Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems
- ShortId
-
08.3928
- Id
-
20083928
- Updated
-
25.06.2025 00:00
- Language
-
de
- Title
-
Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems
- AdditionalIndexing
-
12;Freiheitsberaubung;Koordination;polizeiliche Ermittlung;Kind
- 1
-
- L06K050102010301, Freiheitsberaubung
- L05K0107010205, Kind
- L04K08020314, Koordination
- L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Während in andern Ländern, insbesondere in Frankreich, das Entführungsalarmsystem vollständig und zur Zufriedenheit aller funktioniert, kommt das Vorhaben in der Schweiz kaum vom Fleck. Damit es prioritär behandelt wird und den nötigen Anschub erhält, müssen die Anstrengungen gebündelt und strukturiert und die verschiedenen Beteiligten vernetzt werden.</p><p>Das Vorgehen Frankreichs kann für die Schweiz beispielhaft und nützlich sein. Seit 2006 sind dort alle Beteiligten durch eine Vereinbarung gebunden. Die Grundfragen sind in dieser Vereinbarung festgehalten und klar und pragmatisch geregelt. </p><p>Zuständig für die Auslösung des Entführungsalarms ist - nach Anhören des Justizministeriums - eine Gerichtsbehörde, und zwar in Absprache mit der ermittelnden Behörde und, wenn möglich, mit Zustimmung der Eltern des entführten Kindes. Zudem müssen vier klar definierte Kriterien gegeben sein, damit der Alarm ausgelöst werden darf. Sobald der Alarm ausgelöst worden ist, wird die Entführungsmeldung während drei Stunden auf verschiedenen in der Vereinbarung festgelegten Kanälen verbreitet, zum Beispiel im Fernsehen, über Lautsprecherdurchsagen an den Bahnhöfen und mit Plakaten an den Autobahnen. Über eine einzige Telefonnummer werden die Hinweise gesammelt und an die ermittelnde Behörde weitergeleitet, die schnell einsatzbereit ist.</p><p>Bei der Einführung des Systems in der Schweiz kann man sich weitgehend an dieser französischen Lösung orientieren, selbstverständlich unter Berücksichtung einiger zusätzlicher, spezifisch schweizerischer Gegebenheiten. Vorstellbar ist auch ein Vorgehen in zwei Schritten. In einem ersten könnten die grundlegenden Massnahmen festgelegt und in einem zweiten die schwierigeren Ergänzungsfragen geklärt werden (insbesondere die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig sind). Auch ein solches zweistufiges Vorgehen kann in die Vereinbarung aufgenommen werden.</p>
- <p>Am 24. August 2007 wurden zwei von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingereichte Motionen angenommen: die Motion 07.3553 über die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems und die Motion 07.3554 über die Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder. Am 2. Oktober 2007 sind die geforderten Schritte unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der Vereinigung der Schweizerischen Kripochefs (VSKC) in Angriff genommen worden.</p><p>Am 15. September 2008 wurde die Interpellation 08.3452 mit dem Titel "Entführungsalarmsystem: Fortschritt oder Stillstand?" eingereicht. Mit dieser Interpellation wurde der Bundesrat ersucht, zu den Fortschritten der konkreten Arbeiten Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass bei einem Fall vermuteter Kindesentführung die Strafverfolgung den Kantonen obliegt. Des Weiteren beantwortete der Bundesrat alle vom Interpellanten gestellten Fragen über das Fortschreiten der Arbeiten.</p><p>Die vorliegende Motion knüpft an die Antwort des Bundesrates zur obgenannten Interpellation an. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass es kontraproduktiv wäre, in dieser Projektphase die Kantone von der Leitung der Arbeiten zu entbinden, um diese dem Bund zu übertragen. Zudem würde mit einem solchen Schritt dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des kantonalen Hoheitsrechts zuwidergehandelt. Der Bundesrat wird jedoch alles daransetzen, dass die eingeleiteten Arbeiten beförderlich abgeschlossen werden.</p><p>Die laufenden Arbeiten beinhalten die Unterzeichnung einer Partnervereinbarung unter den beteiligten Stellen. Hervorzuheben bleibt, dass diese Partnervereinbarung lediglich eines von vielen Elementen darstellt, welches bei der Schaffung eines Schweizer Entführungsalarmsystems zu berücksichtigen ist. Damit ein solches System effizient funktionieren kann, gilt es, allen Elementen gleichermassen Rechnung zu tragen und die möglichen Auswirkungen zu evaluieren. Dazu sind noch verschiedene Punkte zu klären, nämlich Elemente technischer Natur (durch wen und mit welchen Mitteln könnte ein Entführungsalarm ausgelöst werden?), taktischer Natur (wie ist das System in die bestehenden Untersuchungsabläufe auf kantonaler Ebene zu integrieren?), juristischer Natur (sind die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um die Verbreitung eines Entführungsalarms zu erlauben?), prozeduraler Natur (welche Behörde ist aufgrund welcher Kriterien dazu befugt, einen Entführungsalarm anzuordnen?) und finanzieller Natur (wer würde die Kosten für die Einrichtung eines solchen Systems tragen?).