Drittes SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf. Vorfinanzierung durch die Kantone

ShortId
08.3831
Id
20083831
Updated
24.06.2025 23:46
Language
de
Title
Drittes SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf. Vorfinanzierung durch die Kantone
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Darlehen;Schienennetz;Genf (Kanton);Waadt;Finanzierungsplan
1
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K1109020103, Finanzierungsplan
  • L05K1104030101, Darlehen
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da die Finanzmittel für die Erstellung neuer Verkehrsinfrastrukturen zwangsläufig beschränkt sind, wurden verschiedene Eisenbahnbauprojekte nicht in die Botschaft zur Gesamtschau FinöV vom 17. Oktober 2007 (ZEB1) aufgenommen. Das betrifft auch das dritte SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf (drittes SBB-Gleis Renens-Allaman und Erweiterung der Bahnhöfe Genf, Morges und Allaman für geschätzte Gesamtkosten von 410 Millionen Franken), obwohl der Genferseebogen jedes Jahr unaufhörlich Tausende neuer Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere zwischen Genf und Lausanne, anzieht. </p><p>Angesichts dieser Rückstufung durch den Bund haben die Regierungen der Kantone Genf und Waadt - bisher erfolglos - eine Vorfinanzierung durch die Kantone vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Postulat soll dieser Vorschlag wiederbelebt werden und dem Genferseebogen im Rahmen einer umfassenden Betrachtung des Verkehrswesens zu leistungsfähigen Eisenbahninfrastrukturen ohne zusätzliche Steuerbelastung verholfen werden.</p>
  • <p>Grundsätzlich enthält die Bundesgesetzgebung keine Bestimmung über Vorfinanzierungen durch die Kantone. Im Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG), dessen Beratung voraussichtlich in der Frühjahrssession 2009 abgeschlossen sein wird, ist hingegen eine entsprechende Bestimmung (Art. 12 Abs. 3) vorgesehen. Unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesamts für Verkehr können Kantone und Infrastrukturunternehmen Vereinbarungen zur Vorfinanzierung von Infrastrukturausbauten abschliessen. Aus Sicht des Bundesrates müssen hierzu aber folgende Bedingungen erfüllt sein:</p><p>- Das Vorhaben muss im Interesse des Bundes sein und seine Prioritätenordnungen respektieren.</p><p>- Die materiellen Beschlüsse des Parlamentes müssen vorhanden sein.</p><p>- Die Vorfinanzierung durch den Kanton darf für den Bund keine negativen finanziellen Auswirkungen haben. Insbesondere ist eine Verzinsung der Vorfinanzierungen der Kantone durch den Bund ausgeschlossen.</p><p>- Der Bund bestimmt die Rückzahlungsbedingungen und -termine.</p><p>Das Postulat bezieht sich auf die Erweiterungsoption 2 "Ausbau Lausanne-Genf " (ZEB); diese Option sieht den Bau eines dritten SBB-Gleises zwischen Renens und Allaman und notwendige Anpassungen der Bahnhöfe Genf, Morges und Allaman vor. Die Erweiterungsoption 2 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber weder materiell beschlossen noch finanziert. </p><p>Für genauere Aussagen zu den Projekten der zukünftigen Botschaft Bahn 2030 ist es noch zu früh. Der Bundesrat beauftragte das UVEK kurz vor Ende 2008 damit, zwei Konzeptvarianten mit den dazugehörigen Finanzierungslösungen auszuarbeiten. Zu diesen Varianten wird frühestens Anfang 2010 eine Vernehmlassung durchgeführt werden. </p><p>Ausserdem steht noch nicht fest, ob der Bundesrat - in Anlehnung an das Projekt ZEB - eine gesetzliche Grundlage für die Vorfinanzierung durch die Kantone vorschlagen und welche Bedingungen er daran knüpfen wird. Unabhängig davon ist es wichtig, daran zu erinnern, dass sich ein Kanton, der ein Projekt (vor-)finanziert, das vom Parlament noch nicht beschlossen wurde und dessen vollständige Finanzierung durch den Bund nicht feststeht, dem Risiko, die finanzielle Last alleine tragen zu müssen, aussetzt. </p><p>Im Zusammenhang mit der zukünftigen Botschaft Bahn 2030 wird der Bundesrat die gestellten Fragen behandeln. Er sieht jedoch keinen separaten Bericht zum Thema Vorfinanzierung vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB2):</p><p>- zu prüfen, welche Gesetzesänderungen notwendig sind, damit die betroffenen Kantone Bahninfrastrukturprojekte vorfinanzieren können, die in der Botschaft zur Gesamtschau FinöV (ZEB1) vom 17. Oktober 2007 als Erweiterungsoptionen vorgesehen sind;</p><p>- in einem Bericht zu erklären, zu welchen Bedingungen, in welcher Form und innert welchen Fristen eine solche Vorfinanzierung erfolgen könnte.</p>
