Angebotsentwicklung im Fernverkehr
- ShortId
-
08.3861
- Id
-
20083861
- Updated
-
28.07.2023 11:17
- Language
-
de
- Title
-
Angebotsentwicklung im Fernverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;Ostschweiz;Eisenbahnbau;Verkehrsinfrastruktur;Fahrplan
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K18010207, Fahrplan
- L07K08070102010703, Ostschweiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung bis 2010 eine Vorlage (ZEB 2) über die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur in allen Landesteilen. Artikel 10 Absatz 2 enthält eine nichtabschliessende Liste von Massnahmen zur Angebotsentwicklung, die der Bundesrat prüfen wird. </p><p>In diesem Zusammenhang fordere ich den Bundesrat auf, die notwendigen baulichen Massnahmen in ZEB 2 aufzunehmen, welche den umsteigefreien Halbstundentakt Zürich-Romanshorn und Zürich-Konstanz sowie den umsteigefreien Stundentakt Konstanz-Rorschach-Chur im Fernverkehr ermöglichen.</p><p>Der Halbstundentakt nach Zürich stellt sicher, dass die Agglomeration Amriswil/Romanshorn bzw. das Städtedreieck Amriswil/Romanshorn/Arbon mit 40 000 und die Agglomeration Kreuzlingen/Konstanz mit rund 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wie vergleichbare andere Regionen in der Schweiz mit halbstündlichen, umsteigefreien Verbindungen des schweizerischen Fernverkehrsnetzes bedient werden. Die Achse Winterthur-Weinfelden-Amriswil-Romanshorn/Arbon ist gemäss kantonalem Richtplan die wichtigste thurgauische Entwicklungsachse, und die Agglomeration Kreuzlingen/Konstanz zeichnet sich durch ein überdurchschnittliches Wachstum aus.</p><p>Eine Schnellzugsverbindung (Schaffhausen-Singen-)Konstanz-Rorschach-Chur (ergänzend zum Stundentakt St. Gallen-Chur) macht die Schiene im Vergleich zur Strasse auf dieser Relation endlich konkurrenzfähig. Eine durch die Kantone Graubünden, Thurgau und Schaffhausen veranlasste Studie zeigt, dass die Bahn mit einem Stundentakt im Schnellzugsverkehr ein bedeutendes Nachfragepotenzial zwischen den benachbarten Regionen abzudecken vermag und eine attraktive Alternative für den Ausflugsverkehr zwischen den Tourismusregionen Bodensee und Graubünden darstellt.</p>
- <p>In seiner Aussprache vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat Stossrichtung und Eckwerte der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte festgelegt. Das UVEK wird unter der Bezeichnung Bahn 2030 bis im Frühling 2010 eine Vernehmlassungsvorlage für die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur ausarbeiten. Im Rahmen der entsprechenden Planungsarbeiten wird die Angebots- und Infrastrukturentwicklung gesamthaft und schweizweit untersucht werden. Dies beinhaltet neben den in Artikel 10 Absatz 2 ZEBG aufgeführten Infrastrukturobjekten auch die Analyse der Situation in der Ostschweiz. Erst nach diesen Untersuchungen sind die entsprechenden baulichen Massnahmen festzulegen, welche mit Bahn 2030 realisiert werden sollen. Eine Festlegung zum heutigen Zeitpunkt wäre verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>ZEB 2 hat die notwendigen baulichen Massnahmen zu beinhalten, die folgende umsteigefreien Fahrplanangebote im Fernverkehr ermöglichen:</p><p>- Halbstundentakt Zürich-Romanshorn;</p><p>- Halbstundentakt Zürich-Konstanz, Stundentakt Konstanz-Rorschach-Chur.</p>
- Angebotsentwicklung im Fernverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung bis 2010 eine Vorlage (ZEB 2) über die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur in allen Landesteilen. Artikel 10 Absatz 2 enthält eine nichtabschliessende Liste von Massnahmen zur Angebotsentwicklung, die der Bundesrat prüfen wird. </p><p>In diesem Zusammenhang fordere ich den Bundesrat auf, die notwendigen baulichen Massnahmen in ZEB 2 aufzunehmen, welche den umsteigefreien Halbstundentakt Zürich-Romanshorn und Zürich-Konstanz sowie den umsteigefreien Stundentakt Konstanz-Rorschach-Chur im Fernverkehr ermöglichen.</p><p>Der Halbstundentakt nach Zürich stellt sicher, dass die Agglomeration Amriswil/Romanshorn bzw. das Städtedreieck Amriswil/Romanshorn/Arbon mit 40 000 und die Agglomeration Kreuzlingen/Konstanz mit rund 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wie vergleichbare andere Regionen in der Schweiz mit halbstündlichen, umsteigefreien Verbindungen des schweizerischen Fernverkehrsnetzes bedient werden. Die Achse Winterthur-Weinfelden-Amriswil-Romanshorn/Arbon ist gemäss kantonalem Richtplan die wichtigste thurgauische Entwicklungsachse, und die Agglomeration Kreuzlingen/Konstanz zeichnet sich durch ein überdurchschnittliches Wachstum aus.</p><p>Eine Schnellzugsverbindung (Schaffhausen-Singen-)Konstanz-Rorschach-Chur (ergänzend zum Stundentakt St. Gallen-Chur) macht die Schiene im Vergleich zur Strasse auf dieser Relation endlich konkurrenzfähig. Eine durch die Kantone Graubünden, Thurgau und Schaffhausen veranlasste Studie zeigt, dass die Bahn mit einem Stundentakt im Schnellzugsverkehr ein bedeutendes Nachfragepotenzial zwischen den benachbarten Regionen abzudecken vermag und eine attraktive Alternative für den Ausflugsverkehr zwischen den Tourismusregionen Bodensee und Graubünden darstellt.</p>
- <p>In seiner Aussprache vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat Stossrichtung und Eckwerte der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte festgelegt. Das UVEK wird unter der Bezeichnung Bahn 2030 bis im Frühling 2010 eine Vernehmlassungsvorlage für die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur ausarbeiten. Im Rahmen der entsprechenden Planungsarbeiten wird die Angebots- und Infrastrukturentwicklung gesamthaft und schweizweit untersucht werden. Dies beinhaltet neben den in Artikel 10 Absatz 2 ZEBG aufgeführten Infrastrukturobjekten auch die Analyse der Situation in der Ostschweiz. Erst nach diesen Untersuchungen sind die entsprechenden baulichen Massnahmen festzulegen, welche mit Bahn 2030 realisiert werden sollen. Eine Festlegung zum heutigen Zeitpunkt wäre verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>ZEB 2 hat die notwendigen baulichen Massnahmen zu beinhalten, die folgende umsteigefreien Fahrplanangebote im Fernverkehr ermöglichen:</p><p>- Halbstundentakt Zürich-Romanshorn;</p><p>- Halbstundentakt Zürich-Konstanz, Stundentakt Konstanz-Rorschach-Chur.</p>
- Angebotsentwicklung im Fernverkehr
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