Nationale Datenbank schützens- und erhaltenswerter Bauten
- ShortId
-
08.3781
- Id
-
20083781
- Updated
-
28.07.2023 12:17
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Datenbank schützens- und erhaltenswerter Bauten
- AdditionalIndexing
-
2831;Raumplanung;Kulturgut;architektonisches Erbe;Datenbasis;Bundesinventar;Denkmalpflege
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L05K0106030104, Kulturgut
- L05K0106030101, architektonisches Erbe
- L06K120301010301, Datenbasis
- L05K0202070201, Bundesinventar
- L03K010204, Raumplanung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 enthält in Artikel 17 Grundlagen für die Ausscheidung von Schutzzonen, welche besonders schöne und wichtige naturkundliche und kulturgeschichtlich bedeutende Landschaften (z. B. Ufer, Seen) und Ortsbilder (z. B. geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler) raumplanerisch erfassen soll. Die einzelnen Kantone haben in der Folge Bauinventare schützens- und erhaltenswerter Bauten erarbeiten lassen bzw. vollziehen derzeit den Auftrag des RPG oder überarbeiten bereits (z. B. im Kanton Bern) bestehende Inventare.</p><p>Diese Bauinventare bilden in vielen Kantonen und Gemeinden Planungsinstrumente für die weitere Bau- und Raumentwicklung; sie enthalten auch zahlreiche bedeutende Bauten aus dem 20. Jahrhundert. Die kantonalen Inventare bleiben in der Regel in ihrer Wirkung auf den jeweiligen Kanton beschränkt. Bedeutende Architekten wirkten im 20. Jahrhundert jedoch weit über die kantonalen Grenzen hinaus. Zurzeit vollzieht sich in den Ballungsgebieten ein wesentlicher Substanzwandel im Liegenschaftenbestand, der vor allem Bauten aus den Zwanziger-, Dreissiger- und Sechzigerjahren betrifft. Diese Bauwerke sind zum grössten Teil in den bestehenden, vom Bund getragenen Inventaren (Insa, Isos) nicht enthalten. </p><p>Die Kantone legen zwar die Verfahren für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes selbst fest; der Bund wirkt - unter anderem durch das Bundesamt für Raumentwickung - koordinierend. Im Sinne der Rechtssicherheit von Bauträgern und Gemeinden ist eine Kommunikationsplattform zu den schützens- und erhaltenswerten Bauten wichtig. Die Einrichtung einer Datenbank, welche alle kantonalen Bauinventare einbezieht, ist daher gerechtfertigt.</p>
- <p>Gemäss Artikel 78 BV ist Natur- und Heimatschutz in erster Linie Sache der Kantone. Sie erstellen im Rahmen der jeweiligen kantonalen Bau- und Denkmalschutzgesetzgebung eigentümerverbindliche Einzelbauinventare. </p><p>Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Isos (Visos; SR 451.12) ist ein gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom Bund erstelltes Inventar, das bei der Erfüllung von Bundesaufgaben direkte Rechtskraft entfaltet. Den Kantonen dient es in der Richtplanung als materiell zu berücksichtigendes Konzept des Bundes. Gemäss dem Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.3) führt der Bund auch das zurzeit in Revision befindliche nationale Kulturgüterschutzinventar.</p><p>Daneben gibt es wissenschaftlich wertvolle Inventare, wie zum Beispiel das von der Gesellschaft für Schweizer Kunstgeschichte (GSK) herausgegebene Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920 (Insa), denen keine direkte Rechtskraft zukommt.</p><p>In Erfüllung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG; SR 510.62) werden die Geobasisdaten des Bundes aufbereitet, um in die Geodienste des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aufgenommen werden zu können. Isos wird in diesem Zusammenhang zurzeit digitalisiert. Einzelne Kantone stellen die Geobasisdaten ihrer Inventare bereits ebenfalls auf diese Weise zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft ein Grossteil der Schweizer Geobasisdaten in den verschiedenen Geodiensten online abrufbar sein wird.</p><p>Die Erhebung und Zusammenführung der Geodaten aller kantonalen Bauinventare könnte vielleicht eine gewisse Vereinfachung für die Planenden bieten und wäre bezüglich der Möglichkeit nationaler Auswertungen nicht ohne Interesse. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt der für ihre Erstellung und Bewirtschaftung notwendige, erhebliche technische sowie personelle und finanzielle Aufwand den eher geringen Zusatznutzen nicht rechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der Bundesverwaltung eine Datenbank schützenswerter und erhaltenswerter Bauten einzurichten, welche die Einzelelemente bedeutender Ortsbilder und Kulturdenkmäler als schweizerisches Inventar enthält und zugleich ein Planungsinstrument für die raumbildende Weiterentwicklung darstellt.</p>
