Offenhaltung der Nord-Süd-Transitachsen für den Schwerverkehr bei winterlichen Verhältnissen
- ShortId
-
08.3845
- Id
-
20083845
- Updated
-
28.07.2023 13:28
- Language
-
de
- Title
-
Offenhaltung der Nord-Süd-Transitachsen für den Schwerverkehr bei winterlichen Verhältnissen
- AdditionalIndexing
-
48;atmosphärische Verhältnisse;Überwachung des Verkehrs;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Strassenunterhalt;Strassenverkehr
- 1
-
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L03K180301, Strassenverkehr
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L04K06030202, atmosphärische Verhältnisse
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Sowohl der Bundesrat als auch das für den Betrieb der Nationalstrassen zuständige Bundesamt für Strassen haben keinerlei Interesse daran, den Schwerverkehr zu behindern. </p><p>Die Sperrung der Nord-Süd-Transitachsen Anfang Dezember 2008 muss in jeder Hinsicht als Ausnahmefall angesehen werden. Einerseits war am 8. Dezember in Italien ein Feiertag (Mariä Empfängnis), dementsprechend war eine Zollabfertigung in Chiasso nicht möglich. Die logische Folge eines solchen Rückstaus war die "Phase rot" am 8. Dezember. Am folgenden Tag waren die verfügbaren Warteräume für Lastwagen als indirekte Folge des Rückstaus vom Vortag rasch wieder voll belegt, sodass auch für diesen Tag "Phase rot" verfügt werden musste. Diese "Phase rot" vom 9. Dezember hat sich dann mit dem grossen Schneefall vom 10. Dezember überlagert, was zu prekären Bedingungen geführt hat. Die Polizei ordnete schliesslich aus Sicherheitsgründen die Schliessung der Strecke für den Schwerverkehr an.</p><p>Die "Phase rot" kommt dann zur Anwendung, wenn die Warteräume für den Schwerverkehr südlich und/oder nördlich des Gotthard oder San Bernardino voll sind und ein geordnetes Durchfahren des Schwerverkehrs nicht mehr gewährleistet wird. Mitte Dezember 2008 kam "Phase rot" als Folge der Schliessung des Zolls in Chiasso und der Sperrung der Nationalstrasse für den Schwerverkehr durch die Polizei wegen der starken Schneefälle zur Anwendung.</p><p>Auf die Feiertage in Italien hat der Bundesrat keinen Einfluss, ebenso wenig wie auf die Spediteure und Transporteure, die ihre Lastwagen trotz des nicht bedienten Zolls Richtung Süden schicken.</p><p>Behinderungen wegen starken Schneefalls werden sich in einem Alpenland wie der Schweiz nie gänzlich vermeiden lassen, ebenso wenig wie Lastwagenchauffeure, die mit unzureichenden Winterausrüstungen unterwegs sind.</p><p>Der Bundesrat ist bemüht, ähnliche Situationen durch eine raschere Schneeräumung und weitere Verbesserungen im operationellen Schwerverkehrsmanagement möglichst zu vermeiden. Eine erste konkrete Verbesserung erwartet der Bundesrat durch die Eröffnung des Schwerverkehrskontrollzentrums in Ripshausen bei Erstfeld.</p><p>2. Im Moment ist es leider nicht möglich, den Schwerverkehr so zu triagieren, dass nur die ungenügend ausgerüsteten Lastwagen zurückgehalten werden können. Das wird - in Nord-Süd-Richtung - nach Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums Ripshausen ab März 2009 möglich sein. In Süd-Nord-Richtung wird das Problem bis zur Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums im Tessin bestehen bleiben.</p><p>3. Der Bund ist zuständig für den baulichen und den betrieblichen Unterhalt. Der bauliche Unterhalt sichert die mittel- und langfristige Verfügbarkeit der Nationalstrassen-Infrastrukturen. Der Bund ist in diesem Geschäft in der direkten operativen Verantwortung, indem das Bundesamt für Strassen federführend die entsprechenden Erhaltungsprojekte entwickelt und realisiert. Dies erlaubt auch, dass die technischen Standards und diejenigen zur Art der Abwicklung der Projekte über die gesamte Schweiz einheitlich festgelegt und umgesetzt werden können. Damit werden Effizienzgewinne realisiert. Zudem erhöht sich die Verfügbarkeit der heutigen Nationalstrassen-Verkehrsflächen für die Nutzer.