Auswirkungen des neuen Labortarifs

ShortId
08.3870
Id
20083870
Updated
27.07.2023 22:04
Language
de
Title
Auswirkungen des neuen Labortarifs
AdditionalIndexing
2841;Tarif;Festpreis;medizinische Diagnose;Evaluation;Arzt/Ärztin;sozio-ökonomische Verhältnisse
1
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K110503020101, Tarif
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
  • L05K1105030201, Festpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Änderung des Labortarifs wendet sich das BAG ab von einer dezentralisierten Lösung, die sich bewährt hat, und sorgt damit für einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Es handelt sich um einen Entscheid von grosser politischer Tragweite, den die Verwaltung nicht einfach über eine Änderung des Tarifs vornehmen kann.</p><p>Damit sich das Parlament über die Bedeutung dieses Entscheids eine Meinung bilden und die Überlegungen der Verwaltung analysieren kann, soll ihm ein klarer Bericht über die wahrscheinlichen Auswirkungen der Tarifänderung vorgelegt werden. Namentlich folgende Punkte sollen darin behandelt werden:</p><p>1. Hat das BAG die Auswirkungen der Tarifänderung auf eine qualitativ hochstehende, wirksame und wirtschaftliche Hausarztmedizin evaluiert?</p><p>2. Auf welche Grundlagen und auf welche Hypothesen stützen sich die Berechnungen des BAG? In welchen Punkten und in welchem Ausmass weichen sie von den Studien der Fachleute der Berufsverbände ab?</p><p>3. Welche Einwände, die die Berufsfachleute und die EAMGK bei der Anhörung zur Beta- und Gammaversion vorgebracht hatten, wurden berücksichtigt? Welche nicht und warum nicht?</p><p>4. Wie gross ist der Unterschied zwischen den erwarteten Einsparungen gemäss BAG und den Einsparungen, die die Berufsverbände prognostizieren?</p><p>5. Aufgrund welcher Kriterien wurden die Referenzlaboratorien ausgewählt? Inwiefern sind sie repräsentativ für die Gesamtheit der Laboratorien?</p><p>6. Welche Erfahrungen, die im Ausland in diesem Bereich gemacht wurden, hat das BAG berücksichtigt und welche nicht?</p>
  • <p>Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erlässt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Liste der Analysen mit Tarif. Diese enthält die durch die Krankenversicherer als Pflichtleistung zu vergütenden Analysen. </p><p>Der Bundesrat sieht es angesichts der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung als unbestritten an, ein grösstenteils aus den Neunzigerjahren stammendes Tarifwerk zu überarbeiten. Die Revision der Analysenliste soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen - umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. </p><p>Die Revision der Analysenliste ist in einem umfangreichen Projekt vorbereitet worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat hiezu nicht nur mit einem Expertenbüro zusammengearbeitet und die zuständige Fachkommission konsultiert, sondern auch eine Anhörung bei den interessierten Kreisen über Konzept, Vorgehen, Tarifmodell und verwendete Eckwerte durchgeführt. Bei der Tarifberechnung hat sich das BAG auf die Experten der Fachgesellschaften gestützt. Für die Datengewinnung sind namentlich eine Laborerhebung und eine Expertenbefragung durchgeführt worden. Zudem ist der Dialog mit den Experten der Fachgesellschaften geführt worden. Die diversen Eingaben und Einwendungen wurden eingehend geprüft. Wie bereits zu mehreren parlamentarischen Vorstössen ausgeführt (vgl. Antworten auf die Fragen der Fragestunden vom 22. und 29. September sowie vom 8. und 15. Dezember 2008; 08.1085 Anfrage Baettig; 08.3626 Ip Engelberger), wurde auch der Frage der Durchführung der Laboranalysen im Praxislabor entsprechend Beachtung geschenkt und ein differenziertes Modell entwickelt, das die kostendeckende Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis weiterhin erlaubt. Damit können die unterschiedlichen Voraussetzungen zwischen Praxislabor und Grosslabor berücksichtigt werden, ohne dass die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz gefährdet ist. Im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten sind also die Auswirkungen bereits detailliert geprüft worden, womit dem Postulat zumindest teilweise Rechnung getragen worden ist.</p><p>Die revidierte Analysenliste ist am 28. Januar 2009 vom EDI beschlossen worden. Um der schweizerischen Laborlandschaft Zeit zur Anpassung an die neuen Tarife zu geben, wird die Revision in zwei Etappen eingeführt. Zudem werden die Auswirkungen der Revision insbesondere auf die medizinische Versorgung in einer Begleitevaluation geprüft werden. In diesem Rahmen können auch gewisse Anliegen des Postulats berücksichtigt werden. Eine besondere Berichterstattung an das Parlament erachtet der Bundesrat jedoch nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Angesichts der geplanten Änderung des Labortarifs wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen über die sozioökonomischen und die gesundheitspolitischen Auswirkungen, die diese Änderung im Hinblick auf die medizinische Grundversorgung haben wird.</p>
