Ersatzbeiträge für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen

ShortId
08.3883
Id
20083883
Updated
28.07.2023 09:18
Language
de
Title
Ersatzbeiträge für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen
AdditionalIndexing
09;Industriegefahren;Terrorismus;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Verhütung von Gefahren;Spezialfinanzierung;Verzeichnis;Naturgefahren;Zivilschutz;Finanzierung;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L05K0601030201, Industriegefahren
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L04K10010702, Katastrophenhilfe
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1109020104, Spezialfinanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bevölkerung muss auch gegen Natur- und Unfallgefahren geschützt werden. Denken wir nur an die mit der Klimaerwärmung verbundenen Risiken wie Starkregen und Erdrutsche sowie an die fortbestehenden Lawinengefahren. Unser Land ist auch nicht vor Erdbeben gefeit. Nicht zu vernachlässigen sind schliesslich die Unfallrisiken, die von Kernkraftwerken und Gefahrguttransporten auf der Strasse und der Schiene ausgehen.</p><p>Alle diese Risiken dürfen von den Bundesbehörden nicht mehr vernachlässigt werden. Im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung ist ihnen Rechnung zu tragen.</p><p>Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sieht immer noch vor, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die keinen privaten Schutzraum erstellen, einen Ersatzbeitrag entrichten. Die Gemeinden verwenden diese Beiträge für den Bau öffentlicher Schutzräume. Aus einem Bericht des Bundesrates geht jedoch hervor, dass im Jahr 2006 in rund 300 000 privaten Schutzräumen 7,5 Millionen Schutzplätze, in den 5100 öffentlichen Schutzräumen rund 1,1 Millionen Schutzplätze zur Verfügung standen. Der Deckungsgrad betrug also theoretisch 114 Prozent. Die Schweiz ist also zweifellos gut mit Schutzräumen ausgestattet. Demgegenüber ist die Schweizer Bevölkerung grösseren Risiken ungeschützt ausgesetzt.</p>
  • <p>Zur Frage der Schutzbauten liegen gegenwärtig verschiedene parlamentarische Vorstösse vor. Der Bundesrat hat diesbezüglich seine generelle Auffassung und den Stand des Entscheidungsverfahrens in seinen Antworten auf die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 08.3747 sowie auf die beiden gleichlautenden Motionen Pfister Theophil 08.3691 und Kiener Nellen 08.3703 festgehalten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die schweizerische Bevölkerung verstärkt vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen wie auch von zivilisationsbedingten Katastrophen geschützt werden muss. Allerdings ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die vom Motionär genannten Bedrohungen durch die zuständigen Behörden nicht genügend beachtet würden.</p><p>In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die in der Bundesverfassung bzw. in den einschlägigen Gesetzen definierte Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich liegt die Vorsorge für Katastrophen und Notlagen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist für die gesamtschweizerische Koordination zuständig und kann ausserdem die Kantone in ihren Arbeiten unterstützen. Diese Aufgabenverteilung hat sich bewährt und soll grundsätzlich beibehalten werden. Als Konsequenz stehen die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Schutzraumbaupflicht aufgehäuften Ersatzbeiträge nicht in der Verfügung des Bundes. Nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG) stehen die entsprechenden finanziellen Mittel je nach kantonaler Gesetzgebung in der Verfügung des Kantons oder der Gemeinde. Im Rahmen der laufenden BZG-Revision soll die Zuständigkeit verbindlich den Kantonen zugewiesen werden.