Stärkung der Demokratie durch E-Collecting
- ShortId
-
08.3908
- Id
-
20083908
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der Demokratie durch E-Collecting
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L04K08010209, Unterschriftensammlung
- L04K08060105, eGovernment
- L04K08020329, politische Mitbestimmung
- L05K0507020102, elektronische Unterschrift
- L04K12030101, angewandte Informatik
- L04K08020304, Demokratisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neuen Technologien ermöglichen es heute, zeit- und ortsunabhängig zu kommunizieren. Dies schafft nicht nur für den Konsum von Gütern (E-Shopping), den Verkehr mit der Verwaltung (E-Government), sondern auch für die Teilhabe am politischen Prozess (E-Voting) neue Möglichkeiten. </p><p>Im letzten Bereich, der Teilhabe am politischen Prozess, stehen wir noch am Anfang. Verschiedene Gemeinden und Kantone haben Versuche mit E-Voting gestartet. Aufgrund der ersten Rückmeldungen kann man davon ausgehen, dass diese Versuche erfolgreich verlaufen. Zudem werden verschiedene Petitionen online gesammelt. Der nächste Schritt muss sein, dass auch Unterschriften für Initiativen und Referenden auf elektronischem Weg gesammelt werden können. Dies stärkt die Demokratie, weil einerseits andere Kreise in der Bevölkerung angesprochen werden und andererseits die Unterschriftensammlung weniger finanzielle und personelle Ressourcen braucht. </p><p>Um Erfahrungen mit dem Instrument des E-Collecting sammeln zu können, müssen entsprechende Pilotprojekte durchgeführt werden. Dazu müssen die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.</p>
- <p>Die Motion verlangt gesetzliche Grundlagen zur Ermöglichung elektronischer Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden, und zwar ausdrücklich parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government.</p><p>In seinen beiden Berichten an die eidgenössischen Räte zu Vote électronique hat der Bundesrat angesichts des Umfangs und der Komplexität des Projektes in einer ausgebauten föderalistischen direkten Demokratie die Unterteilung in verschiedene Etappen vorgeschlagen (BBl 2002 673f. Ziff. 5.1.1 und 687 Ziff. 7, 2006 5529f. Ziff. 5.4.1 und 5533 Ziff. 6):</p><p>1. Etappe: Elektronisches Abstimmen. 2. Etappe: Elektronisches Wählen. 3. Etappe: Elektronisches Unterschriftensammeln. 4. Etappe: Elektronische Wahlvorschläge.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben von beiden Berichten ohne entsprechende Vorbehalte Kenntnis genommen. Das gestaffelte Vorgehen wurde begründet: Die Staffelung folgt dem steigenden Komplexitätsgrad der zu lösenden Probleme. Sicherheit geht dabei vor Tempo (BBl 2002 676-680 Ziff. 5.2 und 5.3 und 692f. Ziff. 8.6, 2006 5533 Ziff. 6).</p><p>Derzeit wird intensiv an der Umsetzung der Phase der kantonsweiten Harmonisierung der Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer im Hinblick auf die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Urnengängen gearbeitet (erste Etappe). Bereits dies erfordert von den Kantonen enorme Anstrengungen, für welche die Koordination des Bundes erbeten und eingeleitet wurde. Die Umsetzung dieser Etappe wird die vorhandenen Finanz-, Sach- und Personalmittel während der kommenden Jahre voll in Anspruch nehmen. Die gleichzeitige Eröffnung weiterer Schritte würde nur Fortschritte bei dieser ersten Etappe gefährden. Nächste Teil-Etappe: Urnengänge für alle Stimmberechtigten in der Schweiz. Derzeit sind in den drei Pilotkantonen rund 135 000 Stimmberechtigte zum Vote électronique zugelassen. Am 30. November 2008 machten rund 15 000 Stimmberechtigte davon Gebrauch.</p><p>Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie Informationsgesellschaft Schweiz ab 2009 beschlossen und dabei unter anderem den Auftrag erteilt, bis Ende 2009 ein Konzept für ein interdisziplinäres Programm zur Erforschung, Analyse und Evaluierung unterschiedlicher Modelle im Rahmen des E-demokratischen Meinungsbildungsprozesses und der politischen E-Partizipation auf allen drei föderalen Ebenen zu erarbeiten. Dabei sind auch die Prozesse bei Initiativen, Referenden und Petitionen zu berücksichtigen.</p><p>Bisher wird die elektronische Signatur - aus heutiger Sicht ein wesentliches Element eines E-Collecting - in der Schweiz noch kaum benützt. Volksbegehren elektronisch zu unterzeichnen ist sehr viel anspruchsvoller als die Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen:</p><p>- Einerseits steht die Unterzeichnung viel länger offen als die Stimmabgabe.