Freihandelsabkommen im Agrarbereich

ShortId
08.3857
Id
20083857
Updated
27.07.2023 21:18
Language
de
Title
Freihandelsabkommen im Agrarbereich
AdditionalIndexing
55;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;biologische Landwirtschaft;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;wirtschaftliche Auswirkung;Zollkontingent;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft;Wettbewerbsfähigkeit;Tierschutz;Sicherung der Versorgung;Freihandelsabkommen;Umweltverträglichkeit
1
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K0701040114, Zollkontingent
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Gleichzeitig hat er in Erfüllung des Postulates Frick 06.3401 einen Bericht verabschiedet, welcher die Ausgangslage, die Ziele, die Ergebnisse der Exploration sowie die erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen ausführlich dokumentiert.</p><p>1. In sich öffnenden Märkten gewinnen Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Produkte bei den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz wie auch in der EU an Bedeutung. Insbesondere in Ballungszentren in der Nachbarschaft der Schweiz gibt es eine grosse Käuferschaft, die ähnliche Präferenzen hat wie die Schweizer Bevölkerung. Es liegt an der Landwirtschaft und der Verarbeitung, wie gut sie diese Chancen nutzen. Eine vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit einen Bericht mit möglichen Begleitmassnahmen, darunter auch solchen zur Absatz- und Exportförderung. Gestützt darauf wird der Bundesrat das weitere Vorgehen bestimmen.</p><p>2./3. Mit dem angestrebten Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse werden sich die Gesetzgebungen der EU und der Schweiz in verschiedenen Bereichen annähern. Wenn sich die Schweizer Landwirtschaft vor allem mit hoher Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit auszeichnen und sich so von einer Massenproduktion abheben will, müssen diese Mehrwerte jedoch teilweise auch durch entsprechende Regelungen und Vorschriften sichergestellt werden.</p><p>4. Die Frage der Versorgungssicherheit hat der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Kunz 08.3098 bereits ausführlich beantwortet. Für die Versorgungssicherheit spielt zudem der Erhalt der Fruchtfolgeflächen eine wichtige Rolle. Der entsprechende Grundsatz ist heute in der Raumplanungsverordnung (Art. 26) geregelt. Neu soll dieser Grundsatz im Gesetz verankert werden (vgl. Art. 49 des Entwurfes zum Bundesgesetz über die Raumentwicklung, der sich zurzeit in Vernehmlassung befindet).</p><p>5. In der Landwirtschaft sind 78 000 Personen vollzeit- und 95 000 teilzeitbeschäftigt (Zahlen aus dem Jahr 2007). In den der Landwirtschaft vorgelagerten Bereichen (Herstellung und Zulieferung von Pflanzenschutzmitteln, Landmaschinen, Bau usw.) sind etwa 50 000 Personen beschäftigt. 56 700 Personen (inklusive Tabakverarbeitung) arbeiten in der der Landwirtschaft nachgelagerten Verarbeitung und der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, 115 000 Personen im Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln (jeweils Vollzeitäquivalente).</p><p>6. Wie sich die Beschäftigung in der Landwirtschaft selbst und in der ihr nachgelagerten Verarbeitungsindustrie entwickeln wird, hängt insbesondere davon ab, wie gut die Schweizer Ernährungswirtschaft ihre Exportpotenziale ausschöpfen kann. Inwiefern die betroffenen Firmen in den vorgelagerten Bereichen Personal abbauen müssen, hängt massgeblich davon ab, ob es ihnen gelingt, den Umsatzrückgang im Landwirtschaftsbereich über einen Ausbau ihrer Tätigkeiten in anderen Bereichen zu kompensieren.</p><p>7. Der Bundesrat hält am Grundsatz einer auf die Förderung der bäuerlichen Betriebe ausgerichteten Agrarpolitik fest. Die Struktur der Landwirtschaft ändert sich aufgrund der wirtschaftlichen Parameter und des biologisch-technischen Fortschritts laufend. Der Bundesrat definiert deshalb nicht eine anzustrebende Struktur. Ein Freihandelsabkommen mit der EU bietet aber einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft - und damit auch den bäuerlichen Familienbetrieben - Perspektiven. Dies zeigt auch der Blick nach Österreich, wo sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft nach dem EU-Beitritt nicht beschleunigt hat. Der durchschnittliche österreichische Betrieb ist heute nicht grösser als der schweizerische.