Projekt Harmos. Steht jetzt der Bund in der Pflicht?

ShortId
08.3812
Id
20083812
Updated
28.07.2023 09:04
Language
de
Title
Projekt Harmos. Steht jetzt der Bund in der Pflicht?
AdditionalIndexing
32;Bericht;Schulkoordination;Beziehung Bund-Kanton;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K13030116, Schulkoordination
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kantone sind gemäss der neuen Bildungsverfassung gehalten, zentrale Aspekte des Schulwesens auf dem Koordinationsweg zu harmonisieren. Für den Fall, dass diese Harmonisierung nicht zustande kommt, sieht die Bundesverfassung gemäss Artikel 62 zwingend eine Bundeslösung vor.</p><p>In den letzten Wochen haben die Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Thurgau und Graubünden den Beitritt ihrer Kantone zum Harmos-Konkordat abgelehnt. Damit sind die Kantone in ihrem Bestreben vielleicht gescheitert, selbstständig zentrale Aspekte der obligatorischen Schule wie die Dauer der Schulpflicht, das Schuleintrittsalter oder die Dauer und Ziele der Bildungsstufen schweizweit zu harmonisieren.</p><p>Der Innerrhoder Bildungsdirektor und frühere Ständerat Carlo Schmid-Sutter hat bereits vor zwei Jahren in seinem Postulat 06.3278 darauf hingewiesen, dass die Kantone mit dieser Koordinationsaufgabe überfordert seien. Er verlangte deshalb mit seinem vom Ständerat einstimmig angenommenen Postulat vom Bundesrat einen Bildungsbericht, in dem ein einheitlicher Bildungsraum Schweiz unter umfassender Bundeskompetenz darzustellen wäre.</p><p>Nach den erwähnten Volksentscheiden steht in absehbarer Zeit ein Eingriff des Bundes im Bereich der Grundschule bevor. Die Ausarbeitung einer solchen Bundeslösung wird vom Parlament mitzugestalten sein. Eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Mitgestaltung ist, dass das Parlament frühzeitig und umfassend über die zur Diskussion stehenden Sachverhalte informiert ist und über die notwendigen Entscheidungsgrundlagen verfügt. In diesem Zusammenhang kommt dem von alt Ständerat Schmid eingeforderten Bildungsbericht eine sehr zentrale Rolle zu.</p>
  • <p>Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, das sogenannte Harmos-Konkordat, am 14. Juni 2007 einstimmig zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Über den Beitritt zu diesem Konkordat befindet in der Mehrheit der Kantone das kantonale Parlament. In der Regel unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.</p><p>Der Stand der kantonalen Beitrittsverfahren präsentierte sich Ende 2008 wie folgt: Acht Kantone (SH, VD, JU, GL, VS, NE, SG, ZH) hatten sich für die Ratifizierung des Harmos-Konkordats (die drei letztgenannten aufgrund eines Referendums) und drei Kantone (LU, GR, TG) dagegen ausgesprochen. Fünfzehn Kantone werden sich in den kommenden Monaten und Jahren dazu äussern, mindestens zwei davon in einer Volksabstimmung aufgrund des Zustandekommens des Referendums (NW, BE). Gemäss Artikel 16 dieser interkantonalen Vereinbarung setzt der Vorstand der EDK die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr mindestens zehn Kantone beigetreten sind.</p><p>Das Verfahren ist somit nach wie vor im Gang. Die Frage, ob und gegebenenfalls wann es zu einer nationalen Bildungsdebatte kommt, wie der Interpellant sie erwähnt, kann vorerst nicht schlüssig beantwortet werden. Daher erübrigt es sich auch, zum jetzigen Zeitpunkt Vorkehrungen für die Sicherstellung einer entsprechenden Dokumentation des Parlaments zu treffen. </p><p>Was schliesslich den Bildungsbericht Schmid-Sutter anbetrifft, der in Weiterführung der Entscheide des Souveräns vom 21. Mai 2006 unter anderem die Darstellung eines einheitlichen Bildungsraums Schweiz unter umfassender Bundeshoheit für alle Stufen des Bildungswesens verlangt, so wurden 2008 die zu diesem Zweck durch einen Experten erarbeiteten Zwischenergebnisse diskutiert und wurde das weitere Vorgehen festgelegt. Vorgesehen ist, dass die Erstellung des Endberichts Mitte 2009 abgeschlossen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er nach den jüngsten Volksentscheiden die Situation im Bereich der Harmonisierung der obligatorischen Schulbildung?</p><p>2. Welche Vorkehrungen trifft er, um zu gewährleisten, dass das Parlament für die sich abzeichnende nationale Bildungsdebatte ausreichend dokumentiert ist?</p><p>3. Wie weit sind die Arbeiten am Bildungsbericht Schmid-Sutter bereits gediehen? Bis wann wird dieser der Bundesversammlung vorgelegt?</p>
