Solarstrom. Private Investitionsbereitschaft nutzen
- ShortId
-
08.3909
- Id
-
20083909
- Updated
-
28.07.2023 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Solarstrom. Private Investitionsbereitschaft nutzen
- AdditionalIndexing
-
66;freie Schlagwörter: KEV;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;elektrische Energie;Investitionsförderung;Kraftwerk
- 1
-
- L03K170505, Sonnenenergie
- L04K17030301, elektrische Energie
- L03K170302, Kraftwerk
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Rahmenbedingungen des eidgenössischen Energiegesetzes bewirken zurzeit einen Stopp bei den weiteren Investitionen in die zukunftsträchtige Solarstromnutzung. Über 3000 bei Swissgrid registrierte Investoren können nicht investieren, weil die Rahmenbedingungen der kostendeckenden Einspeisevergütung (Umlagefinanzierung über das Netznutzungsentgelt auf Hochspannungsebene) in Artikel 15b Absatz 4 zu einschränkend formuliert sind. Mit einer raschen Anpassung des Kostenumlageverfahrens zugunsten der Einspeisevergütungen für Solarstrom kann ein gesichertes Investitionsvolumen von rund 450 Millionen Franken ausgelöst werden. Dies ist ein einfacher Beitrag zum Weg aus dem Konjunkturtief und kann ohne einen Franken an Staatsmitteln oder Staatshilfe erreicht werden. Neben der konjunkturellen Wirkung kann ein weiterer Beitrag zur Klimapolitik der Schweiz erreicht werden. Die Solarstromkosten werden durch die jährliche Absenkungsverpflichtung gemäss Artikel 7a Absatz 2 und den Bestimmungen der EnV bis 2013 um substanzielle 30 Prozent nach unten gedrückt. Dies wiederum bewirkt den notwendigen Innovations- und Kostensenkungsdruck bei den Elektroinstallateuren und Zulieferern der Solarstrombranche. Die kontinuierliche Entwicklung des Heimmarktes in den kommenden Monaten und Jahren eröffnet den zukunftsfähigen Elektro- und Technologie-Unternehmen längerfristig weitere Exportchancen.</p>
- <p>Die über 4500 Fotovoltaik-Anlagen, welche innert kürzester Zeit für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet wurden, zeigen das grosse Potenzial dieser zukunftsträchtigen Technologie. Sie sind unter all den Technologien, welche KEV-berechtigt sind, mit Abstand am raschesten realisierbar. Gleichzeitig ist die Fotovoltaik die mit Abstand teuerste Technologie. Der Gesetzgeber hat deshalb für die Fotovoltaik besondere maximale Anteile der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel festgelegt. Hätte er dies nicht getan, würde die Fotovoltaik zulasten der kostengünstigeren Technologien übermässig profitieren, aber verhältnismässig nur wenig produzieren. Das im Energiegesetz festgelegte Ziel von zusätzlichen 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien wäre somit gefährdet. </p><p>Bei einer alleinigen Lösung für die Fotovoltaik würden die ebenfalls beträchtlichen Investitionen in andere Technologien (Wind, Wasserkraft, Biomasse) gefährdet. Der Nettoeffekt auf die Beschäftigung dürfte deshalb in der Summe bescheiden bleiben.</p><p>In der Zwischenzeit ist aufgrund der Anmeldungen bereits der gesamte, durch die maximal 0,6 Rappen/Kilowattstunden Zuschlag auf dem Stromkonsum geäufnete Fonds ausgeschöpft, und das BFE musste einen allgemeinen Bescheidstopp verfügen. </p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die unbestrittenermassen unbefriedigende Situation mit einer allgemeinen Änderung des Energiegesetzes aufgrund einer gründlichen Analyse des gesamten Systems längerfristig und im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung verbessert werden muss. Er lehnt eine punktuelle Gesetzesanpassung für die Fotovoltaik ab und wird dem Parlament Mitte 2009 Bericht erstatten und Lösungsmöglichkeiten samt Gesetzesänderungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die nachgewiesene private Investitionsbereitschaft in rund 80 Megawatt neue Solarstromkraftwerke soll mit einem dringlichen Bundesgesetz zum Ausbau der Stromproduktion aus Solarenergie oder durch Änderung von Artikel 15b Absatz 4 und Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes ab dem Jahre 2009 genutzt werden.</p>
