Selbstvorsorge stärken
- ShortId
-
08.3921
- Id
-
20083921
- Updated
-
28.07.2023 10:36
- Language
-
de
- Title
-
Selbstvorsorge stärken
- AdditionalIndexing
-
28;Ersparnis;Dritte Säule
- 1
-
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L05K0704050206, Ersparnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bericht "Steuerliche Effekte der privaten Altersvorsorge", der auf ein vom Parlament gutgeheissenes Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (07.3291) zurückgeht, wird im Verlaufe der ersten Jahreshälfte vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser Bericht soll u. a. weitere Entscheidungsgrundlagen liefern betreffend die Behandlung der parlamentarischen Initiative Nabholz "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen" (96.412).</p><p>2. Auf den 1. Januar 2008 wurde die 3a-Vorsorge auch für Personen geöffnet, die zwischen dem ordentlichen Rentenalter und dem vollendeten 70. Altersjahr weiterhin erwerbstätig sind. Ferner besteht mit Inkraftsetzung der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit ab 1. Januar 2011 für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, eine fiktive Deckungslücke geltend zu machen. Zusätzliche Erweiterungen der Vorsorgemöglichkeiten in der Säule 3a sind zurzeit nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 34quater Absatz 6 der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge zu fördern, und zwar inbesondere durch Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik. Bei der Säule 3a handelt es sich um die individuelle Vorsorge des einzelnen Erwerbstätigen. Seit 1985 gibt es eine Verordnung des Bundes, welche das privilegierte Sparen regelt. Aufgrund des bewährten Drei-Säulen-Konzeptes soll die Selbstvorsorge die Leistungen der ersten und zweiten Säule so ergänzen, dass die versicherte Person den gewohnten Lebensstandard weiterführen kann und zusätzliche individuelle Bedürfnisse (z. B. vorzeitige Pensionierungen) gedeckt werden können. Zudem möchte ich den Bundesrat zum Stand der Dinge zur parlamentarischen Initiative "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppe" (96.412 Lili Nabholz) befragen. 2007 wurde die Behandlungsfrist um weitere zwei Jahre verlängert. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen parlamentarischer Initiative Lili Nabholz?</p><p>2. Mit Blick auf die doch eher bescheidenen 60 Prozent des bisherigen Einkommens, welche die obligatorischen Säulen eins und zwei abdecken, wird der individuellen Vorsorge eine zunehmende Bedeutung zugemessen. Die Möglichkeit von Nachzahlungen, rückwirkend auf eine begrenzte Zeit, ist eine Variante. Sieht der Bundesrat in nächster Zeit vor, die Selbstvorsorge weiter zu stärken?</p>
- Selbstvorsorge stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bericht "Steuerliche Effekte der privaten Altersvorsorge", der auf ein vom Parlament gutgeheissenes Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (07.3291) zurückgeht, wird im Verlaufe der ersten Jahreshälfte vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser Bericht soll u. a. weitere Entscheidungsgrundlagen liefern betreffend die Behandlung der parlamentarischen Initiative Nabholz "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen" (96.412).</p><p>2. Auf den 1. Januar 2008 wurde die 3a-Vorsorge auch für Personen geöffnet, die zwischen dem ordentlichen Rentenalter und dem vollendeten 70. Altersjahr weiterhin erwerbstätig sind. Ferner besteht mit Inkraftsetzung der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit ab 1. Januar 2011 für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, eine fiktive Deckungslücke geltend zu machen. Zusätzliche Erweiterungen der Vorsorgemöglichkeiten in der Säule 3a sind zurzeit nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Artikel 34quater Absatz 6 der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge zu fördern, und zwar inbesondere durch Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik. Bei der Säule 3a handelt es sich um die individuelle Vorsorge des einzelnen Erwerbstätigen. Seit 1985 gibt es eine Verordnung des Bundes, welche das privilegierte Sparen regelt. Aufgrund des bewährten Drei-Säulen-Konzeptes soll die Selbstvorsorge die Leistungen der ersten und zweiten Säule so ergänzen, dass die versicherte Person den gewohnten Lebensstandard weiterführen kann und zusätzliche individuelle Bedürfnisse (z. B. vorzeitige Pensionierungen) gedeckt werden können. Zudem möchte ich den Bundesrat zum Stand der Dinge zur parlamentarischen Initiative "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppe" (96.412 Lili Nabholz) befragen. 2007 wurde die Behandlungsfrist um weitere zwei Jahre verlängert. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das weitere Vorgehen in Sachen parlamentarischer Initiative Lili Nabholz?</p><p>2. Mit Blick auf die doch eher bescheidenen 60 Prozent des bisherigen Einkommens, welche die obligatorischen Säulen eins und zwei abdecken, wird der individuellen Vorsorge eine zunehmende Bedeutung zugemessen. Die Möglichkeit von Nachzahlungen, rückwirkend auf eine begrenzte Zeit, ist eine Variante. Sieht der Bundesrat in nächster Zeit vor, die Selbstvorsorge weiter zu stärken?</p>
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