Sistierung der Importsteuer zur Arbeitsplatzerhaltung in der Automobilindustrie

ShortId
08.3860
Id
20083860
Updated
27.07.2023 21:54
Language
de
Title
Sistierung der Importsteuer zur Arbeitsplatzerhaltung in der Automobilindustrie
AdditionalIndexing
15;24;Steuerbefreiung;Wirtschaftsförderung;Automobilsteuer;Kraftfahrzeugindustrie;sektorale Beihilfe
1
  • L04K11070110, Automobilsteuer
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0705020701, Kraftfahrzeugindustrie
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die globale Finanzkrise sind auch die Automobilindustrie sowie insbesondere deren Zulieferfirmen stark betroffen. In der Schweiz hat die Automobilindustrie mit 34 000 Beschäftigten und einem Umsatz von 16 Milliarden Franken pro Jahr eine sehr grosse Bedeutung, obwohl im Inland keine Personen- und Lastwagen mehr hergestellt werden.</p><p>Zu beachten ist, dass es sich bei den Autozulieferern in der Schweiz vor allem um KMU-Betriebe handelt. 60 Prozent dieser Zulieferer beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. In der Automobilindustrie wird mit rund 10 000 weniger Beschäftigten als in der Uhrenindustrie ein gleicher Umsatz von 16 Milliarden Franken erzielt.</p><p>Mit der einfachen Massnahme einer Sistierung der Importsteuer kann der Bundesrat einen Beitrag leisten, um den Neuwagenkauf zu forcieren und damit die angestrebte Erneuerung des Fahrzeugparkes aktiv zu unterstützen. </p><p>Die Dauer der Sistierung soll so lange aufrechterhalten werden, bis die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgestanden ist.</p>
  • <p>Bei der Automobilsteuer handelt es sich um eine besondere Verbrauchssteuer nach Artikel 131 der Bundesverfassung. Sie wird sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Herstellung im Inland von Automobilen erhoben. Da Letztere unbedeutend ist, fällt der Steuerertrag von rund 350 Millionen Franken pro Jahr fast ausschliesslich bei der Einfuhr an. Der Steuersatz von 4 Prozent ist im Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.51) festgelegt. Bemessungsgrundlage ist nicht der inländische Verkaufspreis, sondern in der Regel das vom Importeur an seinen ausländischen Lieferanten entrichtete Entgelt. Somit liegt die fiskalische Belastung für die Käuferschaft unter 4 Prozent.</p><p>Der Bundesrat verkennt die Bedeutung der in der Schweiz ansässigen Zulieferbetriebe für die Automobilindustrie keineswegs. Eine Sistierung der Automobilsteuer hätte Mindereinnahmen von rund 350 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Trotzdem wären die Auswirkungen auf die inländischen Arbeitsplätze nach Auffassung des Bundesrates sehr bescheiden. Von allfälligen Mehrverkäufen würden in erster Linie die ausländische Automobilindustrie und die dortigen Zulieferbetriebe profitieren. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage ein stufenweises Vorgehen beschlossen und eine erste Stufe ausgelöst. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat das Postulat der WAK-N 08.3764, "Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen", angenommen und sich verpflichtet, bis zur Sommersession 2009 einen Bericht über die Wirtschaftslage und das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Abschliessend macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass der Kanton Bern am 30. November 2005 eine Standesinitiative (05.309) eingereicht hat. Diese verlangt eine Differenzierung der Automobilsteuer aufgrund von Umwelt- und Energieeffizienzkriterien. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat inzwischen einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht zur Änderung des Automobilsteuergesetzes ausgearbeitet. Das bereits eingeleitete Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 28. Februar 2009.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Importsteuer für Neuwagen zu sistieren, um damit Arbeitsplätze in der schweizerischen Automobilindustrie zu erhalten und die Erneuerung des Fahrzeugparkes nicht zu behindern.</p>
  • Sistierung der Importsteuer zur Arbeitsplatzerhaltung in der Automobilindustrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die globale Finanzkrise sind auch die Automobilindustrie sowie insbesondere deren Zulieferfirmen stark betroffen. In der Schweiz hat die Automobilindustrie mit 34 000 Beschäftigten und einem Umsatz von 16 Milliarden Franken pro Jahr eine sehr grosse Bedeutung, obwohl im Inland keine Personen- und Lastwagen mehr hergestellt werden.</p><p>Zu beachten ist, dass es sich bei den Autozulieferern in der Schweiz vor allem um KMU-Betriebe handelt. 60 Prozent dieser Zulieferer beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. In der Automobilindustrie wird mit rund 10 000 weniger Beschäftigten als in der Uhrenindustrie ein gleicher Umsatz von 16 Milliarden Franken erzielt.</p><p>Mit der einfachen Massnahme einer Sistierung der Importsteuer kann der Bundesrat einen Beitrag leisten, um den Neuwagenkauf zu forcieren und damit die angestrebte Erneuerung des Fahrzeugparkes aktiv zu unterstützen. </p><p>Die Dauer der Sistierung soll so lange aufrechterhalten werden, bis die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgestanden ist.</p>
    • <p>Bei der Automobilsteuer handelt es sich um eine besondere Verbrauchssteuer nach Artikel 131 der Bundesverfassung. Sie wird sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Herstellung im Inland von Automobilen erhoben. Da Letztere unbedeutend ist, fällt der Steuerertrag von rund 350 Millionen Franken pro Jahr fast ausschliesslich bei der Einfuhr an. Der Steuersatz von 4 Prozent ist im Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.51) festgelegt. Bemessungsgrundlage ist nicht der inländische Verkaufspreis, sondern in der Regel das vom Importeur an seinen ausländischen Lieferanten entrichtete Entgelt. Somit liegt die fiskalische Belastung für die Käuferschaft unter 4 Prozent.</p><p>Der Bundesrat verkennt die Bedeutung der in der Schweiz ansässigen Zulieferbetriebe für die Automobilindustrie keineswegs. Eine Sistierung der Automobilsteuer hätte Mindereinnahmen von rund 350 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Trotzdem wären die Auswirkungen auf die inländischen Arbeitsplätze nach Auffassung des Bundesrates sehr bescheiden. Von allfälligen Mehrverkäufen würden in erster Linie die ausländische Automobilindustrie und die dortigen Zulieferbetriebe profitieren. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage ein stufenweises Vorgehen beschlossen und eine erste Stufe ausgelöst. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat das Postulat der WAK-N 08.3764, "Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen", angenommen und sich verpflichtet, bis zur Sommersession 2009 einen Bericht über die Wirtschaftslage und das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Abschliessend macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass der Kanton Bern am 30. November 2005 eine Standesinitiative (05.309) eingereicht hat. Diese verlangt eine Differenzierung der Automobilsteuer aufgrund von Umwelt- und Energieeffizienzkriterien. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat inzwischen einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht zur Änderung des Automobilsteuergesetzes ausgearbeitet. Das bereits eingeleitete Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 28. Februar 2009.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Importsteuer für Neuwagen zu sistieren, um damit Arbeitsplätze in der schweizerischen Automobilindustrie zu erhalten und die Erneuerung des Fahrzeugparkes nicht zu behindern.</p>
    • Sistierung der Importsteuer zur Arbeitsplatzerhaltung in der Automobilindustrie

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