Nebenwirkungen und die Zulassung von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit

ShortId
08.3925
Id
20083925
Updated
28.07.2023 12:09
Language
de
Title
Nebenwirkungen und die Zulassung von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit
AdditionalIndexing
55;2841;Tiermedizin;Bewilligung;Agrarforschung;tierärztliche Überwachung;Image;biologische Landwirtschaft;Veterinärrecht;Tierkrankheit;Tierarzneimittel
1
  • L05K1401010301, Tierkrankheit
  • L05K1401030210, Veterinärrecht
  • L04K01050215, Tiermedizin
  • L04K01050302, Tierarzneimittel
  • L06K140103021001, tierärztliche Überwachung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L04K08020215, Image
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die diesjährige Impfaktion des Bundes gegen die Blauzungenkrankheit steht kurz vor dem Abschluss. Verschiedentlich haben Landwirte nach den Impfungen Beschwerden bei ihren Tieren ausgemacht. Beispiele für diese Beschwerden sind Entzündungen am Euter, sinkende Milchleistung, Appetitverlust und Aborte. Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden entschädigen seit November - rückwirkend bis Mai 2008 - Landwirte, wenn eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege innerhalb von vierzehn Tagen nach einer Blauzungenimpfung einen Abort hat. In der Schweiz kamen in diesem Jahr drei verschiedene Impfstoffe zur Anwendung, die offiziell noch nicht zugelassen waren. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat nun mitgeteilt, dass 2009 nur noch einer dieser Impfstoffe (BTVPUR alSap8 der Firma Merial) eingesetzt werde. Denn nur für diesen Impfstoff liegt nun eine offizielle Bewilligung vor.</p><p>Insbesondere Biobauern befürchten des Weiteren einen Imageschaden für die Biolandwirtschaft.</p>
  • <p>1. Meldungen über unerwünschte Wirkungen von immunologischen Arzneimitteln werden im System Vaccinovigilance des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) registriert und ausgewertet. </p><p>2. Die wissenschaftliche Begleitstudie zur Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit (BT) hat zum Ziel, die Wirksamkeit und Unschädlichkeit der verwendeten Impfstoffe zu ermitteln und Verbesserungsmöglichkeiten für die Durchführung der Impfaktion aufzuzeigen. In einer Feldstudie werden geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen über zwölf Monate beobachtet und Nebenwirkungen erfasst. Die Tierhalter werden u. a. zu ihren Erfahrungen mit der Impfaktion und zu ihrer allgemeinen Haltung gegenüber Impfungen befragt. Die in der Begleitstudie gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Impfkampagne. An der Studie sind das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), das IVI und die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern beteiligt. Sie wird vom BVET finanziert. </p><p>3. Der Bund hat 2008 für den Einkauf der Impfstoffdosen 4,3 Millionen Franken aufgewendet. Durchschnittlich musste mit 20 Franken pro Betriebsbesuch und 4 Franken pro Impfung gerechnet werden. Insgesamt belief sich der Aufwand auf etwa 20 Millionen Franken. Bei einem Treffen von Bund, Kantonen und landwirtschaftlichen Organisationen wurde vereinbart, dass die Tierhaltenden als grösste Nutzniesser etwa 60 Prozent (12 Millionen Franken) der Kosten tragen sollten. Die Aufteilung der Kosten zwischen öffentlicher Hand und den Tierhaltenden wird von den Kantonen jedoch unterschiedlich gehandhabt.</p><p>4. Für Aborte gibt es unzählige Ursachen, und bei Wiederkäuern sind sie sehr häufig. In der Schweiz muss monatlich mit 1000 bis 2000 Aborten alleine bei Rindern gerechnet werden. Eine generelle Entschädigung für Aborte ist in der Tierseuchengesetzgebung des Bundes nicht vorgesehen. Die Kantone können aber auch Entschädigungen leisten, zu denen sie gesetzlich nicht verpflichtet sind.