Lärmbelastung durch den Schiessplatz Vugelles-La Mothe
- ShortId
-
08.3794
- Id
-
20083794
- Updated
-
28.07.2023 10:03
- Language
-
de
- Title
-
Lärmbelastung durch den Schiessplatz Vugelles-La Mothe
- AdditionalIndexing
-
09;52;Lärmbelästigung;Umweltrecht;Vollzug von Beschlüssen;Grenzwert;Schiessplatz;Waffenplatz;Waadt
- 1
-
- L05K0402010502, Schiessplatz
- L05K0402010504, Waffenplatz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06010309, Umweltrecht
- L05K0301010120, Waadt
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe wird hauptsächlich von den Infanterieschulen in Chamblon genutzt. Der damalige Chef Heer, Korpskommandant Jacques Dousse, schlug den Gemeinden im Jahr 2002 zusammen mit einem reduzierten Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes eine neue Vereinbarung mit weniger Schiesstagen vor. Die Gemeinden lehnten den Vereinbarungsentwurf wie auch das Modernisierungsprojekt ab. Seither wird der Schiessplatz weiterhin auf der Basis der Vereinbarung von 1985 genutzt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist über die Resolution und die Petition im Bild.</p><p>2. Das Modernisierungsprojekt wurde 2003 sistiert wegen der Armeereform XXI und der Erarbeitung des Stationierungskonzepts der Armee. In diesem Zusammenhang hat der Chef der Armee der Kantonsregierung Ende 2004 mitgeteilt, dass die Armee den Schiessplatz Vugelles-La Mothe weiterhin braucht. Im Sommer 2007 war der Schiessplatz als Bestandteil des Sachplans Militär Gegenstand einer öffentlichen Mitwirkung. Weder der Kanton noch die Gemeinden haben sich gegen eine weitere Nutzung durch die Armee ausgesprochen.</p><p>3. Die Armee ist daran, die künftigen Bedürfnisse am Schiessplatz Vugelles-La Mothe auf der Basis des Entwicklungsschritts 2008-2011 zu definieren. Gestützt auf die Ergebnisse wird die Armee ein neues Modernisierungsprojekt mit einer entsprechenden Vereinbarung über die Nutzung vorlegen. Dabei wird sie auch die Resolution des Grossen Rats und die Petition in die Überlegungen einbeziehen.</p><p>4. Für militärischen Schiesslärm hat der Bundesrat bisher noch keine Grenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung festgelegt. Die entsprechenden Arbeiten sind unter Führung des Bundesamts für Umwelt im Gang. Somit kann sich der Bundesrat noch nicht abschliessend zu allfälligen Massnahmen äussern.</p><p>5. Der Bundesrat kann keinen Verzicht auf Nachtschiessen zusichern. Simulatoren werden so weit als möglich in der Ausbildung eingesetzt, doch kann auf das Üben im scharfen Schuss nicht gänzlich verzichtet werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 20 Nachtschiessen durchgeführt. Die Armee ist weiterhin bestrebt, diese Zahl auf das Nötigste zu beschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1985 hat die Schweizer Armee mit der Gemeinde Vugelles-La Mothe eine Vereinbarung über den Betrieb des dortigen Schiessplatzes abgeschlossen. Seither hat sich die Bevölkerung in der Gemeinde und der Region nahezu verdoppelt. Im April 2001 forderte der Waadtländer Grosse Rat mit einer Resolution, dass auf den Einsatz schwerer Waffen verzichtet und Massnahmen ergriffen werden sollten, damit auf dem gesamten Gelände des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe die für Schiessanlagen geltenden Lärm- und Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Dieser Resolution folgte eine Petition, die zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften eine Verringerung der Schiesstage und Schusszahlen verlangte.</p><p>Die Resolution hat bis heute keine wesentlichen Resultate gebracht. Seit etwa zwei Jahren nimmt die Intensität der Infanterieschiessen sogar wieder zu. Das Maschinengewehrfeuer und die Verwendung von Sprengladungen sind für die Bevölkerung eine unzumutbare Lärmbelastung, die zu psychischen Schäden führt. Das betrifft in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner von Vugelles-La Mothe, da der Schiessplatz unmittelbar oberhalb des Dorfes liegt. Aber auch die Anwohnerinnen und Anwohner in den benachbarten Gemeinden sind davon beeinträchtigt. Besonders unerträglich sind die teilweise bis 22.30 Uhr dauernden Nachtschiessen, die sowohl während der Ferien wie auch in der Schulzeit, im Sommer wie im Winter durchgeführt werden. Da sie bis an die Grenzen der Lärmtoleranz gehen, stellen sie eine Quelle der Aggression dar. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Sind dem Bundesrat die Resolution des Waadtländer Grossen Rats und die erwähnte Petition bekannt?</p><p>2. Wenn ja, warum hat er denn nicht darauf reagiert oder in irgendeiner Weise geantwortet, obwohl er doch direkt angesprochen war?</p><p>3. Hat der Bundesrat vor, über das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Vereinbarung mit der Gemeinde Vugelles-La Mothe und den Nachbargemeinden zu ändern, da sich ja die Lärmschutznormen seit 1985 verschärft haben?</p><p>4. Wie will der Bundesrat die besagten Normen einhalten, falls er nicht vorhat, die Vereinbarung zu ändern?</p><p>5. Unerträglich laut und besonders beängstigend für kleine Kinder sind die Nachtschiessen. Kann der Bundesrat zusichern, diese einzustellen, indem er verfügbare moderne Mittel wie beispielsweise Schiesssimulatoren einsetzt?</p>
