Erleichterte Voraussetzungen für die Anordnung von Kurzarbeit

ShortId
08.3904
Id
20083904
Updated
28.07.2023 12:23
Language
de
Title
Erleichterte Voraussetzungen für die Anordnung von Kurzarbeit
AdditionalIndexing
28;15;Weiterbildung;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung;Antikrisenplan;Erhaltung von Arbeitsplätzen
1
  • L05K0702030405, Kurzarbeit
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die seit einigen Wochen in unserem Land leider überhandnimmt, muss mit aller Kraft bekämpft werden. Neben einem Ankurbelungsprogramm, wie es der Bundesrat vorgestellt hat, müssen offensichtlich auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeit möglichst weit gelockert werden.</p><p>Unseres Erachtens ist Kurzarbeit nach wie vor der Streichung von Arbeitsplätzen vorzuziehen. Sie stellt eine für die Unternehmen, die Beschäftigten und den Bund gleichermassen vorteilhafte Lösung dar. Besonders von der herrschenden Wirtschaftslage betroffen sind die exportorientierten Industriezweige. Deshalb sind in diesem Bereich leistungsfähige Kapazitäten aufrechtzuerhalten, was auch ein Anliegen der Regionalpolitik ist - zu denken ist etwa an die starke Präsenz der Industrie im Jurabogen. Mit der Wahrung der Kapazitäten in den exportorientierten Sektoren wird zugleich eine Basis für künftige Gewinne in unserem Land gelegt.</p><p>Krisensituationen bieten immer auch Chancen. Diese müssen in einem verantwortungsbewussten Wirtschaftssystem ergriffen werden können, indem die "verfügbar" gewordene Arbeitszeit gezielt für das Wachstum des "Humankapitals" eingesetzt wird, von dem das System letztlich abhängt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, denen bestimmte Industriezweige, insbesondere exportorientierte Unternehmen, aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage ausgesetzt sind. Der Zweck der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) besteht darin, Unternehmen bei der Bewältigung einer schwierigen und vorübergehenden konjunkturellen Lage zu unterstützen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Kurzarbeit als ein effektives und sofort wirkendes Instrument in konjunkturell schwierigen Phasen. Mit der Kurzarbeit kann verhindert werden, dass die Unternehmen wegen befristeten Auftragsmängeln Personal abbauen müssen. Entsprechend hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2009 die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate sowie eine Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag beschlossen. </p><p>Die vom Interpellanten vorgeschlagenen Präventionsmassnahmen im Bereiche der Weiterbildung wurden ebenfalls geprüft und teilweise eingeleitet. So ist die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase neu befristet ohne Auflagen erlaubt.</p><p>Betreffend die Bedingungen für die Kurzarbeitsentschädigung verweist der Bundesrat auf eine durch die Konjunkturforschungsstelle KOF der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich durchgeführte Studie aus dem Jahre 2005. Diese belegt, dass die gesetzlich festgelegten Bedingungen, die an die Bewilligung der KAE geknüpft sind, Garantie dafür sind, dass die KAE ihrem Zweck entsprechend verwendet wird, d. h., dass den betroffenen Unternehmen Hilfe geboten wird, bestehende konjunkturelle Schwierigkeiten zu überwinden. Es geht um die Erhaltung der aufgrund einer vorübergehenden Abnahme der Nachfrage gefährdeten Arbeitsstellen. </p><p>Als Aufsichtsbehörde der Arbeitslosenversicherung sorgt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für die einheitliche Rechtsanwendung und erteilt diesbezüglich den Durchführungsorganen die erforderlichen Weisungen (Art. 110 Avig, Art. 76 ATSG). Das Kreisschreiben über die Kurzarbeitsentschädigung (KS KAE), das sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts stützt, soll demnach die einheitliche Rechtsanwendung regeln sowie die tägliche Arbeit der mit der Durchführung betrauten Organe erleichtern.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, dass die an die Bewilligung der Kurzarbeitsentschädigung geknüpften Bedingungen konsequent umgesetzt werden. Dabei überprüft das Seco laufend die Anwendungen des Instrumentes, um den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeit so weit wie möglich zu erleichtern? Damit dieses Ziel erreicht und die allgemein schlechte Stimmung sowie die sich zusehends verschärfende Finanz- und Wirtschaftskrise besser bekämpft werden können, müssen diese Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden. Das gilt namentlich für die Weisungen des Seco: Diese sind so zu bereinigen, dass unterschiedliche Anwendungen in den Kantonen und Unternehmen vermieden werden.</p><p>Ist der Bundesrat auch bereit, durch das Seco wohlwollend diejenigen Massnahmen prüfen zu lassen, die die Kantone im Rahmen der von der Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Präventionsmassnahmen vorschlagen haben? Auf diese Weise könnte etwa der Aufbau eines partnerschaftlichen Projekts von Arbeitsämtern und Unternehmen, namentlich zur Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für wenig qualifizierte Arbeitskräfte, gefördert werden. Sie sind es nämlich, die von einer Abschwächung der Wirtschaft zuerst betroffen sind.</p>