</p><p>Bereits heute funktionieren die Alarmauslösung und der Informationsaustausch unter den kantonalen Polizeibehörden, der Bundeskriminalpolizei und den ausländischen Polizeibehörden einwandfrei. Dies trifft insbesondere auf Entführungsfälle zu. Die am 2. Oktober 2007 begonnenen Arbeiten zur Einrichtung eines Entführungsalarmsystems in der Schweiz werden voraussichtlich 2010 abgeschlossen sein.</p><p>Das Europäische Parlament verabschiedete am 2. September 2008 eine schriftliche Erklärung, in der die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bei Noteinsätzen zur Rettung vermisster Kinder aufgefordert werden. Anlässlich des informellen Treffens der Innenminister vom 15. Januar 2009 teilte der tschechische Ratsvorsitz mit, er werde eine Expertenkonferenz einberufen. Die Experten sollen die besten Praktiken hinsichtlich eines möglichst früh greifenden Kindesentführungs-Alarmsystems erörtern und die Umsetzung und die Funktionalität der nationalen Alarmsysteme diskutieren. Wie in vielen anderen Bereichen der Verbrechensbekämpfung liegt der Schwerpunkt des Interesses der Schweizer Arbeitsgruppe auf der Kompatibilität mit den Systemen der EU-Mitgliedstaaten und insbesondere mit jenen der angrenzenden Staaten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Partnervereinbarung auszuarbeiten, um auf Bundesebene ein Entführungsalarmsystem einzurichten. In dieser Vereinbarung sollen die Grundsätze der Zusammenarbeit der Beteiligten, insbesondere der Kantone, der Transportunternehmen, der Telefongesellschaften, der Medien und der Opferverbände, geregelt werden. Zudem soll das System in seinen Grundzügen enthalten sein, insbesondere die Auslösung des Alarms, die zuständigen Behörden sowie die zur Verfügung stehenden Mittel und deren Finanzierung. Ziel ist es, diese Vereinbarung so schnell als möglich abzuschliessen, wenn immer möglich noch im Laufe des Jahres 2009.</p>
- Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Während in andern Ländern, insbesondere in Frankreich, das Entführungsalarmsystem vollständig und zur Zufriedenheit aller funktioniert, kommt das Vorhaben in der Schweiz kaum vom Fleck. Damit es prioritär behandelt wird und den nötigen Anschub erhält, müssen die Anstrengungen gebündelt und strukturiert und die verschiedenen Beteiligten vernetzt werden.</p><p>Das Vorgehen Frankreichs kann für die Schweiz beispielhaft und nützlich sein. Seit 2006 sind dort alle Beteiligten durch eine Vereinbarung gebunden. Die Grundfragen sind in dieser Vereinbarung festgehalten und klar und pragmatisch geregelt. </p><p>Zuständig für die Auslösung des Entführungsalarms ist - nach Anhören des Justizministeriums - eine Gerichtsbehörde, und zwar in Absprache mit der ermittelnden Behörde und, wenn möglich, mit Zustimmung der Eltern des entführten Kindes. Zudem müssen vier klar definierte Kriterien gegeben sein, damit der Alarm ausgelöst werden darf. Sobald der Alarm ausgelöst worden ist, wird die Entführungsmeldung während drei Stunden auf verschiedenen in der Vereinbarung festgelegten Kanälen verbreitet, zum Beispiel im Fernsehen, über Lautsprecherdurchsagen an den Bahnhöfen und mit Plakaten an den Autobahnen. Über eine einzige Telefonnummer werden die Hinweise gesammelt und an die ermittelnde Behörde weitergeleitet, die schnell einsatzbereit ist.</p><p>Bei der Einführung des Systems in der Schweiz kann man sich weitgehend an dieser französischen Lösung orientieren, selbstverständlich unter Berücksichtung einiger zusätzlicher, spezifisch schweizerischer Gegebenheiten. Vorstellbar ist auch ein Vorgehen in zwei Schritten. In einem ersten könnten die grundlegenden Massnahmen festgelegt und in einem zweiten die schwierigeren Ergänzungsfragen geklärt werden (insbesondere die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig sind). Auch ein solches zweistufiges Vorgehen kann in die Vereinbarung aufgenommen werden.</p>
