An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen
- ShortId
-
08.3874
- Id
-
20083874
- Updated
-
28.07.2023 12:15
- Language
-
de
- Title
-
An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Kampf gegen die Diskriminierung;Zürich (Kanton);Verkehrsplanung;bilaterale Verhandlungen;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18040101, Flughafen
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- L04K03010105, Deutschland
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Zahlen der lärmgestörten Personen im Dezember 2008 veröffentlicht. Grundlage bildet der ZFI, welcher vom Zürcher Volk angenommen wurde. Das Bazl hat sich dazu nicht öffentlich geäussert, obwohl Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Zahl der von Fluglärm gestörten Personen nicht über 47 000 ansteigen zu lassen. Einer der Gründe für die steigende Zahl der von Fluglärm gestörten Personen sind die Süd- und Ostanflüge, welche aufgrund der deutschen Verordnung eingeführt werden mussten. Die Bevölkerungsdichte in Süddeutschland ist jedoch um einiges geringer. Dazu kommt, dass viele Flüge von und nach Deutschland durchgeführt werden, viele Deutsche den Zürcher Flughafen als Passagiere nutzen und die Swiss eine hundertprozentige Lufthansa-Tochter ist. Nachdem die Schweiz immer wieder bilateral mit der EU und auch Deutschland verhandelt, stellt sich die Frage, wann endlich eine Lösung gefunden wird, welche das diskriminierende Flugverbot der Deutschen aufweicht. Kann dies nicht erreicht werden, stehen Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel, was gerade in der aktuellen Krise Gift für unsere Volkswirtschaft ist.</p>
- <p>Der Zürcher Fluglärmindex (ZFI) stellt ein Instrument des Kantons Zürich dar, anhand dessen die Zürcher Regierung definiert, ob und auf welche Massnahmen sie zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm hinwirken soll. Eine unmittelbare Verpflichtung des Bundes zur Ergreifung von Massnahmen besteht aufgrund des ZFI daher nicht. Für den Bund gelten unverändert die gesetzlichen Grundlagen (z. B. Lärmschutzverordnung). Unabhängig davon gehen die Bemühungen des Bundesrates jedoch weiter, die für den Flughafen Zürich nachteiligen deutschen Massnahmen durch eine bessere Regelung abzulösen.</p><p>1. Am 29. April 2008, anlässlich des Treffens der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern, lehnte die Bundeskanzlerin die Schweizer Vorschläge, die Flughafenproblematik im Rahmen der gesamten grenzüberschreitenden Beziehungen zu betrachten, ab. Man vereinbarte jedoch, die vom Flughafen Zürich ausgehende Gesamtlärmbelastung nach international üblichen Verfahren gemeinsam zu berechnen und zu analysieren. Gestützt darauf soll die Schweiz Deutschland einen konkreten Vorschlag zum künftigen Anflugregime im Hinblick auf die Nutzung des süddeutschen Luftraumes unterbreiten. Der Bundesrat hat daraufhin das UVEK beauftragt, die Gespräche mit dem deutschen Verkehrsministerium über eine neue Regelung zur Benutzung des süddeutschen Luftraumes fortzuführen und diese Lärmberechnungen gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.</p><p>Seither beschäftigt sich eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe mit den Einzelheiten einer solchen Berechnung. Diese soll auf Basis des neuen deutschen Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm erfolgen und vom deutschen Institut für Luft und Raumfahrt (DLR) unter enger Aufsicht einer deutsch-schweizerischen Begleitgruppe erfolgen. Die Ergebnisse der Lärmberechnungen dürften in einigen Monaten vorliegen und werden einer Gesamtbewertung unterzogen. Gestützt auf die Ergebnisse der gemeinsamen Belastungsanalyse werden die weiteren Verhandlungen mit Deutschland inhaltlich gestaltet werden.</p><p>2./3. Gegen die 2003 verhängten deutschen Massnahmen hatte die Schweiz Beschwerde bei der Europäischen Kommission geführt, mit der Begründung, dadurch werde der freie Zugang der Luftfahrtunternehmen zum europäischen Luftverkehrsmarkt in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Am 5. Dezember 2003 entschied die Kommission gegen die Schweiz. Gegen diesen Entscheid reichte die Schweiz Anfang 2004 eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Ein Entscheid steht bis heute aus. Aufgrund des hängigen Verfahrens vor europäischen Instanzen hat der Bundesrat das Thema gegenüber der EU nicht mit anderen Dossiers verknüpft. Trotz eingeschlagenem Rechtsweg will der Bundesrat weiterhin versuchen, im direkten Gespräch mit Deutschland eine Lösung zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit Deutschland in der Flughafenfrage? </p><p>2. Bekanntlich verlangt die EU immer wieder Zugeständnisse der Schweiz in verschiedenen Fragen; Stichworte: freier Personenverkehr, Kohäsionszahlungen, Steuerwettbewerb. Ist der Bundesrat jemals mit dem Begehren an die EU getreten, dass im Rahmen von weiteren Zugeständnissen der Schweiz an die EU auch diese, bespielsweise in der Frage der An- und Abflugverfahren, entgegenkommen muss? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass es in Anbetracht des freien Personenverkehrs und des Abkommens über Schengen eine grobe Diskriminierung darstellt, wenn Deutschland aus rein egoistischen Gründen das An- und Abflugverfahren zu gewissen Zeiten verbietet?</p>
