Keine steuerliche Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung

ShortId
08.3890
Id
20083890
Updated
28.07.2023 10:30
Language
de
Title
Keine steuerliche Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
24;28;Steuerabzug;Familienbesteuerung;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Diskriminierung;Erziehung
1
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K01030302, Erziehung
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Schaffung eines Steuerabzuges für ausserfamiliäre Kinderbetreuung wird eine Diskriminierung gegenüber Familien geschaffen, welche die Verantwortung der Kinderbetreuung selber übernehmen. </p><p>Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Bundesrat der ausserfamiliären Kinderbetreuung mehr Wertschätzung einräumen will als den Familien, welche diese wichtige Aufgabe selber übernehmen. </p><p>Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung kann bei den Steuern so oder so abgezogen werden, ob die Familie auf diese externe Betreuung angewiesen ist oder nicht. </p><p>Mit der Anpassung und der Gleichstellung der Familien im Bereich der Kinderbetreuung wird der Familie die notwendige Wertschätzung erwiesen, welche ihr zusteht. Sie gestattet Familien eine zusätzliche steuerliche Entlastung und schafft keine Fehlanreize.</p>
  • <p>Nach geltendem Recht der direkten Bundessteuer können weder die Kosten für die Selbstbetreuung noch diejenigen für die Fremdbetreuung der Kinder in Abzug gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass Familien, bei welchen die Kinder selbst betreut werden, und Familien, die eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich gleich behandelt werden müssen. Er beauftragte daher am 12. November 2008 das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Neben der Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder soll mit der Reform gerade auch die Gleichbehandlung der Selbstbetreuung und der Fremdbetreuung der Kinder angestrebt werden.</p><p>Im Rahmen von Vorarbeiten zu dieser Vernehmlassung untersuchte eine vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Möglichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern. In diesem Bericht ("Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern" vom 26. September 2008, S. 16 f.) legte die Arbeitsgruppe aber dar, dass nach geltendem Recht Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und nicht die traditionellen Ehen, bei welchen ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere die Betreuung der Kinder wahrnimmt, steuerlich benachteiligt werden. Das Zweiverdienerehepaar hat ein tieferes verfügbares Einkommen als das Einverdienerehepaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, da es davon zuerst die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder bestreiten muss.</p><p>Mit der Einführung eines Abzuges der Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder wird somit keine Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung geschaffen, sondern die heutige steuerliche Benachteiligung der Eltern mit fremdbetreuten Kinder behoben. Den Ehepaaren bzw. Eltern wird dadurch eine freie Gestaltung des Familienlebens ermöglicht, indem der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder steuerlich nicht beeinflusst wird. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.</p><p>Soll auch Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen, eine Entlastung in Form eines Abzugs für die Eigenbetreuung der Kinder gewährt werden, wie dies aus der Begründung der Motion zu schliessen ist, wäre die Besteuerung in Bezug auf die Gleichbehandlung zwischen Eltern mit Eigen- oder Fremdbetreuung der Kinder erneut zulasten der Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, unausgeglichen und würde sich ausserhalb des Konzeptes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewegen. Zwar verzichten Eltern mit familieninterner Kinderbetreuung während der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbstätigkeit und daher auf einen Zusatzverdienst. Ihnen erwachsen aber auch keine zusätzlichen Kosten, die eine weiter gehende Entlastung rechtfertigen würden. Ein neuer Abzug zugunsten dieser Kategorie würde deshalb zu einer Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips führen.</p><p>Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 die Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen haben somit Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen in der Familienbesteuerung so anzupassen, dass Familien, welche die Kinder selber betreuen, gegenüber der Fremdbetreuung nicht diskriminiert werden.</p>
  • Keine steuerliche Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Schaffung eines Steuerabzuges für ausserfamiliäre Kinderbetreuung wird eine Diskriminierung gegenüber Familien geschaffen, welche die Verantwortung der Kinderbetreuung selber übernehmen. </p><p>Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Bundesrat der ausserfamiliären Kinderbetreuung mehr Wertschätzung einräumen will als den Familien, welche diese wichtige Aufgabe selber übernehmen. </p><p>Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung kann bei den Steuern so oder so abgezogen werden, ob die Familie auf diese externe Betreuung angewiesen ist oder nicht. </p><p>Mit der Anpassung und der Gleichstellung der Familien im Bereich der Kinderbetreuung wird der Familie die notwendige Wertschätzung erwiesen, welche ihr zusteht. Sie gestattet Familien eine zusätzliche steuerliche Entlastung und schafft keine Fehlanreize.</p>
    • <p>Nach geltendem Recht der direkten Bundessteuer können weder die Kosten für die Selbstbetreuung noch diejenigen für die Fremdbetreuung der Kinder in Abzug gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass Familien, bei welchen die Kinder selbst betreut werden, und Familien, die eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich gleich behandelt werden müssen. Er beauftragte daher am 12. November 2008 das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Neben der Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder soll mit der Reform gerade auch die Gleichbehandlung der Selbstbetreuung und der Fremdbetreuung der Kinder angestrebt werden.</p><p>Im Rahmen von Vorarbeiten zu dieser Vernehmlassung untersuchte eine vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Möglichkeiten zur Milderung der steuerlichen Belastung von Familien mit Kindern. In diesem Bericht ("Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern" vom 26. September 2008, S. 16 f.) legte die Arbeitsgruppe aber dar, dass nach geltendem Recht Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und nicht die traditionellen Ehen, bei welchen ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere die Betreuung der Kinder wahrnimmt, steuerlich benachteiligt werden. Das Zweiverdienerehepaar hat ein tieferes verfügbares Einkommen als das Einverdienerehepaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, da es davon zuerst die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder bestreiten muss.</p><p>Mit der Einführung eines Abzuges der Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder wird somit keine Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung geschaffen, sondern die heutige steuerliche Benachteiligung der Eltern mit fremdbetreuten Kinder behoben. Den Ehepaaren bzw. Eltern wird dadurch eine freie Gestaltung des Familienlebens ermöglicht, indem der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder steuerlich nicht beeinflusst wird. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.</p><p>Soll auch Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen, eine Entlastung in Form eines Abzugs für die Eigenbetreuung der Kinder gewährt werden, wie dies aus der Begründung der Motion zu schliessen ist, wäre die Besteuerung in Bezug auf die Gleichbehandlung zwischen Eltern mit Eigen- oder Fremdbetreuung der Kinder erneut zulasten der Zweiverdienerehepaare, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, unausgeglichen und würde sich ausserhalb des Konzeptes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewegen. Zwar verzichten Eltern mit familieninterner Kinderbetreuung während der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbstätigkeit und daher auf einen Zusatzverdienst. Ihnen erwachsen aber auch keine zusätzlichen Kosten, die eine weiter gehende Entlastung rechtfertigen würden. Ein neuer Abzug zugunsten dieser Kategorie würde deshalb zu einer Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips führen.</p><p>Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 die Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen haben somit Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen in der Familienbesteuerung so anzupassen, dass Familien, welche die Kinder selber betreuen, gegenüber der Fremdbetreuung nicht diskriminiert werden.</p>
    • Keine steuerliche Diskriminierung der familieninternen Kinderbetreuung

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