IVG. Assistenzbeitrag
- ShortId
-
08.3933
- Id
-
20083933
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
-
IVG. Assistenzbeitrag
- AdditionalIndexing
-
28;junger Mensch;Hauswirtschaft;Assistenzentschädigung;Behinderte/r;Privathaushalt
- 1
-
- L05K0104010301, Assistenzentschädigung
- L04K01040201, Behinderte/r
- L04K01070101, Privathaushalt
- L05K0107010204, junger Mensch
- L05K0704060202, Hauswirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat will die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung fördern und dazu in der Invalidenversicherung anstelle der Hilflosenentschädigung der IV einen Assistenzbeitrag einführen. Mit dieser neuen Leistung können Menschen mit einer Behinderung Personen anstellen und Dienste beiziehen, die sie zur Alltagsbewältigung nötig haben.</p><p>Der Assistenzbeitrag baut auf den Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget auf, der am 1. Januar 2006 gestartet worden ist und noch bis zum 31. Dezember 2009 dauert. Mit dem Assistenzbeitrag im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates sollten die zahlreichen positiven Aspekte des Pilotversuchs übernommen werden. Leider sieht der Bundesrat aber Einschränkungen vor.</p><p>Damit das Modell kostenneutral eingeführt werden kann, sollen nämlich nicht alle IV-Leistungsbezügerinnen und -bezüger in den Genuss der neuen Leistung kommen, sondern nur mündige erwachsene Versicherte, die bereits in einem gewissen Mass selbstständig sind und die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Eigenverantwortung übernehmen können.</p><p>Die Evaluation des Pilotversuchs hat jedoch den hohen Nutzen für alle betroffenen Personen bestätigt, insbesondere für die Minderjährigen, für die Personen in Heimen und für die bevormundeten Personen. Zu ihnen gehört eine grosse Mehrheit der Personen mit einer geistigen Behinderung.</p><p>In allen Fällen erhöhten sich Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie die gesellschaftliche Integration deutlich, und Angehörige wurden entlastet. Als Folge der besseren Versorgung mit Hilfeleistungen zu Hause wurden Heimaustritte ermöglicht sowie Heimeintritte vermieden oder verzögert.</p><p>Deshalb sollte der Bundesrat nicht schon vor der Vernehmlassung zum Entwurf bestimmte Personen vom Assistenzbeitrag ausschliessen, nur um die Kostenneutralität zu wahren.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen Entwurf zu unterbreiten, der die Einführung eines Assistenzbeitrages sowohl für erwachsene als auch für minderjährige Versicherte, Heimbewohnerinnen und -bewohner und bevormundete Personen vorsieht.</p>
- <p>Der von der Evaluation des Pilotversuchs Assistenzbudget aufgezeigte Nutzen für die behinderten Menschen spricht auch aus der Sicht des Bundesrates dafür, die Idee eines Assistenzmodells weiterzuverfolgen. Allerdings blieben die finanziellen Einsparungen im Heimbereich deutlich unter den Erwartungen und könnten die erwarteten Mehrkosten zulasten der IV von jährlich bis zu 300 bis 400 Millionen Franken, welche bei einer Einführung eines Assistenzmodells gemäss Pilotversuch Assistenzbudget anfallen würden, bei Weitem nicht kompensieren. Zudem fallen die Einsparungen seit Inkrafttreten der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht mehr bei der IV, sondern bei den Kantonen an.</p><p>Die IV befindet sich in einer schlechten finanziellen Lage. Die Sicherung dieses Sozialwerkes hat für den Bundesrat hohe Priorität. Mit der 5. IV-Revision, der Zusatzfinanzierung und den beiden geplanten Massnahmenpaketen der 6. IV-Revision soll die IV stabilisiert werden. Der Bundesrat will der Invalidenversicherung keine neuen Mehrkosten aufbürden und hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Mitte 2009 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung eines Assistenzbeitrages auszuarbeiten, welcher für die IV kostenneutral umgesetzt werden kann.</p><p>Eine kostenneutrale Umsetzung bedingt Einschränkungen gegenüber dem Pilotversuch Assistenzbudget. Diese sollen sich am Ziel der Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gemäss dem Zweckartikel der IV orientieren. Weiter gehende Ziele wie die generelle Förderung des Wohnens zu Hause oder eine finanzielle Entschädigung pflegender Familienangehöriger müssen zurückgestellt werden. Daraus abgeleitet soll der Assistenzbeitrag auf das Arbeitgebermodell beschränkt werden. Die mit dem Assistenzbeitrag den behinderten Menschen übertragenen anspruchsvollen Aufgaben sowie die Verantwortung für die Pflege und Betreuung können von minderjährigen und bevormundeten Personen nicht übernommen werden. Auch ist eine Delegation von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an Drittpersonen nicht möglich. Deshalb wird für den Assistenzbeitrag Mündigkeit und Urteilsfähigkeit verlangt.</p><p>Der Bundesrat hält für die Vernehmlassung an seinen Vorgaben bezüglich Kostenneutralität und Anspruchsvoraussetzungen fest und lehnt es ab, die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt zu erweitern. Die interessierten Kreise können sich jedoch im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Einschränkungen äussern oder weitere Begehren einbringen. Der Bundesrat wird die Stellungnahmen sorgfältig prüfen und die Ausgestaltung des Assistenzbeitrages bei Bedarf anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Im Nachgang zu Vorstössen und Reaktionen verschiedener Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie von Verbänden auf das Projekt Assistenzbeitrag, das ins Bundesgesetz über die Invalidenversicherung eingefügt und gegen Ende des ersten Halbjahres 2009 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, wird der Bundesrat beauftragt, die grundlegenden Kriterien nochmals zu prüfen und sämtliche Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget in die Vernehmlassung einzubeziehen.</p>
