Verbesserte Technik und verbesserter Schutz bei der biometrischen Identifikation
- ShortId
-
08.3938
- Id
-
20083938
- Updated
-
28.07.2023 02:57
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserte Technik und verbesserter Schutz bei der biometrischen Identifikation
- AdditionalIndexing
-
12;neue Technologie;Datenschutz;Schutz der Privatsphäre;biometrische Daten
- 1
-
- L05K0506010403, biometrische Daten
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
- L05K0706010508, neue Technologie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Behauptung, dass im Zusammenhang mit dem Schweizer E-Pass Sicherheitsmängel bestehen, muss widersprochen werden. Sicherheit wird immer durch eine Kombination von Massnahmen erreicht, die gesamthaft zu betrachten sind. Dies ist auch im Bereich der biometrischen Pässe (E-Pässe) so. Die Standards für die Anwendung der Biometrie in Reisedokumenten wurden von Experten aus der ganzen Welt unter der Leitung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und der Europäischen Union (EU) erarbeitet. Diese erfüllen einerseits die wichtigen Anforderungen des Datenschutzes, stellen aber andererseits die internationale Interoperabilität sicher. Denn nur so kann der Pass weltweit gelesen und zum Reisen eingesetzt werden. Die Schweiz hält diese Standards exakt ein und nutzt darüber hinausgehende Optionen, um den Schutz zusätzlich zu erhöhen. Bei den in den Medien thematisierten Fällen waren die Standards jeweils nicht richtig angewandt worden. Dies wird beim Schweizer Pass nicht der Fall sein.</p><p>2. Die Schweiz hat bei der Erarbeitung der Icao-Standards mitgewirkt und wird auch in Zukunft in den einschlägigen Arbeitsgruppen mitarbeiten. Verschiedene private Firmen aus der Schweiz sind an der Entwicklung des E-Passes beteiligt. Firmen, die sich engagieren wollen, steht der Weg zur Beteiligung an den Arbeiten über die Internationale Organisation für Normung (ISO) offen, welche sich massgeblich an den Arbeiten beteiligt.</p><p>3. Das revidierte Ausweisgesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, auch die Identitätskarte (IDK) mit biometrischen Daten auszurüsten, bislang ist jedoch nicht entschieden, ob dies überhaupt erfolgen soll. Verschiedene Varianten für eine Anpassung der IDK, die seit 1995 (mit geringfügigen Anpassungen im Jahre 2003) in der gleichen Form ausgestellt wird, werden derzeit geprüft.</p><p>4. Die Standards, die weltweit und somit auch von der Schweiz angewendet werden, basieren auf Expertenwissen. Sie werden bereits heute erfolgreich in über 50 Staaten angewendet. Auch die Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards ist Thema in internationalen Arbeitsgruppen. Die Schweiz wird sich weiterhin in solchen Gruppen (Icao, EU) engagieren. Firmen, die sich engagieren wollen, können sich wie unter Ziffer 2 dargelegt bei der ISO einbringen.</p><p>5. Das Schutzniveau von E-Pässen ist hoch. Die Erfassung und der Zugriff auf die biometrischen Daten sind durch eine Vielzahl von Schutzmassnahmen gesichert. Neben den Standards der Icao hat die EU deutlich weiter gehende Schutzmechanismen entwickelt, welche auch von der Schweiz umgesetzt werden. Die Schweiz wendet somit dieselben Standards wie Deutschland und Irland an. Deutschland hat zudem als erster Staat auch die Fingerabdrücke nach den Vorgaben der EU im Pass integriert. Die E-Pässe werden weltweit zum Reisen eingesetzt und anerkannt. Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs macht keinen Sinn.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zahlreiche Fachleute haben in der biometrischen Identifikation Sicherheitsmängel festgestellt; sollte angesichts dieser Mängel nicht dringend ein Programm durchgeführt werden, das eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre in diesem Bereich zum Ziel hat und das auf den Empfehlungen der erwähnten Fachleute beruht?</p><p>2. Die biometrische Forschung hat in unserem Land ein hohes Niveau erreicht, dasselbe gilt für die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind - wäre dies nicht Anlass dafür, dass die Schweiz bei der Definition von Standards sowohl für bestehende als auch für zukünftige Anwendungen (insbesondere beim E-Government und beim E-Voting) eine viel aktivere Rolle als bisher einnimmt?</p><p>3. Ist es nicht völlig verfrüht und bürokratisch, wenn die Schweiz schon jetzt biometrische Identitätskarten einführen will?</p><p>4. Will sich die Eidgenossenschaft nicht viel stärker als bisher auf die technische Kompetenz unseres Landes stützen, um die Entwicklung im heiklen Bereich der Biometrie zu verfolgen, und beispielsweise eine Expertengruppe einsetzen, die damit betraut werden könnte:</p><p>- einen Überblick über den Stand der Technik zu bieten;</p><p>- die weitere technische Entwicklung zu verfolgen;</p><p>- neue Lösungen vorzuschlagen, insbesondere, um ein Gleichgewicht zwischen den sicherheitsbedingten Anforderungen und dem Schutz der Privatsphäre zu schaffen;</p><p>- sich zur Entwicklung von kommenden technischen Standards zu äussern;</p><p>- sich zur Relevanz und zur Zweckmässigkeit neuer Anwendungen zu äussern, insbesondere zu solchen Anwendungen, die sich als invasiv (eID) oder als gefährlich (eSign) entpuppen könnten?</p><p>5. Ist es angesichts des äusserst tiefen Schutzniveaus des biometrischen Passes, der auf Anregung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation entwickelt wurde, nicht angebracht, die Anwendungsgebiete dieses Passes möglichst rasch zu begrenzen und seine Risiken möglichst rasch zu minimieren? Dabei könnte man sich sowohl am Schengen-Staat Deutschland als auch an einem Staat, der nicht zum Schengen-Raum gehört, Irland beispielsweise, orientieren.</p>