</p><p>Im Weiteren besteht im Hinblick auf die Verwendung der Ersatzbeiträge bereits heute ein relativ grosser Spielraum. So können diese für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden (Art. 47 BZG). Die Kantone bzw. Gemeinden haben somit bereits heute die Möglichkeit, diese Mittel für Verbesserungen im Bereich ihrer Bedrohungsanalyse einzusetzen. Dazu ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Der Bund ist zudem bereits heute in der Lage, die Kantone bei diesen Arbeiten wirksam zu unterstützen: Mit der Unterstützung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) im VBS haben drei Kantone (FR, AG, VD) in jüngster Zeit umfassende Gefährdungsanalysen mittels einer einheitlichen Methode (Kataplan) durchgeführt. Weitere Kantone werden mit entsprechenden Arbeiten noch in diesem Jahr oder in den nächsten Jahren beginnen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung nicht, dass die gegenwärtige Vorsorge zur Bewältigung der vom Motionär genannten Bedrohungen sehr schlecht oder gar nicht vorhanden sei. Bund, Kantone und Gemeinden leisten gemeinsam gerade in diesem Bereich sehr viel. Sie haben ihre entsprechenden Anstrengungen in den letzten Jahren klar verstärkt. Zu erwähnen ist etwa das umfassende Programm zum Hochwasserschutz, welches unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt im UVEK gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden umgesetzt wird. Schliesslich hat der Bundesrat am 19. Dezember 2008 einen Beschluss zur Erarbeitung einer umfassenden nationalen Gefährdungsanalyse unter dem Titel "Risiken Schweiz" getroffen. Abgestimmt auf die bestehende sicherheitspolitische Gesamtstruktur nimmt auch dieser vom Babs federführend bearbeitete Auftrag wesentliche Anliegen der Motion auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kantonen vorzuschlagen, die in den letzten Jahren für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen angesammelten Ersatzbeiträge wie folgt zu verwenden:</p><p>a. Es soll ein umfassendes Inventar der Naturgefahren (Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.) für alle Örtlichkeiten in der Schweiz erstellt werden.</p><p>b. Im Inventar sollen auch die Unfallgefahren, die von Kernkraftwerken, Stauwerken und Gefahrguttransporten auf Strasse und Schiene ausgehen, sowie die Terrorismusgefahren verzeichnet werden.</p><p>c. Der verbleibende Betrag der Ersatzbeiträge (deren Höhe wird per Ende 2006 auf 550 Millionen Franken geschätzt) soll für die Erarbeitung dieser Gefahrendatei verwendet werden, aber auch für konkrete Massnahmen zum Schutz der von Naturgefahren betroffenen Bevölkerung sowie zum Schutz der gesamten Schweizer Bevölkerung vor den Unfallrisiken, die von Kernkraftwerken, Gefahrguttransporten, Stauwerken usw. ausgehen.</p>
  • Ersatzbeiträge für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bevölkerung muss auch gegen Natur- und Unfallgefahren geschützt werden. Denken wir nur an die mit der Klimaerwärmung verbundenen Risiken wie Starkregen und Erdrutsche sowie an die fortbestehenden Lawinengefahren. Unser Land ist auch nicht vor Erdbeben gefeit. Nicht zu vernachlässigen sind schliesslich die Unfallrisiken, die von Kernkraftwerken und Gefahrguttransporten auf der Strasse und der Schiene ausgehen.</p><p>Alle diese Risiken dürfen von den Bundesbehörden nicht mehr vernachlässigt werden. Im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung ist ihnen Rechnung zu tragen.</p><p>Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sieht immer noch vor, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die keinen privaten Schutzraum erstellen, einen Ersatzbeitrag entrichten. Die Gemeinden verwenden diese Beiträge für den Bau öffentlicher Schutzräume. Aus einem Bericht des Bundesrates geht jedoch hervor, dass im Jahr 2006 in rund 300 000 privaten Schutzräumen 7,5 Millionen Schutzplätze, in den 5100 öffentlichen Schutzräumen rund 1,1 Millionen Schutzplätze zur Verfügung standen. Der Deckungsgrad betrug also theoretisch 114 Prozent. Die Schweiz ist also zweifellos gut mit Schutzräumen ausgestattet. Demgegenüber ist die Schweizer Bevölkerung grösseren Risiken ungeschützt ausgesetzt.</p>