</p><p>Der betriebliche Unterhalt dagegen stellt die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen sicher und umfasst die Produkte Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, Unfalldienst, technischer Dienst, ausserordentlicher Dienst sowie den "kleinen baulichen Unterhalt".</p><p>Der betriebliche Unterhalt wird nicht direkt durch den Bund selbst geleistet, sondern durch elf sogenannte Gebietseinheiten, mit welchen der Bund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Diese elf Gebietseinheiten setzen sich aus den früheren kantonalen Unterhaltsdiensten zusammen, wenn auch in neuen geografischen Grenzen, die kantonsübergreifend sind. Der Bund als hauptsächlicher Auftraggeber dieser elf Gebietseinheiten legt die Standards fest, setzt diese durch und überwacht sie. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist in Anhängen zu den Leistungsvereinbarungen detailliert beschrieben. Neu wird den Gebietseinheiten nicht mehr entstandener Aufwand entschädigt, sondern das Erbringen genau beschriebener Leistungen. Hier hat demnach mit der Einführung der NFA ein entscheidender Wechsel stattgefunden, weg von der Inputsteuerung, hin zur Outputsteuerung.</p><p>Die elf Gebietseinheiten für den betrieblichen Unterhalt konnten ihr Personal im Wesentlichen bei den kantonalen Tiefbauämtern rekrutieren, womit der Transfer des vorhandenen Know-how sichergestellt wurde. Auch stehen den Gebietseinheiten nach wie vor die Werkhofinfrastrukturen und Ausrüstungen im nötigen Umfang zur Verfügung.</p><p>Der Wegfall der Kantonsgrenzen hat im Grundsatz die Voraussetzungen für das Unterhaltsmanagement der Nationalstrassen verbessert, sowohl in organisatorischer, konzeptioneller wie auch in finanzieller Hinsicht. Hingegen sind die neuen Gebietseinheiten noch nicht in jedem Punkt voll konsolidiert. Das Verbesserungswesen ist denn auch ein zentrales Instrument der betroffenen Partner. Es erfolgen laufend Detail-Analysen, auch was den Umgang mit den aussergewöhnlich intensiven Schneefällen dieses Winters betrifft. Mögliche Verbesserungsmassnahmen werden umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch die starken Schneefälle auf der Alpennord- und Alpensüdseite wurde an den Alpenübergängen Gotthard und San Bernardino für den Schwerverkehr diesen Winter verschiedentlich die Phase Rot verfügt. Seit dem 9. Dezember 2008 sind deshalb sowohl der Transit- als auch der Binnenverkehr blockiert. Die Chauffeure werden entlang der Autobahn ausgestellt und dann tagelang sprichwörtlich ihrem Schicksal überlassen. In der Folge wird natürlich auch die gesamte Transportkette unterbrochen: Termine können nicht wahrgenommen, Folgearbeiten nicht durchgeführt werden, und die Wirtschaft erleidet Schäden in Millionenhöhe. </p><p>Es ist unbestritten, dass Schnee, Eis und Kälte erhebliche Unfallrisiken bergen und den Strassenverkehr erschweren. Eine Binsenwahrheit ist ebenso, dass die Schweiz ein Gebirgsland und damit besonders exponiert für winterliche Verhältnisse ist. Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund, dass die Behörden nicht schon längst adäquate Vorbereitungsmassnahmen getroffen haben, um für die vorhersehbaren Wintereinbrüche, selbst wenn diese wie im Moment massiv ausfallen, gewappnet zu sein. </p><p>Es geht nicht an und ist für Chauffeure und Transporteure unzumutbar, wenn alljährlich die Phase Rot ausgerufen wird. </p><p>Ausgehend von der aktuellen Situation ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die alljährlich bei winterlichen Verhältnissen wiederkehrenden, unhaltbaren Sperrungen am Gotthard und San Bernardino für den Schwerverkehr zu verhindern? </p><p>2. Warum wird der Schwerverkehr, selbst wenn er wintertauglich ausgerüstet ist, gegenüber dem Personenverkehr (Personenwagen und Cars) benachteiligt? </p><p>3. Hat die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), wonach der Bund seit dem 1. Januar 2008 als Eigentümer der Nationalstrassen auch für deren Unterhalt zuständig ist, zu einer Veränderung oder gar zu einer Verschlechterung des Unterhaltsmanagements geführt?</p>
