Stopp der sinnlosen Raserei

ShortId
08.3776
Id
20083776
Updated
28.07.2023 07:27
Language
de
Title
Stopp der sinnlosen Raserei
AdditionalIndexing
48;Führerschein;Fahrzeugausrüstung;strafbare Handlung;Sicherheit im Strassenverkehr;Verzeichnis;Geschwindigkeitsregelung;Autofahrer/in
1
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K02020702, Verzeichnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sinnlose Raserei durch vorwiegend junge Autofahrer fordern immer wieder unschuldige Todesopfer. Kaum spürbare Sanktionen, zu milde Bestrafung der Täter, fragwürdige verkehrspsychologische Gutachten sowie verschleppte Verfahren sorgen in der Bevölkerung für Unmut und stellen für Opferfamilien einen Affront dar.</p><p>Das Projekt Via sicura sieht Präventionsmassnahmen im Verkehrsbereich vor. Insbesondere mit Aus- und Weiterbildung, Prävention bei ausgewählten Zielgruppen sowie Sensibilisierung und Erziehung sollen Verkehrsunfälle verhindert werden. Doch einzig präventive Massnahmen dürften mutwillige Raser kaum daran hindern, ihre kriminelle Fahrweise zu ändern. Geschwindigkeitsexzesse müssen daher mit spürbaren Konsequenzen bei Administrativmassnahmen und strafrechtlichen Verfahren geahndet werden. Dabei muss der Begriff "Raser" im Gesetz definiert werden, zum Beispiel als schweres Vergehen mit massiv übersetzter Geschwindigkeit und einer Gefährdung von Personen. Strafrechtlich müssen Raserunfälle mit Todesopfern oder Verletzten unbedingte Strafen zur Folge haben. Die Rolle der Verkehrspsychologen ist zu überprüfen. Die Sanktionen haben sich nach dem objektiven Tatbestand zu richten. Im Weitern muss die Dauer der Verfahren verkürzt werden. Um eine Verzögerungstaktik der Täter zu verhindern, sollte der Führerausweisentzug in jedem Fall bis zum rechtsgültigen Gerichtsentscheid andauern. Eine generalpräventive Wirkung dürfte ein erschwerter Zugang zu Fahrzeugen haben wie ein Auto-Leasingverbot. Um ein solches durchsetzen zu können, dürfte ein Raserregister unerlässlich sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 5. November 2008 die Vernehmlassung zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, eröffnet. Das Vernehmlassungspaket enthält Massnahmen, die in die gleiche Richtung zielen wie die Anliegen der Motionärin. Da diese Anliegen aber in einzelnen Punkten weiter gehen als die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Massnahmen, will er sich vor Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse nicht darauf verpflichten lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Begriff "Raser" zu definieren.</p><p>2. Gesetzesänderungen mit wirksamen Massnahmen gegen Raserei vorzulegen. Dabei sind gegen Raser insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- langfristiger Führerausweisentzug bei Unfällen mit unschuldigen Opfern;</p><p>- zwingender Einbau einer Blackbox im Fahrzeug nach einer Verurteilung;</p><p>- Erstellung eines Raserregisters;</p><p>- Verbot des Leasings von Fahrzeugen und von Tuning;</p><p>- unbedingte Strafen für Raserunfälle;</p><p>- Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren;</p><p>- Der Führerausweisentzug gilt in jedem Fall während der Dauer des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Gerichtsentscheid;</p><p>- Überprüfung der verkehrspsychologischen Begutachtung für die gerichtliche Urteilsfindung. Es gilt primär der objektive Tatbestand.</p>
  • Stopp der sinnlosen Raserei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sinnlose Raserei durch vorwiegend junge Autofahrer fordern immer wieder unschuldige Todesopfer. Kaum spürbare Sanktionen, zu milde Bestrafung der Täter, fragwürdige verkehrspsychologische Gutachten sowie verschleppte Verfahren sorgen in der Bevölkerung für Unmut und stellen für Opferfamilien einen Affront dar.</p><p>Das Projekt Via sicura sieht Präventionsmassnahmen im Verkehrsbereich vor. Insbesondere mit Aus- und Weiterbildung, Prävention bei ausgewählten Zielgruppen sowie Sensibilisierung und Erziehung sollen Verkehrsunfälle verhindert werden. Doch einzig präventive Massnahmen dürften mutwillige Raser kaum daran hindern, ihre kriminelle Fahrweise zu ändern. Geschwindigkeitsexzesse müssen daher mit spürbaren Konsequenzen bei Administrativmassnahmen und strafrechtlichen Verfahren geahndet werden. Dabei muss der Begriff "Raser" im Gesetz definiert werden, zum Beispiel als schweres Vergehen mit massiv übersetzter Geschwindigkeit und einer Gefährdung von Personen. Strafrechtlich müssen Raserunfälle mit Todesopfern oder Verletzten unbedingte Strafen zur Folge haben. Die Rolle der Verkehrspsychologen ist zu überprüfen. Die Sanktionen haben sich nach dem objektiven Tatbestand zu richten. Im Weitern muss die Dauer der Verfahren verkürzt werden. Um eine Verzögerungstaktik der Täter zu verhindern, sollte der Führerausweisentzug in jedem Fall bis zum rechtsgültigen Gerichtsentscheid andauern. Eine generalpräventive Wirkung dürfte ein erschwerter Zugang zu Fahrzeugen haben wie ein Auto-Leasingverbot. Um ein solches durchsetzen zu können, dürfte ein Raserregister unerlässlich sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 5. November 2008 die Vernehmlassung zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, eröffnet. Das Vernehmlassungspaket enthält Massnahmen, die in die gleiche Richtung zielen wie die Anliegen der Motionärin. Da diese Anliegen aber in einzelnen Punkten weiter gehen als die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Massnahmen, will er sich vor Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse nicht darauf verpflichten lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Begriff "Raser" zu definieren.</p><p>2. Gesetzesänderungen mit wirksamen Massnahmen gegen Raserei vorzulegen. Dabei sind gegen Raser insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- langfristiger Führerausweisentzug bei Unfällen mit unschuldigen Opfern;</p><p>- zwingender Einbau einer Blackbox im Fahrzeug nach einer Verurteilung;</p><p>- Erstellung eines Raserregisters;</p><p>- Verbot des Leasings von Fahrzeugen und von Tuning;</p><p>- unbedingte Strafen für Raserunfälle;</p><p>- Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren;</p><p>- Der Führerausweisentzug gilt in jedem Fall während der Dauer des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Gerichtsentscheid;</p><p>- Überprüfung der verkehrspsychologischen Begutachtung für die gerichtliche Urteilsfindung. Es gilt primär der objektive Tatbestand.</p>
    • Stopp der sinnlosen Raserei

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