  • Erleichterte Voraussetzungen für die Anordnung von Kurzarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die seit einigen Wochen in unserem Land leider überhandnimmt, muss mit aller Kraft bekämpft werden. Neben einem Ankurbelungsprogramm, wie es der Bundesrat vorgestellt hat, müssen offensichtlich auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeit möglichst weit gelockert werden.</p><p>Unseres Erachtens ist Kurzarbeit nach wie vor der Streichung von Arbeitsplätzen vorzuziehen. Sie stellt eine für die Unternehmen, die Beschäftigten und den Bund gleichermassen vorteilhafte Lösung dar. Besonders von der herrschenden Wirtschaftslage betroffen sind die exportorientierten Industriezweige. Deshalb sind in diesem Bereich leistungsfähige Kapazitäten aufrechtzuerhalten, was auch ein Anliegen der Regionalpolitik ist - zu denken ist etwa an die starke Präsenz der Industrie im Jurabogen. Mit der Wahrung der Kapazitäten in den exportorientierten Sektoren wird zugleich eine Basis für künftige Gewinne in unserem Land gelegt.</p><p>Krisensituationen bieten immer auch Chancen. Diese müssen in einem verantwortungsbewussten Wirtschaftssystem ergriffen werden können, indem die "verfügbar" gewordene Arbeitszeit gezielt für das Wachstum des "Humankapitals" eingesetzt wird, von dem das System letztlich abhängt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, denen bestimmte Industriezweige, insbesondere exportorientierte Unternehmen, aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage ausgesetzt sind. Der Zweck der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) besteht darin, Unternehmen bei der Bewältigung einer schwierigen und vorübergehenden konjunkturellen Lage zu unterstützen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Kurzarbeit als ein effektives und sofort wirkendes Instrument in konjunkturell schwierigen Phasen. Mit der Kurzarbeit kann verhindert werden, dass die Unternehmen wegen befristeten Auftragsmängeln Personal abbauen müssen. Entsprechend hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2009 die Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate sowie eine Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag beschlossen. </p><p>Die vom Interpellanten vorgeschlagenen Präventionsmassnahmen im Bereiche der Weiterbildung wurden ebenfalls geprüft und teilweise eingeleitet. So ist die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase neu befristet ohne Auflagen erlaubt.</p><p>Betreffend die Bedingungen für die Kurzarbeitsentschädigung verweist der Bundesrat auf eine durch die Konjunkturforschungsstelle KOF der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich durchgeführte Studie aus dem Jahre 2005. Diese belegt, dass die gesetzlich festgelegten Bedingungen, die an die Bewilligung der KAE geknüpft sind, Garantie dafür sind, dass die KAE ihrem Zweck entsprechend verwendet wird, d. h., dass den betroffenen Unternehmen Hilfe geboten wird, bestehende konjunkturelle Schwierigkeiten zu überwinden. Es geht um die Erhaltung der aufgrund einer vorübergehenden Abnahme der Nachfrage gefährdeten Arbeitsstellen. </p><p>Als Aufsichtsbehörde der Arbeitslosenversicherung sorgt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für die einheitliche Rechtsanwendung und erteilt diesbezüglich den Durchführungsorganen die erforderlichen Weisungen (Art. 110 Avig, Art. 76 ATSG). Das Kreisschreiben über die Kurzarbeitsentschädigung (KS KAE), das sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts stützt, soll demnach die einheitliche Rechtsanwendung regeln sowie die tägliche Arbeit der mit der Durchführung betrauten Organe erleichtern.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, dass die an die Bewilligung der Kurzarbeitsentschädigung geknüpften Bedingungen konsequent umgesetzt werden. Dabei überprüft das Seco laufend die Anwendungen des Instrumentes, um den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeit so weit wie möglich zu erleichtern? Damit dieses Ziel erreicht und die allgemein schlechte Stimmung sowie die sich zusehends verschärfende Finanz- und Wirtschaftskrise besser bekämpft werden können, müssen diese Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden. Das gilt namentlich für die Weisungen des Seco: Diese sind so zu bereinigen, dass unterschiedliche Anwendungen in den Kantonen und Unternehmen vermieden werden.</p><p>Ist der Bundesrat auch bereit, durch das Seco wohlwollend diejenigen Massnahmen prüfen zu lassen, die die Kantone im Rahmen der von der Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Präventionsmassnahmen vorschlagen haben? Auf diese Weise könnte etwa der Aufbau eines partnerschaftlichen Projekts von Arbeitsämtern und Unternehmen, namentlich zur Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für wenig qualifizierte Arbeitskräfte, gefördert werden. Sie sind es nämlich, die von einer Abschwächung der Wirtschaft zuerst betroffen sind.</p>
    • Erleichterte Voraussetzungen für die Anordnung von Kurzarbeit

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