- Offenhaltung der Nord-Süd-Transitachsen für den Schwerverkehr bei winterlichen Verhältnissen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Sowohl der Bundesrat als auch das für den Betrieb der Nationalstrassen zuständige Bundesamt für Strassen haben keinerlei Interesse daran, den Schwerverkehr zu behindern. </p><p>Die Sperrung der Nord-Süd-Transitachsen Anfang Dezember 2008 muss in jeder Hinsicht als Ausnahmefall angesehen werden. Einerseits war am 8. Dezember in Italien ein Feiertag (Mariä Empfängnis), dementsprechend war eine Zollabfertigung in Chiasso nicht möglich. Die logische Folge eines solchen Rückstaus war die "Phase rot" am 8. Dezember. Am folgenden Tag waren die verfügbaren Warteräume für Lastwagen als indirekte Folge des Rückstaus vom Vortag rasch wieder voll belegt, sodass auch für diesen Tag "Phase rot" verfügt werden musste. Diese "Phase rot" vom 9. Dezember hat sich dann mit dem grossen Schneefall vom 10. Dezember überlagert, was zu prekären Bedingungen geführt hat. Die Polizei ordnete schliesslich aus Sicherheitsgründen die Schliessung der Strecke für den Schwerverkehr an.</p><p>Die "Phase rot" kommt dann zur Anwendung, wenn die Warteräume für den Schwerverkehr südlich und/oder nördlich des Gotthard oder San Bernardino voll sind und ein geordnetes Durchfahren des Schwerverkehrs nicht mehr gewährleistet wird. Mitte Dezember 2008 kam "Phase rot" als Folge der Schliessung des Zolls in Chiasso und der Sperrung der Nationalstrasse für den Schwerverkehr durch die Polizei wegen der starken Schneefälle zur Anwendung.</p><p>Auf die Feiertage in Italien hat der Bundesrat keinen Einfluss, ebenso wenig wie auf die Spediteure und Transporteure, die ihre Lastwagen trotz des nicht bedienten Zolls Richtung Süden schicken.</p><p>Behinderungen wegen starken Schneefalls werden sich in einem Alpenland wie der Schweiz nie gänzlich vermeiden lassen, ebenso wenig wie Lastwagenchauffeure, die mit unzureichenden Winterausrüstungen unterwegs sind.</p><p>Der Bundesrat ist bemüht, ähnliche Situationen durch eine raschere Schneeräumung und weitere Verbesserungen im operationellen Schwerverkehrsmanagement möglichst zu vermeiden. Eine erste konkrete Verbesserung erwartet der Bundesrat durch die Eröffnung des Schwerverkehrskontrollzentrums in Ripshausen bei Erstfeld.</p><p>2. Im Moment ist es leider nicht möglich, den Schwerverkehr so zu triagieren, dass nur die ungenügend ausgerüsteten Lastwagen zurückgehalten werden können. Das wird - in Nord-Süd-Richtung - nach Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums Ripshausen ab März 2009 möglich sein. In Süd-Nord-Richtung wird das Problem bis zur Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums im Tessin bestehen bleiben.</p><p>3. Der Bund ist zuständig für den baulichen und den betrieblichen Unterhalt. Der bauliche Unterhalt sichert die mittel- und langfristige Verfügbarkeit der Nationalstrassen-Infrastrukturen. Der Bund ist in diesem Geschäft in der direkten operativen Verantwortung, indem das Bundesamt für Strassen federführend die entsprechenden Erhaltungsprojekte entwickelt und realisiert. Dies erlaubt auch, dass die technischen Standards und diejenigen zur Art der Abwicklung der Projekte über die gesamte Schweiz einheitlich festgelegt und umgesetzt werden können. Damit werden Effizienzgewinne realisiert. Zudem erhöht sich die Verfügbarkeit der heutigen Nationalstrassen-Verkehrsflächen für die Nutzer.</p><p>Der betriebliche Unterhalt dagegen stellt die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen sicher und umfasst die Produkte Winterdienst, Grünpflege, Reinigung, Unfalldienst, technischer Dienst, ausserordentlicher Dienst sowie den "kleinen baulichen Unterhalt".