- <p>Am 24. August 2007 wurden zwei von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingereichte Motionen angenommen: die Motion 07.3553 über die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems und die Motion 07.3554 über die Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder. Am 2. Oktober 2007 sind die geforderten Schritte unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der Vereinigung der Schweizerischen Kripochefs (VSKC) in Angriff genommen worden.</p><p>Am 15. September 2008 wurde die Interpellation 08.3452 mit dem Titel "Entführungsalarmsystem: Fortschritt oder Stillstand?" eingereicht. Mit dieser Interpellation wurde der Bundesrat ersucht, zu den Fortschritten der konkreten Arbeiten Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass bei einem Fall vermuteter Kindesentführung die Strafverfolgung den Kantonen obliegt. Des Weiteren beantwortete der Bundesrat alle vom Interpellanten gestellten Fragen über das Fortschreiten der Arbeiten.</p><p>Die vorliegende Motion knüpft an die Antwort des Bundesrates zur obgenannten Interpellation an. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass es kontraproduktiv wäre, in dieser Projektphase die Kantone von der Leitung der Arbeiten zu entbinden, um diese dem Bund zu übertragen. Zudem würde mit einem solchen Schritt dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des kantonalen Hoheitsrechts zuwidergehandelt. Der Bundesrat wird jedoch alles daransetzen, dass die eingeleiteten Arbeiten beförderlich abgeschlossen werden.</p><p>Die laufenden Arbeiten beinhalten die Unterzeichnung einer Partnervereinbarung unter den beteiligten Stellen. Hervorzuheben bleibt, dass diese Partnervereinbarung lediglich eines von vielen Elementen darstellt, welches bei der Schaffung eines Schweizer Entführungsalarmsystems zu berücksichtigen ist. Damit ein solches System effizient funktionieren kann, gilt es, allen Elementen gleichermassen Rechnung zu tragen und die möglichen Auswirkungen zu evaluieren. Dazu sind noch verschiedene Punkte zu klären, nämlich Elemente technischer Natur (durch wen und mit welchen Mitteln könnte ein Entführungsalarm ausgelöst werden?), taktischer Natur (wie ist das System in die bestehenden Untersuchungsabläufe auf kantonaler Ebene zu integrieren?), juristischer Natur (sind die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um die Verbreitung eines Entführungsalarms zu erlauben?), prozeduraler Natur (welche Behörde ist aufgrund welcher Kriterien dazu befugt, einen Entführungsalarm anzuordnen?) und finanzieller Natur (wer würde die Kosten für die Einrichtung eines solchen Systems tragen?).</p><p>Bereits heute funktionieren die Alarmauslösung und der Informationsaustausch unter den kantonalen Polizeibehörden, der Bundeskriminalpolizei und den ausländischen Polizeibehörden einwandfrei. Dies trifft insbesondere auf Entführungsfälle zu. Die am 2. Oktober 2007 begonnenen Arbeiten zur Einrichtung eines Entführungsalarmsystems in der Schweiz werden voraussichtlich 2010 abgeschlossen sein.</p><p>Das Europäische Parlament verabschiedete am 2. September 2008 eine schriftliche Erklärung, in der die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bei Noteinsätzen zur Rettung vermisster Kinder aufgefordert werden. Anlässlich des informellen Treffens der Innenminister vom 15. Januar 2009 teilte der tschechische Ratsvorsitz mit, er werde eine Expertenkonferenz einberufen. Die Experten sollen die besten Praktiken hinsichtlich eines möglichst früh greifenden Kindesentführungs-Alarmsystems erörtern und die Umsetzung und die Funktionalität der nationalen Alarmsysteme diskutieren. Wie in vielen anderen Bereichen der Verbrechensbekämpfung liegt der Schwerpunkt des Interesses der Schweizer Arbeitsgruppe auf der Kompatibilität mit den Systemen der EU-Mitgliedstaaten und insbesondere mit jenen der angrenzenden Staaten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Partnervereinbarung auszuarbeiten, um auf Bundesebene ein Entführungsalarmsystem einzurichten. In dieser Vereinbarung sollen die Grundsätze der Zusammenarbeit der Beteiligten, insbesondere der Kantone, der Transportunternehmen, der Telefongesellschaften, der Medien und der Opferverbände, geregelt werden. Zudem soll das System in seinen Grundzügen enthalten sein, insbesondere die Auslösung des Alarms, die zuständigen Behörden sowie die zur Verfügung stehenden Mittel und deren Finanzierung. Ziel ist es, diese Vereinbarung so schnell als möglich abzuschliessen, wenn immer möglich noch im Laufe des Jahres 2009.</p>
- Partnervereinbarung zur Einführung eines Entführungsalarmsystems
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