Rezession. Höhere Unterstützung für die Regionalpolitik
- ShortId
-
08.3855
- Id
-
20083855
- Updated
-
28.07.2023 00:40
- Language
-
de
- Title
-
Rezession. Höhere Unterstützung für die Regionalpolitik
- AdditionalIndexing
-
15;regionale Wirtschaftspolitik;Antikrisenplan;Ankurbelung der Wirtschaft;Regionalpolitik
- 1
-
- L06K070401020201, Antikrisenplan
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Unterstützung des Bundes für die neue Regionalpolitik beläuft sich auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Finanzkrise wird schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft unseres Landes haben, insbesondere in den wirtschaftlich schwächsten Regionen. Der Bundesrat hat ausserdem Konjunkturmassnahmen ergriffen, welche die Krise dämpfen sollen.</p><p>Es ist bekannt, dass das wirtschaftliche Gefüge in vielen Randregionen langsam reagiert, wenn die Wirtschaft wächst. Wenn sich das Wachstum hingegen verlangsamt oder die Wirtschaft sogar zurückgeht, leidet der Geschäftsgang sehr schnell darunter. Insbesondere die Tatsache, dass sie im Unterauftrag grosser Industriegruppen tätig sind, wirkt sich für die regionalen Zulieferer sofort negativ aus. Die Unterstützung der Regionalpolitik durch den Bund, die schon von Beginn an als bescheiden betrachtet wurde, sollte erhöht werden - insbesondere in dieser schwierigen Situation -, damit neue Projekte zur Wertschöpfung angegangen werden können.</p>
- <p>Am 11. Februar 2009 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Geschäft "Botschaft zur zweiten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen: Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 und weitere Massnahmen" beschlossen, dem Parlament eine vorgezogene Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in der Höhe von 100 Millionen Franken zu beantragen.</p><p>Die regionalpolitischen Instrumente sind grundsätzlich auf die längerfristige Strukturpolitik ausgerichtet. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 sieht vor, dass zinsgünstige und zinslose Darlehen für Investitionen in regionale Infrastrukturen gewährt werden können. Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 26. September 2007 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung ist eine zusätzliche, regelmässige Äufnung dieses Finanzierungsgefässes bis ins Jahr 2015 geplant.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind drei Voraussetzungen nötig, damit zusätzliche Bundesmittel für die regionale Infrastrukturförderung eine gewisse unterstützende Wirkung für die regionale Beschäftigungslage im Sinne einer aktiven Konjunkturpolitik entwickeln können. Erstens müssen Infrastrukturprojekte schneller als vorgesehen in Angriff genommen werden können, zweitens sollte das Baugewerbe vorübergehend nicht ausgelastet sein, und drittens ist die Sonderförderung zeitlich befristet zu gewähren.</p><p>Die Kantone sind von Gesetzes wegen zu gleichwertigen finanziellen Leistungen verpflichtet. Die Gemeinden und weitere Infrastrukturträger würden aufgrund der nötigen, vorgezogenen Investitionsentscheide und der finanziellen Mitverantwortung (mindestens im Ausmass der Darlehensrückzahlungen) ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer solchen Massnahme spielen. Ein entsprechender Impuls seitens der Regionalpolitik des Bundes kann deshalb nur abgestimmt mit Kantonen und Gemeinden erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Unterstützung für die Regionalpolitik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen im Rahmen des ersten Nachtrages zum Budget 2009 zu erhöhen.</p>
- Rezession. Höhere Unterstützung für die Regionalpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Unterstützung des Bundes für die neue Regionalpolitik beläuft sich auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Finanzkrise wird schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft unseres Landes haben, insbesondere in den wirtschaftlich schwächsten Regionen. Der Bundesrat hat ausserdem Konjunkturmassnahmen ergriffen, welche die Krise dämpfen sollen.</p><p>Es ist bekannt, dass das wirtschaftliche Gefüge in vielen Randregionen langsam reagiert, wenn die Wirtschaft wächst. Wenn sich das Wachstum hingegen verlangsamt oder die Wirtschaft sogar zurückgeht, leidet der Geschäftsgang sehr schnell darunter. Insbesondere die Tatsache, dass sie im Unterauftrag grosser Industriegruppen tätig sind, wirkt sich für die regionalen Zulieferer sofort negativ aus. Die Unterstützung der Regionalpolitik durch den Bund, die schon von Beginn an als bescheiden betrachtet wurde, sollte erhöht werden - insbesondere in dieser schwierigen Situation -, damit neue Projekte zur Wertschöpfung angegangen werden können.</p>
- <p>Am 11. Februar 2009 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Geschäft "Botschaft zur zweiten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen: Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 und weitere Massnahmen" beschlossen, dem Parlament eine vorgezogene Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in der Höhe von 100 Millionen Franken zu beantragen.</p><p>Die regionalpolitischen Instrumente sind grundsätzlich auf die längerfristige Strukturpolitik ausgerichtet. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 sieht vor, dass zinsgünstige und zinslose Darlehen für Investitionen in regionale Infrastrukturen gewährt werden können. Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 26. September 2007 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung ist eine zusätzliche, regelmässige Äufnung dieses Finanzierungsgefässes bis ins Jahr 2015 geplant.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates sind drei Voraussetzungen nötig, damit zusätzliche Bundesmittel für die regionale Infrastrukturförderung eine gewisse unterstützende Wirkung für die regionale Beschäftigungslage im Sinne einer aktiven Konjunkturpolitik entwickeln können. Erstens müssen Infrastrukturprojekte schneller als vorgesehen in Angriff genommen werden können, zweitens sollte das Baugewerbe vorübergehend nicht ausgelastet sein, und drittens ist die Sonderförderung zeitlich befristet zu gewähren.</p><p>Die Kantone sind von Gesetzes wegen zu gleichwertigen finanziellen Leistungen verpflichtet. Die Gemeinden und weitere Infrastrukturträger würden aufgrund der nötigen, vorgezogenen Investitionsentscheide und der finanziellen Mitverantwortung (mindestens im Ausmass der Darlehensrückzahlungen) ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer solchen Massnahme spielen. Ein entsprechender Impuls seitens der Regionalpolitik des Bundes kann deshalb nur abgestimmt mit Kantonen und Gemeinden erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Unterstützung für die Regionalpolitik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen im Rahmen des ersten Nachtrages zum Budget 2009 zu erhöhen.</p>
- Rezession. Höhere Unterstützung für die Regionalpolitik
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