Nur Baumaschinen mit Partikelfiltern auf Baustellen des Bundes

ShortId
08.3952
Id
20083952
Updated
28.07.2023 08:31
Language
de
Title
Nur Baumaschinen mit Partikelfiltern auf Baustellen des Bundes
AdditionalIndexing
04;2841;52;Gesundheitsrisiko;Partikelfilter;Baugerät;Staub;Submissionswesen;öffentliches Bauwesen
1
  • L05K0705030102, Baugerät
  • L05K1801040101, Partikelfilter
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
  • L06K060201010102, Staub
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K07010305, Submissionswesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 hat der Bundesrat für Baumaschinen der Leistungsklasse ab 18 Kilowatt einen Partikel-Anzahl-Grenzwert eingeführt, welcher nach heutigem Stand der Technik nur mit einem wirksamen Partikelfiltersystem erreicht werden kann. Die Vorschriften gelten für sämtliche dieselbetriebenen Maschinen und Geräte, die auf einer Baustelle in der Schweiz zum Einsatz gelangen.</p><p>Für Maschinen mit einer Leistung über 37 Kilowatt gelten die neuen Anforderungen ab Baujahr 2009. Bereits in Betrieb stehende Maschinen müssen die Anforderungen ab dem 1. Mai 2010 (Baujahr 2000-2008) bzw. ab dem 1. Januar 2015 (Baujahr 1999 und älter) erfüllen.</p><p>In der Leistungsklasse 18 bis 37 Kilowatt gelten die Anforderungen gemäss geänderter LRV für Maschinen mit Baujahr ab 2010. Die bisher auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) gültige Nachrüstungspflicht für bereits in Betrieb stehende Maschinen entfällt in dieser Leistungsklasse.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese vorsorglichen Vorschriften als genügend; sie werden mittel- bis langfristig eine weitere Absenkung der Dieselruss-Emissionen bewirken. Er wird sich im Rahmen seiner Kompetenzen (Vollzugsaufsicht, Marktüberwachung) für die zügige und einheitliche Umsetzung der neuen Bestimmungen einsetzen. </p><p>Ein Ziel der genannten Änderung der LRV war die Vereinheitlichung der Bestimmungen und des Vollzugs für Baumaschinen und Geräte auf sämtlichen Baustellen in der Schweiz (Erfüllung der Motion Jenny 05.3499). Eine Verschärfung der gerade in Kraft getretenen Bestimmungen spezifisch für Baustellen des Bundes würde dieser angestrebten Harmonisierung entgegenlaufen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines Partikelfilterobligatoriums für Baumaschinen grösser als 18 Kilowatt auf allen Baustellen des Bundes zu prüfen. </p><p>Dieselruss ist kanzerogen, begünstigt aber auch Allergien und kann Asthma und Bronchitis auslösen. Mit der konsequenten Anwendung von Partikelfiltern auf Baumaschinen liessen sich in weniger als zwanzig Jahren über 600 vorzeitige Todesfälle vermeiden, aber auch 7000 Fälle akuter Bronchitis bei Kindern und 7000 Asthma-Anfälle bei Erwachsenen. Die eingesparten Gesundheitskosten würden sich auf 1,6 Milliarden Franken belaufen. </p><p>Da die Belastung der Luft durch Feinstaub ganz generell gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit hat, muss der Bund bei der Vergabe von Bauaufträgen mit gutem Beispiel vorangehen. </p><p>Bei Bauaufträgen sollen auf allen Baustellen des Bundes nur Baumaschinen mit Partikelfiltern zum Einsatz gelangen. Dies ist eine mittlerweile einfache und zielführende Lösung, welche die Firmen zum Handeln animiert, weil sie bei Untätigkeit von den Bundesaufträgen ausgeschlossen werden. </p><p>Die Stadt Bern hat diese Forderung bereits umgesetzt und hat die Filterpflicht als Auflage bei den Ausschreibungsbedingungen formuliert. </p><p>Diese Massnahme für Baustellen des Bundes ist insbesondere notwendig, da die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung ("Partikelfilterpflicht") nur für grössere Maschinen und zudem mit langen Übergangszeiten gelten. </p><p>Die Bestimmung könnte in das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen werden, z. B. in Artikel 21, welcher die Zuschlagskriterien festlegt.</p>
