Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- ShortId
-
08.3862
- Id
-
20083862
- Updated
-
28.07.2023 10:52
- Language
-
de
- Title
-
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- AdditionalIndexing
-
08;gewaltsames Verschwinden;politische Entführung;Unterzeichnung eines Abkommens;Konvention UNO
- 1
-
- L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L04K04030103, gewaltsames Verschwinden
- L04K04030104, politische Entführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Uno-Generalversammlung hat das Internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen von Personen im Dezember 2006 einstimmig angenommen, und die Schweiz hat sich stets für diese Konvention eingesetzt. 57 Staaten, darunter 19 europäische, haben das Übereinkommen am 6. Februar 2007 unterzeichnet. Am gleichen Tag fragte Nationalrat Ueli Leuenberger den Bundesrat, warum die Schweiz an der von der französischen Regierung eigens veranstalteten Zeremonie, an der das Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, nicht vertreten gewesen sei.</p><p>Am 12. März 2007 antwortete Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, der Bundesrat begrüsse die Verabschiedung des Übereinkommens, sei dieses doch ein Meilenstein für den besseren Schutz der von dieser schweren Menschenrechtsverletzung betroffenen Personen. Die Bundesrätin fügte an, es treffe zwar zu, dass die Schweiz an der Unterzeichnungszeremonie vom 6. Februar 2007 nicht teilgenommen habe. Es entspreche aber der ständigen Praxis der Schweiz, einen völkerrechtlichen Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn man sicher sei, ihn danach auch ratifizieren und umsetzen zu können. Die zuständigen Bundesstellen seien daran, das Übereinkommen im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit mit dem geltenden schweizerischen Recht und auf allfällige Anpassungen, die für die Ratifikation nötig wären, zu prüfen. Es sei vorgesehen, die Frage der Unterzeichnung in den kommenden Monaten dem Bundesrat zu unterbreiten.</p><p>Im Oktober 2008 teilte die schweizerische Vereinigung "Jardin des disparus" anlässlich ihres 8-jährigen Bestehens in Genf mit, dass sich mehrere Mitglieder der eidgenössischen Räte sowie NGO dafür einsetzen würden, dass die Schweiz das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. Die Vereinigung wies ferner darauf hin, dass das Übereinkommen erst in Kraft treten könne, wenn es von 20 Staaten ratifiziert worden ist, und dass es wichtig sei, dass die Schweiz den Ratifikationsprozess so rasch wie möglich abschliesse.</p><p>Dieses Übereinkommen wird der internationalen Gemeinschaft nicht nur ein völkerrechtliches Instrument zur wirksamen Bekämpfung des Verschwindenlassens von Personen in die Hand geben. Es sendet auch eine fundamentale politische Botschaft aus, wonach diese schändliche Praxis ausgerottet werden muss und nicht mehr toleriert werden darf.</p><p>Unseres Wissens hat sich der Bundesrat anderthalb Jahre nach Bundesrätin Calmy-Reys Erklärung immer noch nicht mit dem Geschäft befasst. Wir verlangen, dass die Schweiz das Übereinkommen so rasch wie möglich unterzeichnet.</p>
- <p>Der Bundesrat hatte die Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen im Dezember 2006 als wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz vor dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung begrüsst. Er verpflichtete sich auch, die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens einzuleiten.</p><p>Die zuständigen Bundesstellen (DV und BJ) haben die möglichen bundes- und kantonsrechtlichen Auswirkungen des Übereinkommens geprüft. Dabei sind offene Fragen zutage getreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, aber auch in Bezug auf die Informationsrechte bezüglich inhaftierter Personen, die Beschwerderechte von Angehörigen von solchen Personen sowie die Organisation von Registern auf Bundes- und Kantonsebene. Es gibt in der Schweiz zum Beispiel grosse Unterschiede, was die Form und den Inhalt der Register inhaftierter Personen anbelangt. Das Übereinkommen schreibt jedoch vor, dass Register mit ausführlichen Informationen geführt werden müssen. Diesbezüglich hatte der Bundesrat aus Kostengründen die Ablehnung der Motion Burkhalter 05.3773, "Zentrale Datenbank über inhaftierte Personen", empfohlen. Was den Zugang von Angehörigen und sonstigen Personen mit einem berechtigten Interesse zu Informationen über die Freiheitsentziehung betrifft, so wirft dies besondere Probleme auf, da das Schweizer Recht in erster Linie die Rechte der Gefangenen und nicht der Angehörigen festschreibt, namentlich zum Schutz der Privatsphäre. </p><p>Die Umsetzung des Übereinkommens impliziert also wichtige gesetzgeberische Änderungen auf Bundes- und Kantonsebene sowie substanzielle Mehrkosten, auch für die Kantone. Infolgedessen müssen diese vor dem Entscheid des Bundesrates zur Unterzeichnung des Übereinkommens konsultiert werden.</p><p>Daraus resultiert die Notwendigkeit, diese wichtigen Fragen zu klären, bevor eine Unterzeichnung des Übereinkommens durch den Bundesrat ins Auge gefasst werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kann uns der Bundesrat sagen, wann er das Internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen von Personen zu unterzeichnen gedenkt?</p>
- Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Uno-Generalversammlung hat das Internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen von Personen im Dezember 2006 einstimmig angenommen, und die Schweiz hat sich stets für diese Konvention eingesetzt. 57 Staaten, darunter 19 europäische, haben das Übereinkommen am 6. Februar 2007 unterzeichnet. Am gleichen Tag fragte Nationalrat Ueli Leuenberger den Bundesrat, warum die Schweiz an der von der französischen Regierung eigens veranstalteten Zeremonie, an der das Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, nicht vertreten gewesen sei.</p><p>Am 12. März 2007 antwortete Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, der Bundesrat begrüsse die Verabschiedung des Übereinkommens, sei dieses doch ein Meilenstein für den besseren Schutz der von dieser schweren Menschenrechtsverletzung betroffenen Personen. Die Bundesrätin fügte an, es treffe zwar zu, dass die Schweiz an der Unterzeichnungszeremonie vom 6. Februar 2007 nicht teilgenommen habe. Es entspreche aber der ständigen Praxis der Schweiz, einen völkerrechtlichen Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn man sicher sei, ihn danach auch ratifizieren und umsetzen zu können. Die zuständigen Bundesstellen seien daran, das Übereinkommen im Hinblick auf dessen Vereinbarkeit mit dem geltenden schweizerischen Recht und auf allfällige Anpassungen, die für die Ratifikation nötig wären, zu prüfen. Es sei vorgesehen, die Frage der Unterzeichnung in den kommenden Monaten dem Bundesrat zu unterbreiten.</p><p>Im Oktober 2008 teilte die schweizerische Vereinigung "Jardin des disparus" anlässlich ihres 8-jährigen Bestehens in Genf mit, dass sich mehrere Mitglieder der eidgenössischen Räte sowie NGO dafür einsetzen würden, dass die Schweiz das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. Die Vereinigung wies ferner darauf hin, dass das Übereinkommen erst in Kraft treten könne, wenn es von 20 Staaten ratifiziert worden ist, und dass es wichtig sei, dass die Schweiz den Ratifikationsprozess so rasch wie möglich abschliesse.</p><p>Dieses Übereinkommen wird der internationalen Gemeinschaft nicht nur ein völkerrechtliches Instrument zur wirksamen Bekämpfung des Verschwindenlassens von Personen in die Hand geben. Es sendet auch eine fundamentale politische Botschaft aus, wonach diese schändliche Praxis ausgerottet werden muss und nicht mehr toleriert werden darf.</p><p>Unseres Wissens hat sich der Bundesrat anderthalb Jahre nach Bundesrätin Calmy-Reys Erklärung immer noch nicht mit dem Geschäft befasst. Wir verlangen, dass die Schweiz das Übereinkommen so rasch wie möglich unterzeichnet.</p>
- <p>Der Bundesrat hatte die Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen im Dezember 2006 als wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz vor dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung begrüsst. Er verpflichtete sich auch, die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens einzuleiten.</p><p>Die zuständigen Bundesstellen (DV und BJ) haben die möglichen bundes- und kantonsrechtlichen Auswirkungen des Übereinkommens geprüft. Dabei sind offene Fragen zutage getreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, aber auch in Bezug auf die Informationsrechte bezüglich inhaftierter Personen, die Beschwerderechte von Angehörigen von solchen Personen sowie die Organisation von Registern auf Bundes- und Kantonsebene. Es gibt in der Schweiz zum Beispiel grosse Unterschiede, was die Form und den Inhalt der Register inhaftierter Personen anbelangt. Das Übereinkommen schreibt jedoch vor, dass Register mit ausführlichen Informationen geführt werden müssen. Diesbezüglich hatte der Bundesrat aus Kostengründen die Ablehnung der Motion Burkhalter 05.3773, "Zentrale Datenbank über inhaftierte Personen", empfohlen. Was den Zugang von Angehörigen und sonstigen Personen mit einem berechtigten Interesse zu Informationen über die Freiheitsentziehung betrifft, so wirft dies besondere Probleme auf, da das Schweizer Recht in erster Linie die Rechte der Gefangenen und nicht der Angehörigen festschreibt, namentlich zum Schutz der Privatsphäre. </p><p>Die Umsetzung des Übereinkommens impliziert also wichtige gesetzgeberische Änderungen auf Bundes- und Kantonsebene sowie substanzielle Mehrkosten, auch für die Kantone. Infolgedessen müssen diese vor dem Entscheid des Bundesrates zur Unterzeichnung des Übereinkommens konsultiert werden.</p><p>Daraus resultiert die Notwendigkeit, diese wichtigen Fragen zu klären, bevor eine Unterzeichnung des Übereinkommens durch den Bundesrat ins Auge gefasst werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kann uns der Bundesrat sagen, wann er das Internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen von Personen zu unterzeichnen gedenkt?</p>
- Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
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