- An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Zahlen der lärmgestörten Personen im Dezember 2008 veröffentlicht. Grundlage bildet der ZFI, welcher vom Zürcher Volk angenommen wurde. Das Bazl hat sich dazu nicht öffentlich geäussert, obwohl Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Zahl der von Fluglärm gestörten Personen nicht über 47 000 ansteigen zu lassen. Einer der Gründe für die steigende Zahl der von Fluglärm gestörten Personen sind die Süd- und Ostanflüge, welche aufgrund der deutschen Verordnung eingeführt werden mussten. Die Bevölkerungsdichte in Süddeutschland ist jedoch um einiges geringer. Dazu kommt, dass viele Flüge von und nach Deutschland durchgeführt werden, viele Deutsche den Zürcher Flughafen als Passagiere nutzen und die Swiss eine hundertprozentige Lufthansa-Tochter ist. Nachdem die Schweiz immer wieder bilateral mit der EU und auch Deutschland verhandelt, stellt sich die Frage, wann endlich eine Lösung gefunden wird, welche das diskriminierende Flugverbot der Deutschen aufweicht. Kann dies nicht erreicht werden, stehen Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel, was gerade in der aktuellen Krise Gift für unsere Volkswirtschaft ist.</p>
- <p>Der Zürcher Fluglärmindex (ZFI) stellt ein Instrument des Kantons Zürich dar, anhand dessen die Zürcher Regierung definiert, ob und auf welche Massnahmen sie zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm hinwirken soll. Eine unmittelbare Verpflichtung des Bundes zur Ergreifung von Massnahmen besteht aufgrund des ZFI daher nicht. Für den Bund gelten unverändert die gesetzlichen Grundlagen (z. B. Lärmschutzverordnung). Unabhängig davon gehen die Bemühungen des Bundesrates jedoch weiter, die für den Flughafen Zürich nachteiligen deutschen Massnahmen durch eine bessere Regelung abzulösen.</p><p>1. Am 29. April 2008, anlässlich des Treffens der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern, lehnte die Bundeskanzlerin die Schweizer Vorschläge, die Flughafenproblematik im Rahmen der gesamten grenzüberschreitenden Beziehungen zu betrachten, ab. Man vereinbarte jedoch, die vom Flughafen Zürich ausgehende Gesamtlärmbelastung nach international üblichen Verfahren gemeinsam zu berechnen und zu analysieren. Gestützt darauf soll die Schweiz Deutschland einen konkreten Vorschlag zum künftigen Anflugregime im Hinblick auf die Nutzung des süddeutschen Luftraumes unterbreiten. Der Bundesrat hat daraufhin das UVEK beauftragt, die Gespräche mit dem deutschen Verkehrsministerium über eine neue Regelung zur Benutzung des süddeutschen Luftraumes fortzuführen und diese Lärmberechnungen gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.</p><p>Seither beschäftigt sich eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe mit den Einzelheiten einer solchen Berechnung. Diese soll auf Basis des neuen deutschen Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm erfolgen und vom deutschen Institut für Luft und Raumfahrt (DLR) unter enger Aufsicht einer deutsch-schweizerischen Begleitgruppe erfolgen. Die Ergebnisse der Lärmberechnungen dürften in einigen Monaten vorliegen und werden einer Gesamtbewertung unterzogen. Gestützt auf die Ergebnisse der gemeinsamen Belastungsanalyse werden die weiteren Verhandlungen mit Deutschland inhaltlich gestaltet werden.</p><p>2./3. Gegen die 2003 verhängten deutschen Massnahmen hatte die Schweiz Beschwerde bei der Europäischen Kommission geführt, mit der Begründung, dadurch werde der freie Zugang der Luftfahrtunternehmen zum europäischen Luftverkehrsmarkt in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Am 5. Dezember 2003 entschied die Kommission gegen die Schweiz. Gegen diesen Entscheid reichte die Schweiz Anfang 2004 eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Ein Entscheid steht bis heute aus. Aufgrund des hängigen Verfahrens vor europäischen Instanzen hat der Bundesrat das Thema gegenüber der EU nicht mit anderen Dossiers verknüpft. Trotz eingeschlagenem Rechtsweg will der Bundesrat weiterhin versuchen, im direkten Gespräch mit Deutschland eine Lösung zu finden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit Deutschland in der Flughafenfrage? </p><p>2. Bekanntlich verlangt die EU immer wieder Zugeständnisse der Schweiz in verschiedenen Fragen; Stichworte: freier Personenverkehr, Kohäsionszahlungen, Steuerwettbewerb. Ist der Bundesrat jemals mit dem Begehren an die EU getreten, dass im Rahmen von weiteren Zugeständnissen der Schweiz an die EU auch diese, bespielsweise in der Frage der An- und Abflugverfahren, entgegenkommen muss? </p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass es in Anbetracht des freien Personenverkehrs und des Abkommens über Schengen eine grobe Diskriminierung darstellt, wenn Deutschland aus rein egoistischen Gründen das An- und Abflugverfahren zu gewissen Zeiten verbietet?</p>
- An- und Abflugverfahren am Zürcher Flughafen
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