    • <p>Zur Frage der Schutzbauten liegen gegenwärtig verschiedene parlamentarische Vorstösse vor. Der Bundesrat hat diesbezüglich seine generelle Auffassung und den Stand des Entscheidungsverfahrens in seinen Antworten auf die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 08.3747 sowie auf die beiden gleichlautenden Motionen Pfister Theophil 08.3691 und Kiener Nellen 08.3703 festgehalten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die schweizerische Bevölkerung verstärkt vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen wie auch von zivilisationsbedingten Katastrophen geschützt werden muss. Allerdings ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die vom Motionär genannten Bedrohungen durch die zuständigen Behörden nicht genügend beachtet würden.</p><p>In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die in der Bundesverfassung bzw. in den einschlägigen Gesetzen definierte Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich liegt die Vorsorge für Katastrophen und Notlagen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist für die gesamtschweizerische Koordination zuständig und kann ausserdem die Kantone in ihren Arbeiten unterstützen. Diese Aufgabenverteilung hat sich bewährt und soll grundsätzlich beibehalten werden. Als Konsequenz stehen die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Schutzraumbaupflicht aufgehäuften Ersatzbeiträge nicht in der Verfügung des Bundes. Nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG) stehen die entsprechenden finanziellen Mittel je nach kantonaler Gesetzgebung in der Verfügung des Kantons oder der Gemeinde. Im Rahmen der laufenden BZG-Revision soll die Zuständigkeit verbindlich den Kantonen zugewiesen werden.</p><p>Im Weiteren besteht im Hinblick auf die Verwendung der Ersatzbeiträge bereits heute ein relativ grosser Spielraum. So können diese für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden (Art. 47 BZG). Die Kantone bzw. Gemeinden haben somit bereits heute die Möglichkeit, diese Mittel für Verbesserungen im Bereich ihrer Bedrohungsanalyse einzusetzen. Dazu ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Der Bund ist zudem bereits heute in der Lage, die Kantone bei diesen Arbeiten wirksam zu unterstützen: Mit der Unterstützung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) im VBS haben drei Kantone (FR, AG, VD) in jüngster Zeit umfassende Gefährdungsanalysen mittels einer einheitlichen Methode (Kataplan) durchgeführt. Weitere Kantone werden mit entsprechenden Arbeiten noch in diesem Jahr oder in den nächsten Jahren beginnen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung nicht, dass die gegenwärtige Vorsorge zur Bewältigung der vom Motionär genannten Bedrohungen sehr schlecht oder gar nicht vorhanden sei. Bund, Kantone und Gemeinden leisten gemeinsam gerade in diesem Bereich sehr viel. Sie haben ihre entsprechenden Anstrengungen in den letzten Jahren klar verstärkt. Zu erwähnen ist etwa das umfassende Programm zum Hochwasserschutz, welches unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt im UVEK gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden umgesetzt wird. Schliesslich hat der Bundesrat am 19. Dezember 2008 einen Beschluss zur Erarbeitung einer umfassenden nationalen Gefährdungsanalyse unter dem Titel "Risiken Schweiz" getroffen. Abgestimmt auf die bestehende sicherheitspolitische Gesamtstruktur nimmt auch dieser vom Babs federführend bearbeitete Auftrag wesentliche Anliegen der Motion auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kantonen vorzuschlagen, die in den letzten Jahren für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen angesammelten Ersatzbeiträge wie folgt zu verwenden:</p><p>a. Es soll ein umfassendes Inventar der Naturgefahren (Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.) für alle Örtlichkeiten in der Schweiz erstellt werden.</p><p>b. Im Inventar sollen auch die Unfallgefahren, die von Kernkraftwerken, Stauwerken und Gefahrguttransporten auf Strasse und Schiene ausgehen, sowie die Terrorismusgefahren verzeichnet werden.</p><p>c. Der verbleibende Betrag der Ersatzbeiträge (deren Höhe wird per Ende 2006 auf 550 Millionen Franken geschätzt) soll für die Erarbeitung dieser Gefahrendatei verwendet werden, aber auch für konkrete Massnahmen zum Schutz der von Naturgefahren betroffenen Bevölkerung sowie zum Schutz der gesamten Schweizer Bevölkerung vor den Unfallrisiken, die von Kernkraftwerken, Gefahrguttransporten, Stauwerken usw. ausgehen.</p>
    • Ersatzbeiträge für die Befreiung vom Bau von Schutzräumen

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