Schmerzlose Ferkelkastration. Wie weiter?

ShortId
08.3777
Id
20083777
Updated
27.07.2023 20:24
Language
de
Title
Schmerzlose Ferkelkastration. Wie weiter?
AdditionalIndexing
55;Schwein;Schweinefleisch;Schlachttier;Tierhaltung;Lebensmittelsicherheit;Mast;Tierschutz;Tierarzneimittel
1
  • L05K1401080104, Schwein
  • L05K1402050111, Schweinefleisch
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L05K1401010207, Mast
  • L04K01050302, Tierarzneimittel
  • L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L06K140101030401, Schlachttier
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1a. Es muss davon ausgegangen werden, dass selbst bei fachmännischer Anwendung der Isoflurannarkose zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nicht alle betroffenen Tiere genügend betäubt werden. Eine flächendeckende Überwachung der chirurgischen Kastration mit Inhalationsnarkose durch die Vollzugsbehörden ist nicht denkbar. Möglich sind lediglich stichprobenweise Kontrollen.</p><p>1b. Die Isoflurannarkose erscheint für einen breiten Einsatz wenig geeignet. Die vorgängig erforderliche Applikation von Schmerzmitteln, die Inhalationsnarkose und die chirurgische Kastration stellen insgesamt eine starke Belastung für die Ferkel dar. Die Methode eignet sich allenfalls für grosse Zuchtbetriebe, wo eine professionelle Anwendung gewährleistet werden kann. Bei der Anwendung durch die Tierhalter können die Risiken durch die obligatorische Schulung verringert werden (Art. 32 der Tierschutzverordnung; SR 455.1). Die Kosten für mittlere und kleine Betriebe sind hoch; sie betragen pro Ferkel zwischen 4 und 10 Franken. </p><p>1c. In der Schweiz werden jährlich etwa 1,3 Millionen Ferkel kastriert. Würden alle Tiere vor der Kastration mit Isofluran narkotisiert, würde der Anteil des Isoflurans aus der Verwendung bei der Ferkelkastration 0,003 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen ausmachen. Der klimaschädigende Beitrag wäre demnach gering. </p><p>2a. Im Tierschutzgesetz ist der Grundsatz festgehalten, dass einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen zugefügt werden dürfen (SR 455; Art. 4 Abs. 2). Aus Tierschutzgesichtspunkten sind Methoden, die keinen operativen Eingriff erfordern, zu bevorzugen. </p><p>2b. Im Rahmen des Projekts ProSchwein war man sich im Frühjahr 2008 einig, dass längerfristig die chirurgische Kastration gänzlich aufzugeben ist. Die EU hat ähnlich wie die Schweiz mit ProSchwein eine Plattform mit dem Namen Pigcas eingesetzt. Die von dieser Plattform europaweit durchgeführten Umfragen bei Konsumenten-, Produzenten- und Vermarkterorganisationen sowie Behörden und Wissenschaft ergaben eine deutliche Zustimmung zu einem Kastrationsverbot. Eine breite Einführung der Inhalationsnarkose erscheint in der EU deshalb unwahrscheinlich. Mit der für 2009 erwarteten Zulassung des Impfstoffes gegen Ebergeruch durch die EU-Behörden dürfte der Druck für eine breite Anwendung der Impfung steigen. </p><p>2c. Der Impfstoff ist hinsichtlich Lebensmittelsicherheit unbedenklich. Die Fleischqualität ist im Vergleich zu kastrierten Tieren eher besser, so ergaben Untersuchungen von Agroscope z. B. einen höheren Anteil an Magerfleisch. Die Impfung kann problemlos durch die Tierhalter erfolgen. Für die zweimalige Impfung und die Überprüfung des Impferfolgs braucht es gewisse Anpassungen der Abläufe in den Mast- und in den Schlachtbetrieben. </p><p>2d. Die Anforderungen an die Fleischqualität sind in der Schweiz wesentlich höher als in andern europäischen Staaten. Zudem kennt die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten wie Grossbritannien, Irland oder Spanien keine Tradition der Ebermast. Die Vorbehalte der Metzgerschaft, der Grossverteiler sowie der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber geruchbelastetem Eberfleisch sind gross. Aus diesen Gründen wird die Jungebermast in der Schweiz erst dann erfolgreich sein, wenn eine objektive Erkennungsmethode für geruchsbelastetes Fleisch zur Verfügung steht.</p><p>2e. Die Weiterentwicklung der elektronischen Spürnase im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in Schlachtbetrieben ist technisch anspruchsvoll und kostspielig.