  • Drittes SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf. Vorfinanzierung durch die Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da die Finanzmittel für die Erstellung neuer Verkehrsinfrastrukturen zwangsläufig beschränkt sind, wurden verschiedene Eisenbahnbauprojekte nicht in die Botschaft zur Gesamtschau FinöV vom 17. Oktober 2007 (ZEB1) aufgenommen. Das betrifft auch das dritte SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf (drittes SBB-Gleis Renens-Allaman und Erweiterung der Bahnhöfe Genf, Morges und Allaman für geschätzte Gesamtkosten von 410 Millionen Franken), obwohl der Genferseebogen jedes Jahr unaufhörlich Tausende neuer Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere zwischen Genf und Lausanne, anzieht. </p><p>Angesichts dieser Rückstufung durch den Bund haben die Regierungen der Kantone Genf und Waadt - bisher erfolglos - eine Vorfinanzierung durch die Kantone vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Postulat soll dieser Vorschlag wiederbelebt werden und dem Genferseebogen im Rahmen einer umfassenden Betrachtung des Verkehrswesens zu leistungsfähigen Eisenbahninfrastrukturen ohne zusätzliche Steuerbelastung verholfen werden.</p>
    • <p>Grundsätzlich enthält die Bundesgesetzgebung keine Bestimmung über Vorfinanzierungen durch die Kantone. Im Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG), dessen Beratung voraussichtlich in der Frühjahrssession 2009 abgeschlossen sein wird, ist hingegen eine entsprechende Bestimmung (Art. 12 Abs. 3) vorgesehen. Unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesamts für Verkehr können Kantone und Infrastrukturunternehmen Vereinbarungen zur Vorfinanzierung von Infrastrukturausbauten abschliessen. Aus Sicht des Bundesrates müssen hierzu aber folgende Bedingungen erfüllt sein:</p><p>- Das Vorhaben muss im Interesse des Bundes sein und seine Prioritätenordnungen respektieren.</p><p>- Die materiellen Beschlüsse des Parlamentes müssen vorhanden sein.</p><p>- Die Vorfinanzierung durch den Kanton darf für den Bund keine negativen finanziellen Auswirkungen haben. Insbesondere ist eine Verzinsung der Vorfinanzierungen der Kantone durch den Bund ausgeschlossen.</p><p>- Der Bund bestimmt die Rückzahlungsbedingungen und -termine.</p><p>Das Postulat bezieht sich auf die Erweiterungsoption 2 "Ausbau Lausanne-Genf " (ZEB); diese Option sieht den Bau eines dritten SBB-Gleises zwischen Renens und Allaman und notwendige Anpassungen der Bahnhöfe Genf, Morges und Allaman vor. Die Erweiterungsoption 2 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber weder materiell beschlossen noch finanziert. </p><p>Für genauere Aussagen zu den Projekten der zukünftigen Botschaft Bahn 2030 ist es noch zu früh. Der Bundesrat beauftragte das UVEK kurz vor Ende 2008 damit, zwei Konzeptvarianten mit den dazugehörigen Finanzierungslösungen auszuarbeiten. Zu diesen Varianten wird frühestens Anfang 2010 eine Vernehmlassung durchgeführt werden. </p><p>Ausserdem steht noch nicht fest, ob der Bundesrat - in Anlehnung an das Projekt ZEB - eine gesetzliche Grundlage für die Vorfinanzierung durch die Kantone vorschlagen und welche Bedingungen er daran knüpfen wird. Unabhängig davon ist es wichtig, daran zu erinnern, dass sich ein Kanton, der ein Projekt (vor-)finanziert, das vom Parlament noch nicht beschlossen wurde und dessen vollständige Finanzierung durch den Bund nicht feststeht, dem Risiko, die finanzielle Last alleine tragen zu müssen, aussetzt. </p><p>Im Zusammenhang mit der zukünftigen Botschaft Bahn 2030 wird der Bundesrat die gestellten Fragen behandeln. Er sieht jedoch keinen separaten Bericht zum Thema Vorfinanzierung vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB2):</p><p>- zu prüfen, welche Gesetzesänderungen notwendig sind, damit die betroffenen Kantone Bahninfrastrukturprojekte vorfinanzieren können, die in der Botschaft zur Gesamtschau FinöV (ZEB1) vom 17. Oktober 2007 als Erweiterungsoptionen vorgesehen sind;</p><p>- in einem Bericht zu erklären, zu welchen Bedingungen, in welcher Form und innert welchen Fristen eine solche Vorfinanzierung erfolgen könnte.</p>
    • Drittes SBB-Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf. Vorfinanzierung durch die Kantone

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