  • Nur Baumaschinen mit Partikelfiltern auf Baustellen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 19. September 2008 hat der Bundesrat für Baumaschinen der Leistungsklasse ab 18 Kilowatt einen Partikel-Anzahl-Grenzwert eingeführt, welcher nach heutigem Stand der Technik nur mit einem wirksamen Partikelfiltersystem erreicht werden kann. Die Vorschriften gelten für sämtliche dieselbetriebenen Maschinen und Geräte, die auf einer Baustelle in der Schweiz zum Einsatz gelangen.</p><p>Für Maschinen mit einer Leistung über 37 Kilowatt gelten die neuen Anforderungen ab Baujahr 2009. Bereits in Betrieb stehende Maschinen müssen die Anforderungen ab dem 1. Mai 2010 (Baujahr 2000-2008) bzw. ab dem 1. Januar 2015 (Baujahr 1999 und älter) erfüllen.</p><p>In der Leistungsklasse 18 bis 37 Kilowatt gelten die Anforderungen gemäss geänderter LRV für Maschinen mit Baujahr ab 2010. Die bisher auf grösseren Baustellen (sog. B-Baustellen) gültige Nachrüstungspflicht für bereits in Betrieb stehende Maschinen entfällt in dieser Leistungsklasse.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese vorsorglichen Vorschriften als genügend; sie werden mittel- bis langfristig eine weitere Absenkung der Dieselruss-Emissionen bewirken. Er wird sich im Rahmen seiner Kompetenzen (Vollzugsaufsicht, Marktüberwachung) für die zügige und einheitliche Umsetzung der neuen Bestimmungen einsetzen. </p><p>Ein Ziel der genannten Änderung der LRV war die Vereinheitlichung der Bestimmungen und des Vollzugs für Baumaschinen und Geräte auf sämtlichen Baustellen in der Schweiz (Erfüllung der Motion Jenny 05.3499). Eine Verschärfung der gerade in Kraft getretenen Bestimmungen spezifisch für Baustellen des Bundes würde dieser angestrebten Harmonisierung entgegenlaufen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines Partikelfilterobligatoriums für Baumaschinen grösser als 18 Kilowatt auf allen Baustellen des Bundes zu prüfen. </p><p>Dieselruss ist kanzerogen, begünstigt aber auch Allergien und kann Asthma und Bronchitis auslösen. Mit der konsequenten Anwendung von Partikelfiltern auf Baumaschinen liessen sich in weniger als zwanzig Jahren über 600 vorzeitige Todesfälle vermeiden, aber auch 7000 Fälle akuter Bronchitis bei Kindern und 7000 Asthma-Anfälle bei Erwachsenen. Die eingesparten Gesundheitskosten würden sich auf 1,6 Milliarden Franken belaufen. </p><p>Da die Belastung der Luft durch Feinstaub ganz generell gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit hat, muss der Bund bei der Vergabe von Bauaufträgen mit gutem Beispiel vorangehen. </p><p>Bei Bauaufträgen sollen auf allen Baustellen des Bundes nur Baumaschinen mit Partikelfiltern zum Einsatz gelangen. Dies ist eine mittlerweile einfache und zielführende Lösung, welche die Firmen zum Handeln animiert, weil sie bei Untätigkeit von den Bundesaufträgen ausgeschlossen werden. </p><p>Die Stadt Bern hat diese Forderung bereits umgesetzt und hat die Filterpflicht als Auflage bei den Ausschreibungsbedingungen formuliert. </p><p>Diese Massnahme für Baustellen des Bundes ist insbesondere notwendig, da die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung ("Partikelfilterpflicht") nur für grössere Maschinen und zudem mit langen Übergangszeiten gelten. </p><p>Die Bestimmung könnte in das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen werden, z. B. in Artikel 21, welcher die Zuschlagskriterien festlegt.</p>
    • Nur Baumaschinen mit Partikelfiltern auf Baustellen des Bundes

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