Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer
- ShortId
-
08.3902
- Id
-
20083902
- Updated
-
28.07.2023 13:37
- Language
-
de
- Title
-
Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer
- AdditionalIndexing
-
48;Auto;Zweiradfahrzeug;Fahrzeugausrüstung;Sicherheit im Strassenverkehr;Geschwindigkeitsregelung
- 1
-
- L05K1803010101, Auto
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die individuelle Freiheit auf diesem Gebiet ist eine Art von staatlicher Heuchelei.</p><p>Die steigende Zahl der Raser ist sicherlich ein gesellschaftliches Phänomen, bedingt durch die Individualisierung der Verhaltensweise ohne Rücksicht auf die Folgen für die Mitmenschen.</p><p>Man muss jedoch das Übel an der Wurzel packen und die Fahrzeuggeschwindigkeit schon bei der Herstellung der Fahrzeuge begrenzen, und sei es nur auf dem Gebiet der Schweiz.</p><p>Diese Massnahme reicht natürlich nicht aus, um geschwindigkeitsbedingte Unfälle auf Nebenstrassen zu verhindern, aber durch sie kann die Zahl der toten und verletzten Personen markant gesenkt werden.</p><p>Die tödlichen Verkehrsunfälle und die Verkehrsopfer sind zu einem regelrechten "Wirtschaftszweig" geworden, einem Gesellschaftsphänomen, das seinen Preis hat. Dieses Phänomen, das mit dem Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zusammenhängt, führt zu gewaltigen Kosten: Rettungsdienst, Aufstockung der Polizei, Koordination des Sanitätsdienstes, Versicherungen, Invaliditätskosten, Renten, Medikamentenkonsum, Zunahme der Umweltverschmutzung, Krankheit und Fehlen am Arbeitsplatz.</p>
- <p>Derartige Massnahmen wurden schon verschiedentlich vorgeschlagen. Aus den folgenden Gründen wurden sie aber nicht weiterverfolgt:</p><p>Die meisten Unfälle geschehen nicht deshalb, weil die technisch mögliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge ausgenützt wird, sondern weil die Geschwindigkeit nicht den jeweiligen Umständen wie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst wird. </p><p>Eine technische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer könnte somit nur auf Autobahnen die volle Wirkung entfalten. Auf Haupt- und Nebenstrassen und besonders innerorts, wo Gegenverkehr herrscht und auch Fussgänger und Radfahrer verkehren, wäre sie weitgehend nutzlos. Fast 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesopfern ereignen sich indessen auf solchen Strassen (Quelle BFS).</p><p>Zudem könnte eine technische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nur für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge vorgeschrieben werden. Rund 25 Prozent aller Geschwindigkeitsdelikte, die zu einem Entzug bzw. einer Aberkennung des Führerausweises führen, werden aber von Personen mit Wohnsitz im Ausland begangen (Quelle Astra/Admas). </p><p>Bezüglich der technischen Vorschriften von Motorwagen bestehen im Rahmen der bilateralen Abkommen (sogenannte Bilaterale I) gegenseitige vertragliche Vereinbarungen mit der EG. Diese haben zur Konsequenz, dass Motorwagen, die den EG-Vorschriften entsprechen, grundsätzlich unverändert auch in der Schweiz zuzulassen sind. Ein Erlass von schweizerischen Vorschriften zu einer allgemeinen technischen Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorwagen auf 120 Stundenkilometer würde eine Divergenz zu diesen Abkommen schaffen. </p><p>Schliesslich wäre die Massnahme mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Bei vorsichtig geschätzten Kosten von 500 Franken pro Fahrzeug und rund 4 Millionen Personenwagen wäre mit rund 2 Milliarden Franken Gesamtkosten zu rechnen. Dies bedeutet, dass die Allgemeinheit, die sich grösstenteils korrekt verhält, für jeden der 2500 potenziellen Raser in der Schweiz (Schätzung von Staatsanwalt J. Boll, Zürich) rund 800 000 Franken aufwenden müsste, um diese einigermassen im Zaum zu halten.</p><p>Das Handlungsprogramm des Bundes "Via sicura" für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sieht zur Verbesserung der Einhaltung der Verkehrsregeln u. a. eine Intensivierung der Polizeikontrollen vor. Diese Massnahme wirkt umfassend auf alle Fahrzeuge. Die zusätzlichen Kontrollen fokussieren vor allem auf die schwersten Fehlverhalten sowie auf Strecken und Tageszeiten mit besonderem Risiko. Damit kann im Verhältnis zu den aufgewendeten finanziellen Mitteln eine möglichst grosse Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt werden.</p><p>Das Handlungsprogramm "Via sicura" zeigt, dass der Bundesrat die Bestrebungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf verschiedenen Ebenen nachhaltig unterstützt. Zur Gewährleistung einer umfassenden Einhaltung der Verkehrsregeln über eine angemessene Geschwindigkeitsgestaltung ist die geforderte technische Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer dagegen nicht zielführend und auch nicht effizient. Der Vorstoss ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Gesetz so anzupassen, dass bei allen Motorfahrzeugen in der Schweiz die Fahrzeuggeschwindigkeit technisch auf 120 Stundenkilometer, also auf die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, begrenzt wird.</p>
- Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die individuelle Freiheit auf diesem Gebiet ist eine Art von staatlicher Heuchelei.</p><p>Die steigende Zahl der Raser ist sicherlich ein gesellschaftliches Phänomen, bedingt durch die Individualisierung der Verhaltensweise ohne Rücksicht auf die Folgen für die Mitmenschen.</p><p>Man muss jedoch das Übel an der Wurzel packen und die Fahrzeuggeschwindigkeit schon bei der Herstellung der Fahrzeuge begrenzen, und sei es nur auf dem Gebiet der Schweiz.</p><p>Diese Massnahme reicht natürlich nicht aus, um geschwindigkeitsbedingte Unfälle auf Nebenstrassen zu verhindern, aber durch sie kann die Zahl der toten und verletzten Personen markant gesenkt werden.</p><p>Die tödlichen Verkehrsunfälle und die Verkehrsopfer sind zu einem regelrechten "Wirtschaftszweig" geworden, einem Gesellschaftsphänomen, das seinen Preis hat. Dieses Phänomen, das mit dem Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zusammenhängt, führt zu gewaltigen Kosten: Rettungsdienst, Aufstockung der Polizei, Koordination des Sanitätsdienstes, Versicherungen, Invaliditätskosten, Renten, Medikamentenkonsum, Zunahme der Umweltverschmutzung, Krankheit und Fehlen am Arbeitsplatz.</p>
- <p>Derartige Massnahmen wurden schon verschiedentlich vorgeschlagen. Aus den folgenden Gründen wurden sie aber nicht weiterverfolgt:</p><p>Die meisten Unfälle geschehen nicht deshalb, weil die technisch mögliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge ausgenützt wird, sondern weil die Geschwindigkeit nicht den jeweiligen Umständen wie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst wird. </p><p>Eine technische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer könnte somit nur auf Autobahnen die volle Wirkung entfalten. Auf Haupt- und Nebenstrassen und besonders innerorts, wo Gegenverkehr herrscht und auch Fussgänger und Radfahrer verkehren, wäre sie weitgehend nutzlos. Fast 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesopfern ereignen sich indessen auf solchen Strassen (Quelle BFS).</p><p>Zudem könnte eine technische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nur für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge vorgeschrieben werden. Rund 25 Prozent aller Geschwindigkeitsdelikte, die zu einem Entzug bzw. einer Aberkennung des Führerausweises führen, werden aber von Personen mit Wohnsitz im Ausland begangen (Quelle Astra/Admas). </p><p>Bezüglich der technischen Vorschriften von Motorwagen bestehen im Rahmen der bilateralen Abkommen (sogenannte Bilaterale I) gegenseitige vertragliche Vereinbarungen mit der EG. Diese haben zur Konsequenz, dass Motorwagen, die den EG-Vorschriften entsprechen, grundsätzlich unverändert auch in der Schweiz zuzulassen sind. Ein Erlass von schweizerischen Vorschriften zu einer allgemeinen technischen Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorwagen auf 120 Stundenkilometer würde eine Divergenz zu diesen Abkommen schaffen. </p><p>Schliesslich wäre die Massnahme mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Bei vorsichtig geschätzten Kosten von 500 Franken pro Fahrzeug und rund 4 Millionen Personenwagen wäre mit rund 2 Milliarden Franken Gesamtkosten zu rechnen. Dies bedeutet, dass die Allgemeinheit, die sich grösstenteils korrekt verhält, für jeden der 2500 potenziellen Raser in der Schweiz (Schätzung von Staatsanwalt J. Boll, Zürich) rund 800 000 Franken aufwenden müsste, um diese einigermassen im Zaum zu halten.</p><p>Das Handlungsprogramm des Bundes "Via sicura" für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sieht zur Verbesserung der Einhaltung der Verkehrsregeln u. a. eine Intensivierung der Polizeikontrollen vor. Diese Massnahme wirkt umfassend auf alle Fahrzeuge. Die zusätzlichen Kontrollen fokussieren vor allem auf die schwersten Fehlverhalten sowie auf Strecken und Tageszeiten mit besonderem Risiko. Damit kann im Verhältnis zu den aufgewendeten finanziellen Mitteln eine möglichst grosse Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt werden.</p><p>Das Handlungsprogramm "Via sicura" zeigt, dass der Bundesrat die Bestrebungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf verschiedenen Ebenen nachhaltig unterstützt. Zur Gewährleistung einer umfassenden Einhaltung der Verkehrsregeln über eine angemessene Geschwindigkeitsgestaltung ist die geforderte technische Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer dagegen nicht zielführend und auch nicht effizient. Der Vorstoss ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Gesetz so anzupassen, dass bei allen Motorfahrzeugen in der Schweiz die Fahrzeuggeschwindigkeit technisch auf 120 Stundenkilometer, also auf die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit, begrenzt wird.</p>
- Technische Begrenzung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 120 Stundenkilometer
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