</p><p>2f. Gestützt auf die Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) unterstützt der Bund die schweizerische Schweinezucht mit jährlich höchstens 3,4 Millionen Franken. Im Rahmen der Festlegung der züchterischen Massnahmen können diese Mittel auch dazu verwendet werden, um für Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ab 1. Januar 2010 ist die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung in der Schweiz verboten. Das vom Bund mitfinanzierte Projekt ProSchwein kam nach intensiven Prüfungen zum Schluss, dass drei Methoden möglich wären: die Inhalationsnarkose zur Schmerzausschaltung bei chirurgischer Kastration, das Impfen gegen Ebergeruch und die Jungebermast. Leider scheint es aber nun in der Umsetzung Differenzen bei einzelnen Methoden zu geben. Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Chirurgische Kastration mittels Inhalationsnarkose</p><p>Gemäss den Untersuchungen von ProSchwein sollen selbst unter tierärztlich überwachter Anwendung 5-10 Prozent der Ferkel nicht korrekt betäubt worden sein. Davon dürften über 100 000 Tiere bei einer breiten Anwendung dieser Methode jährlich betroffen sein. Zudem ist die fachgerechte Anwendung der Medikamente, die den Schmerz nach der Kastration lindern, zu gewährleisten. </p><p>a. Wie stellt er sich zu dieser "Ausfallquote"? Wie lässt sich eine korrekte Betäubung mittels Inhalationsnarkose durch die Vollzugsbehörden sicherstellen und überwachen? </p><p>b. Wie beurteilt er die Risiken und Anwendbarkeit der Isofluran-Inhalationsnarkose und deren finanzielle Zumutbarkeit für kleine und mittlere Schweinezuchtbetriebe?</p><p>c. Wie beurteilt er die Warnungen der Swissmedic vom 27. November 2008 in Bezug auf den schädigenden Einfluss von Isofluran beim grossflächigen Einsatz auf das Klima?</p><p>2. Methoden mit Verzicht auf chirurgische Kastration</p><p>Wissenschaft, Tierärzte und Tierschutz bevorzugen diese Methoden aus Tierschutzgründen.</p><p>a. Wie beurteilt er die drei Methoden Inhalationsnarkose, Impfen und Jungebermast unter Tierschutzgesichtspunkten?</p><p>b. Teilt er die Expertenmeinung, wonach der Trend hin zu Methoden geht, welche einen Verzicht auf chirurgische Kastration ermöglichen, und was tut er konkret dazu?</p><p>c. Wie beurteilt er das Impfen aus Sicht der Lebensmittelsicherheit, Fleischqualität und Anwendbarkeit durch die Bauern?</p><p>d. Woran liegt es, dass die Jungebermast in der Schweiz im Gegensatz zur EU ein stiefmütterliches Dasein fristet?</p><p>e. Weshalb wird die in der Schweiz entwickelte elektronische Spürnase bis heute nicht eingesetzt?</p><p>f. Ist der Bund bereit, die Jungebermast mit geeigneten Massnahmen zu fördern?</p>
  • Schmerzlose Ferkelkastration. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1a. Es muss davon ausgegangen werden, dass selbst bei fachmännischer Anwendung der Isoflurannarkose zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nicht alle betroffenen Tiere genügend betäubt werden. Eine flächendeckende Überwachung der chirurgischen Kastration mit Inhalationsnarkose durch die Vollzugsbehörden ist nicht denkbar. Möglich sind lediglich stichprobenweise Kontrollen.</p><p>1b. Die Isoflurannarkose erscheint für einen breiten Einsatz wenig geeignet. Die vorgängig erforderliche Applikation von Schmerzmitteln, die Inhalationsnarkose und die chirurgische Kastration stellen insgesamt eine starke Belastung für die Ferkel dar. Die Methode eignet sich allenfalls für grosse Zuchtbetriebe, wo eine professionelle Anwendung gewährleistet werden kann. Bei der Anwendung durch die Tierhalter können die Risiken durch die obligatorische Schulung verringert werden (Art. 32 der Tierschutzverordnung; SR 455.1). Die Kosten für mittlere und kleine Betriebe sind hoch; sie betragen pro Ferkel zwischen 4 und 10 Franken. </p><p>1c. In der Schweiz werden jährlich etwa 1,3 Millionen Ferkel kastriert. Würden alle Tiere vor der Kastration mit Isofluran narkotisiert, würde der Anteil des Isoflurans aus der Verwendung bei der Ferkelkastration 0,003 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen ausmachen. Der klimaschädigende Beitrag wäre demnach gering. </p><p>2a. Im Tierschutzgesetz ist der Grundsatz festgehalten, dass einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen zugefügt werden dürfen (SR 455; Art. 4 Abs. 2). Aus Tierschutzgesichtspunkten sind Methoden, die keinen operativen Eingriff erfordern, zu bevorzugen. </p><p>2b. Im Rahmen des Projekts ProSchwein war man sich im Frühjahr 2008 einig, dass längerfristig die chirurgische Kastration gänzlich aufzugeben ist. Die EU hat ähnlich wie die Schweiz mit ProSchwein eine Plattform mit dem Namen Pigcas eingesetzt. Die von dieser Plattform