Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten während der Arbeitszeit
- ShortId
-
08.3817
- Id
-
20083817
- Updated
-
28.07.2023 07:29
- Language
-
de
- Title
-
Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten während der Arbeitszeit
- AdditionalIndexing
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15;2811;Arbeitszeit;Ausländerbildung;Weiterbildung;Fremdarbeiter/in;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L04K13030201, Ausländerbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 4 Absatz 4 AuG besagt: "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen."</p><p>Tatsächlich stellt das Erlernen einer Landessprache einen zentralen Faktor für eine erfolgreiche Integration dar. Derzeit besteht ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten, die als Fördermassnahmen zur Integration bestimmt sind. Allerdings finden diese Kurse in der Regel ausserhalb der Arbeitszeiten statt, was zur Folge hat, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus praktischen Gründen nicht daran teilnehmen können. Auch wenn es dem AuG nach in bestimmten Fällen möglich ist, diese Sprachkurse zur Pflicht zu machen (insbesondere durch Integrationsvereinbarungen), erfolgt dies faktisch nur für einen geringen Teil aussereuropäischer Migrantinnen und Migranten. Die Bestimmung betrifft ausserdem nur eine Minderheit von Migrantinnen und Migranten, denn sie gilt nicht für Personen aus der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation. Jedoch hat in den letzten Jahren gerade aus diesem Raum die grösste Immigration in die Schweiz stattgefunden: Es handelt sich um fast zwei Drittel der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer.</p><p>Sprachkurse während der Arbeitszeiten, selbst auf freiwilliger Basis, wären sicherlich ein wichtiger Ansporn für die Migrantinnen und Migranten. Ihnen stünde somit regelmässig Zeit für das Erlernen einer Landessprache zur Verfügung, ohne dass ihre bereits stark ausgefüllten Tage dadurch zusätzlich belastet würden.</p><p>Da die Unternehmen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und damit die öffentliche Hand vor neue Aufgaben stellen, ist es nur folgerichtig, dass auch die Unternehmen einen Beitrag zu Integrationsanstrengungen leisten, die sowohl von den Behörden wie auch von den Migrantinnen und Migranten unternommen werden. Deshalb sollten die Sprachstunden vom Arbeitgeber wie normale Arbeitsstunden bezahlt werden. Die Sprachkurse selbst würden mit den dafür vorgesehenen Beiträgen finanziert werden.</p>
- <p>Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Im Vorfeld der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 22. August 2007 ein Paket mit insgesamt 45 Massnahmen zur Integrationsförderung auf Bundesebene verabschiedet (Bericht Integrationsmassnahmen 2007). Er hat dabei Prioritäten in der Integrationsförderung in den Bereichen Bildung, Arbeit und Sprache gesetzt. </p><p>Bereits in seiner Antwort zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 99.3618, "Offensive zur Integration der ausländischen Bevölkerung", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass gegenwärtig weder Personen mit Schweizer noch solchen mit ausländischer Nationalität ein rechtlicher Anspruch zum Besuch von Sprachkursen während der Arbeitszeit eingeräumt wird. Eine Verwirklichung des Anliegens des Postulates würde z. B. bedeuten, dass französische Staatsangehörige, die in der Deutschschweiz arbeiten, während der Arbeitszeit Deutsch lernen könnten, Romands dies dagegen in der Freizeit tun müssten. Eine solche Besserstellung von Personen aus dem Ausland wäre unangebracht. Aufgrund des Fehlens von Rechtsgrundlagen, nach denen Arbeitgeber verpflichtet werden könnten, während der Arbeitszeit Sprachkurse anbieten zu müssen, hat der Bundesrat im Übrigen in der Botschaft zum neuen AuG (BBl 2002 3798) festgehalten, dass das Ermöglichen des Besuchs von Sprach- und Integrationskursen während der Arbeitszeit primär eine Aufgabe der Ausgestaltung von Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen sei. Indes gibt es heute schon eine Reihe von Betrieben, die ihren Mitarbeitenden freiwillig solche Kurse offerieren.</p><p>Am 31. Oktober 2008 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) den Prozess "Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik" verabschiedet. Ausgehend von den bestehenden Integrationskonzepten und Massnahmen stehen die Fragen im Zentrum, ob die gegenwärtigen Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik den integrationspolitischen Herausforderungen gerecht werden sowie ob die auf der Ebene von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehenden integrationspolitischen Instrumente (Rechtsgrundlagen, Leitbilder, Massnahmenpläne, Ressourcen, Strukturen usw.) ausreichen.</p><p>Die TAK hat eine Expertengruppe eingesetzt, welche gestützt auf die Resultate von vier regionalen Hearings bis im Sommer 2009 einen Bericht erarbeiten wird. Zu diesen Hearings sind alle wichtigen Akteure im Integrationsbereich - darunter auch die politischen Parteien - eingeladen worden. Im Rahmen der Arbeiten dieser Expertengruppe wird auch das Anliegen des Postulates geprüft.</p><p>Die Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und mit der Wirkung des Massnahmenpakets des Bundes (Bericht Integrationsmassnahmen 2007) sowie die Arbeiten im Rahmen des TAK-Prozesses sind abzuwarten, bevor rechtliche Neuerungen geprüft werden.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", überwiesen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen, weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration ergriffen werden sollen. Der Bundesrat wird gestützt auf die erwähnten Arbeiten im Rahmen der TAK bis Ende 2009 einen Bericht in Erfüllung der Motion Schiesser erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sprachkurse während der Arbeitszeit eingeführt werde können. Dadurch liesse sich Artikel 4 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) konkretisieren, wonach Ausländerinnen und Ausländer eine Landessprache lernen sollen.</p>
- Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten während der Arbeitszeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 4 Absatz 4 AuG besagt: "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen."</p><p>Tatsächlich stellt das Erlernen einer Landessprache einen zentralen Faktor für eine erfolgreiche Integration dar. Derzeit besteht ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten, die als Fördermassnahmen zur Integration bestimmt sind. Allerdings finden diese Kurse in der Regel ausserhalb der Arbeitszeiten statt, was zur Folge hat, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus praktischen Gründen nicht daran teilnehmen können. Auch wenn es dem AuG nach in bestimmten Fällen möglich ist, diese Sprachkurse zur Pflicht zu machen (insbesondere durch Integrationsvereinbarungen), erfolgt dies faktisch nur für einen geringen Teil aussereuropäischer Migrantinnen und Migranten. Die Bestimmung betrifft ausserdem nur eine Minderheit von Migrantinnen und Migranten, denn sie gilt nicht für Personen aus der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation. Jedoch hat in den letzten Jahren gerade aus diesem Raum die grösste Immigration in die Schweiz stattgefunden: Es handelt sich um fast zwei Drittel der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer.</p><p>Sprachkurse während der Arbeitszeiten, selbst auf freiwilliger Basis, wären sicherlich ein wichtiger Ansporn für die Migrantinnen und Migranten. Ihnen stünde somit regelmässig Zeit für das Erlernen einer Landessprache zur Verfügung, ohne dass ihre bereits stark ausgefüllten Tage dadurch zusätzlich belastet würden.</p><p>Da die Unternehmen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und damit die öffentliche Hand vor neue Aufgaben stellen, ist es nur folgerichtig, dass auch die Unternehmen einen Beitrag zu Integrationsanstrengungen leisten, die sowohl von den Behörden wie auch von den Migrantinnen und Migranten unternommen werden. Deshalb sollten die Sprachstunden vom Arbeitgeber wie normale Arbeitsstunden bezahlt werden. Die Sprachkurse selbst würden mit den dafür vorgesehenen Beiträgen finanziert werden.</p>
- <p>Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die dazugehörenden Ausführungserlasse sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Im Vorfeld der Gesetzesrevision hat der Bundesrat am 22. August 2007 ein Paket mit insgesamt 45 Massnahmen zur Integrationsförderung auf Bundesebene verabschiedet (Bericht Integrationsmassnahmen 2007). Er hat dabei Prioritäten in der Integrationsförderung in den Bereichen Bildung, Arbeit und Sprache gesetzt. </p><p>Bereits in seiner Antwort zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion 99.3618, "Offensive zur Integration der ausländischen Bevölkerung", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass gegenwärtig weder Personen mit Schweizer noch solchen mit ausländischer Nationalität ein rechtlicher Anspruch zum Besuch von Sprachkursen während der Arbeitszeit eingeräumt wird. Eine Verwirklichung des Anliegens des Postulates würde z. B. bedeuten, dass französische Staatsangehörige, die in der Deutschschweiz arbeiten, während der Arbeitszeit Deutsch lernen könnten, Romands dies dagegen in der Freizeit tun müssten. Eine solche Besserstellung von Personen aus dem Ausland wäre unangebracht. Aufgrund des Fehlens von Rechtsgrundlagen, nach denen Arbeitgeber verpflichtet werden könnten, während der Arbeitszeit Sprachkurse anbieten zu müssen, hat der Bundesrat im Übrigen in der Botschaft zum neuen AuG (BBl 2002 3798) festgehalten, dass das Ermöglichen des Besuchs von Sprach- und Integrationskursen während der Arbeitszeit primär eine Aufgabe der Ausgestaltung von Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen sei. Indes gibt es heute schon eine Reihe von Betrieben, die ihren Mitarbeitenden freiwillig solche Kurse offerieren.</p><p>Am 31. Oktober 2008 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) den Prozess "Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik" verabschiedet. Ausgehend von den bestehenden Integrationskonzepten und Massnahmen stehen die Fragen im Zentrum, ob die gegenwärtigen Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik den integrationspolitischen Herausforderungen gerecht werden sowie ob die auf der Ebene von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehenden integrationspolitischen Instrumente (Rechtsgrundlagen, Leitbilder, Massnahmenpläne, Ressourcen, Strukturen usw.) ausreichen.</p><p>Die TAK hat eine Expertengruppe eingesetzt, welche gestützt auf die Resultate von vier regionalen Hearings bis im Sommer 2009 einen Bericht erarbeiten wird. Zu diesen Hearings sind alle wichtigen Akteure im Integrationsbereich - darunter auch die politischen Parteien - eingeladen worden. Im Rahmen der Arbeiten dieser Expertengruppe wird auch das Anliegen des Postulates geprüft.</p><p>Die Erfahrungen mit der Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen und mit der Wirkung des Massnahmenpakets des Bundes (Bericht Integrationsmassnahmen 2007) sowie die Arbeiten im Rahmen des TAK-Prozesses sind abzuwarten, bevor rechtliche Neuerungen geprüft werden.</p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", überwiesen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen, weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration ergriffen werden sollen. Der Bundesrat wird gestützt auf die erwähnten Arbeiten im Rahmen der TAK bis Ende 2009 einen Bericht in Erfüllung der Motion Schiesser erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sprachkurse während der Arbeitszeit eingeführt werde können. Dadurch liesse sich Artikel 4 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) konkretisieren, wonach Ausländerinnen und Ausländer eine Landessprache lernen sollen.</p>
- Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten während der Arbeitszeit
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