  • Projekt Harmos. Steht jetzt der Bund in der Pflicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone sind gemäss der neuen Bildungsverfassung gehalten, zentrale Aspekte des Schulwesens auf dem Koordinationsweg zu harmonisieren. Für den Fall, dass diese Harmonisierung nicht zustande kommt, sieht die Bundesverfassung gemäss Artikel 62 zwingend eine Bundeslösung vor.</p><p>In den letzten Wochen haben die Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Thurgau und Graubünden den Beitritt ihrer Kantone zum Harmos-Konkordat abgelehnt. Damit sind die Kantone in ihrem Bestreben vielleicht gescheitert, selbstständig zentrale Aspekte der obligatorischen Schule wie die Dauer der Schulpflicht, das Schuleintrittsalter oder die Dauer und Ziele der Bildungsstufen schweizweit zu harmonisieren.</p><p>Der Innerrhoder Bildungsdirektor und frühere Ständerat Carlo Schmid-Sutter hat bereits vor zwei Jahren in seinem Postulat 06.3278 darauf hingewiesen, dass die Kantone mit dieser Koordinationsaufgabe überfordert seien. Er verlangte deshalb mit seinem vom Ständerat einstimmig angenommenen Postulat vom Bundesrat einen Bildungsbericht, in dem ein einheitlicher Bildungsraum Schweiz unter umfassender Bundeskompetenz darzustellen wäre.</p><p>Nach den erwähnten Volksentscheiden steht in absehbarer Zeit ein Eingriff des Bundes im Bereich der Grundschule bevor. Die Ausarbeitung einer solchen Bundeslösung wird vom Parlament mitzugestalten sein. Eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Mitgestaltung ist, dass das Parlament frühzeitig und umfassend über die zur Diskussion stehenden Sachverhalte informiert ist und über die notwendigen Entscheidungsgrundlagen verfügt. In diesem Zusammenhang kommt dem von alt Ständerat Schmid eingeforderten Bildungsbericht eine sehr zentrale Rolle zu.</p>
    • <p>Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, das sogenannte Harmos-Konkordat, am 14. Juni 2007 einstimmig zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Über den Beitritt zu diesem Konkordat befindet in der Mehrheit der Kantone das kantonale Parlament. In der Regel unterliegt dieser Beschluss einem fakultativen Referendum.</p><p>Der Stand der kantonalen Beitrittsverfahren präsentierte sich Ende 2008 wie folgt: Acht Kantone (SH, VD, JU, GL, VS, NE, SG, ZH) hatten sich für die Ratifizierung des Harmos-Konkordats (die drei letztgenannten aufgrund eines Referendums) und drei Kantone (LU, GR, TG) dagegen ausgesprochen. Fünfzehn Kantone werden sich in den kommenden Monaten und Jahren dazu äussern, mindestens zwei davon in einer Volksabstimmung aufgrund des Zustandekommens des Referendums (NW, BE). Gemäss Artikel 16 dieser interkantonalen Vereinbarung setzt der Vorstand der EDK die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr mindestens zehn Kantone beigetreten sind.</p><p>Das Verfahren ist somit nach wie vor im Gang. Die Frage, ob und gegebenenfalls wann es zu einer nationalen Bildungsdebatte kommt, wie der Interpellant sie erwähnt, kann vorerst nicht schlüssig beantwortet werden. Daher erübrigt es sich auch, zum jetzigen Zeitpunkt Vorkehrungen für die Sicherstellung einer entsprechenden Dokumentation des Parlaments zu treffen. </p><p>Was schliesslich den Bildungsbericht Schmid-Sutter anbetrifft, der in Weiterführung der Entscheide des Souveräns vom 21. Mai 2006 unter anderem die Darstellung eines einheitlichen Bildungsraums Schweiz unter umfassender Bundeshoheit für alle Stufen des Bildungswesens verlangt, so wurden 2008 die zu diesem Zweck durch einen Experten erarbeiteten Zwischenergebnisse diskutiert und wurde das weitere Vorgehen festgelegt. Vorgesehen ist, dass die Erstellung des Endberichts Mitte 2009 abgeschlossen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er nach den jüngsten Volksentscheiden die Situation im Bereich der Harmonisierung der obligatorischen Schulbildung?</p><p>2. Welche Vorkehrungen trifft er, um zu gewährleisten, dass das Parlament für die sich abzeichnende nationale Bildungsdebatte ausreichend dokumentiert ist?</p><p>3. Wie weit sind die Arbeiten am Bildungsbericht Schmid-Sutter bereits gediehen? Bis wann wird dieser der Bundesversammlung vorgelegt?</p>
    • Projekt Harmos. Steht jetzt der Bund in der Pflicht?

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