europaweit durchgeführten Umfragen bei Konsumenten-, Produzenten- und Vermarkterorganisationen sowie Behörden und Wissenschaft ergaben eine deutliche Zustimmung zu einem Kastrationsverbot. Eine breite Einführung der Inhalationsnarkose erscheint in der EU deshalb unwahrscheinlich. Mit der für 2009 erwarteten Zulassung des Impfstoffes gegen Ebergeruch durch die EU-Behörden dürfte der Druck für eine breite Anwendung der Impfung steigen. </p><p>2c. Der Impfstoff ist hinsichtlich Lebensmittelsicherheit unbedenklich. Die Fleischqualität ist im Vergleich zu kastrierten Tieren eher besser, so ergaben Untersuchungen von Agroscope z. B. einen höheren Anteil an Magerfleisch. Die Impfung kann problemlos durch die Tierhalter erfolgen. Für die zweimalige Impfung und die Überprüfung des Impferfolgs braucht es gewisse Anpassungen der Abläufe in den Mast- und in den Schlachtbetrieben. </p><p>2d. Die Anforderungen an die Fleischqualität sind in der Schweiz wesentlich höher als in andern europäischen Staaten. Zudem kennt die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten wie Grossbritannien, Irland oder Spanien keine Tradition der Ebermast. Die Vorbehalte der Metzgerschaft, der Grossverteiler sowie der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber geruchbelastetem Eberfleisch sind gross. Aus diesen Gründen wird die Jungebermast in der Schweiz erst dann erfolgreich sein, wenn eine objektive Erkennungsmethode für geruchsbelastetes Fleisch zur Verfügung steht.</p><p>2e. Die Weiterentwicklung der elektronischen Spürnase im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in Schlachtbetrieben ist technisch anspruchsvoll und kostspielig.</p><p>2f. Gestützt auf die Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) unterstützt der Bund die schweizerische Schweinezucht mit jährlich höchstens 3,4 Millionen Franken. Im Rahmen der Festlegung der züchterischen Massnahmen können diese Mittel auch dazu verwendet werden, um für Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ab 1. Januar 2010 ist die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung in der Schweiz verboten. Das vom Bund mitfinanzierte Projekt ProSchwein kam nach intensiven Prüfungen zum Schluss, dass drei Methoden möglich wären: die Inhalationsnarkose zur Schmerzausschaltung bei chirurgischer Kastration, das Impfen gegen Ebergeruch und die Jungebermast. Leider scheint es aber nun in der Umsetzung Differenzen bei einzelnen Methoden zu geben. Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Chirurgische Kastration mittels Inhalationsnarkose</p><p>Gemäss den Untersuchungen von ProSchwein sollen selbst unter tierärztlich überwachter Anwendung 5-10 Prozent der Ferkel nicht korrekt betäubt worden sein. Davon dürften über 100 000 Tiere bei einer breiten Anwendung dieser Methode jährlich betroffen sein. Zudem ist die fachgerechte Anwendung der Medikamente, die den Schmerz nach der Kastration lindern, zu gewährleisten. </p><p>a. Wie stellt er sich zu dieser "Ausfallquote"? Wie lässt sich eine korrekte Betäubung mittels Inhalationsnarkose durch die Vollzugsbehörden sicherstellen und überwachen? </p><p>b. Wie beurteilt er die Risiken und Anwendbarkeit der Isofluran-Inhalationsnarkose und deren finanzielle Zumutbarkeit für kleine und mittlere Schweinezuchtbetriebe?</p><p>c. Wie beurteilt er die Warnungen der Swissmedic vom 27. November 2008 in Bezug auf den schädigenden Einfluss von Isofluran beim grossflächigen Einsatz auf das Klima?</p><p>2. Methoden mit Verzicht auf chirurgische Kastration</p><p>Wissenschaft, Tierärzte und Tierschutz bevorzugen diese Methoden aus Tierschutzgründen.</p><p>a. Wie beurteilt er die drei Methoden Inhalationsnarkose, Impfen und Jungebermast unter Tierschutzgesichtspunkten?</p><p>b. Teilt er die Expertenmeinung, wonach der Trend hin zu Methoden geht, welche einen Verzicht auf chirurgische Kastration ermöglichen, und was tut er konkret dazu?</p><p>c. Wie beurteilt er das Impfen aus Sicht der Lebensmittelsicherheit, Fleischqualität und Anwendbarkeit durch die Bauern?</p><p>d. Woran liegt es, dass die Jungebermast in der Schweiz im Gegensatz zur EU ein stiefmütterliches Dasein fristet?</p><p>e. Weshalb wird die in der Schweiz entwickelte elektronische Spürnase bis heute nicht eingesetzt?</p><p>f. Ist der Bund bereit, die Jungebermast mit geeigneten Massnahmen zu fördern?</p>
    • Schmerzlose Ferkelkastration. Wie weiter?

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