</p><p>- Anderseits ermöglicht das verfassungsmässige Grundrecht der Niederlassungsfreiheit während der Sammeldauer mehrmaligen Wohnsitzwechsel. Trotzdem darf die gleiche Person pro Volksbegehren nur einmal gültig unterzeichnen können.</p><p>Die Verhinderung mehrfacher Unterzeichnung ist daher nicht möglich vor einer bundesweiten Harmonisierung und Vernetzung aller Stimmregister. Vielleicht erfordert die Sicherheit, die Volksrechte bei der Ermöglichung elektronischen Unterzeichnens grundlegenden Änderungen zu unterziehen. Diese Fragen müssen zuerst untersucht und diskutiert werden. Aus diesem Grund ist elektronisches Unterzeichnen eidgenössischer Volksbegehren erst für Etappe 3 vorgesehen. Der Etappierungsvorschlag des Bundesrates erlaubt bei jedem Ausbauschritt die Nutzung der früher erarbeiteten Voraussetzungen.</p><p>Selbstverständlich aber werden seit Anfang 2000 für sämtliche eidgenössischen Volksbegehren während der Unterschriftensammlung die Unterschriftenlisten entsprechend den 2002 neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen (Art. 60a und Art. 69a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) von der Bundeskanzlei zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundes angeboten (http://www.admin.ch/ch/d/pore/rf/ref_1_3_2_1.html für Referenden und http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_1_3_1_1.html für Volksinitiativen). Die Nutzung dieses Angebotes hielt sich bisher in engsten Grenzen. Auch der Mailversand von Unterschriftenlisten hat nach diversen gescheiterten Anläufen erst beim Referendum gegen die biometrischen Pässe erstmals gute Sammelergebnisse gezeitigt.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich der Fragestellung also keineswegs grundsätzlich. Er will sie wie vorgesehen in Etappe 3 angehen und dem Parlament dann Bericht erstatten. Dies wird aber nicht innerhalb von zwei Jahren (vgl. Art. 119 ParlG) möglich sein.</p>
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es möglich machen, in Pilotprojekten Unterschriften für Initiativen und Referenden elektronisch zu sammeln. Das Projekt E-Collecting ist parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government voranzutreiben.</p>
- Stärkung der Demokratie durch E-Collecting
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die neuen Technologien ermöglichen es heute, zeit- und ortsunabhängig zu kommunizieren. Dies schafft nicht nur für den Konsum von Gütern (E-Shopping), den Verkehr mit der Verwaltung (E-Government), sondern auch für die Teilhabe am politischen Prozess (E-Voting) neue Möglichkeiten. </p><p>Im letzten Bereich, der Teilhabe am politischen Prozess, stehen wir noch am Anfang. Verschiedene Gemeinden und Kantone haben Versuche mit E-Voting gestartet. Aufgrund der ersten Rückmeldungen kann man davon ausgehen, dass diese Versuche erfolgreich verlaufen. Zudem werden verschiedene Petitionen online gesammelt. Der nächste Schritt muss sein, dass auch Unterschriften für Initiativen und Referenden auf elektronischem Weg gesammelt werden können. Dies stärkt die Demokratie, weil einerseits andere Kreise in der Bevölkerung angesprochen werden und andererseits die Unterschriftensammlung weniger finanzielle und personelle Ressourcen braucht. </p><p>Um Erfahrungen mit dem Instrument des E-Collecting sammeln zu können, müssen entsprechende Pilotprojekte durchgeführt werden. Dazu müssen die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.</p>
- <p>Die Motion verlangt gesetzliche Grundlagen zur Ermöglichung elektronischer Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden, und zwar ausdrücklich parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government.</p><p>In seinen beiden Berichten an die eidgenössischen Räte zu Vote électronique hat der Bundesrat angesichts des Umfangs und der Komplexität des Projektes in einer ausgebauten föderalistischen direkten Demokratie die Unterteilung in verschiedene Etappen vorgeschlagen (BBl 2002 673f. Ziff. 5.1.1 und 687 Ziff. 7, 2006 5529f. Ziff. 5.4.1 und 5533 Ziff. 6):</p><p>1. Etappe: Elektronisches Abstimmen. 2. Etappe: Elektronisches Wählen. 3. Etappe: Elektronisches Unterschriftensammeln. 4. Etappe: Elektronische Wahlvorschläge.