- Verbesserte Technik und verbesserter Schutz bei der biometrischen Identifikation
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Behauptung, dass im Zusammenhang mit dem Schweizer E-Pass Sicherheitsmängel bestehen, muss widersprochen werden. Sicherheit wird immer durch eine Kombination von Massnahmen erreicht, die gesamthaft zu betrachten sind. Dies ist auch im Bereich der biometrischen Pässe (E-Pässe) so. Die Standards für die Anwendung der Biometrie in Reisedokumenten wurden von Experten aus der ganzen Welt unter der Leitung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und der Europäischen Union (EU) erarbeitet. Diese erfüllen einerseits die wichtigen Anforderungen des Datenschutzes, stellen aber andererseits die internationale Interoperabilität sicher. Denn nur so kann der Pass weltweit gelesen und zum Reisen eingesetzt werden. Die Schweiz hält diese Standards exakt ein und nutzt darüber hinausgehende Optionen, um den Schutz zusätzlich zu erhöhen. Bei den in den Medien thematisierten Fällen waren die Standards jeweils nicht richtig angewandt worden. Dies wird beim Schweizer Pass nicht der Fall sein.</p><p>2. Die Schweiz hat bei der Erarbeitung der Icao-Standards mitgewirkt und wird auch in Zukunft in den einschlägigen Arbeitsgruppen mitarbeiten. Verschiedene private Firmen aus der Schweiz sind an der Entwicklung des E-Passes beteiligt. Firmen, die sich engagieren wollen, steht der Weg zur Beteiligung an den Arbeiten über die Internationale Organisation für Normung (ISO) offen, welche sich massgeblich an den Arbeiten beteiligt.</p><p>3. Das revidierte Ausweisgesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, auch die Identitätskarte (IDK) mit biometrischen Daten auszurüsten, bislang ist jedoch nicht entschieden, ob dies überhaupt erfolgen soll. Verschiedene Varianten für eine Anpassung der IDK, die seit 1995 (mit geringfügigen Anpassungen im Jahre 2003) in der gleichen Form ausgestellt wird, werden derzeit geprüft.</p><p>4. Die Standards, die weltweit und somit auch von der Schweiz angewendet werden, basieren auf Expertenwissen. Sie werden bereits heute erfolgreich in über 50 Staaten angewendet. Auch die Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards ist Thema in internationalen Arbeitsgruppen. Die Schweiz wird sich weiterhin in solchen Gruppen (Icao, EU) engagieren. Firmen, die sich engagieren wollen, können sich wie unter Ziffer 2 dargelegt bei der ISO einbringen.</p><p>5. Das Schutzniveau von E-Pässen ist hoch. Die Erfassung und der Zugriff auf die biometrischen Daten sind durch eine Vielzahl von Schutzmassnahmen gesichert. Neben den Standards der Icao hat die EU deutlich weiter gehende Schutzmechanismen entwickelt, welche auch von der Schweiz umgesetzt werden. Die Schweiz wendet somit dieselben Standards wie Deutschland und Irland an. Deutschland hat zudem als erster Staat auch die Fingerabdrücke nach den Vorgaben der EU im Pass integriert. Die E-Pässe werden weltweit zum Reisen eingesetzt und anerkannt. Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs macht keinen Sinn.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zahlreiche Fachleute haben in der biometrischen Identifikation Sicherheitsmängel festgestellt; sollte angesichts dieser Mängel nicht dringend ein Programm durchgeführt werden, das eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre in diesem Bereich zum Ziel hat und das auf den Empfehlungen der erwähnten Fachleute beruht?</p><p>2. Die biometrische Forschung hat in unserem Land ein hohes Niveau erreicht, dasselbe gilt für die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind - wäre dies nicht Anlass dafür, dass die Schweiz bei der Definition von Standards sowohl für bestehende als auch für zukünftige Anwendungen (insbesondere beim E-Government und beim E-Voting) eine viel aktivere Rolle als bisher einnimmt?</p><p>3. Ist es nicht völlig verfrüht und bürokratisch, wenn die Schweiz schon jetzt biometrische Identitätskarten einführen will?</p><p>4. Will sich die Eidgenossenschaft nicht viel stärker als bisher auf die technische Kompetenz unseres Landes stützen, um die Entwicklung im heiklen Bereich der Biometrie zu verfolgen, und beispielsweise eine Expertengruppe einsetzen, die damit betraut werden könnte:</p><p>- einen Überblick über den Stand der Technik zu bieten;</p><p>- die weitere technische Entwicklung zu verfolgen;</p><p>- neue Lösungen vorzuschlagen, insbesondere, um ein Gleichgewicht zwischen den sicherheitsbedingten Anforderungen und dem Schutz der Privatsphäre zu schaffen;</p><p>- sich zur Entwicklung von kommenden technischen Standards zu äussern;</p><p>- sich zur Relevanz und zur Zweckmässigkeit neuer Anwendungen zu äussern, insbesondere zu solchen Anwendungen, die sich als invasiv (eID) oder als gefährlich (eSign) entpuppen könnten?</p><p>5. Ist es angesichts des äusserst tiefen Schutzniveaus des biometrischen Passes, der auf Anregung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation entwickelt wurde, nicht angebracht, die Anwendungsgebiete dieses Passes möglichst rasch zu begrenzen und seine Risiken möglichst rasch zu minimieren? Dabei könnte man sich sowohl am Schengen-Staat Deutschland als auch an einem Staat, der nicht zum Schengen-Raum gehört, Irland beispielsweise, orientieren.</p>
- Verbesserte Technik und verbesserter Schutz bei der biometrischen Identifikation
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