- Solarstrom. Private Investitionsbereitschaft nutzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Rahmenbedingungen des eidgenössischen Energiegesetzes bewirken zurzeit einen Stopp bei den weiteren Investitionen in die zukunftsträchtige Solarstromnutzung. Über 3000 bei Swissgrid registrierte Investoren können nicht investieren, weil die Rahmenbedingungen der kostendeckenden Einspeisevergütung (Umlagefinanzierung über das Netznutzungsentgelt auf Hochspannungsebene) in Artikel 15b Absatz 4 zu einschränkend formuliert sind. Mit einer raschen Anpassung des Kostenumlageverfahrens zugunsten der Einspeisevergütungen für Solarstrom kann ein gesichertes Investitionsvolumen von rund 450 Millionen Franken ausgelöst werden. Dies ist ein einfacher Beitrag zum Weg aus dem Konjunkturtief und kann ohne einen Franken an Staatsmitteln oder Staatshilfe erreicht werden. Neben der konjunkturellen Wirkung kann ein weiterer Beitrag zur Klimapolitik der Schweiz erreicht werden. Die Solarstromkosten werden durch die jährliche Absenkungsverpflichtung gemäss Artikel 7a Absatz 2 und den Bestimmungen der EnV bis 2013 um substanzielle 30 Prozent nach unten gedrückt. Dies wiederum bewirkt den notwendigen Innovations- und Kostensenkungsdruck bei den Elektroinstallateuren und Zulieferern der Solarstrombranche. Die kontinuierliche Entwicklung des Heimmarktes in den kommenden Monaten und Jahren eröffnet den zukunftsfähigen Elektro- und Technologie-Unternehmen längerfristig weitere Exportchancen.</p>
- <p>Die über 4500 Fotovoltaik-Anlagen, welche innert kürzester Zeit für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet wurden, zeigen das grosse Potenzial dieser zukunftsträchtigen Technologie. Sie sind unter all den Technologien, welche KEV-berechtigt sind, mit Abstand am raschesten realisierbar. Gleichzeitig ist die Fotovoltaik die mit Abstand teuerste Technologie. Der Gesetzgeber hat deshalb für die Fotovoltaik besondere maximale Anteile der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel festgelegt. Hätte er dies nicht getan, würde die Fotovoltaik zulasten der kostengünstigeren Technologien übermässig profitieren, aber verhältnismässig nur wenig produzieren. Das im Energiegesetz festgelegte Ziel von zusätzlichen 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien wäre somit gefährdet. </p><p>Bei einer alleinigen Lösung für die Fotovoltaik würden die ebenfalls beträchtlichen Investitionen in andere Technologien (Wind, Wasserkraft, Biomasse) gefährdet. Der Nettoeffekt auf die Beschäftigung dürfte deshalb in der Summe bescheiden bleiben.</p><p>In der Zwischenzeit ist aufgrund der Anmeldungen bereits der gesamte, durch die maximal 0,6 Rappen/Kilowattstunden Zuschlag auf dem Stromkonsum geäufnete Fonds ausgeschöpft, und das BFE musste einen allgemeinen Bescheidstopp verfügen. </p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die unbestrittenermassen unbefriedigende Situation mit einer allgemeinen Änderung des Energiegesetzes aufgrund einer gründlichen Analyse des gesamten Systems längerfristig und im Sinne einer kontinuierlichen Entwicklung verbessert werden muss. Er lehnt eine punktuelle Gesetzesanpassung für die Fotovoltaik ab und wird dem Parlament Mitte 2009 Bericht erstatten und Lösungsmöglichkeiten samt Gesetzesänderungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die nachgewiesene private Investitionsbereitschaft in rund 80 Megawatt neue Solarstromkraftwerke soll mit einem dringlichen Bundesgesetz zum Ausbau der Stromproduktion aus Solarenergie oder durch Änderung von Artikel 15b Absatz 4 und Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes ab dem Jahre 2009 genutzt werden.</p>
- Solarstrom. Private Investitionsbereitschaft nutzen
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