</p><p>5. Die im Mai 2008 vorgelegenen Dokumentationen reichten für eine ordentliche Zulassung der BT-Impfstoffe noch nicht aus. Wegen der akuten Bedrohung durch die BT wurde der Einsatz der Impfstoffe gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) befristet bewilligt. Gleichartige Impfstoffe gegen andere BT-Serotypen wurden in Europa in den letzten Jahren millionenfach eingesetzt. Die Impfstoffe werden von bekannten Impfstoffherstellern produziert und entsprechen in Zusammensetzung und Mengen einem Standard, welcher in vielen zugelassenen Impfstoffen üblich ist. Überdies wurden die verwendeten Impfstoffe vom IVI in einer wissenschaftlichen Feldstudie geprüft. </p><p>6. Das Einreichen von vollständigen Zulassungsgesuchen ist zeitintensiv und aufwendig. Wenn eine rasche Ausbreitung einer Tierseuche droht, muss zur Verhinderung oder Verringerung von Schäden nötigenfalls ein befristeter und kontrollierter Einsatz von noch nicht zugelassenen Impfstoffen bewilligt werden können. Dies ergibt sich auch aus Artikel 9 Absatz 4 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21).</p><p>7. Der Einsatz von Impfstoffen gegen die BT hat die Schweizer Landwirtschaft vor einer raschen Ausbreitung der Tierseuche bewahrt. Durch die umsichtige Erhaltung der Tiergesundheit wurde das Image der Schweizer Tierproduktion gefördert. Bei bestehender Gefährdung der Tiergesundheit sind Impfungen auch in der biologischen Landwirtschaft erlaubt (Art. 16d Abs. 6 Bio-Verordnung; SR 910.18).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Erfasst der Bund systematisch die verschiedenen beobachteten Nebenwirkungen der Blauzungenimpfung?</p><p>2. Wie sieht das Forschungskonzept der wissenschaftlichen Begleitstudie zu den Nebenwirkungen aus?</p><p>Wer ist an dieser Studie beteiligt, und wer finanziert die Studie?</p><p>3. Was kostet die Blauzungenimpfung pro Jahr (Bund, Kantone, Bauern)?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass die Entschädigungszahlungen der vier Kantone gerechtfertigt sind? Sollten andere Kantone ebenfalls Entschädigungen zahlen?</p><p>5. Wie ist es möglich, dass 2008 zwei Impfstoffe zum Einsatz kamen, die noch nicht zugelassen waren und für die keine Bewilligung vorlag?</p><p>6. Wie stellt er sicher, dass in Zukunft nur Impfstoffe zum Einsatz kommen, die auch über eine offizielle Zulassung verfügen?</p><p>7. Was gedenkt er zu tun, um die Bauern vor einem Imageschaden der Landwirtschaft, insbesondere der Biolandwirtschaft, zu bewahren?</p>
  • Nebenwirkungen und die Zulassung von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die diesjährige Impfaktion des Bundes gegen die Blauzungenkrankheit steht kurz vor dem Abschluss. Verschiedentlich haben Landwirte nach den Impfungen Beschwerden bei ihren Tieren ausgemacht. Beispiele für diese Beschwerden sind Entzündungen am Euter, sinkende Milchleistung, Appetitverlust und Aborte. Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden entschädigen seit November - rückwirkend bis Mai 2008 - Landwirte, wenn eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege innerhalb von vierzehn Tagen nach einer Blauzungenimpfung einen Abort hat. In der Schweiz kamen in diesem Jahr drei verschiedene Impfstoffe zur Anwendung, die offiziell noch nicht zugelassen waren. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat nun mitgeteilt, dass 2009 nur noch einer dieser Impfstoffe (BTVPUR alSap8 der Firma Merial) eingesetzt werde. Denn nur für diesen Impfstoff liegt nun eine offizielle Bewilligung vor.</p><p>Insbesondere Biobauern befürchten des Weiteren einen Imageschaden für die Biolandwirtschaft.</p>
    • <p>1. Meldungen über unerwünschte Wirkungen von immunologischen Arzneimitteln werden im System Vaccinovigilance des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) registriert und ausgewertet. </p><p>2. Die wissenschaftliche Begleitstudie zur Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit (BT) hat zum Ziel, die Wirksamkeit und Unschädlichkeit der verwendeten Impfstoffe zu ermitteln und Verbesserungsmöglichkeiten für die Durchführung der Impfaktion aufzuzeigen. In einer Feldstudie werden geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen über zwölf Monate beobachtet und Nebenwirkungen erfasst. Die Tierhalter werden