Asylwesen. Verschwinden die Empfangsstrukturen?
- ShortId
-
08.3850
- Id
-
20083850
- Updated
-
14.11.2025 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Asylwesen. Verschwinden die Empfangsstrukturen?
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Flüchtlingsbetreuung;Reduktion;Vollzug von Beschlüssen
- 1
-
- L04K01080102, Asylrecht
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K08020224, Reduktion
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stellt vorab klar, dass mit der Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 12. Dezember 2008 keine Sparmassnahme beschlossen wurde. Vielmehr wurden den Kantonen damit zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Asylbereich zur Verfügung gestellt. Die Kantone sind für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Asylsuchenden sowie für deren Ausgestaltung zuständig. Sie erhalten nun zur Bewältigung der aktuellen Situation pro Jahr - und zwar bereits rückwirkend ab 1. Juli 2008 - rund 25 Millionen Franken zusätzlich. Es werden also nicht, wie vom Interpellanten geltend gemacht, 27 Millionen Franken zulasten der Kantone gespart, sondern es werden zusätzliche Gelder in der Höhe von rund 25 Millionen Franken an die Kantone ausgerichtet. Damit soll eine adäquate Unterbringungs- und Betreuungssituation gewährleistet werden.</p><p>Die Mehrausgaben der Kantone fielen an, weil der Bund seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte. Bei einem starken Anstieg der Asylgesuche ging der Bund davon aus, dass er die zusätzlichen Asylsuchenden während mindestens sechs Monaten in neu eröffneten Unterkünften selbst betreuen kann. Da die dafür vorgesehenen Lokalitäten des Bundes jedoch nur in sehr beschränktem Ausmass zur Verfügung stehen, müssen die Kantone nun die Unterkünfte für die steigende Zahl der Asylsuchenden selber und unverzüglich bereitstellen, was zu Mehrkosten der Kantone führt. Mit der zusätzlichen Abgeltung der Kantone wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Betreuungsaufwand in den letzten Jahren generell erhöht hat. Wieder eingeführt wurde zudem die Ausrichtung eines Sockelbeitrages zur Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur, was gerade den kleinen und mittleren Kantonen zugutekommt.</p><p>Die Kantone müssen ihre Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen wieder so ausrichten können, dass sie einen Anstieg der Gesuchszahlen auffangen können. In welchem Rahmen und in welchem Umfang künftig entsprechende Reserven eingesetzt werden sollen, wird noch Gegenstand von weiteren Verhandlungen zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sein. Die obenerwähnte Entschädigung von jährlich rund 25 Millionen Franken gilt so lange, bis ein neues Verhandlungsergebnis vorliegt und vom Bundesrat verabschiedet wird. Diese Regelung wurde von den Kantonen einstimmig gutgeheissen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einer äusserst kurzen Vernehmlassung bei den Kantonen hat der Bundesrat im Dezember 2008 die Asylverordnung 2 geändert. Diese Änderung wird sehr grosse Auswirkungen auf die Kantone haben; in kleinen und mittleren Kantonen könnte sie gar bewirken, dass die Empfangsstrukturen verschwinden.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Beschränkt sich die Asylpolitik in den Augen des Bundesrates darauf, Einsparungen zu machen (im erwähnten Fall handelt es sich um 27 Millionen Franken) und den Kantonen immer mehr Lasten aufzubürden?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass mit dem neuen System die Asylpolitik als solche untergraben wird, da die Verordnungsänderung auf die gegenwärtigen Betreuungsstandards zielt, während Asylsuchende doch eine möglichst umsichtige soziale Begleitung benötigen würden?</p><p>3. Hält es der Bundesrat nicht für verfrüht, nur neun Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes bereits die Asylverordnung 2 zu revidieren?</p><p>4. Lässt sich daraus schliessen, dass das neue Asylgesetz - entworfen auf Druck der SVP und auf persönliches Betreiben von Christoph Blocher - bereits an seine Grenzen gestossen ist?</p>
- Asylwesen. Verschwinden die Empfangsstrukturen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat stellt vorab klar, dass mit der Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 12. Dezember 2008 keine Sparmassnahme beschlossen wurde. Vielmehr wurden den Kantonen damit zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Asylbereich zur Verfügung gestellt. Die Kantone sind für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Asylsuchenden sowie für deren Ausgestaltung zuständig. Sie erhalten nun zur Bewältigung der aktuellen Situation pro Jahr - und zwar bereits rückwirkend ab 1. Juli 2008 - rund 25 Millionen Franken zusätzlich. Es werden also nicht, wie vom Interpellanten geltend gemacht, 27 Millionen Franken zulasten der Kantone gespart, sondern es werden zusätzliche Gelder in der Höhe von rund 25 Millionen Franken an die Kantone ausgerichtet. Damit soll eine adäquate Unterbringungs- und Betreuungssituation gewährleistet werden.</p><p>Die Mehrausgaben der Kantone fielen an, weil der Bund seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte. Bei einem starken Anstieg der Asylgesuche ging der Bund davon aus, dass er die zusätzlichen Asylsuchenden während mindestens sechs Monaten in neu eröffneten Unterkünften selbst betreuen kann. Da die dafür vorgesehenen Lokalitäten des Bundes jedoch nur in sehr beschränktem Ausmass zur Verfügung stehen, müssen die Kantone nun die Unterkünfte für die steigende Zahl der Asylsuchenden selber und unverzüglich bereitstellen, was zu Mehrkosten der Kantone führt. Mit der zusätzlichen Abgeltung der Kantone wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Betreuungsaufwand in den letzten Jahren generell erhöht hat. Wieder eingeführt wurde zudem die Ausrichtung eines Sockelbeitrages zur Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur, was gerade den kleinen und mittleren Kantonen zugutekommt.</p><p>Die Kantone müssen ihre Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen wieder so ausrichten können, dass sie einen Anstieg der Gesuchszahlen auffangen können. In welchem Rahmen und in welchem Umfang künftig entsprechende Reserven eingesetzt werden sollen, wird noch Gegenstand von weiteren Verhandlungen zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sein. Die obenerwähnte Entschädigung von jährlich rund 25 Millionen Franken gilt so lange, bis ein neues Verhandlungsergebnis vorliegt und vom Bundesrat verabschiedet wird. Diese Regelung wurde von den Kantonen einstimmig gutgeheissen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach einer äusserst kurzen Vernehmlassung bei den Kantonen hat der Bundesrat im Dezember 2008 die Asylverordnung 2 geändert. Diese Änderung wird sehr grosse Auswirkungen auf die Kantone haben; in kleinen und mittleren Kantonen könnte sie gar bewirken, dass die Empfangsstrukturen verschwinden.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Beschränkt sich die Asylpolitik in den Augen des Bundesrates darauf, Einsparungen zu machen (im erwähnten Fall handelt es sich um 27 Millionen Franken) und den Kantonen immer mehr Lasten aufzubürden?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass mit dem neuen System die Asylpolitik als solche untergraben wird, da die Verordnungsänderung auf die gegenwärtigen Betreuungsstandards zielt, während Asylsuchende doch eine möglichst umsichtige soziale Begleitung benötigen würden?</p><p>3. Hält es der Bundesrat nicht für verfrüht, nur neun Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes bereits die Asylverordnung 2 zu revidieren?</p><p>4. Lässt sich daraus schliessen, dass das neue Asylgesetz - entworfen auf Druck der SVP und auf persönliches Betreiben von Christoph Blocher - bereits an seine Grenzen gestossen ist?</p>
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