittelmeer nach Italien. 2008 sind 30 647 Personen auf Lampedusa gelandet, gegenüber 11 749 Personen im Jahr zuvor. Diese ungewöhnlich hohe Zahl von Anlandungen führte nicht nur in der Schweiz zu erhöhten Asylgesuchszahlen, sondern auch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern.</p><p>2. Die Zahl der Asylgesuche wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, die nicht alle von der Schweiz beeinflusst werden können. Der Bundesrat unternimmt alles, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland für irreguläre Migranten zu senken. Im Vollzugsbereich konnten aufgrund der am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft getretenen Revision des Asylgesetzes bereits wesentliche Erfolge verbucht werden (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fraktion V 08.3630). Um das Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten sowie Missbräuche konsequent zu bekämpfen, hat das EJPD verschiedene Änderungen zum Asyl- und Ausländergesetz vorgeschlagen. Das vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. April 2009. Zudem ist am 12. Dezember 2008 das Abkommen betreffend die Assoziierung der Schweiz an Schengen-Dublin in Kraft gesetzt worden. Es konnten bereits einige Überstellungen an einen Dublin-Staat vollzogen werden, und weitere stehen bevor - auch nach Italien. Ferner unterstützt die Schweiz in den Herkunftsregionen von Asylsuchenden Massnahmen, die mit gezielter Hilfestellung vor Ort eine Weiterwanderung vermeiden sollen. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Region um das Horn von Afrika (Somalia und Kenya) sowie in Westafrika und im Maghreb.</p><p>3. Zu Beginn des Jahres 2008 führte die Schengen-Erweiterung vom Dezember 2007 in Österreich zu einer Veränderung der Migrationsrouten auf dem Balkan. Ab Mitte Jahr stiegen aber auch in Österreich die Gesuchszahlen wieder.</p><p>4./5. Die Zahl der Asylgesuche von Eritreern ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Die höchsten Zugangszahlen sind jeweils im Herbst und Frühwinter zu verzeichnen. Die Zunahme der Gesuche 2008 ist insbesondere auf die markanten Zugänge in den Monaten September, Oktober und November zurückzuführen.</p><p>Die Wahl eines Ziellandes durch einen Migranten hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der geografischen Lage bezüglich der Migrationsroute und dem Vorhandensein einer Diaspora. Österreich ist traditionell kein bevorzugtes Zielland für Eritreer. Österreich weist aufgrund seiner geografischen Lage eine wesentlich höhere Zahl an russischen und afghanischen Asylsuchenden als die Schweiz auf. Als nördliches Nachbarland Italiens liegt die Schweiz gleichsam am Weg für Asylsuchende aus dem südlichen Afrika.</p><p>6. Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Eritrea die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion politisch motiviert und unverhältnismässig streng. Personen, die glaubhaft darlegen, einer solchen Bestrafung ausgesetzt zu werden, ist daher Asyl zu gewähren. Das BFM ist an diese Rechtsprechung gebunden, auch mit der in der Zwischenzeit vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Änderung von Artikel 3 AsylG. Diese sieht vor, dass Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und kein Asyl erhalten. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass Wehrdienstverweigerung und Desertion immer wieder als Asylgrund geltend gemacht wird, ohne dass gleichzeitig eine asylrelevante Verfolgung vorliegt. Mit den vorgesehenen Änderungen soll dem entgegengewirkt werden.