- Lärmbelastung durch den Schiessplatz Vugelles-La Mothe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe wird hauptsächlich von den Infanterieschulen in Chamblon genutzt. Der damalige Chef Heer, Korpskommandant Jacques Dousse, schlug den Gemeinden im Jahr 2002 zusammen mit einem reduzierten Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes eine neue Vereinbarung mit weniger Schiesstagen vor. Die Gemeinden lehnten den Vereinbarungsentwurf wie auch das Modernisierungsprojekt ab. Seither wird der Schiessplatz weiterhin auf der Basis der Vereinbarung von 1985 genutzt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist über die Resolution und die Petition im Bild.</p><p>2. Das Modernisierungsprojekt wurde 2003 sistiert wegen der Armeereform XXI und der Erarbeitung des Stationierungskonzepts der Armee. In diesem Zusammenhang hat der Chef der Armee der Kantonsregierung Ende 2004 mitgeteilt, dass die Armee den Schiessplatz Vugelles-La Mothe weiterhin braucht. Im Sommer 2007 war der Schiessplatz als Bestandteil des Sachplans Militär Gegenstand einer öffentlichen Mitwirkung. Weder der Kanton noch die Gemeinden haben sich gegen eine weitere Nutzung durch die Armee ausgesprochen.</p><p>3. Die Armee ist daran, die künftigen Bedürfnisse am Schiessplatz Vugelles-La Mothe auf der Basis des Entwicklungsschritts 2008-2011 zu definieren. Gestützt auf die Ergebnisse wird die Armee ein neues Modernisierungsprojekt mit einer entsprechenden Vereinbarung über die Nutzung vorlegen. Dabei wird sie auch die Resolution des Grossen Rats und die Petition in die Überlegungen einbeziehen.</p><p>4. Für militärischen Schiesslärm hat der Bundesrat bisher noch keine Grenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung festgelegt. Die entsprechenden Arbeiten sind unter Führung des Bundesamts für Umwelt im Gang. Somit kann sich der Bundesrat noch nicht abschliessend zu allfälligen Massnahmen äussern.</p><p>5. Der Bundesrat kann keinen Verzicht auf Nachtschiessen zusichern. Simulatoren werden so weit als möglich in der Ausbildung eingesetzt, doch kann auf das Üben im scharfen Schuss nicht gänzlich verzichtet werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 20 Nachtschiessen durchgeführt. Die Armee ist weiterhin bestrebt, diese Zahl auf das Nötigste zu beschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1985 hat die Schweizer Armee mit der Gemeinde Vugelles-La Mothe eine Vereinbarung über den Betrieb des dortigen Schiessplatzes abgeschlossen. Seither hat sich die Bevölkerung in der Gemeinde und der Region nahezu verdoppelt. Im April 2001 forderte der Waadtländer Grosse Rat mit einer Resolution, dass auf den Einsatz schwerer Waffen verzichtet und Massnahmen ergriffen werden sollten, damit auf dem gesamten Gelände des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe die für Schiessanlagen geltenden Lärm- und Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Dieser Resolution folgte eine Petition, die zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften eine Verringerung der Schiesstage und Schusszahlen verlangte.</p><p>Die Resolution hat bis heute keine wesentlichen Resultate gebracht. Seit etwa zwei Jahren nimmt die Intensität der Infanterieschiessen sogar wieder zu. Das Maschinengewehrfeuer und die Verwendung von Sprengladungen sind für die Bevölkerung eine unzumutbare Lärmbelastung, die zu psychischen Schäden führt. Das betrifft in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner von Vugelles-La Mothe, da der Schiessplatz unmittelbar oberhalb des Dorfes liegt. Aber auch die Anwohnerinnen und Anwohner in den benachbarten Gemeinden sind davon beeinträchtigt. Besonders unerträglich sind die teilweise bis 22.30 Uhr dauernden Nachtschiessen, die sowohl während der Ferien wie auch in der Schulzeit, im Sommer wie im Winter durchgeführt werden. Da sie bis an die Grenzen der Lärmtoleranz gehen, stellen sie eine Quelle der Aggression dar. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Sind dem Bundesrat die Resolution des Waadtländer Grossen Rats und die erwähnte Petition bekannt?</p><p>2. Wenn ja, warum hat er denn nicht darauf reagiert oder in irgendeiner Weise geantwortet, obwohl er doch direkt angesprochen war?</p><p>3. Hat der Bundesrat vor, über das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Vereinbarung mit der Gemeinde Vugelles-La Mothe und den Nachbargemeinden zu ändern, da sich ja die Lärmschutznormen seit 1985 verschärft haben?</p><p>4. Wie will der Bundesrat die besagten Normen einhalten, falls er nicht vorhat, die Vereinbarung zu ändern?</p><p>5. Unerträglich laut und besonders beängstigend für kleine Kinder sind die Nachtschiessen. Kann der Bundesrat zusichern, diese einzustellen, indem er verfügbare moderne Mittel wie beispielsweise Schiesssimulatoren einsetzt?</p>
- Lärmbelastung durch den Schiessplatz Vugelles-La Mothe
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