</p><p>Der betriebliche Unterhalt wird nicht direkt durch den Bund selbst geleistet, sondern durch elf sogenannte Gebietseinheiten, mit welchen der Bund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Diese elf Gebietseinheiten setzen sich aus den früheren kantonalen Unterhaltsdiensten zusammen, wenn auch in neuen geografischen Grenzen, die kantonsübergreifend sind. Der Bund als hauptsächlicher Auftraggeber dieser elf Gebietseinheiten legt die Standards fest, setzt diese durch und überwacht sie. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist in Anhängen zu den Leistungsvereinbarungen detailliert beschrieben. Neu wird den Gebietseinheiten nicht mehr entstandener Aufwand entschädigt, sondern das Erbringen genau beschriebener Leistungen. Hier hat demnach mit der Einführung der NFA ein entscheidender Wechsel stattgefunden, weg von der Inputsteuerung, hin zur Outputsteuerung.</p><p>Die elf Gebietseinheiten für den betrieblichen Unterhalt konnten ihr Personal im Wesentlichen bei den kantonalen Tiefbauämtern rekrutieren, womit der Transfer des vorhandenen Know-how sichergestellt wurde. Auch stehen den Gebietseinheiten nach wie vor die Werkhofinfrastrukturen und Ausrüstungen im nötigen Umfang zur Verfügung.</p><p>Der Wegfall der Kantonsgrenzen hat im Grundsatz die Voraussetzungen für das Unterhaltsmanagement der Nationalstrassen verbessert, sowohl in organisatorischer, konzeptioneller wie auch in finanzieller Hinsicht. Hingegen sind die neuen Gebietseinheiten noch nicht in jedem Punkt voll konsolidiert. Das Verbesserungswesen ist denn auch ein zentrales Instrument der betroffenen Partner. Es erfolgen laufend Detail-Analysen, auch was den Umgang mit den aussergewöhnlich intensiven Schneefällen dieses Winters betrifft. Mögliche Verbesserungsmassnahmen werden umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch die starken Schneefälle auf der Alpennord- und Alpensüdseite wurde an den Alpenübergängen Gotthard und San Bernardino für den Schwerverkehr diesen Winter verschiedentlich die Phase Rot verfügt. Seit dem 9. Dezember 2008 sind deshalb sowohl der Transit- als auch der Binnenverkehr blockiert. Die Chauffeure werden entlang der Autobahn ausgestellt und dann tagelang sprichwörtlich ihrem Schicksal überlassen. In der Folge wird natürlich auch die gesamte Transportkette unterbrochen: Termine können nicht wahrgenommen, Folgearbeiten nicht durchgeführt werden, und die Wirtschaft erleidet Schäden in Millionenhöhe. </p><p>Es ist unbestritten, dass Schnee, Eis und Kälte erhebliche Unfallrisiken bergen und den Strassenverkehr erschweren. Eine Binsenwahrheit ist ebenso, dass die Schweiz ein Gebirgsland und damit besonders exponiert für winterliche Verhältnisse ist. Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund, dass die Behörden nicht schon längst adäquate Vorbereitungsmassnahmen getroffen haben, um für die vorhersehbaren Wintereinbrüche, selbst wenn diese wie im Moment massiv ausfallen, gewappnet zu sein. </p><p>Es geht nicht an und ist für Chauffeure und Transporteure unzumutbar, wenn alljährlich die Phase Rot ausgerufen wird. </p><p>Ausgehend von der aktuellen Situation ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die alljährlich bei winterlichen Verhältnissen wiederkehrenden, unhaltbaren Sperrungen am Gotthard und San Bernardino für den Schwerverkehr zu verhindern? </p><p>2. Warum wird der Schwerverkehr, selbst wenn er wintertauglich ausgerüstet ist, gegenüber dem Personenverkehr (Personenwagen und Cars) benachteiligt? </p><p>3. Hat die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), wonach der Bund seit dem 1. Januar 2008 als Eigentümer der Nationalstrassen auch für deren Unterhalt zuständig ist, zu einer Veränderung oder gar zu einer Verschlechterung des Unterhaltsmanagements geführt?</p>
- Offenhaltung der Nord-Süd-Transitachsen für den Schwerverkehr bei winterlichen Verhältnissen
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