Wirtschaftskrise. Unternehmen von Zwangsinvestitionen entlasten
- ShortId
-
08.3918
- Id
-
20083918
- Updated
-
28.07.2023 10:27
- Language
-
de
- Title
-
Wirtschaftskrise. Unternehmen von Zwangsinvestitionen entlasten
- AdditionalIndexing
-
52;15;Verordnung;Partikelfilter;Baugerät;Inkrafttreten des Gesetzes;Bauindustrie;Luftreinhaltung
- 1
-
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0503010103, Verordnung
- L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
- L05K1801040101, Partikelfilter
- L05K0705030102, Baugerät
- L04K07050303, Bauindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat erkannt, dass die Schweiz in eine Rezession schlittert, und will die gravierenden Folgen möglichst abdämpfen. Die Effizienz von staatlichen Ankurbelungsmassnahmen ist jedoch mit grossen Fragezeichen zu versehen.</p><p>Aus Erfahrung wissen wir, dass bei einem wirtschaftlichen Abschwung ein Preiszerfall der Immobilien einsetzt und folglich die Bautätigkeit massiv zurückgeht.</p><p>Deshalb will der Bundesrat auch richtigerweise Bauinfrastrukturprojekte früher als geplant auslösen.</p><p>Trotz all dieser negativen Vorzeichen beabsichtigt der Bundesrat aber auch, am 1. Januar 2009 die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft zu setzen. Mit dieser will der Bundesrat die Bauunternehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zwingen, vom Staat verordnete Zwangsinvestitionen in Millionenhöhe vorzunehmen. Bauunternehmer sollen gezwungen werden, auf grösseren, alten und neuen Baumaschinen Partikelfiltersysteme nachträglich einzubauen; dies, obwohl verschiedene Studien belegen, dass gerade bei Baumaschinen mit der neusten Motorengeneration diese Partikelfiltersysteme noch schlechter funktionieren.</p><p>Die Einbaukosten für ein Partikelfiltersystem betragen pro Baumaschine zwischen 12 000 und 20 000 Franken. Zusätzlich kommen Service- und Inbetriebhaltungskosten von mehreren Tausend Franken dazu. Der Nutzen, wenn es überhaupt einen gibt, ist minimal.</p><p>In der heutigen Zeit sind solche Zwangsinvestitionen nicht gerechtfertigt. Viele Bauunternehmungen werden sich weigern, diese Filter einzubauen, da sie schlichtweg die enormen Summen nicht aufbringen können.</p>
- <p>Um den Ausstoss der krebserregenden Dieselrussemissionen auf Baustellen zu begrenzen, wurde im Jahr 2002 die "Baurichtlinie Luft" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen schrieb diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) vor. </p><p>Diese Regelung wurde nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug. Mit Annahme der Motion Jenny 05.3499 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren". Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 nachgekommen. Die LRV-Änderung wurde in enger Begleitung durch die Kantone sowie die betroffenen Kreise und Branchen erarbeitet. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, welche in der Phase der Anhörung von allen massgeblichen betroffenen Kreisen mitgetragen und nach der Verabschiedung grossteils positiv aufgenommen wurde. </p><p>Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der LRV-Änderung dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, den wirtschaftlichen Auswirkungen und der Verhältnismässigkeit der Bestimmungen gebührend Rechnung getragen. Die neuen LRV-Bestimmungen bringen einerseits eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf sämtliche Baustellen und damit die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung, andererseits gegenüber den bisherigen Vorschriften aber auch bedeutende Erleichterungen für die Branche (Schwerpunkt der Vorschriften auf neuen Maschinen, Verzicht auf Nachrüstung bei kleineren Maschinen, grosszügige Übergangsbestimmungen für ältere in Betrieb stehende Maschinen). Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Notwendigkeit, die Regelung zu sistieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vorläufig zu sistieren, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder erwiesenermassen stabilisiert hat.</p>
- Wirtschaftskrise. Unternehmen von Zwangsinvestitionen entlasten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat erkannt, dass die Schweiz in eine Rezession schlittert, und will die gravierenden Folgen möglichst abdämpfen. Die Effizienz von staatlichen Ankurbelungsmassnahmen ist jedoch mit grossen Fragezeichen zu versehen.</p><p>Aus Erfahrung wissen wir, dass bei einem wirtschaftlichen Abschwung ein Preiszerfall der Immobilien einsetzt und folglich die Bautätigkeit massiv zurückgeht.</p><p>Deshalb will der Bundesrat auch richtigerweise Bauinfrastrukturprojekte früher als geplant auslösen.</p><p>Trotz all dieser negativen Vorzeichen beabsichtigt der Bundesrat aber auch, am 1. Januar 2009 die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft zu setzen. Mit dieser will der Bundesrat die Bauunternehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zwingen, vom Staat verordnete Zwangsinvestitionen in Millionenhöhe vorzunehmen. Bauunternehmer sollen gezwungen werden, auf grösseren, alten und neuen Baumaschinen Partikelfiltersysteme nachträglich einzubauen; dies, obwohl verschiedene Studien belegen, dass gerade bei Baumaschinen mit der neusten Motorengeneration diese Partikelfiltersysteme noch schlechter funktionieren.</p><p>Die Einbaukosten für ein Partikelfiltersystem betragen pro Baumaschine zwischen 12 000 und 20 000 Franken. Zusätzlich kommen Service- und Inbetriebhaltungskosten von mehreren Tausend Franken dazu. Der Nutzen, wenn es überhaupt einen gibt, ist minimal.</p><p>In der heutigen Zeit sind solche Zwangsinvestitionen nicht gerechtfertigt. Viele Bauunternehmungen werden sich weigern, diese Filter einzubauen, da sie schlichtweg die enormen Summen nicht aufbringen können.</p>
- <p>Um den Ausstoss der krebserregenden Dieselrussemissionen auf Baustellen zu begrenzen, wurde im Jahr 2002 die "Baurichtlinie Luft" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen schrieb diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) vor. </p><p>Diese Regelung wurde nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug. Mit Annahme der Motion Jenny 05.3499 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren". Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 nachgekommen. Die LRV-Änderung wurde in enger Begleitung durch die Kantone sowie die betroffenen Kreise und Branchen erarbeitet. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, welche in der Phase der Anhörung von allen massgeblichen betroffenen Kreisen mitgetragen und nach der Verabschiedung grossteils positiv aufgenommen wurde. </p><p>Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der LRV-Änderung dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, den wirtschaftlichen Auswirkungen und der Verhältnismässigkeit der Bestimmungen gebührend Rechnung getragen. Die neuen LRV-Bestimmungen bringen einerseits eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf sämtliche Baustellen und damit die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung, andererseits gegenüber den bisherigen Vorschriften aber auch bedeutende Erleichterungen für die Branche (Schwerpunkt der Vorschriften auf neuen Maschinen, Verzicht auf Nachrüstung bei kleineren Maschinen, grosszügige Übergangsbestimmungen für ältere in Betrieb stehende Maschinen). Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Notwendigkeit, die Regelung zu sistieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vorläufig zu sistieren, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder erwiesenermassen stabilisiert hat.</p>
- Wirtschaftskrise. Unternehmen von Zwangsinvestitionen entlasten
Back to List