</p><p>8. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bei einem Abkommen mit der EU noch stärker als heute auf qualitativ hochwertige Produkte setzen wird. Er hält am heutigen Stand der ökologischen und qualitätssichernden Auflagen fest (ÖLN, Tierschutzgesetz), die Branche wird in einigen Bereichen freiwillig noch weiter gehen. Die Schweizer Produktqualität soll sich bei einem Abkommen mit der EU also verbessern.</p><p>9. Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, die Land- und Ernährungswirtschaft beim Übergang in den Freihandel mit der EU mit Begleitmassnahmen im Wert von mehreren Milliarden Franken zu unterstützen. Eine Arbeitsgruppe (vgl. Antwort zu Frage 1) macht Vorschläge, wie diese Begleitmassnahmen aussehen könnten.</p><p>10. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft hätte ein Agrarabkommen mit der EU im Vergleich zum Szenario AP 2011 hauptsächlich positive ökologische Auswirkungen. Die ökologischen Ausgleichsflächen würden leicht zunehmen, der Mineraldünger- und Pflanzenschutzmittelverbrauch sowie der direkte Energieeinsatz zurückgehen.</p><p>11. Die Vereinbarung von neuen Zollfreikontingenten für Spezialitäten anstelle eines FHAL ist aus der Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll. Die Abhängigkeiten innerhalb der Landwirtschaft sind sehr stark, sodass Zollfreikontingente in einzelnen Bereichen zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen würden. Ausserdem sind eine Senkung der Kosten der Vorleistungen und Produktionsmittel, ein verstärkter Wettbewerb auch in den nachgelagerten Bereichen sowie eine Abschaffung aller nichttarifären Handelshemmnisse und damit ein freier Zugang zum EU-Markt nur mit einem die ganze Branche umfassenden Abkommen möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 4. November 2008 hat Bundesrätin Leuthard in Brüssel offiziell die Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich eröffnet. Gemäss Aussagen unserer Volkswirtschaftsministerin soll das Freihandelsabkommen der Land- und Ernährungswirtschaft langfristige Perspektiven mit verlässlichen Rahmenbedingungen sichern. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die langfristige Chance einer qualitativ hochwertigen ökologischen und tierschutzgerechten Landwirtschaft in der Schweiz im Vergleich zur Massenproduktion der EU in diesem Bereich?</p><p>2. Welche Strategie verfolgt er betreffend die zahlreichen Regulierungen der Schweizer Landwirtschaft? Ist er bereit, die Rahmenbedingungen diesbezüglich so weit zu verbessern, dass die Schweizer Bauern mindestens gleich lange Spiesse im europäischen Wettbewerb erhalten?</p><p>3. Welche Massnahmen hat er diesbezüglich bereits getroffen, und welche sind in Vorbereitung?</p><p>4. Wie beurteilt er die Ernährungssicherheit und die Eigenversorgung unseres Landes? Wird ein Freihandelsabkommen diese verbessern?</p><p>5. Wie viele Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der schweizerischen Landwirtschaft ab?</p><p>6. Wie wird sich nach seiner Ansicht die Anzahl dieser Arbeitsplätze nach einem Abschluss eines Freihandelsabkommens entwickeln?</p><p>7. Wie sieht er die langfristige Perspektive der bäuerlichen Familienbetriebe im Rahmen eines Freihandelsabkommens? Werden diese traditionellen Strukturen erhalten oder gar ausgebaut werden können?</p><p>8. Wie beurteilt er die Entwicklung der Produktqualität der Schweizer Landwirtschaft beim Abschluss eines solchen Abkommens?</p><p>9. Mit welchen Massnahmen sollen nach Ansicht des Bundesrates die massiven Preisunterschiede der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zwischen der Schweiz und der EU verringert werden? Wie gedenkt er allfällige Einnahmeausfälle der Schweizer Bauern zu kompensieren?</p><p>10. Wie beurteilt er einen allfälligen Abschluss eines Freihandelsabkommens im Agrarbereich aus ökologischer Sicht?</p><p>11. Wäre nach seiner Ansicht der Beschluss von Zollkontingenten für Spezialitäten eine mögliche Alternative zu einem Freihandelsabkommen?</p>