u. a. zu ihren Erfahrungen mit der Impfaktion und zu ihrer allgemeinen Haltung gegenüber Impfungen befragt. Die in der Begleitstudie gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Impfkampagne. An der Studie sind das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), das IVI und die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern beteiligt. Sie wird vom BVET finanziert. </p><p>3. Der Bund hat 2008 für den Einkauf der Impfstoffdosen 4,3 Millionen Franken aufgewendet. Durchschnittlich musste mit 20 Franken pro Betriebsbesuch und 4 Franken pro Impfung gerechnet werden. Insgesamt belief sich der Aufwand auf etwa 20 Millionen Franken. Bei einem Treffen von Bund, Kantonen und landwirtschaftlichen Organisationen wurde vereinbart, dass die Tierhaltenden als grösste Nutzniesser etwa 60 Prozent (12 Millionen Franken) der Kosten tragen sollten. Die Aufteilung der Kosten zwischen öffentlicher Hand und den Tierhaltenden wird von den Kantonen jedoch unterschiedlich gehandhabt.</p><p>4. Für Aborte gibt es unzählige Ursachen, und bei Wiederkäuern sind sie sehr häufig. In der Schweiz muss monatlich mit 1000 bis 2000 Aborten alleine bei Rindern gerechnet werden. Eine generelle Entschädigung für Aborte ist in der Tierseuchengesetzgebung des Bundes nicht vorgesehen. Die Kantone können aber auch Entschädigungen leisten, zu denen sie gesetzlich nicht verpflichtet sind.</p><p>5. Die im Mai 2008 vorgelegenen Dokumentationen reichten für eine ordentliche Zulassung der BT-Impfstoffe noch nicht aus. Wegen der akuten Bedrohung durch die BT wurde der Einsatz der Impfstoffe gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) befristet bewilligt. Gleichartige Impfstoffe gegen andere BT-Serotypen wurden in Europa in den letzten Jahren millionenfach eingesetzt. Die Impfstoffe werden von bekannten Impfstoffherstellern produziert und entsprechen in Zusammensetzung und Mengen einem Standard, welcher in vielen zugelassenen Impfstoffen üblich ist. Überdies wurden die verwendeten Impfstoffe vom IVI in einer wissenschaftlichen Feldstudie geprüft. </p><p>6. Das Einreichen von vollständigen Zulassungsgesuchen ist zeitintensiv und aufwendig. Wenn eine rasche Ausbreitung einer Tierseuche droht, muss zur Verhinderung oder Verringerung von Schäden nötigenfalls ein befristeter und kontrollierter Einsatz von noch nicht zugelassenen Impfstoffen bewilligt werden können. Dies ergibt sich auch aus Artikel 9 Absatz 4 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21).</p><p>7. Der Einsatz von Impfstoffen gegen die BT hat die Schweizer Landwirtschaft vor einer raschen Ausbreitung der Tierseuche bewahrt. Durch die umsichtige Erhaltung der Tiergesundheit wurde das Image der Schweizer Tierproduktion gefördert. Bei bestehender Gefährdung der Tiergesundheit sind Impfungen auch in der biologischen Landwirtschaft erlaubt (Art. 16d Abs. 6 Bio-Verordnung; SR 910.18).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Erfasst der Bund systematisch die verschiedenen beobachteten Nebenwirkungen der Blauzungenimpfung?</p><p>2. Wie sieht das Forschungskonzept der wissenschaftlichen Begleitstudie zu den Nebenwirkungen aus?</p><p>Wer ist an dieser Studie beteiligt, und wer finanziert die Studie?</p><p>3. Was kostet die Blauzungenimpfung pro Jahr (Bund, Kantone, Bauern)?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass die Entschädigungszahlungen der vier Kantone gerechtfertigt sind? Sollten andere Kantone ebenfalls Entschädigungen zahlen?</p><p>5. Wie ist es möglich, dass 2008 zwei Impfstoffe zum Einsatz kamen, die noch nicht zugelassen waren und für die keine Bewilligung vorlag?</p><p>6. Wie stellt er sicher, dass in Zukunft nur Impfstoffe zum Einsatz kommen, die auch über eine offizielle Zulassung verfügen?</p><p>7. Was gedenkt er zu tun, um die Bauern vor einem Imageschaden der Landwirtschaft, insbesondere der Biolandwirtschaft, zu bewahren?</p>
    • Nebenwirkungen und die Zulassung von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit

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