Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten

ShortId
08.3806
Id
20083806
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten
AdditionalIndexing
12;gerichtliche Untersuchung;Wirtschaftsstrafrecht;Frist;Verjährung
1
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K05040107, Verjährung
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für grosse Wirtschaftsdelikte sind die aktuellen Verjährungsfristen so kurz bemessen, dass die Strafverfolgungsbehörden immer wieder auf eine Strafverfolgung verzichten müssen respektive unter extremer Zeitnot arbeiten müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Sachverhalt eine erhöhte Komplexität aufweist. So konnten aufgrund allzu kurzer Verjährungsfristen einige weit fortgeschrittene Strafuntersuchungen gegen Firmen mit Sitz in der Schweiz nicht mit einem Urteil abgeschlossen werden, die in den "Oil for Food"-Skandal verwickelt waren. Sie hatten dem irakischen Diktator Saddam Hussein geholfen, zweckgebundene Erträge aus Uno-kontrollierten Erdölexporten abzuzweigen, oder lieferten humanitäre Güter zu stark überhöhten Preisen. Gegen rund ein Drittel der Firmen mit Sitz in der Schweiz, welche die unabhängige Untersuchungskommission der Uno im Volcker-Bericht vom 27. Oktober 2005 erwähnt hatte, musste die Bundesanwaltschaft deshalb aus den erwähnten Gründen auf eine Strafverfolgung verzichten. Dieser Sachverhalt ist mit der von der Schweiz seit Langem verfolgten Politik, die Straffreiheit von Delikten namentlich auch auf der internationalen Ebene wenn irgend möglich auszuschliessen, nicht vereinbar. Das Gleiche gilt auch für Fälle ohne internationalen Bezug. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Prozess gegen die Swissair-Verantwortlichen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Wirtschaftsdelikten die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern.</p>
  • Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20083930
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für grosse Wirtschaftsdelikte sind die aktuellen Verjährungsfristen so kurz bemessen, dass die Strafverfolgungsbehörden immer wieder auf eine Strafverfolgung verzichten müssen respektive unter extremer Zeitnot arbeiten müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Sachverhalt eine erhöhte Komplexität aufweist. So konnten aufgrund allzu kurzer Verjährungsfristen einige weit fortgeschrittene Strafuntersuchungen gegen Firmen mit Sitz in der Schweiz nicht mit einem Urteil abgeschlossen werden, die in den "Oil for Food"-Skandal verwickelt waren. Sie hatten dem irakischen Diktator Saddam Hussein geholfen, zweckgebundene Erträge aus Uno-kontrollierten Erdölexporten abzuzweigen, oder lieferten humanitäre Güter zu stark überhöhten Preisen. Gegen rund ein Drittel der Firmen mit Sitz in der Schweiz, welche die unabhängige Untersuchungskommission der Uno im Volcker-Bericht vom 27. Oktober 2005 erwähnt hatte, musste die Bundesanwaltschaft deshalb aus den erwähnten Gründen auf eine Strafverfolgung verzichten. Dieser Sachverhalt ist mit der von der Schweiz seit Langem verfolgten Politik, die Straffreiheit von Delikten namentlich auch auf der internationalen Ebene wenn irgend möglich auszuschliessen, nicht vereinbar. Das Gleiche gilt auch für Fälle ohne internationalen Bezug. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Prozess gegen die Swissair-Verantwortlichen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Wirtschaftsdelikten die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern.</p>
    • Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten

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