  • Auswirkungen des neuen Labortarifs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung des Labortarifs wendet sich das BAG ab von einer dezentralisierten Lösung, die sich bewährt hat, und sorgt damit für einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Es handelt sich um einen Entscheid von grosser politischer Tragweite, den die Verwaltung nicht einfach über eine Änderung des Tarifs vornehmen kann.</p><p>Damit sich das Parlament über die Bedeutung dieses Entscheids eine Meinung bilden und die Überlegungen der Verwaltung analysieren kann, soll ihm ein klarer Bericht über die wahrscheinlichen Auswirkungen der Tarifänderung vorgelegt werden. Namentlich folgende Punkte sollen darin behandelt werden:</p><p>1. Hat das BAG die Auswirkungen der Tarifänderung auf eine qualitativ hochstehende, wirksame und wirtschaftliche Hausarztmedizin evaluiert?</p><p>2. Auf welche Grundlagen und auf welche Hypothesen stützen sich die Berechnungen des BAG? In welchen Punkten und in welchem Ausmass weichen sie von den Studien der Fachleute der Berufsverbände ab?</p><p>3. Welche Einwände, die die Berufsfachleute und die EAMGK bei der Anhörung zur Beta- und Gammaversion vorgebracht hatten, wurden berücksichtigt? Welche nicht und warum nicht?</p><p>4. Wie gross ist der Unterschied zwischen den erwarteten Einsparungen gemäss BAG und den Einsparungen, die die Berufsverbände prognostizieren?</p><p>5. Aufgrund welcher Kriterien wurden die Referenzlaboratorien ausgewählt? Inwiefern sind sie repräsentativ für die Gesamtheit der Laboratorien?</p><p>6. Welche Erfahrungen, die im Ausland in diesem Bereich gemacht wurden, hat das BAG berücksichtigt und welche nicht?</p>
    • <p>Nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erlässt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Liste der Analysen mit Tarif. Diese enthält die durch die Krankenversicherer als Pflichtleistung zu vergütenden Analysen. </p><p>Der Bundesrat sieht es angesichts der technischen Entwicklung und Automatisierung in der Labormedizin mit zum Teil massiver Effizienzsteigerung als unbestritten an, ein grösstenteils aus den Neunzigerjahren stammendes Tarifwerk zu überarbeiten. Die Revision der Analysenliste soll dazu dienen, die gesetzliche Vorgabe - die Erfüllung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit regelmässig zu prüfen - umzusetzen und die betriebswirtschaftliche Bemessung des Tarifs sicherzustellen. </p><p>Die Revision der Analysenliste ist in einem umfangreichen Projekt vorbereitet worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat hiezu nicht nur mit einem Expertenbüro zusammengearbeitet und die zuständige Fachkommission konsultiert, sondern auch eine Anhörung bei den interessierten Kreisen über Konzept, Vorgehen, Tarifmodell und verwendete Eckwerte durchgeführt. Bei der Tarifberechnung hat sich das BAG auf die Experten der Fachgesellschaften gestützt. Für die Datengewinnung sind namentlich eine Laborerhebung und eine Expertenbefragung durchgeführt worden. Zudem ist der Dialog mit den Experten der Fachgesellschaften geführt worden. Die diversen Eingaben und Einwendungen wurden eingehend geprüft. Wie bereits zu mehreren parlamentarischen Vorstössen ausgeführt (vgl. Antworten auf die Fragen der Fragestunden vom 22. und 29. September sowie vom 8. und 15. Dezember 2008; 08.1085 Anfrage Baettig; 08.3626 Ip Engelberger), wurde auch der Frage der Durchführung der Laboranalysen im Praxislabor entsprechend Beachtung geschenkt und ein differenziertes Modell entwickelt, das die kostendeckende Durchführung etlicher Analysen in der Grundversorgerpraxis weiterhin erlaubt. Damit können die unterschiedlichen Voraussetzungen zwischen Praxislabor und Grosslabor berücksichtigt werden, ohne dass die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz gefährdet ist. Im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten sind also die Auswirkungen bereits detailliert geprüft worden, womit dem Postulat zumindest teilweise Rechnung getragen worden ist.</p><p>Die revidierte Analysenliste ist am 28. Januar 2009 vom EDI beschlossen worden. Um der schweizerischen Laborlandschaft Zeit zur Anpassung an die neuen Tarife zu geben, wird die Revision in zwei Etappen eingeführt. Zudem werden die Auswirkungen der Revision insbesondere auf die medizinische Versorgung in einer Begleitevaluation geprüft werden. In diesem Rahmen können auch gewisse Anliegen des Postulats berücksichtigt werden. Eine besondere Berichterstattung an das Parlament erachtet der Bundesrat jedoch nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Angesichts der geplanten Änderung des Labortarifs wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen über die sozioökonomischen und die gesundheitspolitischen Auswirkungen, die diese Änderung im Hinblick auf die medizinische Grundversorgung haben wird.</p>
    • Auswirkungen des neuen Labortarifs

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