</p><p>Erfahrungen aus der Praxis haben zudem klar gezeigt, dass eine gesetzliche Bestimmung nur dann langfristig eine präventive Wirkung entfalten kann, wenn sie auch durchsetzbar ist bzw. wenn Personen auch tatsächlich zurückgeschafft werden können. Diese Voraussetzung ist angesichts der äusserst schlechten Lage in Eritrea zurzeit nicht gegeben. Aus diesem Grund werden Deserteure und Wehrdienstverweigerer aus Eritrea auch von den meisten anderen europäischen Staaten nicht zurückgeschafft und erhalten entweder eine vorläufige Aufnahme oder Asyl.</p><p>7. Im Bereich der irregulären Migration sind organisierte, multinationale Schlepperbanden tätig. Diese kriminellen Organisationen bringen Asylsuchende in alle westeuropäischen Staaten, so auch in die Schweiz. Es ist sehr schwierig, aufwendig und anspruchsvoll, Schlepperbanden effizient zu bekämpfen. Die Bekämpfung dieser Schleuserbanden kann nur in internationaler Zusammenarbeit wirkungsvoll geschehen. Das EFD und das EJPD evaluieren derzeit die Auswirkungen von Schwerpunktaktionen des GWK an der Südgrenze auf die illegale Migration und den Asylbereich. Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Analyse die Bekämpfung der illegalen Migration in die Schweiz noch effizienter zu gestalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den ersten zehn Monaten 2008 sind in der Schweiz 12 467 neue Asylgesuche eingereicht worden. Dies sind 3362 Gesuche (plus 37 Prozent) mehr als in der gleichen Zeitspanne des Vorjahres. Diese dauernde Zunahme von Monat zu Monat bei mehr oder weniger unveränderter globaler Krisenlage wirft verschiedene Fragen auf. Interessanterweise beschäftigt den Bundesrat dabei anscheinend lediglich die Frage nach einer angemessenen Unterkunft dieser neuen Asylströme, nicht aber, warum es dazu kam und was dagegen unternommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie erklärt er sich die übermässige Zunahme der Asylgesuche seit Beginn des Jahres 2008?</p><p>2. Wieso ergreift er keine wirksamen Massnahmen, um diese Asylschwemme zu verhindern?</p><p>3. Wie erklärt er sich, dass die Asylgesuche in Österreich von Januar bis September 2008 im Vergleich zur selben Jahresperiode von 2007 nicht einmal um 2,7 Prozent gestiegen sind, während sie in der Schweiz um mehr als fast 30 Prozent zugenommen haben?</p><p>4. Auf die Interpellation 08.3353 bezüglich der Massenasylgesucher aus Eritrea verkündete der Bundesrat noch stolz, von Januar bis Juni 2008 hätten die Gesuche aus Eritrea im Vergleich zum selben Zeitraum 2007 um 11 Prozent abgenommen, da Personen aus Eritrea in anderen westeuropäischen Staaten Gesuche stellten. Wieso aber haben Asylgesuche aus Eritrea dann von Januar bis September 2008 verglichen mit derselben Jahresperiode 2007 um 31,1 Prozent zugenommen?</p><p>5. Warum sind in Österreich von Januar bis September 2008 gerade einmal 16 Gesuche aus Eritrea eingegangen, während es in der Schweiz im selben Zeitraum 1440 Gesuche (also fast 100-mal mehr!) waren?</p><p>6. Warum hat er den bereits mehrmals angekündigten Gesetzgebungsvorschlag zu Artikel 3 des Asylgesetzes zur Lösung der Frage der Desertation und Wehrdienstverweigerung immer noch nicht präsentiert, obwohl die Situation immer mehr eskaliert?</p><p>7. Ist er der Auffassung, dass seine in den ersten zehn Monaten dieses Jahres verfolgte Asylpolitik auf Schlepperbanden und Asylopportunisten eine abschreckende Wirkung zeigt? Wenn ja, wie sieht diese aus?</p>
- Laisser-faire im Asylvollzug