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben von beiden Berichten ohne entsprechende Vorbehalte Kenntnis genommen. Das gestaffelte Vorgehen wurde begründet: Die Staffelung folgt dem steigenden Komplexitätsgrad der zu lösenden Probleme. Sicherheit geht dabei vor Tempo (BBl 2002 676-680 Ziff. 5.2 und 5.3 und 692f. Ziff. 8.6, 2006 5533 Ziff. 6).</p><p>Derzeit wird intensiv an der Umsetzung der Phase der kantonsweiten Harmonisierung der Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer im Hinblick auf die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Urnengängen gearbeitet (erste Etappe). Bereits dies erfordert von den Kantonen enorme Anstrengungen, für welche die Koordination des Bundes erbeten und eingeleitet wurde. Die Umsetzung dieser Etappe wird die vorhandenen Finanz-, Sach- und Personalmittel während der kommenden Jahre voll in Anspruch nehmen. Die gleichzeitige Eröffnung weiterer Schritte würde nur Fortschritte bei dieser ersten Etappe gefährden. Nächste Teil-Etappe: Urnengänge für alle Stimmberechtigten in der Schweiz. Derzeit sind in den drei Pilotkantonen rund 135 000 Stimmberechtigte zum Vote électronique zugelassen. Am 30. November 2008 machten rund 15 000 Stimmberechtigte davon Gebrauch.</p><p>Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie Informationsgesellschaft Schweiz ab 2009 beschlossen und dabei unter anderem den Auftrag erteilt, bis Ende 2009 ein Konzept für ein interdisziplinäres Programm zur Erforschung, Analyse und Evaluierung unterschiedlicher Modelle im Rahmen des E-demokratischen Meinungsbildungsprozesses und der politischen E-Partizipation auf allen drei föderalen Ebenen zu erarbeiten. Dabei sind auch die Prozesse bei Initiativen, Referenden und Petitionen zu berücksichtigen.</p><p>Bisher wird die elektronische Signatur - aus heutiger Sicht ein wesentliches Element eines E-Collecting - in der Schweiz noch kaum benützt. Volksbegehren elektronisch zu unterzeichnen ist sehr viel anspruchsvoller als die Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen:</p><p>- Einerseits steht die Unterzeichnung viel länger offen als die Stimmabgabe.</p><p>- Anderseits ermöglicht das verfassungsmässige Grundrecht der Niederlassungsfreiheit während der Sammeldauer mehrmaligen Wohnsitzwechsel. Trotzdem darf die gleiche Person pro Volksbegehren nur einmal gültig unterzeichnen können.</p><p>Die Verhinderung mehrfacher Unterzeichnung ist daher nicht möglich vor einer bundesweiten Harmonisierung und Vernetzung aller Stimmregister. Vielleicht erfordert die Sicherheit, die Volksrechte bei der Ermöglichung elektronischen Unterzeichnens grundlegenden Änderungen zu unterziehen. Diese Fragen müssen zuerst untersucht und diskutiert werden. Aus diesem Grund ist elektronisches Unterzeichnen eidgenössischer Volksbegehren erst für Etappe 3 vorgesehen. Der Etappierungsvorschlag des Bundesrates erlaubt bei jedem Ausbauschritt die Nutzung der früher erarbeiteten Voraussetzungen.</p><p>Selbstverständlich aber werden seit Anfang 2000 für sämtliche eidgenössischen Volksbegehren während der Unterschriftensammlung die Unterschriftenlisten entsprechend den 2002 neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen (Art. 60a und Art. 69a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) von der Bundeskanzlei zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundes angeboten (http://www.admin.ch/ch/d/pore/rf/ref_1_3_2_1.html für Referenden und http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_1_3_1_1.html für Volksinitiativen). Die Nutzung dieses Angebotes hielt sich bisher in engsten Grenzen. Auch der Mailversand von Unterschriftenlisten hat nach diversen gescheiterten Anläufen erst beim Referendum gegen die biometrischen Pässe erstmals gute Sammelergebnisse gezeitigt.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich der Fragestellung also keineswegs grundsätzlich. Er will sie wie vorgesehen in Etappe 3 angehen und dem Parlament dann Bericht erstatten. Dies wird aber nicht innerhalb von zwei Jahren (vgl. Art. 119 ParlG) möglich sein.</p>
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es möglich machen, in Pilotprojekten Unterschriften für Initiativen und Referenden elektronisch zu sammeln. Das Projekt E-Collecting ist parallel zu den Projekten E-Voting und E-Government voranzutreiben.</p>
- Stärkung der Demokratie durch E-Collecting
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