  • Freihandelsabkommen im Agrarbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Gleichzeitig hat er in Erfüllung des Postulates Frick 06.3401 einen Bericht verabschiedet, welcher die Ausgangslage, die Ziele, die Ergebnisse der Exploration sowie die erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen ausführlich dokumentiert.</p><p>1. In sich öffnenden Märkten gewinnen Aspekte wie Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Produkte bei den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz wie auch in der EU an Bedeutung. Insbesondere in Ballungszentren in der Nachbarschaft der Schweiz gibt es eine grosse Käuferschaft, die ähnliche Präferenzen hat wie die Schweizer Bevölkerung. Es liegt an der Landwirtschaft und der Verarbeitung, wie gut sie diese Chancen nutzen. Eine vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit einen Bericht mit möglichen Begleitmassnahmen, darunter auch solchen zur Absatz- und Exportförderung. Gestützt darauf wird der Bundesrat das weitere Vorgehen bestimmen.</p><p>2./3. Mit dem angestrebten Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse werden sich die Gesetzgebungen der EU und der Schweiz in verschiedenen Bereichen annähern. Wenn sich die Schweizer Landwirtschaft vor allem mit hoher Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit auszeichnen und sich so von einer Massenproduktion abheben will, müssen diese Mehrwerte jedoch teilweise auch durch entsprechende Regelungen und Vorschriften sichergestellt werden.</p><p>4. Die Frage der Versorgungssicherheit hat der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation Kunz 08.3098 bereits ausführlich beantwortet. Für die Versorgungssicherheit spielt zudem der Erhalt der Fruchtfolgeflächen eine wichtige Rolle. Der entsprechende Grundsatz ist heute in der Raumplanungsverordnung (Art. 26) geregelt. Neu soll dieser Grundsatz im Gesetz verankert werden (vgl. Art. 49 des Entwurfes zum Bundesgesetz über die Raumentwicklung, der sich zurzeit in Vernehmlassung befindet).</p><p>5. In der Landwirtschaft sind 78 000 Personen vollzeit- und 95 000 teilzeitbeschäftigt (Zahlen aus dem Jahr 2007). In den der Landwirtschaft vorgelagerten Bereichen (Herstellung und Zulieferung von Pflanzenschutzmitteln, Landmaschinen, Bau usw.) sind etwa 50 000 Personen beschäftigt. 56 700 Personen (inklusive Tabakverarbeitung) arbeiten in der der Landwirtschaft nachgelagerten Verarbeitung und der Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, 115 000 Personen im Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln (jeweils Vollzeitäquivalente).</p><p>6. Wie sich die Beschäftigung in der Landwirtschaft selbst und in der ihr nachgelagerten Verarbeitungsindustrie entwickeln wird, hängt insbesondere davon ab, wie gut die Schweizer Ernährungswirtschaft ihre Exportpotenziale ausschöpfen kann. Inwiefern die betroffenen Firmen in den vorgelagerten Bereichen Personal abbauen müssen, hängt massgeblich davon ab, ob es ihnen gelingt, den Umsatzrückgang im Landwirtschaftsbereich über einen Ausbau ihrer Tätigkeiten in anderen Bereichen zu kompensieren.</p><p>7. Der Bundesrat hält am Grundsatz einer auf die Förderung der bäuerlichen Betriebe ausgerichteten Agrarpolitik fest. Die Struktur der Landwirtschaft ändert sich aufgrund der wirtschaftlichen Parameter und des biologisch-technischen Fortschritts laufend. Der Bundesrat definiert deshalb nicht eine anzustrebende Struktur. Ein Freihandelsabkommen mit der EU bietet aber einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft - und damit auch den bäuerlichen Familienbetrieben - Perspektiven. Dies zeigt auch der Blick nach Österreich, wo sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft nach dem EU-Beitritt nicht beschleunigt hat. Der durchschnittliche österreichische Betrieb ist heute nicht grösser als der schweizerische.</p><p>8. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bei einem Abkommen mit der EU noch stärker als heute auf qualitativ hochwertige Produkte setzen wird. Er hält am heutigen Stand der ökologischen und qualitätssichernden Auflagen fest (ÖLN, Tierschutzgesetz), die Branche wird in einigen Bereichen freiwillig noch weiter gehen. Die Schweizer Produktqualität soll sich bei einem Abkommen mit der EU also verbessern.</p><p>9. Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, die Land- und Ernährungswirtschaft beim Übergang in den Freihandel mit der EU mit Begleitmassnahmen im Wert von mehreren Milliarden Franken zu unterstützen. Eine Arbeitsgruppe (vgl. Antwort zu Frage 1) macht Vorschläge, wie diese Begleitmassnahmen aussehen könnten.</p><p>10. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Landwirtschaft hätte ein Agrarabkommen mit der EU im Vergleich zum Szenario AP 2011 hauptsächlich positive ökologische Auswirkungen. Die ökologischen Ausgleichsflächen würden leicht zunehmen, der Mineraldünger- und Pflanzenschutzmittelverbrauch sowie der direkte Energieeinsatz zurückgehen.</p><p>11. Die Vereinbarung von neuen Zollfreikontingenten für Spezialitäten anstelle eines FHAL ist aus der Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll. Die Abhängigkeiten innerhalb der Landwirtschaft sind sehr stark, sodass Zollfreikontingente in einzelnen Bereichen zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen würden. Ausserdem sind eine Senkung der Kosten der Vorleistungen und Produktionsmittel, ein verstärkter Wettbewerb auch in den nachgelagerten Bereichen sowie eine Abschaffung aller nichttarifären Handelshemmnisse und damit ein freier Zugang zum EU-Markt nur mit einem die ganze Branche umfassenden Abkommen möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 4. November 2008 hat Bundesrätin Leuthard in Brüssel offiziell die Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich eröffnet. Gemäss Aussagen unserer Volkswirtschaftsministerin soll das Freihandelsabkommen der Land- und Ernährungswirtschaft langfristige Perspektiven mit verlässlichen Rahmenbedingungen sichern. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die langfristige Chance einer qualitativ hochwertigen ökologischen und tierschutzgerechten Landwirtschaft in der Schweiz im Vergleich zur Massenproduktion der EU in diesem Bereich?</p><p>2. Welche Strategie verfolgt er betreffend die zahlreichen Regulierungen der Schweizer Landwirtschaft? Ist er bereit, die Rahmenbedingungen diesbezüglich so weit zu verbessern, dass die Schweizer Bauern mindestens gleich lange Spiesse im europäischen Wettbewerb erhalten?</p><p>3. Welche Massnahmen hat er diesbezüglich bereits getroffen, und welche sind in Vorbereitung?</p><p>4. Wie beurteilt er die Ernährungssicherheit und die Eigenversorgung unseres Landes? Wird ein Freihandelsabkommen diese verbessern?</p><p>5. Wie viele Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der schweizerischen Landwirtschaft ab?</p><p>6. Wie wird sich nach seiner Ansicht die Anzahl dieser Arbeitsplätze nach einem Abschluss eines Freihandelsabkommens entwickeln?</p><p>7. Wie sieht er die langfristige Perspektive der bäuerlichen Familienbetriebe im Rahmen eines Freihandelsabkommens? Werden diese traditionellen Strukturen erhalten oder gar ausgebaut werden können?</p><p>8. Wie beurteilt er die Entwicklung der Produktqualität der Schweizer Landwirtschaft beim Abschluss eines solchen Abkommens?</p><p>9. Mit welchen Massnahmen sollen nach Ansicht des Bundesrates die massiven Preisunterschiede der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zwischen der Schweiz und der EU verringert werden? Wie gedenkt er allfällige Einnahmeausfälle der Schweizer Bauern zu kompensieren?</p><p>10. Wie beurteilt er einen allfälligen Abschluss eines Freihandelsabkommens im Agrarbereich aus ökologischer Sicht?</p><p>11. Wäre nach seiner Ansicht der Beschluss von Zollkontingenten für Spezialitäten eine mögliche Alternative zu einem Freihandelsabkommen?</p>
    • Freihandelsabkommen im Agrarbereich

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