- Nationale Datenbank schützens- und erhaltenswerter Bauten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 enthält in Artikel 17 Grundlagen für die Ausscheidung von Schutzzonen, welche besonders schöne und wichtige naturkundliche und kulturgeschichtlich bedeutende Landschaften (z. B. Ufer, Seen) und Ortsbilder (z. B. geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler) raumplanerisch erfassen soll. Die einzelnen Kantone haben in der Folge Bauinventare schützens- und erhaltenswerter Bauten erarbeiten lassen bzw. vollziehen derzeit den Auftrag des RPG oder überarbeiten bereits (z. B. im Kanton Bern) bestehende Inventare.</p><p>Diese Bauinventare bilden in vielen Kantonen und Gemeinden Planungsinstrumente für die weitere Bau- und Raumentwicklung; sie enthalten auch zahlreiche bedeutende Bauten aus dem 20. Jahrhundert. Die kantonalen Inventare bleiben in der Regel in ihrer Wirkung auf den jeweiligen Kanton beschränkt. Bedeutende Architekten wirkten im 20. Jahrhundert jedoch weit über die kantonalen Grenzen hinaus. Zurzeit vollzieht sich in den Ballungsgebieten ein wesentlicher Substanzwandel im Liegenschaftenbestand, der vor allem Bauten aus den Zwanziger-, Dreissiger- und Sechzigerjahren betrifft. Diese Bauwerke sind zum grössten Teil in den bestehenden, vom Bund getragenen Inventaren (Insa, Isos) nicht enthalten. </p><p>Die Kantone legen zwar die Verfahren für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes selbst fest; der Bund wirkt - unter anderem durch das Bundesamt für Raumentwickung - koordinierend. Im Sinne der Rechtssicherheit von Bauträgern und Gemeinden ist eine Kommunikationsplattform zu den schützens- und erhaltenswerten Bauten wichtig. Die Einrichtung einer Datenbank, welche alle kantonalen Bauinventare einbezieht, ist daher gerechtfertigt.</p>
- <p>Gemäss Artikel 78 BV ist Natur- und Heimatschutz in erster Linie Sache der Kantone. Sie erstellen im Rahmen der jeweiligen kantonalen Bau- und Denkmalschutzgesetzgebung eigentümerverbindliche Einzelbauinventare. </p><p>Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Isos (Visos; SR 451.12) ist ein gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom Bund erstelltes Inventar, das bei der Erfüllung von Bundesaufgaben direkte Rechtskraft entfaltet. Den Kantonen dient es in der Richtplanung als materiell zu berücksichtigendes Konzept des Bundes. Gemäss dem Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.3) führt der Bund auch das zurzeit in Revision befindliche nationale Kulturgüterschutzinventar.</p><p>Daneben gibt es wissenschaftlich wertvolle Inventare, wie zum Beispiel das von der Gesellschaft für Schweizer Kunstgeschichte (GSK) herausgegebene Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920 (Insa), denen keine direkte Rechtskraft zukommt.</p><p>In Erfüllung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG; SR 510.62) werden die Geobasisdaten des Bundes aufbereitet, um in die Geodienste des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aufgenommen werden zu können. Isos wird in diesem Zusammenhang zurzeit digitalisiert. Einzelne Kantone stellen die Geobasisdaten ihrer Inventare bereits ebenfalls auf diese Weise zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft ein Grossteil der Schweizer Geobasisdaten in den verschiedenen Geodiensten online abrufbar sein wird.</p><p>Die Erhebung und Zusammenführung der Geodaten aller kantonalen Bauinventare könnte vielleicht eine gewisse Vereinfachung für die Planenden bieten und wäre bezüglich der Möglichkeit nationaler Auswertungen nicht ohne Interesse. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt der für ihre Erstellung und Bewirtschaftung notwendige, erhebliche technische sowie personelle und finanzielle Aufwand den eher geringen Zusatznutzen nicht rechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der Bundesverwaltung eine Datenbank schützenswerter und erhaltenswerter Bauten einzurichten, welche die Einzelelemente bedeutender Ortsbilder und Kulturdenkmäler als schweizerisches Inventar enthält und zugleich ein Planungsinstrument für die raumbildende Weiterentwicklung darstellt.</p>
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