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss ihrer humanitären Tradition gewährt die Schweiz Flüchtlingen Asyl und bietet Schutzbedürftigen vorübergehenden Schutz. Die Bekämpfung von Missbrauch und die Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland dienen dazu, Verfolgten im Sinne des Gesetzes Schutz zu bieten. Aufgabe des Asylverfahrens ist es, sorgfältig und individuell zu prüfen, ob die Asylvorbringen glaubhaft sind und - falls dies zutrifft - ob die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz erfüllt ist. Zudem darf niemand in einen Staat abgeschoben werden, in dem er Gefahr läuft, gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Zunahme von Asylgesuchen seit Mitte des Jahres 2008 ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. In den für die Schweiz wichtigsten Herkunftsländern haben sich die Lebensumstände aufgrund bewaffneter Konflikte sowie der schwierigen ökonomischen Situation verschlechtert. Der Abwanderungsdruck vor allem aus den südlichen Ländern Afrikas ist unvermindert hoch. Viele dieser Personen migrieren vermehrt via Libyen über das Mittelmeer nach Italien. 2008 sind 30 647 Personen auf Lampedusa gelandet, gegenüber 11 749 Personen im Jahr zuvor. Diese ungewöhnlich hohe Zahl von Anlandungen führte nicht nur in der Schweiz zu erhöhten Asylgesuchszahlen, sondern auch in zahlreichen weiteren europäischen Ländern.</p><p>2. Die Zahl der Asylgesuche wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, die nicht alle von der Schweiz beeinflusst werden können. Der Bundesrat unternimmt alles, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland für irreguläre Migranten zu senken. Im Vollzugsbereich konnten aufgrund der am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft getretenen Revision des Asylgesetzes bereits wesentliche Erfolge verbucht werden (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fraktion V 08.3630). Um das Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten sowie Missbräuche konsequent zu bekämpfen, hat das EJPD verschiedene Änderungen zum Asyl- und Ausländergesetz vorgeschlagen. Das vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. April 2009. Zudem ist am 12. Dezember 2008 das Abkommen betreffend die Assoziierung der Schweiz an Schengen-Dublin in Kraft gesetzt worden. Es konnten bereits einige Überstellungen an einen Dublin-Staat vollzogen werden, und weitere stehen bevor - auch nach Italien. Ferner unterstützt die Schweiz in den Herkunftsregionen von Asylsuchenden Massnahmen, die mit gezielter Hilfestellung vor Ort eine Weiterwanderung vermeiden sollen. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Region um das Horn von Afrika (Somalia und Kenya) sowie in Westafrika und im Maghreb.</p><p>3. Zu Beginn des Jahres 2008 führte die Schengen-Erweiterung vom Dezember 2007 in Österreich zu einer Veränderung der Migrationsrouten auf dem Balkan. Ab Mitte Jahr stiegen aber auch in Österreich die Gesuchszahlen wieder.</p><p>4./5. Die Zahl der Asylgesuche von Eritreern ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Die höchsten Zugangszahlen sind jeweils im Herbst und Frühwinter zu verzeichnen. Die Zunahme der Gesuche 2008 ist insbesondere auf die markanten Zugänge in den Monaten September, Oktober und November zurückzuführen.</p><p>Die Wahl eines Ziellandes durch einen Migranten hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der geografischen Lage bezüglich der Migrationsroute und dem Vorhandensein einer Diaspora. Österreich ist traditionell kein bevorzugtes Zielland für Eritreer. Österreich weist aufgrund seiner geografischen Lage eine wesentlich höhere Zahl an russischen und afghanischen Asylsuchenden als die Schweiz auf. Als nördliches Nachbarland Italiens liegt die Schweiz gleichsam am Weg für Asylsuchende aus dem südlichen Afrika.</p><p>6. Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Eritrea die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion politisch motiviert und unverhältnismässig streng. Personen, die glaubhaft darlegen, einer solchen Bestrafung ausgesetzt zu werden, ist daher Asyl zu gewähren. Das BFM ist an diese Rechtsprechung gebunden, auch mit der in der Zwischenzeit vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Änderung von Artikel 3 AsylG. Diese sieht vor, dass Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und kein Asyl erhalten. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass Wehrdienstverweigerung und Desertion immer wieder als Asylgrund geltend gemacht wird, ohne dass gleichzeitig eine asylrelevante Verfolgung vorliegt. Mit den vorgesehenen Änderungen soll dem entgegengewirkt werden.</p><p>Erfahrungen aus der Praxis haben zudem klar gezeigt, dass eine gesetzliche Bestimmung nur dann langfristig eine präventive Wirkung entfalten kann, wenn sie auch durchsetzbar ist bzw. wenn Personen auch tatsächlich zurückgeschafft werden können. Diese Voraussetzung ist angesichts der äusserst schlechten Lage in Eritrea zurzeit nicht gegeben. Aus diesem Grund werden Deserteure und Wehrdienstverweigerer aus Eritrea auch von den meisten anderen europäischen Staaten nicht zurückgeschafft und erhalten entweder eine vorläufige Aufnahme oder Asyl.</p><p>7. Im Bereich der irregulären Migration sind organisierte, multinationale Schlepperbanden tätig. Diese kriminellen Organisationen bringen Asylsuchende in alle westeuropäischen Staaten, so auch in die Schweiz. Es ist sehr schwierig, aufwendig und anspruchsvoll, Schlepperbanden effizient zu bekämpfen. Die Bekämpfung dieser Schleuserbanden kann nur in internationaler Zusammenarbeit wirkungsvoll geschehen. Das EFD und das EJPD evaluieren derzeit die Auswirkungen von Schwerpunktaktionen des GWK an der Südgrenze auf die illegale Migration und den Asylbereich. Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Analyse die Bekämpfung der illegalen Migration in die Schweiz noch effizienter zu gestalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den ersten zehn Monaten 2008 sind in der Schweiz 12 467 neue Asylgesuche eingereicht worden. Dies sind 3362 Gesuche (plus 37 Prozent) mehr als in der gleichen Zeitspanne des Vorjahres. Diese dauernde Zunahme von Monat zu Monat bei mehr oder weniger unveränderter globaler Krisenlage wirft verschiedene Fragen auf. Interessanterweise beschäftigt den Bundesrat dabei anscheinend lediglich die Frage nach einer angemessenen Unterkunft dieser neuen Asylströme, nicht aber, warum es dazu kam und was dagegen unternommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie erklärt er sich die übermässige Zunahme der Asylgesuche seit Beginn des Jahres 2008?</p><p>2. Wieso ergreift er keine wirksamen Massnahmen, um diese Asylschwemme zu verhindern?</p><p>3. Wie erklärt er sich, dass die Asylgesuche in Österreich von Januar bis September 2008 im Vergleich zur selben Jahresperiode von 2007 nicht einmal um 2,7 Prozent gestiegen sind, während sie in der Schweiz um mehr als fast 30 Prozent zugenommen haben?</p><p>4. Auf die Interpellation 08.3353 bezüglich der Massenasylgesucher aus Eritrea verkündete der Bundesrat noch stolz, von Januar bis Juni 2008 hätten die Gesuche aus Eritrea im Vergleich zum selben Zeitraum 2007 um 11 Prozent abgenommen, da Personen aus Eritrea in anderen westeuropäischen Staaten Gesuche stellten. Wieso aber haben Asylgesuche aus Eritrea dann von Januar bis September 2008 verglichen mit derselben Jahresperiode 2007 um 31,1 Prozent zugenommen?</p><p>5. Warum sind in Österreich von Januar bis September 2008 gerade einmal 16 Gesuche aus Eritrea eingegangen, während es in der Schweiz im selben Zeitraum 1440 Gesuche (also fast 100-mal mehr!) waren?</p><p>6. Warum hat er den bereits mehrmals angekündigten Gesetzgebungsvorschlag zu Artikel 3 des Asylgesetzes zur Lösung der Frage der Desertation und Wehrdienstverweigerung immer noch nicht präsentiert, obwohl die Situation immer mehr eskaliert?</p><p>7. Ist er der Auffassung, dass seine in den ersten zehn Monaten dieses Jahres verfolgte Asylpolitik auf Schlepperbanden und Asylopportunisten eine abschreckende Wirkung zeigt? Wenn ja, wie sieht diese aus?</p>
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