- IVG. Assistenzbeitrag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat will die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung fördern und dazu in der Invalidenversicherung anstelle der Hilflosenentschädigung der IV einen Assistenzbeitrag einführen. Mit dieser neuen Leistung können Menschen mit einer Behinderung Personen anstellen und Dienste beiziehen, die sie zur Alltagsbewältigung nötig haben.</p><p>Der Assistenzbeitrag baut auf den Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget auf, der am 1. Januar 2006 gestartet worden ist und noch bis zum 31. Dezember 2009 dauert. Mit dem Assistenzbeitrag im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates sollten die zahlreichen positiven Aspekte des Pilotversuchs übernommen werden. Leider sieht der Bundesrat aber Einschränkungen vor.</p><p>Damit das Modell kostenneutral eingeführt werden kann, sollen nämlich nicht alle IV-Leistungsbezügerinnen und -bezüger in den Genuss der neuen Leistung kommen, sondern nur mündige erwachsene Versicherte, die bereits in einem gewissen Mass selbstständig sind und die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Eigenverantwortung übernehmen können.</p><p>Die Evaluation des Pilotversuchs hat jedoch den hohen Nutzen für alle betroffenen Personen bestätigt, insbesondere für die Minderjährigen, für die Personen in Heimen und für die bevormundeten Personen. Zu ihnen gehört eine grosse Mehrheit der Personen mit einer geistigen Behinderung.</p><p>In allen Fällen erhöhten sich Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie die gesellschaftliche Integration deutlich, und Angehörige wurden entlastet. Als Folge der besseren Versorgung mit Hilfeleistungen zu Hause wurden Heimaustritte ermöglicht sowie Heimeintritte vermieden oder verzögert.</p><p>Deshalb sollte der Bundesrat nicht schon vor der Vernehmlassung zum Entwurf bestimmte Personen vom Assistenzbeitrag ausschliessen, nur um die Kostenneutralität zu wahren.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen Entwurf zu unterbreiten, der die Einführung eines Assistenzbeitrages sowohl für erwachsene als auch für minderjährige Versicherte, Heimbewohnerinnen und -bewohner und bevormundete Personen vorsieht.</p>
- <p>Der von der Evaluation des Pilotversuchs Assistenzbudget aufgezeigte Nutzen für die behinderten Menschen spricht auch aus der Sicht des Bundesrates dafür, die Idee eines Assistenzmodells weiterzuverfolgen. Allerdings blieben die finanziellen Einsparungen im Heimbereich deutlich unter den Erwartungen und könnten die erwarteten Mehrkosten zulasten der IV von jährlich bis zu 300 bis 400 Millionen Franken, welche bei einer Einführung eines Assistenzmodells gemäss Pilotversuch Assistenzbudget anfallen würden, bei Weitem nicht kompensieren. Zudem fallen die Einsparungen seit Inkrafttreten der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht mehr bei der IV, sondern bei den Kantonen an.</p><p>Die IV befindet sich in einer schlechten finanziellen Lage. Die Sicherung dieses Sozialwerkes hat für den Bundesrat hohe Priorität. Mit der 5. IV-Revision, der Zusatzfinanzierung und den beiden geplanten Massnahmenpaketen der 6. IV-Revision soll die IV stabilisiert werden. Der Bundesrat will der Invalidenversicherung keine neuen Mehrkosten aufbürden und hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Mitte 2009 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung eines Assistenzbeitrages auszuarbeiten, welcher für die IV kostenneutral umgesetzt werden kann.</p><p>Eine kostenneutrale Umsetzung bedingt Einschränkungen gegenüber dem Pilotversuch Assistenzbudget. Diese sollen sich am Ziel der Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gemäss dem Zweckartikel der IV orientieren. Weiter gehende Ziele wie die generelle Förderung des Wohnens zu Hause oder eine finanzielle Entschädigung pflegender Familienangehöriger müssen zurückgestellt werden. Daraus abgeleitet soll der Assistenzbeitrag auf das Arbeitgebermodell beschränkt werden. Die mit dem Assistenzbeitrag den behinderten Menschen übertragenen anspruchsvollen Aufgaben sowie die Verantwortung für die Pflege und Betreuung können von minderjährigen und bevormundeten Personen nicht übernommen werden. Auch ist eine Delegation von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung an Drittpersonen nicht möglich. Deshalb wird für den Assistenzbeitrag Mündigkeit und Urteilsfähigkeit verlangt.</p><p>Der Bundesrat hält für die Vernehmlassung an seinen Vorgaben bezüglich Kostenneutralität und Anspruchsvoraussetzungen fest und lehnt es ab, die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt zu erweitern. Die interessierten Kreise können sich jedoch im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Einschränkungen äussern oder weitere Begehren einbringen. Der Bundesrat wird die Stellungnahmen sorgfältig prüfen und die Ausgestaltung des Assistenzbeitrages bei Bedarf anpassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Im Nachgang zu Vorstössen und Reaktionen verschiedener Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie von Verbänden auf das Projekt Assistenzbeitrag, das ins Bundesgesetz über die Invalidenversicherung eingefügt und gegen Ende des ersten Halbjahres 2009 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, wird der Bundesrat beauftragt, die grundlegenden Kriterien nochmals zu prüfen und sämtliche Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget in die Vernehmlassung einzubeziehen.</p>
- IVG. Assistenzbeitrag
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