Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen
- ShortId
-
08.3919
- Id
-
20083919
- Updated
-
28.07.2023 10:55
- Language
-
de
- Title
-
Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen
- AdditionalIndexing
-
52;Verordnung;Partikelfilter;Richtlinie EU;Wettbewerbsbeschränkung;Baugerät;Kanton;Auslegung des Rechts;Vollzug von Beschlüssen;Luftreinhaltung;Angleichung der Rechtsvorschriften;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0503010103, Verordnung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K1801040101, Partikelfilter
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L06K080701020108, Kanton
- L04K09010203, Richtlinie EU
- L05K0705030102, Baugerät
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat die Motion Jenny 05.3499 überwiesen und damit dem Bundesrat den klaren Auftrag gegeben, die Luftreinhalte-Verordnung schweizweit zu harmonisieren, Wettbewerbsverzerrungen unter den Kantonen zu unterbinden und die nötigen Vorschriften und Vollzugsbestimmungen mit der EU in Übereinstimmung zu bringen. </p><p>Mit der ab 1. Januar 2009 beabsichtigten Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung verstösst der Bundesrat klar gegen diese Aufträge des Parlamentes.</p><p>In der EU-Richtlinie (EN97/68) werden alle Emissionen von Baumaschinen, also auch der zulässige Partikelausstoss von Dieselmotoren mit Übergangsfristen, klar geregelt. Die Motorenhersteller halten sich an diese Richtlinie und arbeiten mit Hochdruck, um diese Ziele zu erreichen. Bereits sind die ersten Motoren der Stufe 3a in Betrieb. Diese sauberen Motoren arbeiten mit geringeren Betriebstemperaturen und grossem Staudruck. Zudem reduzieren moderne Baumaschinen automatisch die Motorendrehzahl bei Leerlast und sparen so bis 30 Prozent Dieseltreibstoff. All diese technischen Verbesserungen vermindern die Zuverlässigkeit von Partikelfiltersystemen nochmals erheblich und führen zu Störungen mit grossen Kostenfolgen. Dies ist der Grund, warum kein Motorenhersteller auf Partikelfiltersysteme setzt und sich weltweit an die EU-Richtlinie hält, welche ungefähr auch den Normen der USA und Japan entspricht.</p><p>Mit der neuen Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Januar 2009 schreibt der Bundesrat zusätzlich zur EU-Richtlinie in Absatz 2 eine Reduktion der Partikelanzahl vor. Damit diese Schweizer Sonderlösung eingehalten werden kann, wird der Aufbau von Partikelfiltersystemen unumgänglich. Diese in der Schweiz nachträglich aufgebauten Systeme sind erwiesenermassen störungsanfällig und machen die Anstrengungen der Hersteller zur Senkung des Dieselverbrauchs wieder zunichte. Die massiven Kosten der Anschaffung, des Unterhalts und der Reparaturen muss der Bauunternehmer selber tragen.</p>
- <p>Um den Ausstoss der krebserregenden Dieselrussemissionen auf Baustellen zu begrenzen, wurde bereits im Jahr 2002 die "Baurichtlinie Luft" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen schrieb diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) vor. Diese Regelung wurde nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug. </p><p>Mit der Annahme der Motion Jenny 05.3499 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren" (NR 21.6.2006; SR 7.3.2007). Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 nachgekommen. Die LRV-Änderung wurde in enger Begleitung durch die Kantone sowie die betroffenen Kreise und Branchen erarbeitet. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, welche in der Phase der Anhörung von allen massgeblich betroffenen Kreisen mitgetragen und nach der Verabschiedung grossteils positiv aufgenommen wurde. </p><p>Mit der zweiten vom Parlament überwiesenen Motion Jenny (07.3161) wird der Bundesrat beauftragt, "zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind (z. B. Partikelfilter/DeNOx-Systeme). Dieses Ziel soll EU-kompatibel und mit praxistauglichen Übergangsvorschriften und/oder Anreizsystemen bis zum Jahr 2013 realisiert werden" (NR 6.12.2007; SR 12.3.2008). Diese Motion beschränkt sich nicht in erster Linie auf Baumaschinen, wo bis heute schon viel zur Emissionsminderung erreicht worden ist, sondern sie umfasst alle weiteren Dieselmotoren wie Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren, Schiffe, Diesellokomotiven, Dieselgeneratoren usw.</p><p>Im Bereich der Baustellen wäre eine Übergangsfrist zur Ausrüstung mit Partikelfiltern bis 2013 ein Rückschritt gegenüber bereits heute gültigen Regelungen (Baurichtlinie Luft). Die vorberatende Kommission (UREK-N) hat denn auch ausdrücklich festgehalten, dass "in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Verträge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen möglich sein sollen".</p><p>Die Bestimmungen der LRV sind mit dem europäischen Recht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Sie bringen einerseits eine Ausdehnung auf sämtliche Baustellen und damit die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung, andererseits gegenüber den bisherigen Vorschriften aber auch bedeutende Erleichterungen für die Branche (Schwerpunkt der Vorschriften auf neuen Maschinen, Verzicht auf Nachrüstung bei kleineren Maschinen, grosszügige Übergangsbestimmungen für ältere in Betrieb stehende Maschinen).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Motion Jenny 05.3499 fordert ausdrücklich eine Gleichschaltung der schweizerischen Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie. Der Bundesrat verordnet nun aber wieder eine wettbewerbsverzerrende Sonderlösung Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an die Aufträge des Parlamentes zu halten und die Luftreinhalte-Verordnung endgültig an die EU-Richtlinie anzupassen und damit die Verwirrung auf dem Markt zu beseitigen.</p>
- Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Parlament hat die Motion Jenny 05.3499 überwiesen und damit dem Bundesrat den klaren Auftrag gegeben, die Luftreinhalte-Verordnung schweizweit zu harmonisieren, Wettbewerbsverzerrungen unter den Kantonen zu unterbinden und die nötigen Vorschriften und Vollzugsbestimmungen mit der EU in Übereinstimmung zu bringen. </p><p>Mit der ab 1. Januar 2009 beabsichtigten Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung verstösst der Bundesrat klar gegen diese Aufträge des Parlamentes.</p><p>In der EU-Richtlinie (EN97/68) werden alle Emissionen von Baumaschinen, also auch der zulässige Partikelausstoss von Dieselmotoren mit Übergangsfristen, klar geregelt. Die Motorenhersteller halten sich an diese Richtlinie und arbeiten mit Hochdruck, um diese Ziele zu erreichen. Bereits sind die ersten Motoren der Stufe 3a in Betrieb. Diese sauberen Motoren arbeiten mit geringeren Betriebstemperaturen und grossem Staudruck. Zudem reduzieren moderne Baumaschinen automatisch die Motorendrehzahl bei Leerlast und sparen so bis 30 Prozent Dieseltreibstoff. All diese technischen Verbesserungen vermindern die Zuverlässigkeit von Partikelfiltersystemen nochmals erheblich und führen zu Störungen mit grossen Kostenfolgen. Dies ist der Grund, warum kein Motorenhersteller auf Partikelfiltersysteme setzt und sich weltweit an die EU-Richtlinie hält, welche ungefähr auch den Normen der USA und Japan entspricht.</p><p>Mit der neuen Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Januar 2009 schreibt der Bundesrat zusätzlich zur EU-Richtlinie in Absatz 2 eine Reduktion der Partikelanzahl vor. Damit diese Schweizer Sonderlösung eingehalten werden kann, wird der Aufbau von Partikelfiltersystemen unumgänglich. Diese in der Schweiz nachträglich aufgebauten Systeme sind erwiesenermassen störungsanfällig und machen die Anstrengungen der Hersteller zur Senkung des Dieselverbrauchs wieder zunichte. Die massiven Kosten der Anschaffung, des Unterhalts und der Reparaturen muss der Bauunternehmer selber tragen.</p>
- <p>Um den Ausstoss der krebserregenden Dieselrussemissionen auf Baustellen zu begrenzen, wurde bereits im Jahr 2002 die "Baurichtlinie Luft" in Kraft gesetzt. Zur Minderung der Dieselrussemissionen schrieb diese Richtlinie eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 Kilowatt auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) vor. Diese Regelung wurde nicht von allen kantonalen Vollzugsbehörden einheitlich umgesetzt. Zudem sorgte die Klausel, dass Baumaschinen nur beim Einsatz auf grösseren Baustellen mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen, für Unklarheiten im Vollzug. </p><p>Mit der Annahme der Motion Jenny 05.3499 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, "den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren" (NR 21.6.2006; SR 7.3.2007). Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 nachgekommen. Die LRV-Änderung wurde in enger Begleitung durch die Kantone sowie die betroffenen Kreise und Branchen erarbeitet. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, welche in der Phase der Anhörung von allen massgeblich betroffenen Kreisen mitgetragen und nach der Verabschiedung grossteils positiv aufgenommen wurde. </p><p>Mit der zweiten vom Parlament überwiesenen Motion Jenny (07.3161) wird der Bundesrat beauftragt, "zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind (z. B. Partikelfilter/DeNOx-Systeme). Dieses Ziel soll EU-kompatibel und mit praxistauglichen Übergangsvorschriften und/oder Anreizsystemen bis zum Jahr 2013 realisiert werden" (NR 6.12.2007; SR 12.3.2008). Diese Motion beschränkt sich nicht in erster Linie auf Baumaschinen, wo bis heute schon viel zur Emissionsminderung erreicht worden ist, sondern sie umfasst alle weiteren Dieselmotoren wie Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren, Schiffe, Diesellokomotiven, Dieselgeneratoren usw.</p><p>Im Bereich der Baustellen wäre eine Übergangsfrist zur Ausrüstung mit Partikelfiltern bis 2013 ein Rückschritt gegenüber bereits heute gültigen Regelungen (Baurichtlinie Luft). Die vorberatende Kommission (UREK-N) hat denn auch ausdrücklich festgehalten, dass "in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Verträge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen möglich sein sollen".</p><p>Die Bestimmungen der LRV sind mit dem europäischen Recht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Sie bringen einerseits eine Ausdehnung auf sämtliche Baustellen und damit die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung, andererseits gegenüber den bisherigen Vorschriften aber auch bedeutende Erleichterungen für die Branche (Schwerpunkt der Vorschriften auf neuen Maschinen, Verzicht auf Nachrüstung bei kleineren Maschinen, grosszügige Übergangsbestimmungen für ältere in Betrieb stehende Maschinen).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Motion Jenny 05.3499 fordert ausdrücklich eine Gleichschaltung der schweizerischen Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie. Der Bundesrat verordnet nun aber wieder eine wettbewerbsverzerrende Sonderlösung Schweiz.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an die Aufträge des Parlamentes zu halten und die Luftreinhalte-Verordnung endgültig an die EU-Richtlinie anzupassen und damit die Verwirrung auf dem Markt zu beseitigen.</p>
- Die Luftreinhalte-Verordnung muss den EU-Normen entsprechen
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